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J.D.

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  1. Marx rotierte ob dieser mangelnden ideologischen Durchsetzungskraft wohl im Grab... (Punkt 4 der Liste ist gemeint.)
  2. Das vermute ich sehr stark. "Vollernter" als Schmähbezeichnung für SLB hört man außerhalb der grünen Zunft eigentlich nie. EDIT: Er ist Mitglied der Kreisjägerschaft Magdeburg. Sogar deren Obmann für Jagdrecht. So there.
  3. Ja, schon klar. Aber die von der WuH erwähnte Kontroverse war durchaus real. Es gab schon vor Leipzig Juristen von Rang, die mit der seit 1976 gelebten Rechtspraxis nicht einverstanden waren.
  4. Sofern man die Ansichten des Magdeburger OStA Dr. iur. Horst Nopens zum Thema hinzuzieht und diesen ein gewisses Gewicht in dem ganzen Palaver zum Thema nicht abspricht, kann man nicht sagen, daß die Redaktion sich hier falsch ausgedrückt hätte.
  5. Ja, das geht. Wenn du die C-Aufenthaltsbewilligung hast (das ist die HÖHERE, ignoriere, was ich im Beitrag obendrüber geschrieben habe), gilt das gleiche Verfahren wie für schweizer Staatsbürger. Bei B (die niedrigere) brauchst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundesamt für Verwaltung, ein Führungszeugnis von Deinem ehemaligen Landratsamt, einen Auszug aus dem schweizer Strafregister, eine Kopie Deines Reisepasses. Damit kriegst Du dann auch einen Waffenerwerbsschein, sofern keine Hinderungsgründe vorliegen. Eine deutsche WBK erspart einem die Anforderung der Unbedenklichkeitsbescheinigung in Köln. EDIT: Bei Umzug von DE nach CH scheint das Procedere wohl etwas komplizierter zu sein, aber nichts, was man nicht mit etwas Geduld und Kommunikation hinbekäme.
  6. Is' scho' recht, Bub. Um auf meine Ignorelist zu kommen, muß man sich fei gehörig anstrengen. Herzlichen Glückwunsch.
  7. Ich habe zig solche gelesen, das Gestempelte irrigerweise aber ausgelassen.
  8. Das ist mal eine Aussage. Steht da tatsächlich immer in den Hinweisen auf der letzten Seite. Danke!
  9. RA Lindners sowie carcanos Kommentare zu den Feststellungsbescheiden bei HA waren es, die mich ins Grübeln gebracht haben. Jemand hat eine halbautomatische Selbstladebüchse erworben (egal ob als Jäger oder Sportschütze). Für diese existiert auch ein BKA-Feststellungsbescheid, demzufolge das Gewehr für sportliche und jagdliche Verwendung zugelassen ist. So. Jetzt sind mir zwei verwandte Fragestellungen eingefallen. 1.: Besagter jemand entfernt den Hinterschaft und baut sich einen anderen an. Weil der eine andere Länge als der ab Werk verbaute hat, stimmt die Beschreibung der dem BKA vorgelegten Musterwaffe aus dem Bescheid (z.B.: 110 cm) nicht mehr mit der realen Waffe überein. Bedenklichkeit für die Gültigkeit des Bescheids bezüglich des jemanden Püsters, ja oder nein? 2.: Besagter jemand kauft eine Variante eines zugelassenen HA. Szenario: Hersteller Krachbumm GmbH hat sein Modell Rumms 84 dem BKA zur Beurteilung vorgelegt. Die SLB hat ein Rohr von 17.5mm Durchmesser und 50cm Länge. Das BKA hat der Waffe die uneingeschränkte sportliche und jagdliche Verwendbarkeit bescheinigt. Die Krachbumm GmbH legt jedoch kurze Zeit später auch noch das Modell Rumms 84 Precision auf. Unser jemand kauft sich lieber das. Der Lauf ist ein kanneliertes Bull Barrel mit 23mm Durchmesser und 61cm lang. Der Rest bleibt gleich. Jetzt unterscheidet sich also ein wesentliches Waffenteil deutlich von dem des Vatermodells, auch wenn die Differenz insb. auf die schießsportliche Verwendbarkeit keinen Einfluß hat. Die Krachbumm GmbH legt das Modell Precision dem BKA nicht zur Prüfung vor. Erstreckt sich der BKA-Bescheid für das Modell Rumms 82 trotzdem auch auf das 82 Precision, weil es der gleichen Produktfamilie angehört?
  10. Nein. Die Gründe wurden oben dargelegt. In der Schweiz wird der Bedürfnisstuß nämlich nur, äh, symbolisch (in Form eines optionalen Einzeilers auf dem Antrag für einen Waffenerwerbsschein) gepflegt. Dort kannst Du sogar als Ausländer mit der niedrigsten Aufenthaltsbewilligung © Waffen ohne großen Kokolores wie hierzulande kaufen bzw. in das Schweizer Staatsgebiet verbringen.
  11. Und wieviele der potentiell Betroffenen sind gleich nochmal anerkannte Nachsuchenführer?
  12. Bis heute weiß kein Mensch, woher die Waffen für's Bataclan gekommen sind. Das mit den umgebauten Dekos hat irgendwann mal irgendein Journalist frei erfunden, seitdem schreiben die Medien das alle voneinander ab.
  13. Commiefornia kennt diesbezüglich keine besondere Vorschrift. Maßgeblich ist dort die Frage: Ist ein gegebenes halbautomatisches Zentralfeuergewehr mit entnehmbarem Magazin merkmalsbehaftet oder nicht? Wenn ja, dann darf das Magazin nicht ohne Werkzeug entfernbar sein. Merkmale sind Pistolengriff, Mündungsfeuerdämpfer, Schubschaft und dergleichen. Es läuft also dort auf einen Anscheinsparagraphen hinaus.
  14. Weder jagdlicher Wettkampf noch das Übungsschießen finden beim Schuß auf Wild (§ 19(1), 2.c) statt.
  15. Dämliche Frage von einem Nichtjuristen: Könnten solche Nichtanwendungserlasse bzw. sagen wir mal "Anweisungen an die unteren Waffenbehörden für den Umgang mit den kürzlich ergangenen Urteilen AZ..." nicht auch jeweils die Länder anleiern? Von BJagdG abweichende Regelungen sind doch prinzipiell in sehr großem Umfang möglich.
  16. Ob der aber der Mehrzahl der jetzt Betroffenen etwas nützen kann?
  17. Ja, das ist ja (wie auch der Rest der letzten 40 Jahre gelebter Rechtspraxis) alles hochgradig illegal gewesen. Ach, und: Willkommen an Bord! EDIT: @Greg: Das steht in der DVO zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in § 17, Ziffer (3). Anerkannte Nachsuchengespanne sind von der Zweischußregel für HA ausgenommen.
  18. Du brauchst noch nicht einmal irgendwas Konkretes getan zu haben (so wie eine Gaspistole führen). Dein mißgünstiger Nachbar hat vielleicht nur mal seiner mehr oder minder passablen Erinnerung nach gehört, wie Du Drohungen von wegen "Die schieß ich alle tot!" ausgestoßen haben sollst. Er hat jetzt eine Heidenangst und schreibt daher einen anonymen Brief an die Polizei. Den Richter möcht' ich sehen, der in dem heutigen Panikklima keine Hausdurchsuchung anordnet.
  19. Herr A. fährt zum TÜV, weil HU und AU anstehen. Er möchte die neue Plakette haben. Der Prüfer erteilt ihm keine Plakette. Stattdessen sagt er Herrn A., daß dieser zuerst noch das fehlende rechte Hinterrad montieren müsse. "Was für ein fehlendes Hinterrad?" fragt Herr A. "Da ist doch alles da." Er zeigt auf das rechte Hinterrad. Der Prüfer verneint und warnt Herrn A., sich der Fahrertür auch nur zu nähern. Herr A. wendet sich an den Niederlassungsleiter und beschwert sich. Der stutzt den Prüfer zurecht und sagt ihm, er solle A. endlich die begehrte Prüfplakette erteilen. Der Prüfer jedoch ruft umgehend den Bereichsleiter an und bittet diesen darum, den Niederlassungsleiter zu überstimmen. Herr A. sagt diesem am Hörer, er habe bereits vier Räder am Auto. Der Bereichsleiter überhört das und teilt Herrn A. lediglich kurz mit, daß die Betriebserlaubnis generell widerrufen sei. Schließlich sei A. als Pensionär nicht mehr berufstätig und benötige demzufolge überhaupt kein Kfz mehr. Herr A. geht zu Fuß nach Hause.
  20. Najo, bist bereit, auf deine Hypothese Geld zu setzen? Ich nicht.
  21. Das Finanzielle sollte machbar sein. Wenn's daran denn scheiterte, hätt's die deutsche Knallpengszene nicht anders verdient.
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