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J.D.

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  1. Die Liste umfaßt zwanzig Funktionsteile wie Gaskolben, Hinterschäfte, Rohre sowie alle Arten von Anbauteilen für Rohr und etwaig vorhandenes Mündungsgewinde, Magazinböden, -federn und -gehäuse (ja, alles einzeln), diverse Abzugskomponenten, Waffengehäuse und einiges mehr. Ob man eine Mini-14 unter diesen Bestimmungen reimportieren dürfte, ist eine interessante Frage. In praxi hat das vermutlich noch nie jemand versucht, weil die damit verbundenen Kosten höher als ein Neuerwerb in den Staaten ausfallen dürften. Ich würde aber darauf wetten, daß allein aufgrund der Eigenschaft eines entnehmbaren "high capacity magazine" der Ruger die Eignung für "sporting purposes" abgesprochen würde. Das ist nämlich einer der zentralen Punkte, die insb. seit 1989 zur Beurteilung herangezogen werden. P.S.: Jojo, is' scho' recht.
  2. Der ist halt noch nicht so erleuchtet wie unsere hiesigen letzten Menschen. Ein bisserl Nachsicht könnten die Schnappatmer ja schon walten lassen.
  3. Der Import von Halbautomaten in die USA ist derzeit verfassungswidrigerweise an das Kriterium der Eignung des infragestehenden Schießeisens für "sporting purpose" gebunden. Eine MKE T41 oder ein OA15 erfüllen diesen "sporting purpose" aber regelmäßig nicht, weil BATFE zur Feststellung in etwa das Analogon des in teutschen Landen 2003 weggefallenen Anscheinsparagraphen heranzieht. Nota bene: Auch IPSC-Schützen können ihre black rifles nicht zu Wettbewerben dorthinbringen. Sporting purposes fail und so. Und wenn etwas bei BATFE durch den Anscheinstest hindurchkommt (also für "sportliche Zwecke" geeignet wäre), sind immer noch mehr als die maximal erlaubten zehn importierten wesentlichen Teile gem. U.S. Code 922®, Title 27 Part 478.39 CFR in dem Halbautomaten drin. Die ganze Maßnahme dient a) der Abschottung des Marktes zum Vorteil der einheimischen Hersteller und b) der Schikane der U.S.-Waffenbesitzer. Im Westen also nichts Neues. P.S.: Auch Flinten sind dort von diesen Einfuhrbeschränkungen betroffen, allerdings sind die Auslegungsregeln des "sporting purpose" hier laxer. NRA-ILA muß hier ständig wachsam sein, daß nicht in irgendwelchen neuen Verordnungen und Gesetzesvorlagen die Bestimmungen diesbezüglich verschärft werden.
  4. Die "F"DP hatte seit 1972 ununterbrochen Gelegenheit, etwas für die Abschaffung des WaffG und für den freien Waffenbesitz zu tun. Ich würde sagen, daß die Erprobungsphase nach schlanken 44 Jahren so langsam für beendet erklärt werden darf. Die Lindnerisierung dieser unsäglichen Clownstruppe ist nur der logische (und ganz und gar verdiente) Endpunkt der Liberalalala-Beliebigkeit.
  5. Nachdem ich zickzacks editierten Post gerade gesehen habe, muß ich mich korrigieren - die italienischen Staazis haben der Kommission tatsächlich nahegelegt, B7 in der Art und Weise umzudefinieren, wie die Liste es nahelegt. Und schon wieder ist Alarm...
  6. Stell' dir einfach Sonneborns PARTEI mit besseren Anzügen und schlechteren Pointen vor.
  7. Und zwar mit völlig unbedeutenden Trivialpunkten. Schon gelesen? Die Kontrolle des Verwahrzwangs soll beispielsweise nach den Vorstellungen dieses unlustigen Debattierclübchens künftig sogar gebührenfrei erfolgen. Ernsthaft, was stellen die sich vor, wie die Leute ticken? "Wie, die ständig schwebende Hausdurchsuchung ist künftig gratis? Auf zum nächsten Wahllokal!"
  8. Da steht: Kategorie B7 beinhaltet: 1. Nachbauten von Kriegswaffen und an diese angelehnte Modelle unter der Voraussetzung, daß diese nicht die Auslösegerätschaften [sic] der originalen Waffe enthalten; 2. Halbautomatische Waffen, die zwei oder mehr der folgenden Charakteristika aufweisen: a) einklappbarer oder einschiebbarer Hinterschaft; b) Waffengriff (vermtl. ist ein Pistolengriff gemeint) [1] c) Vorhandensein von zwei oder mehr Optikmontagemöglichkeiten (Picatinny-Schiene); d) Bayonettaufnahme oder festmontiertes Bayonett; e) Waffen mit einer Gesamtlänge unter 830 mm[2]; 3. Waffen mit einer Rohrlänge unter 450 mm[3]; 4. Halbautomatische Waffen, aus denen die gleiche Munition wie aus Kriegswaffen verschossen werden kann, die eines oder mehrere der unter obigem Punkt 2) aufgeführten Merkmale aufweisen[4] [1] Lochschäfte werden nicht als Pistolengriffe angesehen [2] Die Länge wird mit geschlossenem (eingeschoebenem?) Hinterschaft und ohne Mündungsfeuerdämpfer gemessen [3] Rohrlänge gemessen ohne Anbauten wie Mündungsfeuerdämpfer, Mündungsbremsen, Kompensatoren; [4] Nachfolgend eine nicht abschließende Liste der verbreiteteren Kaliber passend für Kriegsmunition [sic]: z.B. 5.45 mm x 36; 7.62 mm x 39; 7.62 mm x 54; .223 Remington; .308 Winchester; .30-06 Leider kenne ich das italienische Waffengesetz nicht und bin auch der Sprache nicht hinreichend mächtig, so daß ich obige Vermutung nicht verifizieren kann.
  9. Für mich hört sich der Ausschnitt, den du da gepostet hast, zunächst einfach nur an wie die derzeit gültige italienische Definition von Kat. B7. Wir erinnern uns, wurde hier im Thread ja mehrfach angesprochen - die Italiener stufen bei sich alle bösen black rifles als B7 ein. Wenn also Italien nicht plötzlich drauf und dran ist, der Kommission diesen Brauch als "europatauglich" schmackhaft zu machen, würde ich die Kirche erst einmal im Dorf lassen. Vielleicht hat Tendas anhand der Liste ja einfach nur noch einmal erläutert, was der Kommissionsvorschlag, so wie wir ihn bislang hier kennengelernt haben, für die Italiener bedeuten würde? Das könnte möglicherweise also nur ein Mißverständnis sein. Für mich halt schwierig rauszufinden, da Social Network-Abstinenzler.
  10. J.D.

    FOCUS

    Meine Rede seit 1871. Nachdem ausweislich der PKS weder sog. "legale" noch "illegale" Schießeisen in teutschen Landen bei der Ertötung der Lüt irgendeine Rolle spielen, kann man die derzeit noch bestehenden Verbote auch genausogut fallenlassen. Aber da nicht sein kann, was nicht sein darf...
  11. Ich glaube nicht, daß Politiker im Allgemeinen irgendeinen Überblick oder sonderlich großes Fachwissen über ihren Bereich haben. Die ihnen unterstellte Beamtenschaft allerdings schon.
  12. Kann die Aufregung nicht verstehen, Die NPD wird doch vom Bundesamt für Verfassungsschutz an straffer Leine geführt, wieso sollte also ausgerechnet eine Mitgliedschaft in selbigem Debattierclübchen eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen? SCNR
  13. Ich bitte euch - ihr glaubt doch nicht ernsthaft, daß an die Peshmerga diese Waffen ohne vorherige Bedürfnis- sowie Zuverlässigkeitsüberprüfung und ohne vorherige Ausstellung einer WBK-rot nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das BKA ausgeliefert wurden? Zuständig war und ist da wohl das BVA Köln.
  14. Den Trick haben sie sich von den Amerikanern abgeguckt. Da wird ja, um den Zwoten zu umgehen, auch immer mit der Interstate Commerce Clause hantiert.
  15. Hatte in der Vergangenheit ein paar Interessierte mit auf dem Stand. Resultat in allen Fällen: Ach ja, feine Gaudi, kann man mal gemacht haben. Drangeblieben ist keiner. Und dann habe ich da noch ein paar Fälle von verhinderten Gernemöchtern. "Ich würd' ja gern auch mal den Jagdschein machen, aber die Mutter hat schon rumgeschrien: Nee, nee, Waffen kommen ihr auf keinen Fall ins Haus." (Das betreffende Exemplar ist knusprige 31 Lenze jung.) Und auch dieser Wahlschweizer (!) hier (recherchiert ständig nach survival gear und Knarren) ein Leckerbissen: "Dann kriegt meine Freundin einen Nervenzusammenbruch. Und ich habe Hausarrest bis 2047." Mein Fazit: Gun control bzw. safety wird am effektivsten von dauerbesorgten Hausfrauen durchgesetzt. Die Pantoffelhelden stehen dann mit ratlosem Blick in der Wüste herum und geben sich damit letztlich zufrieden.
  16. Nochmal: Die Kommission sagt lediglich etwas von "ähneln" (resemble) in ihrem Entwurf. Und von "hoher Magazinkapazität". Das Beharren auf B4/B5 wird keine einzige Büchse retten.
  17. Nachtrag: 30 oder 31 Clipazine in einer halben Sekunde aus einer ghost gun. Da habt ihr's von einem Experten, endgültig: So, jetzt aber Schluß mit dem Unfug.
  18. Argument 1: 10.000 Leute werden in der EU (jedes Jahr, oder so ähnlich) durch vollautomatische Halbautomaten mit 31-Schuß Clipazines ertötet. Argument 2: So geht das aber nicht.
  19. Das halte ich ohne weiteres für möglich. Schließlich sind EU-Richtlinien ja nur Mindeststandards. Kat. D könnte man diesen zufolge auch in teutschen Landen, so man denn wollte, derzeit WBK-frei gestalten...
  20. Ich bin zwar kein Österreicher, habe aber einen waffennärrischen Bekannten dort. Der sieht - genau wie Herr Dr. Zakrajsek, der Vorsitzender der dortigen Legalwaffenvertretung IWÖ - rabenschwarz. Man beachte, daß im Gegensatz zu DE, wo die Pläne der Kommission "nur" eine abnorme inkrementelle Verschärfung der jetzigen, bereits untragbaren Verhältnisse zur Folge hätten, Österreich vor einem veritablen Erdbeben in Sachen Waffengesetz stünde - immens verschärfter "Bedürfnis"zwang, Kategorie D wäre ja ab sofort dem WBK-Zwang unterworfen, teure Idiotentest alle fünf Jahre, befristete Erlaubnisse für jedes noch so entfernt waffenähnlich aussehnde Stück Zinngußschrott... Herrn und Frau Österreicher ginge es bezogen auf die momentanen Verhältnisse noch ärger ans Leder als unsereinem. Die dortigen Grünen denken schon einen Schritt weiter und fordern ein Totalverbot von "Scharfschützengewehren" (was immer das auch sein mag). Nach Einschätzung eingeborener, gelernter Österreicher würde Wien im Zweifelsfall also alles genau so umsetzen, wie Brüssel es diktiert, egal wie grundstürzend die Änderungen auch sein mögen.
  21. Die bohrende Frage von Schwarzwälder nach den Gründen des FWR für das eigene Erstaunen über die "unerwarteten" Maßnahmen ist auch in Anbetracht des Tuns durch das duo infernale Malmström/Marini interessant - offenbar wurden von dort aus nämlich seit mindestens 2012 Falschinformationen über privaten Waffenbesitz in die Welt gesetzt, um schlußendlich den 18.11.2015 ff. vorzubereiten. Danke auch hier an Katja Triebel für die grandiose Dokumentationsarbeit.
  22. Morgen wird die Vorstellung wird vor einem - eingedenk der Tatsache, daß es nicht einmal eine halbe Stunde ein Montag Nachmittag in der Vorweihnachtszeit ist - vermutlich doch eher dürftig besetzten Binnenmarktausschuß des Europaparlaments stattfinden. Zu Wortmeldungen, Debatten oder sonstigem wird es also nicht kommen. Ich bezweifle ernsthaft, daß diese Frau überhaupt auch nur den Hauch einer Ahnung hat, was für eine richtig große Nummer sich da gerade unter ihren Fittichen abspielt. Die Waffengeschichte hat sie von Malmström, Marini und deren "ständigen Expertenausschüssen" geerbt und dürfte sich insgesamt nicht groß für die Sache interessieren.
  23. Danke für die Blumen, aber die gebühren allein Katja Triebel. Sie hat in mühsamer, akribischer Kleinarbeit die Machenschaften der Damen und Herren Malmström und Marini und ihre Lügereien haarklein dokumentiert: Ausführlich kommentierte und übersetzte Fassung des EU-Reports "Feuerwaffen in Europa"
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