Washington Post vom 18.05.2015:
Scheint, als sei ich da etwas voreilig gewesen mit meinem Berufspessimismus. Auf Deutsch: F.J. Scullin ist der gleiche Bundesrichter, der bereits im Juli 2014 das Führverbot in D.C. für ungültig erklärt hat. Jetzt hat er das erneut getan. Dieses Mal mit der Begründung, daß die neuen Statuten (die de facto identisch mit denen in Maryland, New Jersey und der BRD sind) zu unspezifisch sind und nicht erkennbar darauf abzielen, speziell gefährlichen Leuten das Waffentragen in der Öffentlichkeit zu untersagen.
Wer in D.C. eine Pistole oder einen Revolver schußbereit führen will, muß wie Indula nachweisen, daß er z.B. als Geldkurier arbeitet oder sonstwie an Leib und Leben konkret bedroht ist und andere Abhilfe nicht möglich ist. Und hier sagt Scullin eben: Damit hat das City Council immer noch nicht dargelegt, wieso Leute, für die ernstere Bedrohungen als für andere existieren, als Waffenträger ungefährlicher sein sollen, als andere, unbedrohte*.
Damit widerspricht er indirekt auch gültigen Urteilen, die vor höheren Berufungsgerichten des Bundes dort nach wie vor Bestand haben. Eben speziell im Fall von NJ gab es in den vergangenen zwei (?) Jahren ein solches Urteil, das die restriktive Gesetzgebung dort bestätigt hat. Die Sache hat jetzt prinzipiell das Potential bis SCOTUS zu gehen, sobald die Berufung (erwartungsgemäß) i.S.d. District of Columbia entscheiden sein wird. In der grundsätzlichen Frage, ob und inwieweit Städte oder Bundesstaaten das Führen in der Öffentlichkeit einschränken können, ist von dort noch nichts gekommen.
* Wäre das für einen unternehmungslustigen Pro-Gun-Trollanwalt in unserer schönen Heimat nicht mal ein Ansatzpunkt? Nur um zu gucken, mit was für einer abstrusen Begründung das Gericht die Klage seines Mandaten auf Erteilung eines Waffenscheins dann zurückweist...