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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Dann wiederum gibt es Angelegenheiten, bei denen man sich wünschen würde, die Generäle des DJV hätte keine Soldaten an den richtigen Stellen gehabt. -
Nächste Zeitbombe: Zertifizierung von Jagdmunition ab 2018
J.D. antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenrecht
Wie gesagt, im Ministerium war dieser Aspekt der Novellierung des BJagdG nicht erwünscht. Das kommt von außen.- 61 Antworten
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Nächste Zeitbombe: Zertifizierung von Jagdmunition ab 2018
J.D. antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenrecht
Angekratzt. Und der Thread hier ist sozusagen eine "Auftragsarbeit".- 61 Antworten
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Nächste Zeitbombe: Zertifizierung von Jagdmunition ab 2018
J.D. antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenrecht
Es existieren meines Erachtens noch weitere Fallstricke darin. Was ist z.B. "der Stand der Technik", wenn es um den Bleigehalt von Geschossen geht? Wie definiert man den? Ist hier der Willkür auf dem Verordnungswege Tür und Tor geöffnet? Man beachte, daß man auch mit zertifizierter Munition nicht zwangsläufig aus dem Schneider ist. Denn sofern diese Blei enthält, ist diese von den prüfenden/zertifizierenden Landesbehörden mit einem Verfallsdatum zu versehen (§18d, Abs. 2, Ziff. 2: [...]Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist für Munition, die noch Blei an den Wildkörper oder an die Umwelt abgibt, unter Berücksichtigung der zu erwartenden weiteren Entwicklung des Stands der Technik angemessen zu befristen, längstens jedoch auf einen Zeitraum von [...] Jahren nach deren Ausstellung.). Also: Alte Munition im Schrank vergessen kann trotz Zertifikat gefährlich sein. Wie Carcano auch sagte: Das ist nicht der Fehler des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Eine Novellierung des BJagdG in dieser Hinsicht war dort nicht gewünscht. Kurioserweise war es vielmehr der DJV, der lange Zeit auf eine angeblich notwendige gesetzgeberische Präzisierung in Sachen Tötungswirkung jagdlicher Munition drängte. (Ich persönlich kenne allerdings keinen Jäger, dieer in dieser Hinsicht je Zweifel oder Bedenken gehabt hätte.) Die RUAG Ammotec hatte dem Vernehmen nach ebenfalls ihre Finger im Spiel. Wäre doch praktisch, wenn eine ganze Reihe von Mitbewerbern auf dem deutschen Markt entnervt das Handtuch würfen, weil das Geschäft durch den zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu unattraktiv würde Ach so: Ein Rückgang des Angebots führt zu höheren Preisen. RWS-Edelmurmeln kosten dann vielleicht nicht mehr schon jetzt unerhörte 3,57 €, sondern 5,00 €.- 61 Antworten
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Nächste Zeitbombe: Zertifizierung von Jagdmunition ab 2018
J.D. antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenrecht
Was bedeuten die Neuerungen konkret? Es folgt mein Deutungsversuch. Nota bene: Ich bin blutiger juristischer Laie, der sich (wie die meisten anderen hier auch) notgedrungen für die Materie interessiert. Sollte meine Deutung also fehlgehen, bitte ich fachlich versiertere Foristi, mich zu korrigieren. Also: Sieht doch so aus, als ob das alte sachliche Verbot durch ein neues ersetzt wird. Mein Niederwild und Raubzeug strecke ich weiter mit 22lr und VM, meine Standpatronen habe ich weiterhin. "Nur" Schalenwild erfordert die zertifizierte Munition, richtig? Nein, bzw. nur solange, bis der erste wildgewordene Sachbearbeiter einen Prozeß provoziert, den ein inkompetenter oder sogar böswilliger Richter dann vollends in eine Katastrophe für alle anderen verwandelt. Schauen wir uns die Sache genauer an. 1. Unzertifizierte Büchsenmunition, wie wir sie heute nutzen, darf nur noch bis 31.03.2018 jagdlich benutzt werden. 2. Primär wird in §18c, Ziff 1. eine ausreichende Tötungswirkung gefordert, und zwar wegen der in §18b, Ziff. 1, Satz 1 genannten "Vermeidung unnötiger Schmerzen beim Auftreffen und Durchdringen des Wildkörpers". 3. Ferner soll Büchsenmunition "nicht mehr Blei als nach dem jeweiligen Stand der Technik" an den Wildkörper abgeben dürfen (§18b, Ziff. 1, Satz 2). Und nun? Nun fehlt als weitere Zutat nur noch ein zweihundertprozentig weidgerechter Sachbearbeiter auf der Suche nach einer persönlichen Heilsmission irgendwo in dieser Republik, der dem ersten Jäger zur Auflage macht, daß sein Jahresjagdschein ihn nur noch für den Erwerb zertifizierter Büchsenmunition berechtigt. Widerspruch. Rückweisung des Widerspruchs. Prozeß. Und dann an den falschen Richter geraten. (Klingt das nicht vertraut?). Urteil: Die Auflage der Behörde ist rechtmäßig. Der Einwand des Klägers, er sei nur beim Schuß auf Schalenwild zur Verwendung zertifizierter Munition verpflichtet, ist sachlich unrichtig. Der §18 BJagdG läßt in den relevanten Passagen klar erkennen, daß der Gesetzgeber vorrangig das Vermeiden unnötigen Leides für alles Wild, den Gesundheitsschutz der wildverzehrenden Abnehmer und eine Minimierung des Schadstoffeintrages in die Umwelt (Blei) im Blick gehabt hat. Im Hinblick auf den Gesundheitsschutz ist hier anzumerken, daß für gewöhnlich nicht ausschließlich Schalenwild, sondern auch Niederwild wie Feldhasen, Kaninchen, Fasane etc. dem menschlichen Verzehr zugeführt werden. Somit ist es widersinnig, anzunehmen, das Benutzungsverbot nichtzertifizierter Munition beschränke sich lediglich auf Schalenwildarten. Die Erwähnung von Schalenwild ist vor diesem Hintergrund lediglich als exemplarische Hervorhebung einer für den Gesundheitsschutz der Konsumenten besonders relevanten und im jagdlichen Alltag besonders häufig zur Strecke gebrachten Gruppe von Wildtieren zu verstehen. Im Übrigen besteht darüber hinaus kein anderweitiges Bedürfnis für den Besitz von nichtzertifizierter Munition durch den Kläger. Insbesondere ist das von selbigem vorgebrachte Argument, für das Training am Schießstand günstigere, nichtzertifizierte Sportpatronen verwenden zu wollen, angesichts der dann mangelnden Realitätsnähe der Übungtätigkeit (abweichendes außenballistisches Verhalten der Geschosse, Treffpunktlage, Streukreisgröße, etc.) nicht nachvollziehbar. Also: Die schlampige Formulierung des neuzufassenden §18 BJagdG hat das Potential, für den Munitionsbesitz für Jäger das gleiche zu tun, was der §19(1) 2c für den Halbautomatenbesitz der Weidmänner geleistet hat - in Verbindung mit den falschen Gegnern, wohlgemerkt. Das sachliche Verbot "Zwei-Schuß" wurde in den Händen der richtigen Sophistiker zu einem generellen Verbot einer breiten Klasse von Gegenständen. Der Zertifizierungsstuß bietet hier analog mindestens genausoviel Luft nach unten. In aller Regel steht in unseren Waffenbesitzkarten nämlich kein Eintrag, der zum Munitionserwerb berechtigt. Und damit säße dann die deutsche Jägerschaft ab dem 01.04.2018 nicht nur auf sechshunderttausendnochwas Zeitbomben wie bei den Halbautomaten, sondern gleich auf Millionen solcher, die in den Munitionsschränken und Waffentresoren der Republik vor sich hinticken. Schließlich wollten wir damit ja immerhin noch Niederwald strecken und am Stand üben.- 61 Antworten
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Der gegenwärtige Entwurf des neuen BJagdG sieht vor, daß ab dem 1. April 2018 für den Schuß auf Schalenwild nur noch "zertifizierte" Munition genutzt werden darf. Die gegenwärtig gültigen Regelungen, denen zufolge Rehwild und Seehunde mit min. E_100 = 1.000 J und alles übrige Schalenwild mit min. Kal. 6.5 mm und E_100 = 2.000 J zu strecken ist (bislang §19, Abs. 1, Ziff. 2, Lit. a & b), entfallen damit. Auch private Wiederlader sind im Sinne der gegenwärtigen Fassung "Hersteller" von Jagdmunition und müssen diese, so sie nach dem 31.03.2018 nicht rechtswidrig handeln wollen, von den dann zuständigen Landesbehörden "zertifizieren" lassen. Die relevanten Passagen finden sich in dem neu einzuführenden §18b ff., dessen Stand in der Entwurfsfassung vom 24.02.2016 nachfolgend zitiert ist (das ausführliche - auch mehrfache - Lesen und Verstehen lohnt sich):
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
J.D. antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Es könnte aber auch zeigen, daß man dort zunehmend frustrierter und kopfloser agiert. Ich denke nicht, daß man dort mit wahrnehmbarem Widerstand von unten gerechnet hat. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
J.D. antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Multitasking ist das Geheimnis. Vereinfachend sollte Brüssel doch einfach vorschlagen, alle Gegenstände und technischen Vorrichtungen, die Krach machen, zu verbieten. Denn nur dann wird der totale Frieden auf Erden endlich ausbrechen können. Da kann man dann auch sicher sein, nichts übersehen zu haben. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Einige Beiträge dazu sind ein paar Seiten weiter vorne. Ich arbeite an einem Übersichtsthread dazu, der hier im Bereich aufgemacht werden soll. Mehr dazu heute abend, wenn ich mit meinem Broterwerb fertig bin. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
J.D. antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Alles größer 12.7mm kassieren, das ist prima. Geht alle schnell noch mal auf den Tontaubenstand, denn eure 12-gauge-Bockflinte ist schon über 18mm... Können wir die Vereinsmeisterschaft im Vorderladerschießen dann auch gleich absagen? Da messe ich Sonntag doch glatt nochmal deren Kugeln nach. Ich gründe unterdessen einen Jagdwaffenverleih in Namibia. Dann mache ich richtig viel Kohle. Sachen wie die .600 Nitro Express sind für Big Game Hunter dann schließlich auch passé. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Quelle. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
J.D. antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Korrekt. Das "Weißbuch" der Kommission zum Thema ist deutlich älter. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Siehe hier, hier und hier. Also: Zuständige Abgeordnete anschreiben, Leute im Ministerium anschreiben (hier: BMLE) und versuchen, die lokalen Körperschaften dazu zu bewegen, das gleiche zu tun. Was die zu erreichenden Leute im Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft angeht: Der OrgPlan des BMEL befindet sich zunächst einmal hier. Daraus geht hervor, daß a) es eine für die Öffentlichkeit bestimmte Mailadresse poststelle(at)bmel.bund.de gibt und b) die verantwortliche Ministerialreferentin (Referatsleiterin) für das Referat 321 -Tierschutz- Frau Dr. Kluge sowie ihre direkte Vorgesetzte (also die Leiterin der gesamten Unterabteilung 32) Ministerialdirigentin Frau Dr. Schwabenbauer ist. Man könnte jetzt also an diese Adresse für die beiden genannten Personen bestimmte Mails verfassen, in denen in -wie immer- höflichen, wohlgesetzten und vor allem knapp und prägnant formulierten Sentenzen darauf aufmerksam gemacht wird, daß es gerade für den Tierschutz bei der Jagd keinen Fortschritt bedeutet, wenn man das Stück bei einem schiefgegangenen ersten Schuß (Zweiglein, Gräser im Weg, Projektil abgefälscht, Gebrech- oder Weidwundschuß) nicht aus einem der heutzutage zu hunderttausenden besessenen halbautomatischen Gewehre schnell mit einem zweiten Schuß erlösen kann. Zeitgemäßer Tierschutz ist die Parole - für eine verantwortungsvolle Jagdausübung. Das gleiche gilt für die Nachsuche im Dickicht mit der Pistole und bei verunfalltem Wild analog. Novelle BJagdG, notwendige Präzisierung §19, Abs. 1, Ziff. 2, Lit. c anmahnen. Leipzig bedeutet für den Tierschutz einen Rückschritt. Nur so als Denkansatz. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
"Nur"! Üben wir am Stand dann alle mit Murmeln im Kaliber 5,00 €, weil die RUAG es mit Staatsgewalt gepanzert endlich geschafft hat, ihre lästigen Mitbewerber auf dem Sektor Jagdmunition vom deutschen Markt zu verdrängen? Es ist schließlich nicht so, daß RWS und Rottweil zu den günstigeren Fabrikaten zu zählen wären - schon heute nicht, und nach der Novelle gleich zweimal nicht! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
In WuH habe ich noch eine Account, ich übernehme meinen Vorschlag von gerade eben dorthin. Bei Landlive/Pirsch bin ich hingegen nicht. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ab dem 01.04.2018 (das Datum ist kein Witz) ist "der Schuß auf Schalenwald" in der neuen Fassung des §18 BJagdG nur noch mit "zertifizierter" Munition zulässig. Soweit ich als blutiger juristischer Laie den gegenwärtig zirkulierenden Entwurf verstehe, kann ein Gericht daraus unter Hinzuziehung der anderen relevanten Bestimmungen des neuen §18 BJagdG ein generelles Besitz- und Erwerbsverbot für alle anderen Munitionsarten für Jäger stricken - quasi analog zu den Geschehnissen mit den zweischüssigen Magazinen jetzt in Leipzig. Und: Auch ein privater Wiederlader "stellt" gemäß diesem Entwurf Munition "her", muß seine Rehwildpatrone, so er nicht vor dem Kadi enden will, vor dem Schuß auf Wild also "zertifizieren" lassen (für teuer Geld). Man korrigiere mich hier bitte von fachlich versierterer Seite, falls ich Unsinn geschrieben habe. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ein konkretes Beispiel aus der realen Welt für all diejenigen von uns, welche keinen direkten Zugang zu den mit der Novellierung befaßten Ministerialbeamten haben: Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses Landwirtschaft & Ernährung (also desjenigen Ausschusses, den im Parlament das aktuell zu novellierende BJagdG zuerst passieren wird) ist Landwirtschaftsmeister Alois Gerig (CDU). Wenn Ihr an ihn (besser gesagt: sein Sekretariat) nun in wohlgesetzten, höflichen Worten ein Schreiben aufsetzen würdet, in dem ihr knapp und prägnant auf das Irrsinnsurteil sowie die Malaise mit §19, Abs. 1, Ziff 2, Lit. c BJagdG hinweisen würdet - und auch darauf, daß man den ganzen Spuk aus der Welt schaffen könnte, wenn der entsprechende Satz z.B. durch ein "...mehr als zwei Patronen in das Magazin zu laden..." (es gibt, wie mehrfach angesprochen, noch viele andere klarstellende Formulierungen) präzisiert würde. Klar ist, daß Herr Gerig oder andere Mitglieder des Ausschusses den Gesetzestext nicht selbst verfassen werden. Aber es kommt jetzt darauf an, diese Leute frühzeitig darauf zu sensibilisieren: "Hey, hier liegt was im Argen!" Besser wäre es natürlich noch, wenn nicht nur lauter einzelne Betroffene Mails schickten, sondern sich ganze KJVen (idealerweise alle KJVen des Wahlkreises eines direktgewählten Ausschußmitgliedes) aufraffen könnten, gemeinsam bei dem jeweiligen Kandidaten vorstellig zu werden. Übrigens: Auch nichtdirektgewählte Ausschußmitglieder wie die Veterinärin Frau Dr. Karin Thissen (SPD) dürfen auf den Mißstand aufmerksam gemacht werden. Nochmal: Wer aus einem Wahlkreis eines der Ausschußmitglieder stammt und irgendeine Möglichkeit sieht, die in dem betreffenden Wahlkreis vorhandenen KJVen a) auf das Problem aufmerksam zu machen und b) diese zum gemeinsamen, geschlossenen Vorstelligwerden vor dem infragestehenden Abgeordneten zu bewegen, sollte jetzt alle Hebel in Bewegung setzen. Quasi-offizielle Körperschaften wie die KJVen machen mehr Eindruck als Vorsprecher als lauter vereinzelte, unkoordiniert vorgehende Individuen. (Wiewohl das deutlich besser als stillhalten ist!) Alois Gerig ist übrigens der direktgewählte Kandidat für den Wahlkreis Odenwald-Tauber. Wer hier auf WO noch betroffener Jäger aus besagtem Wahlkreis ist, darf sich gern bei mir via PN melden zwecks Kollaboration und Multiplikatoreffekt. Es ist bereits etwas in Vorbereitung. Wenn bei diesem Herrn nämlich genügend Leute aus seinem eigenen Wahlkreis klagen kommen, dürfte das ein Gewicht größer null haben. Erst recht, wenn alle fünf KJVen aus O-T sich bei ihm melden. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die 50k werden nicht nächste Woche gebraucht. Das ist der Kostenvoranschlag für den gesamten hypothetischen Klageweg bis hin zum EuGH. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2016/04/13/wir-sammeln-geld-fuer-karlsruhe/#more-4145 Es häufen sich Anzeichen dafür, daß das ergangene Urteil kein "Betriebsunfall" oder "Schlamperei" (gerade auch im Hinblick auf die Pistolen) gewesen ist. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nö, das ist von Beginn an der ursprüngliche Kommissionsplan gewesen. B7 streichen, alles was darin vormals war, nach A verschieben, Geschäft erledigt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nochmal - das hier ist primär eine team building exercise. Relevante Akteure vernetzen sich und kooperieren hier zum ersten Mal miteinander. Die Szene wächst an dieser Nahtstelle ein Stück weit zusammen. Jeder einzelne hier weiß, wie es um Beschwerden vor dem BVerfG üblicherweise bestellt ist. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Der Nichtanwendungserlaß soll am Ende eben von besonders hoher Qualität sein! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
So ein Pech aber auch. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Dafür wären z.B. der DJV und die GRA (insbesondere, da Marc das Spendenkonto führt) geradezu prädestiniert. Beides seriös genug. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
J.D. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Soll. Selbst wenn die Klage(n) am Ende im Sande verlaufen - hier geht es um's Flagge zeigen und sämtliche von der Politik absichtsvoll auf unterschiedliche Weise kooptierten Interessengruppen hinter ebenjener einen Flagge zu versammeln. Dies ist ein prototypischer Durchlauf, aus dem in Zukunft mehr werden kann, auch wenn kurzfristig erst einmal Verluste (damit meine ich NICHT das Geld!) eingesteckt werden.