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J.D.

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  1. Thanks for the link, mate!
  2. Ich finde bislang auch nichts anderes als den Entwurf vom 24. Februar diesen Jahres.
  3. Axt und Schwert unterliegen aber bereits jetzt dem zugriffsbereiten Führverbot. Und bei Speer, Bogen und Schleuder hast Du zumindest mal jede Menge Freizeitvergnügen mit der Obrigkeit, bis da die gleiche Frage geklärt ist.
  4. ...und der amerikanische Staat ist auch nicht durch "Eroberung" entstanden, sondern durch die ehrgeizigen innenpolitischen Trommeleien einer kleinen, entschlossenen Partei von Föderalisten, die - gegen das rückblickend bessere Wissen und die größere Voraussicht ihrer antiföderalistischen Zeitgenossen - die Etablierung eines Zentralstaates in den Kolonien propagierten und schlußendlich durchsetzten. Das hat mit der Waffenkultur der USA aber null und nichts zu tun, diese rührt vielmehr einerseits aus dem frontier spirit der ersten Siedler her, welche mutterwindallein in der unerschlossenen Wildnis und zig Tages-, wenn nicht Wochenreisen von der nächsten benachbarten Ortschaft ihre Weiler und Höfe aufzogen, umgeben von feindlichen Indianerstämmen und wilden Tieren. Und andererseits aus der Erfahrung des Revolutionskrieges gegen die britische Krone, welche so frei war, den nichtsteuerzahlenden, unbotmäßigen Neuweltlern Besatzungstruppen in die Privathaushalte einzuquartieren und mit umfassenden Beschlagnahmungen des privaten Waffenbestandes zu beginnen. Daß eine ad hoc zusammengerufene Miliz privater Bürger, die ihre eigenen Gewehre mit auf's Schlachtfeld brachten, den übermächtig erscheinenden militärischen Apparat des größten Weltreichs besiegen konnte, hat nachhaltigen Eindruck auf die Konstituenten der jungen Nation gemacht und ist in Verbindung mit dem vorgangs erwähnten Pioniergeist in feindlicher Umwelt dafür verantwortlich, daß das Knallpeng bis heute tief verwurzelter Bestandteil der amerikanischen Identität ist. Daher gehen auch alle oberflächlichen Scheindebatten über "öffentliche Sicherheit" und lahme Statistikerwägungen Marke "wenndannkönntehättewolltemüßte" am Kern der Sache völlig vorbei. Es ist, als wollte man dem Deutschen das pedantische Klein-Klein im Alltag und seine Liebe zur obersten Pflicht des Ruhebewahrens austreiben. Illusorisch. Gott, ist Springer schlecht. Wahrscheinlich wissen die Autoren dort wirklich nicht, wie ungebildet sie sind, sonst würden sie beim Verfassen ihrer Zeilen jedes Mal Schweißausbrüche vor Scham kriegen.
  5. Das hängt zunächst davon ab, ob Du gegenwärtig schon eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt. Ist das so?
  6. Sehr schön. Die totale Demaskierung vollzieht sich immer rascher. Mir persönlich gefällt diese Abfolge von von Mal zu Mal tyrannischeren Vorschlägen ausgesprochen gut. Wenn Ähnliches parallel mit lauter anderen Partikulargrüppchen passiert (Schachtelhalmzüchter, Uhrensammler, usw.), ist der der Untergang der falschen Eliten mittelfristig nicht mehr zu verhindern.
  7. Jo, solche sting operations sind ein alter Hut. Irgendwelche blöden Dackel zu was anstiften zwecks Arbeitsbeschaffung und Rechtfertigungs-PR.
  8. Ja mir brauchst du das nicht zu sagen. Ich weiß das alles. Dummerweise mache ich in dieser bunten Republik aber keinerlei gewichtige Ansagen. Den beiden letzten Punkte deiner Liste wird stattdessen seit dem 7.3. höchstrichterlich und ausdrücklich widersprochen.
  9. Alles schön und gut und auch richtig, aber damit sind wir doch nur wieder back to square one, denn immerhin das höchste Verwaltungsgericht indula hat nun einmal gesagt, was das Gesetz seiner Ansicht nach denn bedeute (und so eine Auslegung ist immerhin eine, wenn nicht die Kernaufgabe eines Richters), obwohl es genau das nach Ansicht aller anderen (inkl. der Legislative) nicht tut. Und diese etwas, ähem, idiosynkratische Exegese wiegt doch recht gewaltig, was die Legislative aber vergleichsweise leicht beheben könnte, wenn sie denn wollte, aber bislang nicht hat, usw.
  10. An und für sich ein guter Punkt. Das Problem sind allerdings im Zweifel Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Deine Behörde sitzt nicht mit draußen an und kontrolliert, womit du weidwerkst. Da muß dich nur ein roboterhafter Cop auf dem Weg vom/zum Revier mal anhalten, und du hast eine ganz, ganz ernste Anzeige am Hals, auch ohne die Mitwirkung von jemanden bei deinem LRA.
  11. Ich habe die vergangenen Wochen damit zugebracht, meine unmittelbar benachbarten Hegeringe (die aufgrund der abgeordnetentechnisch "privilegierten" Stellung meiner Region für eine Aktion in Sachen Leipzig & BJagdG geradezu prädestiniert wären) zu einer sehr bescheidenen Form des politischen Aktivismus zu motivieren, die keinen weder besondere Zeit noch Mühe gekostet hätte. Ich glaube mittlerweile, daß man eher eine Ansammlung loser Steine zum eigenständigen Bau einer Pyramide bewegt als den deutschen Jäger zur eigenverantwortlichen Vertretung seiner Interessen.
  12. Föderalismusreform 2006. BJagdG ist Rahmengesetz. Baden-Württemberg hat es mit der Aufhebung der Zwei-Schuß-Begrenzungsregel bei HA für anerkannte Nachsuchengespanne so halb und ungefähr bereits vorgemacht. Analoge Regelungen könnte man nach Leipzig in jedem Bundesland jederzeit zwecks provisorischer Bereinigung der Situation bis zur Änderung BJagdG treffen. Wenn man denn wollte.
  13. Die suchen also erstmal wiggle room.
  14. Ist bereits bekannt, ob die Betroffenen in den Widerspruch gehen bzw. den Klageweg beschreiten werden? Das FWR sollte von solchen Vorgängen umgehend unterrichtet werden.
  15. Niemand kann diese Länder zwingen, irgendeine Richtlinie in Gesetzesform zu gießen. Von daher können die das ganz entspannt sehen. Wieviele Länder haben gleich nochmal das geforderte zentrale Feuerwaffenregister eingeführt? Eben.
  16. Aus welchem Grund sollte man die ausnehmen?
  17. J.D.

    Waffengesetze USA

    Es gibt mittlerweile genügend Bundesstaaten, in denen du nicht mal mehr einen Waffenschein zum verdeckten und/oder offenen Führen brauchst, und das werden Ende des Jahres vermutlich noch ein paar mehr sein. Von albernen Munitionsbeschränkungen ganz zu schweigen. Schau' z.B. mal diese animierte Übersichtskarte hier an, die die Entwicklung seit 1986 auf diesem Sektor sehr gut veranschaulicht (grün: unbeschränkte Trageerlaubnis, kein Waffenschein nötig; blau: Waffenschein wird ohne Vorbedingungen ausgestellt; gelb: Trageverbot, Waffenschein wird nur auf Gnade der Behörden hin erteilt, d.h. meistens gar nicht; rot: Trageverbot, Waffenscheine werden grundsätzlich nicht erteilt). Man sieht, daß auch in den USA erst seit relativ kurzer Zeit (wieder) die grünen Knospen sprießen. Das Imperium kommt seit Mitte der 90er und insbesondere verstärkt seit dem Ende von Clinton's Assault Weapons Ban 2004 (hatte eine sunset provision) auch gerade erst aus einer waffenrechtlichen Eiszeit heraus. Davor war dort 70, 80 Jahre lang auch die Gegenrichtung angesagt: In den 20ern schon beginnende erste Trageverbote in Kalifornien, auf Bundesebene dann 1934 der NFA (Besteuerung und Registrierung bestimmter Gegenstände wegen Mafia und so, nech), 1968 der Gun Control Act (erstmals umfassende Regulierung und Lizenzierung des Handels), der nicht zuletzt von den Kennedy-Attentaten motiviert war, 1986 FOPA mit dem Hughes-Amendment (keine neuen Vollautomaten für Zivilisten mehr) und 1994 dann am Weihnachtsabend still und heimlich das Gott sei Dank auf zehn Jahre beschränkte Verbot von AR-Gewehren. Parallel dazu haben natürlich viele Bundesstaaten, allen voran Kalifornien, eigene übelriechende Süppchen gekocht.
  18. Das wäre nur dann entscheidend, wenn man realistischerweise davon ausgehen könnte, daß diese Mordopfer in einem hypothetischen Universum, in dem niemals Schußwaffen gleich welcher Art erfunden worden wären, noch am Leben wären. Was man natürlich nicht kann. "Legalität" und "Illegalität" sind zwei von der Gegenseite erfundene artifizielle Attribute, mit der die bang zitternden Schießbuben in Hypnose gehalten werden können, während in Wahrheit jederzeit auf kurzen Zuruf hin der Zustand einer Waffe geändert werden kann (die Besitzer von PSM, .338- und .50 BMG-HA, Pumpen ohne Hinterschaft usw. können davon bekanntermaßen Arien singen) - wären ab morgen alle HA für Private "illegal", nützt es dem AR-Besitzer von heute herzlich wenig, auf der ehemaligen "Legalität" seines Schießeisens herumzureiten.
  19. J.D.

    Waffengesetze USA

    SCOTUS hat in Caetano das Urteil der niederen Instanz lediglich wegen mangelnder Berücksichtigung von Heller (2008)/lack of due scrutiny (nämlich: gar keine) kassiert und zur Neuverhandlung nach Marxachussetts zurückverwiesen. Die Ansicht, daß seit Heller und McDonald spezifisch stun guns geschützt seien, findet sich nur in den parallel veröffentlichten (Privat)meinungen von Thomas und Alito, die aber in der Praxis keinerlei Auswirkungen auf das Verfahren haben. Per curiam wurde nur geäußert, daß die spezifische Begründung (nicht das inbezuggenommene Gesetz an sich) des Obersten Gerichtshofes von MA zur Aufrechterhaltung des stun gun-Verbotes nicht stichhaltig sei: Was offenläßt, daß sich eine andere, Heller-konforme finden ließe. Auf dem Wege des depperten dangerous & unusual-Tests (...was will ich mit einer ungefährlichen Waffe?) z.B., sofern unusual (wie in der niederen Instanz ja geschehen) nicht mit "moderne Erfindung" gleichgesetzt wird. EDIT: @Shelby, liest du das? In Massachussetts ist man so dermaßen frei, da lochen sie dich, wenn sie lustig sind, sogar für den "unerlaubten" Besitz einer leergeschossenen Patronenhülse ein. Kein Witz. Also aufpassen, was in der Hosentasche vom letzten Standbesuch noch für Schätze über sind. Oder wenn sich ein Fan-Anhängerl an der Halskette befindet.
  20. @dkp3011 Unbekannt. Die Novelle BJagdG kommt mit einiger Wahrscheinlichkeit nun doch erst 2017. Der DJV selbst sprach kürzlich irgendwo von "Ende des Jahres". Was auch sein Gutes hat, denn die bis dato vorliegende Novelle hat auch ohne HA-Kram genug Potential für neue Katastrophen. Zumindest einige der schlimmsten Grobheiten wird man hoffentlich mildern können.
  21. J.D.

    Waffengesetze USA

    Da muß man als Westküsteninsasse erstmal hinkommen. Der Neunte ist wohlbekannt dafür, mit Vorliebe 2nd amendment-Beschwereführer zu trollen und diese über Jahre durch den Irrgarten von District Court zu Federal Court of Appeals und wieder zurück und wieder hoch zu einem three judge panel und über eine aufgehobene Entscheidung dann vor ein en banc hearing und dann noch eines zu schicken - mit mächtig viel Jahren zwischen jedem Instanzschritt, nur um am Ende dann doch keine oder nur so eine halbe Entscheidung zu treffen (buchstäblich). Und der Supreme Court nimmt's irgendwann am Sankt Nimmerleinstag nicht an, weil mangels gegenläufigem Urteil im Dritten oder Fünften kein circuit split vorliegt. Und drei 2nd amendment cases in zehn Jahren sowieso schon mehr als genug waren, den Sotomayors und Kagans dieser Welt sei Dank.
  22. J.D.

    Waffengesetze USA

    Besitzen zuhause, gut. Aber in Frankreich?
  23. J.D.

    Waffengesetze USA

    In Frankreich und der Schweiz bestimmt nicht. Wobei letztere den Bedürfnisquatsch ja auch auf allerminimalster Sparflamme zelebrieren.
  24. J.D.

    Waffengesetze USA

    So etwas schlägt man als Profi, wie CM ja schon demonstriert hat, zum einen via https://en.wikipedia.org/wiki/Gun_laws_in_DeinStaatHier nach, woraufhin man i.a.R. sehr ausführliche Informationen auch zu dem von Dir nachgefragten Thema erhält (Aktualität beachten! Wikipedia mag nicht immer den neusten Stand reflektieren). Und zum anderen auf http://www.nraila.org. Das Institute for Legal Action der NRA (der politische Arm oder "die Waffenlobby" der NRA) unterhält gleich unterhalb der Schlagzeilen auf der Startseite eine kleine Webapplikation, mit der man sich seinen Bundesstaat raussucht und schon kurz und knapp das Wichtigste in einer standardisierten Liste angezeigt bekommt (hauptsächlich zum Führen von Faustfeuerwaffen, also: Ist das im gewählten Staat erlaubt ja/nein, gibt es carry reciprocity mit anderen Staaten, welche sind das, etc). Vorab: Relevant sind, wenn es um die Frage nach "erlaubten" und "verbotenen" Waffentypen geht, zum einen zumeist NFA items (nach dem National Firearms Act von 1934), worunter u.a. Sachen wie kurzläufige Gewehre, Vollautomaten oder Schalldämpfer fallen. Manche Staaten schränken Erwerb und Besitz bei solchen nämlich ein. Zum anderen sind sog. "assault weapons" der andere neuralgische Punkt, den man sich anschauen sollte. Darunter versteht man stinknormale halbautomatische Gewehre wie das AR1x oder G3-Nachbauten, die z.B. in D.C., Kalifornien, New York oder Massachussetts regulatorischen Voodooritualen unterworfen sind, gegen die die derzeitige Gesetzeslage in DE nur fast anstinken kann (noch diese Woche könnten übrigens, wenn's schlecht läuft, HA in Commiefornia endgültig verboten werden).
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