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J.D.

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  1. Tja, das frage ich mich eben auch. Wirklich. Wer hat den Nutzen? Ich kann auch nach dem x-ten Male vorsätzlich voreingenommenen Lesens der zitierten Äußerungen keinerlei Anzeichen dafür erkennen, daß der Betreffende Waffen und Munition mißbräuchlich einsetzen wollte. Oder andere dazu aufgefordert hat. Wer das behauptet, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, resultatorientiert zu denken. Als Rechtfertigungsversuch hierzu wäre dann nur noch so etwas wie "Der anzunehmende Mißbrauch ist im Halbschatten der getätigten Äußerungen, die überdies in ihrem Gesamtzusammenhang und nicht jeweils einzeln für sich zu betrachten sind, zu suchen" als letzte Option offen.
  2. Also so viele gleichbenamte Sowjets gab es auch unter Hammer und Sichel nicht.
  3. Ich glaube ja, daß wir das Zeitalter des von dir umrissenen Legalitätsburgfriedens seit dem 18.11.2015 hinter uns gelassen haben. Alles wird gegen uns verwendet. Von daher schadete es uns eher, wenn wir jetzt nicht all in gingen.
  4. Solange Waffenbesitzer weiter so pathetisch auf die "Legalität" ihrer Instrumente pochen (die kontinuierliche Umerziehung auf diesem Sektor seit 1919ff. und insbesondere 1972ff. hat hier unglücklicherweise hervorragend funktioniert), kann rhetorisch nicht auch nur der klitzekleinste Blumentopf gewonnen werden. Das einzige Problem waren, sind und bleiben Täter. Was ein Pech, daß man die nicht einfach per Gesetz "verbieten" kann.
  5. Selbst wenn man die Äußerungen des Betroffenen zum Aufruf zur allgemeinen Bewaffnung verstünde - Was konkret wäre daran im Hinblick auf persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bedenklich?
  6. Ich bin mir immer noch uneins, ob die positiven Aspekte hier nicht vielleicht doch überwiegen. Mao Zedong sprach schließlich auch davon, daß die systemimmanenten Widersprüche auf die Spitze getrieben werden müßten...
  7. Das ist bereits jenseits von Absurd. Können dann Akteuren der FvLW oder der GRA ihre WBKen widerrufen werden, weil sie für ein liberaleres WaffG oder gar dessen Abschaffung werben? Der Mann sollte dringend den Klageweg beschreiten.
  8. Über welche Urteile konkret reden wir denn nun? Ich habe davon noch nirgends gehört.
  9. Können die genannten Urteile eventuell verlinkt werden oder die AZ angegeben werden. So ist das sonst zu wenig Information, um sich zur Sache eine Meinung zu bilden.
  10. Auf die schiere Existenz der verschiedenen Fraktionen innerhalb der Ausschüsse hatte ich zwischenzeitlich insofern gehofft, als dadurch ein ergebnisloser Death in committee hätte erfolgen können. Niemand hätte sich in dem von mir erhofften, hoffnungslos verfahrenen Deadlock auf irgendwas einigen können, und der Kommissionsvorschlag wäre ohne nochmal aufzutauchen einfach sanft entschlafen.
  11. @Obermaat: Gedenkst Du, etwas wegen des fehlenden Pistoleneintrags zu unternehmen? Einen Antrag einfach nicht bearbeiten so ganz ohne rechtsmittelfähigen Bescheid ist ja nun auch nicht in Ordnung.
  12. GB wird selbst im Falle eines "Ja" zum BREXIT nicht am nächsten Tag aus der Union ausgeschieden sein. Da wird dann erst irgendein Prozeß anlaufen müssen, den heute noch gar keiner kennt, und der wohl aber über viele Monate, wenn nicht JAHRE abgerollt wird. Und berauschend war Frau Fords Gegenentwurf nun wahrlich auch nicht.
  13. Um das zumindest abschätzen zu können, müßte man erst einmal wissen, was da überhaupt drinsteht.
  14. Falls Du dazu neue Informationen hast, möchte ich Dich bitten, diese hier zu veröffentlichen.
  15. carcano bezog sich wohl primär auf den Munitionszertifizierungsmüll, der uns ab dem 31.03.2018 in der aktuellen Fassung Millionen von neuen juristischen Zeitbomben in die Tresore legen wird.
  16. Anders als die FDP-Fraktion ausweislich des verlinkten Schriftstückes glaubt, fordern sie in ihrem Antrag, der seit 07.03. höchstrichterlich abgesegneten "Zwei Schuß"-Zusatzeintrag in den Jäger-WBKs nun auch den Servus des Gesetzgebers zuteil werden zu lassen. Und nicht etwa die Wiederherstellung des status quo prä-Leipzig. Es ist zum Haareraufen. @MarkF - Ja, das überflüssigerweise auch noch mit dazu. Wozu bezahlt man bei den LJVen eigentlich Justiziare.
  17. Dank einiger Interventionen von fachkundigen Juristen, die im Hintergrund pro bono bei einigen relevanten Ministerialreferenten (bei Bund und auf Länderebene) interveniert haben, konnte immerhin etwas an Tempo aus dem Gesetzgebungsverfahren genommen werden. Wie man so hört, waren einige Beamte recht erstaunt, welch hochinnovative Neuerungen da vorgesehen sind. Es sind also womöglich noch nicht alle Messen gelesen. Die Novelle des BJagdG wird laut Aussage des DJV "frühestens" Ende diesen Jahres verabschiedet werden. Somit bleibt weiterhin Zeit für gezielten Aktivismus, den z.B. ich mit einigen KJVen als Proxy auf Abgeordnetenebene zu betreiben mich bemühe (bin nicht "vom Fach" und habe daher den eigentlichen Entscheidern bei BMEL nichts Sinnvolles zu sagen).
  18. Wir hatten einen Spezi, dessen Korinthenkackerei bezüglich irgendwelcher baulicher Maßnahmen und seine Redseligkeit ggü. den Behörden haben uns eine Menge Geld gekostet. Den aus dem Verein kriegen, wenn er nicht glücklicherweise freiwillig geht? Keine Chance.
  19. Auf die Anschuldigung, sich widerrechtlich Zugriff auf's NWR verschafft zu haben (was er selbst wörtlich ja zugegeben hat) kommt die Ausrede: "Ich habe dabei doch mit dem Auge gezwinkert." Dieses Statement sollte keinesfalls ein Grund sein, bei der Sache jetzt lockerzulassen.
  20. Feigheit vor dem Feind, was. Das liest sich leider im Protokoll völlig anders. Der Thread ist jetzt mit den übrigen themenbezogenen Beiträgen aus dem Brüssel-Faden konsolidiert worden, alles was hierhergehört, wurde auch hierhergeschoben.
  21. Das alles hat mit legaler Ausfuhr ungefähr so viel zu tun wie Ausdruckstanz mit anständiger Schulbildung. Der von Dir hier beschriebene Prozeß existiert schlichtweg nicht. Ich wiederhole mich, aber ATF kann überhaupt keine "Genehmigungen" ausstellen, weil die für Exportangelegenheiten nur bei NFA items als Mitzeichnende beteiligt sind. Deutsche Einfuhrgenehmigungen interessieren übrigens auch beim (zuständigen) State Department im Zweifelsfall niemanden, obwohl es (in Abhängigkeit vom Sachbearbeiter) zu einer zügigeren Bearbeitung des Exportantrags kommen kann, wenn man eine solche (übersetzt) beifügt. Und für den Threadstarter ist das ohnehin nicht relevant, weil in Deutschland niemand für einen frei verkäuflichen Gegenstand wie ein Griffstück eine solche ausstellen kann. Daß du mit einer gültigen Jagdkarte in den USA Munition legal erwerben kannst, trifft zu, bloß hat auch hier ATF nirgends etwas zu genehmigen oder "zuzustimmen". Die Munition, sofern nicht verbraucht, darf nur über einen für den Export lizenzierten FFL die Staaten verlassen, andernfalls drohen bei Erwischtwerden zwischen fünf bis zehn Jahren Knast. Und die kriege ich hierzulande nicht, wenn ich die Lichtanlage vor dem Losfahren nicht überprüft habe. Dein Vabanquespiel ist (buchstäblich) von einem ganz anderen Kaliber.
  22. ITAR sowieso, da definitiv Anbauteil für eine Feuerwaffe. Da Dein Griff aber (ob aus Holz oder Plaste ist irrelevant) für eine Maschinenwaffe bestimmt ist, kommt dafür noch nicht einmal mehr das vereinfachte Exportverfahren für Mindermengen via AES infrage. In Zahlen bedeutet das: 250 US$ für die Exportlizenz (ohne Erfolgsgarantie), paar Hunderter für den lizenzierten FFL, dazu üblicherweise air freight (ab 3-400 US$, es sei denn, Du kannst es mit viel Glück via UPS drehen, dann so 150 US$) plus 19% Mwst plus 3.x% Drittlandzollgebühr, da kommt schnell was für ein blödes 25 US$-Teil zusammen. Selbst amazon-Pakete werden an den exit ports geöffnet. Kenne wenigstens einen Fall, wo der Kram dann vom Zoll einbehalten wurde.
  23. Auf diese Möglichkeit wurde er mittlerweile wohl schon aufmerksam gemacht.
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