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J.D.

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  1. @dkp3011 Unbekannt. Die Novelle BJagdG kommt mit einiger Wahrscheinlichkeit nun doch erst 2017. Der DJV selbst sprach kürzlich irgendwo von "Ende des Jahres". Was auch sein Gutes hat, denn die bis dato vorliegende Novelle hat auch ohne HA-Kram genug Potential für neue Katastrophen. Zumindest einige der schlimmsten Grobheiten wird man hoffentlich mildern können.
  2. J.D.

    Waffengesetze USA

    Da muß man als Westküsteninsasse erstmal hinkommen. Der Neunte ist wohlbekannt dafür, mit Vorliebe 2nd amendment-Beschwereführer zu trollen und diese über Jahre durch den Irrgarten von District Court zu Federal Court of Appeals und wieder zurück und wieder hoch zu einem three judge panel und über eine aufgehobene Entscheidung dann vor ein en banc hearing und dann noch eines zu schicken - mit mächtig viel Jahren zwischen jedem Instanzschritt, nur um am Ende dann doch keine oder nur so eine halbe Entscheidung zu treffen (buchstäblich). Und der Supreme Court nimmt's irgendwann am Sankt Nimmerleinstag nicht an, weil mangels gegenläufigem Urteil im Dritten oder Fünften kein circuit split vorliegt. Und drei 2nd amendment cases in zehn Jahren sowieso schon mehr als genug waren, den Sotomayors und Kagans dieser Welt sei Dank.
  3. J.D.

    Waffengesetze USA

    Besitzen zuhause, gut. Aber in Frankreich?
  4. J.D.

    Waffengesetze USA

    In Frankreich und der Schweiz bestimmt nicht. Wobei letztere den Bedürfnisquatsch ja auch auf allerminimalster Sparflamme zelebrieren.
  5. J.D.

    Waffengesetze USA

    So etwas schlägt man als Profi, wie CM ja schon demonstriert hat, zum einen via https://en.wikipedia.org/wiki/Gun_laws_in_DeinStaatHier nach, woraufhin man i.a.R. sehr ausführliche Informationen auch zu dem von Dir nachgefragten Thema erhält (Aktualität beachten! Wikipedia mag nicht immer den neusten Stand reflektieren). Und zum anderen auf http://www.nraila.org. Das Institute for Legal Action der NRA (der politische Arm oder "die Waffenlobby" der NRA) unterhält gleich unterhalb der Schlagzeilen auf der Startseite eine kleine Webapplikation, mit der man sich seinen Bundesstaat raussucht und schon kurz und knapp das Wichtigste in einer standardisierten Liste angezeigt bekommt (hauptsächlich zum Führen von Faustfeuerwaffen, also: Ist das im gewählten Staat erlaubt ja/nein, gibt es carry reciprocity mit anderen Staaten, welche sind das, etc). Vorab: Relevant sind, wenn es um die Frage nach "erlaubten" und "verbotenen" Waffentypen geht, zum einen zumeist NFA items (nach dem National Firearms Act von 1934), worunter u.a. Sachen wie kurzläufige Gewehre, Vollautomaten oder Schalldämpfer fallen. Manche Staaten schränken Erwerb und Besitz bei solchen nämlich ein. Zum anderen sind sog. "assault weapons" der andere neuralgische Punkt, den man sich anschauen sollte. Darunter versteht man stinknormale halbautomatische Gewehre wie das AR1x oder G3-Nachbauten, die z.B. in D.C., Kalifornien, New York oder Massachussetts regulatorischen Voodooritualen unterworfen sind, gegen die die derzeitige Gesetzeslage in DE nur fast anstinken kann (noch diese Woche könnten übrigens, wenn's schlecht läuft, HA in Commiefornia endgültig verboten werden).
  6. Tja, das frage ich mich eben auch. Wirklich. Wer hat den Nutzen? Ich kann auch nach dem x-ten Male vorsätzlich voreingenommenen Lesens der zitierten Äußerungen keinerlei Anzeichen dafür erkennen, daß der Betreffende Waffen und Munition mißbräuchlich einsetzen wollte. Oder andere dazu aufgefordert hat. Wer das behauptet, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, resultatorientiert zu denken. Als Rechtfertigungsversuch hierzu wäre dann nur noch so etwas wie "Der anzunehmende Mißbrauch ist im Halbschatten der getätigten Äußerungen, die überdies in ihrem Gesamtzusammenhang und nicht jeweils einzeln für sich zu betrachten sind, zu suchen" als letzte Option offen.
  7. Also so viele gleichbenamte Sowjets gab es auch unter Hammer und Sichel nicht.
  8. Ich glaube ja, daß wir das Zeitalter des von dir umrissenen Legalitätsburgfriedens seit dem 18.11.2015 hinter uns gelassen haben. Alles wird gegen uns verwendet. Von daher schadete es uns eher, wenn wir jetzt nicht all in gingen.
  9. Solange Waffenbesitzer weiter so pathetisch auf die "Legalität" ihrer Instrumente pochen (die kontinuierliche Umerziehung auf diesem Sektor seit 1919ff. und insbesondere 1972ff. hat hier unglücklicherweise hervorragend funktioniert), kann rhetorisch nicht auch nur der klitzekleinste Blumentopf gewonnen werden. Das einzige Problem waren, sind und bleiben Täter. Was ein Pech, daß man die nicht einfach per Gesetz "verbieten" kann.
  10. Selbst wenn man die Äußerungen des Betroffenen zum Aufruf zur allgemeinen Bewaffnung verstünde - Was konkret wäre daran im Hinblick auf persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bedenklich?
  11. Ich bin mir immer noch uneins, ob die positiven Aspekte hier nicht vielleicht doch überwiegen. Mao Zedong sprach schließlich auch davon, daß die systemimmanenten Widersprüche auf die Spitze getrieben werden müßten...
  12. Das ist bereits jenseits von Absurd. Können dann Akteuren der FvLW oder der GRA ihre WBKen widerrufen werden, weil sie für ein liberaleres WaffG oder gar dessen Abschaffung werben? Der Mann sollte dringend den Klageweg beschreiten.
  13. Über welche Urteile konkret reden wir denn nun? Ich habe davon noch nirgends gehört.
  14. Können die genannten Urteile eventuell verlinkt werden oder die AZ angegeben werden. So ist das sonst zu wenig Information, um sich zur Sache eine Meinung zu bilden.
  15. Auf die schiere Existenz der verschiedenen Fraktionen innerhalb der Ausschüsse hatte ich zwischenzeitlich insofern gehofft, als dadurch ein ergebnisloser Death in committee hätte erfolgen können. Niemand hätte sich in dem von mir erhofften, hoffnungslos verfahrenen Deadlock auf irgendwas einigen können, und der Kommissionsvorschlag wäre ohne nochmal aufzutauchen einfach sanft entschlafen.
  16. @Obermaat: Gedenkst Du, etwas wegen des fehlenden Pistoleneintrags zu unternehmen? Einen Antrag einfach nicht bearbeiten so ganz ohne rechtsmittelfähigen Bescheid ist ja nun auch nicht in Ordnung.
  17. GB wird selbst im Falle eines "Ja" zum BREXIT nicht am nächsten Tag aus der Union ausgeschieden sein. Da wird dann erst irgendein Prozeß anlaufen müssen, den heute noch gar keiner kennt, und der wohl aber über viele Monate, wenn nicht JAHRE abgerollt wird. Und berauschend war Frau Fords Gegenentwurf nun wahrlich auch nicht.
  18. Um das zumindest abschätzen zu können, müßte man erst einmal wissen, was da überhaupt drinsteht.
  19. Falls Du dazu neue Informationen hast, möchte ich Dich bitten, diese hier zu veröffentlichen.
  20. carcano bezog sich wohl primär auf den Munitionszertifizierungsmüll, der uns ab dem 31.03.2018 in der aktuellen Fassung Millionen von neuen juristischen Zeitbomben in die Tresore legen wird.
  21. Anders als die FDP-Fraktion ausweislich des verlinkten Schriftstückes glaubt, fordern sie in ihrem Antrag, der seit 07.03. höchstrichterlich abgesegneten "Zwei Schuß"-Zusatzeintrag in den Jäger-WBKs nun auch den Servus des Gesetzgebers zuteil werden zu lassen. Und nicht etwa die Wiederherstellung des status quo prä-Leipzig. Es ist zum Haareraufen. @MarkF - Ja, das überflüssigerweise auch noch mit dazu. Wozu bezahlt man bei den LJVen eigentlich Justiziare.
  22. Dank einiger Interventionen von fachkundigen Juristen, die im Hintergrund pro bono bei einigen relevanten Ministerialreferenten (bei Bund und auf Länderebene) interveniert haben, konnte immerhin etwas an Tempo aus dem Gesetzgebungsverfahren genommen werden. Wie man so hört, waren einige Beamte recht erstaunt, welch hochinnovative Neuerungen da vorgesehen sind. Es sind also womöglich noch nicht alle Messen gelesen. Die Novelle des BJagdG wird laut Aussage des DJV "frühestens" Ende diesen Jahres verabschiedet werden. Somit bleibt weiterhin Zeit für gezielten Aktivismus, den z.B. ich mit einigen KJVen als Proxy auf Abgeordnetenebene zu betreiben mich bemühe (bin nicht "vom Fach" und habe daher den eigentlichen Entscheidern bei BMEL nichts Sinnvolles zu sagen).
  23. Wir hatten einen Spezi, dessen Korinthenkackerei bezüglich irgendwelcher baulicher Maßnahmen und seine Redseligkeit ggü. den Behörden haben uns eine Menge Geld gekostet. Den aus dem Verein kriegen, wenn er nicht glücklicherweise freiwillig geht? Keine Chance.
  24. Auf die Anschuldigung, sich widerrechtlich Zugriff auf's NWR verschafft zu haben (was er selbst wörtlich ja zugegeben hat) kommt die Ausrede: "Ich habe dabei doch mit dem Auge gezwinkert." Dieses Statement sollte keinesfalls ein Grund sein, bei der Sache jetzt lockerzulassen.
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