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J.D.

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  1. Aufgemerkt, da ist möglicherweise gerade der nächste große Musterfall vor dem U.S. Supreme Court in der Mache. Der Florida Supreme Court hat mit seinem gestern in Sachen Dale Norman v. State of Florida veröffentlichten Urteil das Verbot des offenen Führens von Feuerwaffen, das seit 1989 im Sunshine State herrscht, aufrechterhalten. Das Lizenzverfahren, bei dem erst Waffenscheine, die ausschließlich verdecktes Führen gestatten, beantragt werden müssen, bleibt damit weiter in Kraft. Damit hat das oberste Gericht des Bundesstaates einen sog. Rule 10 Split erzeugt, bei dem ein Urteil eines höchsten Bundesstaatsgerichtes mit dem eines oder mehrerer Bundesberufungsgerichte im direkten Widerspruch steht. Kein anderer Bundesgerichtsbezirk hat bislang in einem Urteil festgehalten, daß das verdeckte Führen statthaft ist. Vielmehr das genaue Gegenteil. Zusätzlich steht das Urteil in direktem Konflikt mit mehreren Urteilen des U.S. Supreme Court aus den vergangenen 150 Jahren, welche festgehalten haben, daß das offene Führen (nicht das verdeckte) vom zweiten Verfassungszusatz geschützt wird. Dale Norman wurde im Februar 2012 in Fort Pierce unweit seines Hauses von der Polizei aufgegriffen, weil er seine .38er offen in einem Hüftholster trug und sein Hemd die Waffe nicht verdeckte. Das offene Führen gilt nach den Gesetzen Floridas als Ordnungswidrigkeit und kann mit 500 US$ Bußgeld und bis zu 60 Tagen Gefängnis bestraft werden. Norman hat jetzt 90 Tage Zeit, um eine Eingabe beim Verfassungsgericht in D.C. zu machen bzw. um eine Verlängerung dieser 90-Tage-Frist zu bitten. Sollte das geschehen, hat der Supreme Court nach seinen eigenen Regeln eigentlich keine andere Wahl, als den Fall anzunehmen. Daraufhin könnten zwei Dinge geschehen: Im einfachsten Fall wird das Urteil des Florida Supreme Court ohne mündliche Verhandlung per curiam aufgehoben und wieder an die niedere Instanz zurückverwiesen: "Macht das ganze nochmal." So verfuhren die derzeit acht Bundesverfassungsrichter unlängst auch im Fall Caetano (Verbot von Elektroschockern in Massachussetts widerspricht der Grundsatzentscheidung Heller). Die andere Möglichkeit wäre, daß der Fall auf das docket für eine ausführliche mündliche Verhandlung gesetzt wird, weil die dann vermutlich (d.h. mit Trumps Kandidaten Neil Gorsuch) neun Richter die Frage des offenen und verdeckten Führens grundsätzlich klären wollen. Die "Szene" drüben hofft nun natürlich auf Nummer 2. Sollte hier nichts geschehen, wird über kurz oder lang Nichols v. Brown aus Kalifornien die Grundsatzfragen rund um's öffentliche Führen (offen oder verdeckt, mit oder ohne Lizenz, überhaupt verbietbar oder nicht) vor SCOTUS bringen. Bis dahin können aber noch locker zwei oder drei Jahre ins Land gehen. Ansonsten derzeit nix Neues aus Kongreß oder Weißem Haus zu Knallpeng.
  2. Dazu müßte der Kongreß das Gesetz (NFA) ändern. ATF kann daran nix machen.
  3. Strategischer Betriebsunfall beim Bureau of Alcohol, Firearms, Tobacco and Explosives (BATFE/ATF) - ein "geleaktes" Whitepaper der als notorisch hoplophob verschrienen Behörde, die die Aufsicht über die Durchsetzung der diversen Bundeswaffengesetze drüben innehat, liest sich für die Szene in US of A wie ein kleiner Weihnachtswunschzettel. ATF schlägt vor, daß die Behörde ihr Gebaren in folgenden Punkten künftig neu ausrichtet: Wiedereinführung der "Küchentheken-Waffenhandelslizenz" (kitchen counter FFL). Wer künftig auf gewerblicher Basis reine Online-Verkäufe durchführen oder nur als Hans-Dampf-auf-allen-Gunshows seinen Tisch eröffnen will, also keine Geschäftsräume i.S.d.W. unterhalten will/kann, soll das wieder tun können. Die Szene sabbert, daß man sich dann ja einfach eine solche Lizenz kaufen könnte und dann als Händler gem. 1968er Gun Control Act Waffen ab sofort direkt vom Hersteller ordern könne, anstatt wie ein gewöhnlicher Zivilist den Umweg über einen lizenzierten Händler als Drittpartei gehen könne. Abwarten, was die Kriterien für "klar erkennbare Gewinnerzielungsabsicht" Widerruf der 2014 ergangenen Definition von "panzerbrechender" Munition. Z.B. ist die Patrone 5.45 x 39 mm derzeit als "panzerbrechend" gelistet und darf daher nicht an Zivilisten verkauft werden. Aufhebung des unter Obama erlassenen Importverbots für Vintage-Armeewaffen aus Korea (viele M1 Garand und 1911er, die Südkorea ausrangiert hat, liegen in Lagerhallen auf der Halbinsel herum und warten auf Sammler und Schnäppchenjäger in den Staaten). Wegfall der sog. law/demo letter-Bedingung für lizenzierte Waffenhändler: Will ein FFL ein Maschinengewehr vom Hersteller für sein Verkaufsinventar ordern, muß er vorher einen "Anforderungsbrief" einer Behörde (Polizei o.ä.) präsentieren, aus dem hervorgeht, daß diese von ihm eine Seriefeuerwaffe zu kaufen beabsichtigen. Ohne diese Hürde könnten die Händler also künftig wieder auf eigene Faust ein MG-Angebot ohne Einzelfallgenehmigung unterhalten. Widerruf der Restriktionen für prothetische Unterarmklammern (konkret: SIG Brace), die, an, einer Pistole befestigt (ganz grob wie das Triarii-Kit von Hera Arms) selbige plötzlich zu der NFA-relevanten (Steuern! Registrierungszwang! Gebehmigungszwang! Bürokratie!) Kategorie sog. "kurzläufiger Gewehre" (short-barreled rifles oder kurz SBR) machen. Eine Neudefinition dessen, was ATF künftig als "für sportliche Zwecke geeignet" verstehen soll. Zusammenhang: Nur diejenigen halbautomatischen Gewehre dürfen in die USA importiert werden, die ATF nach einer Inspektion in diesem Sinne als "geeignet" gelten läßt. Das bedeutet momentan: Gar nichts wird importiert. Mit einer Änderung könnten Amerikaner eventuell in den Genuß von Erzeugnissen aus den Häusern Oberland Arms, MKE, Norinco und Co. kommen. ATF erstellt (ähnlich wie das BKA bei uns) des öfteren Gutachten oder gutachtenartige Schriftsätze, in denen Gegenstände v.a. in Bezug auf NFA-Relevanz eingestuft werden (Schalldämpfer, SBR, Maschinengewehr oder sonstige "Any Other Weapons (AOW)"). Der Kram ist dummerweise private Briefkorrespondenz zwischen dem Anfragesteller und der Behörde. Die findet man mit viel Glück im Internet, falls der Anfrager die erhaltene Antwort irgendwo in einem Forum oder Blog postet. Künftig sollen die Schriftsätze online in einer durchsuchbaren Datenbank abrufbar sein. ATF empfiehlt, Schalldämpfer aus der NFA-Gesetzgebung (Genehmigungs- und Registrierungszwang, 200 US$ Steuer pro Stück, monatelange Wartezeiten) zu entfernen. Die Behörde kann da nichts selbst machen, das ist Aufgabe des Kongresses. Der Hearing Protection Act (siehe oben) ist derzeit im Ausschuß. Auf Gun Shows sollen lizenzierte Händler aus anderen Bundesstaaten künftig ebenfalls direkt Schießeisen an die Kundschaft verkaufen dürfen. Bislang können "Ausländer" aus Oklahoma, die z.B. auf eine Messe nach Texas fahren, dort keine Verkaufsgeschäfte tätigen, sondern nur Bestellungen entgegennehmen und die Ware dann von ihrem Ladengeschäft in Oklahoma an einen lizenzierten Händler in Texas schicken, wo der Kunde sie dann entgegennehmen darf. Der NFA-Begriff "zerstörerische Gerätschaften" (Destructive Devices) soll neu definiert werden. Mit der beabsichtigten Änderung soll nur noch das Abschußgerät (Mörser, GraPi), nicht jedoch mehr (wie momentan) jede einzelne zugehörige Granate, d.h. die Munition, als "DD" gelten. Anhebung der "Graumarktgrenze": Waffenhändler, zu denen mehr als zehn Waffen zurückverfolgt wurden, die nachweislich in Verbrechen benutzt worden sind, werden unter verschärfte Behördenaufsicht gestellt. Wer in der falschen Gegend sein Geschäft betreibt, hat diese magische Grenze im Nu überschritten. Wie hoch die Zahl künftig ausfallen soll, ist nicht bekannt. Die den Waffenhändlern auferlegten Sondermeldepflichten in Grenzstaaten bei Mehrfachkäufen sollen entfallen. Wer z.B. in New Mexico mehr als ein halbautomatisches Gewehr innerhalb einer bestimmten Zeitspanne kauft, muß derzeit ein spezielles Formular ausfüllen, in dem nähere Einzelheiten zu den Kaufabsichten erläutert werden müssen. Reduzierung der 4473-Aufbewahrungsfristen: Wer bei einem lizenzierten Händler eine Knarre kauft, wird via NICS-background check überprüft (mehrere vernetzte Datenbanken beim FBI) und füllt zusätzlich ein Formular aus, in dem er Angaben zu seiner Person macht (Name, Wohnort Straftäter ja/nein, legale Aufenthaltsgenehmigung ja/nein, usw.). Der Händler muß jedes dieser Formulare mindestens zwanzig Jahre aufheben. Bei jedem einzelnen Kauf. Da kommt schnell so einiges zusammen. Wie lang es künftig sein soll, ist noch nicht heraus. Die vorgeschriebenen NICS-Background Checks für angestellte Verkäufer in Waffenläden soll vom Eigentümer künftig selbst durchgeführt werden dürfen. Hintergrund: Kein Beschäftigte in einer FFL-Bude darf einem Waffenverbot unterliegen (verurteilte Straftäter, Verrückte). Unpraktisch dabei: Der Laden, der an die NICS-Datenbanken des FBI angeschlossen ist, darf diesen Check wohl bei jedem Kunden, aus verqueren Datenschutzgründen nicht aber für die eigenen Leute machen, sondern muß den Umweg über den örtlichen Sheriff gehen. Der Haken? Die Motivation des, wie erwähnt, keinesfalls als waffenbesitzerfreundlich geltenden ATF ist unklar. Unsere in Jahrzehnten aus leidvoller Erfahrung paranoid gewordenen Waffenbrüder über'm großen Teich vermuten, daß es sich hierbei um ein frontrunning-Manöver der Behördenleitung handelt, die damit möglichen zukünftigen, auf dem Gesetzeswege im Kongreß verabschiedeten Erleichterungen (anders als Behördenanordnungen sehr schwer wieder umkehrbar!) den Wind aus den Segeln nehmen will. ("Es besteht kein Grund, dazu ein extra Gesetz zu beschließen, das haben wir doch schon auf dem Verordnungsweg möglich gemacht.") Trumps Order, daß für jede neue Reglementierung zwei alte gestrichen werden müssen, könnte hier ebenfalls eine Rolle spielen. Dann hätte ATF sich im ungünstigsten Fall vierzehn aus seiner Sicht eher "verschmerzbare" Verluste vorsorglich paratgelegt und wirft den Waffenbesitzern dafür zukünftig sieben neue dicke Knüppel zwischen die Beine, die jetzt noch keiner erahnt. Andere sind vorsichtig hoffnungsfroh, daß sich innerhalb der Behörde die besonneneren Naturen im neuen Trump-Klima etwas an die Oberfläche haben kämpfen können. Nicht alle Sachbearbeiter und Abteilungsleiter sollen auf anti gebürstet sein. Link zur Quelle auf TTAG: Klick mich. Anbei das Whitepaper im Originalwortlaut: ATF_OptionsToReduceOrModifyFirearmsRegulations.pdf
  4. Moderativer Hinweis: In diesem Thread geht es um die anstehende Novellierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie, nicht um RAGen. Vielen Dank!
  5. @NottooLate: Ich hab's mal hierein verschoben. Der Newsticker soll ausschließlich Nachrichtenmeldungen konkret zum laufenden Novellierungsverfahren enthalten.
  6. Wirkt auf uns heute bizarr, aber das sind Überbleibsel aus dem alten föderalen System, das darauf ausgelegt war, die Verabschiedung neuer Gesetze zu erschweren.
  7. Also keine Fragen!!!!!!!!!!! Gut zu wissen.
  8. Ja, die nukleare Option ist prinzipiell ein starker Anreiz für Minderheitsführer Schumer, Gorsuchs Bestätigung zivilisiert ablaufen zu lassen. Sein Hinzustoßen würde ja die alte 4:1:4-Balance, die bis Februar letzten Jahres geherrscht hat, lediglich wiederherstellen. Bei den beiden nächsten Nominierten (Gerüchten zufolge will sich Kennedy während der Juli/August-Sitzungspause in den Ruhestand verabschieden, und RBG war aus gesundheitlichen Gründen bei der Amtseinführung Trumps schon nicht mehr anwesend) geht es für das blaue Lager hingegen ans Eingemachte. Wenn man da dann keinen Filibuster mehr in der Hinterhand hat, um Kompromißkandidaten zu erzwingen...
  9. So wie die Frontlinien derzeit im Senat verlaufen, wird das entgegen der Einschätzung der FAZ womöglich doch ein harter Kampf. Die Republikaner haben im Senat keine qualifizierte Mehrheit von min. 60 Stimmen, mit denen sie einen Filibuster der Minderheit aus Demokraten und Unabhängigen verhindern und die Nominierungsdebatte nach eigenem gusto beenden könnten. Falls die Abstimmung tatsächlich durch immer neue Debattenbeiträge aus der blauen Ecke ins Unendliche hinausgezögert werden sollte, könnte die rote Ecke immer noch die "nukleare Option" wählen und mit einfacher Mehrheit die Geschäftsordnung der Kammer dahingehend ändern, daß kein Filibuster mehr möglich ist. Was genau so lange von Nutzen ist, bis man eines Tages wieder selbst in der Minderheit ist... Falls Gorsuch doch ungehindert durch die Bestätigungsanhörungen im Senat spaziert, muß man abwarten, was im Falle einer Nachbesetzung von z.B. Ruth Bader-Ginsburgs Sitz passiert.
  10. proTell hat für einen solchen Fall bereits ein Referendum angekündigt.
  11. Heller besagt, daß "arms", insbesondere "bearable arms" jedwede zur Selbstverteidigung (der laut Heller wesentliche "Kern" von 2A) geeigneten Gegenstände sind, die einzeln am Mann getragen werden können. Das fordert die Frage nach dem legalen Status von Maschinengewehren, Mörsern, Panzerfäusten und tragbaren Flugabwehrraketen (MANPADS) geradezu heraus. Antonin Scalia (Autor der Heller-Entscheidung) sah dies als separate Fragen an, die in zukünftigen Verfahren zu entscheiden wären. Umgekehrt sind die vorher erwähnten Kriegsschiffe oder Kanonen nach dieser Auslegung des 2nd Amendment "offensichtlich" (so Scalia) keine geschützten arms. Die Crux ist, daß Heller/Scalia der Szene hier ein kolossales Ei ins Nest gelegt hat, warum auch immer. Denn ob eine Waffe unter 2A geschützt ist, hängt nunmehr davon ab, ob sie sich "im allgemeinen Gebrauch" (common use) von Bürgern befindet oder nicht. Wie bestimmt man die genauen Kriterien, die solch ein common use-Test zu berücksichtigen hätte? Sind hundert Besitzer eines bestimmten Waffentypus allgemein genug? Oder tausend? Hunderttausend (z.B. die knapp 182.000 MGs, die sich legal in der Hand von Privatleuten befinden)? Eine Million? Zehn Millionen? Scalia schwieg dazu. Angenommen, ein Gericht urteilt, daß das MG-Verbot unter Heller statthaft ist, weil 182.000 MGs angesichts der hunderten von Millionen sich im Umlauf befindlichen übrigen Feuerwaffen einen verschwindend geringen Anteil ausmachen. Das führt zu absurden, unauflösbaren Hund-jagt-Schwanz-Konstellationen: Fliegerfäuste sind ja auch nicht im "allgemeinen Gebrauch", möglicherweise, weil der Erwerb Zivilisten gesetzlich untersagt ist. Weil aber der Erwerb gesetzlich untersagt ist, befinden sie sich nicht im allgemeinen Gebrauch durch Zivilisten. Weil Zivilisten sie nicht im allgemeinen Gebrauch... usw. usf. Anders ausgedrückt: Käme heute ein neuartiger, von keinem Gesetz bislang erfaßter (tragbarer) Waffentypus auf den Markt und es würde sofort ein Gesetz erlassen, das Privaten den Erwerb und Besitz verbietet, wird diese Waffe niemals Eingang in den "allgemeinen Gebrauch" finden. Wenn der Staat nur konsequent genug ist, könnte er nach dieser Interpretation von 2A völlig verfassungskonform den technischen Stand der von Zivilisten benutzbaren Waffen für immer auf dem aktuellen Stand einfrieren. Nein, der Originalismus ist das genaue Gegenteil davon. Diese Auslegungsdoktrin verneint explizit, daß Gesetzeswortlaute im Lauf der Zeit ihre Bedeutung ändern und daher bestehende Statuten zu jeder Zeit von den Gerichten völlig neu zu "konstruieren" seien. Die Gründer hätte sich das Irrsinnsgeflecht aus Verboten und Erlaubnisbürokratie, das heute in den USA existiert, vermutlich in ihren kühnsten Alpträumen nicht vorstellen können. Man bedenke, daß die Aufnahme der Bill of Rights in die Verfassung von den übrigen Gründern (außer Madison) als überflüssig angesehen wurde. Schließlich ist das Dokument doch zweifellos so formuliert worden, daß der Bund sich unmöglich Kompetenzen anmaßen kann, die nicht explizit darin aufgeführt sind...
  12. Nö, so richtig mit Geldköfferchen oder den Schwager des Schäferhundes des NYPD Commissioner in seiner Immobilienverwaltungsgesellschaft unterbringen braucht's in seinem Fall wohl wirklich nicht. Aber wenn halt ein Name reicht, und der andere eben nicht... wo fängt Korruption wirklich an, wo hören vorauseilender Gehorsam oder in-group bias auf?
  13. Full ack. Und eines der prominentesten Beispiele für diesen Schmu ist ausgerechnet der neue Präsident. Das Folgende ist wörtlich aus seinem Wahlprogramm zitiert: Er vergaß leider dazu zu sagen, daß diese zig-Millionen Waffenscheininhaber nicht in seinem Heimatstaat New York (und schon gar nicht in NYC selbst) zu finden sind... wie er selbst an die schon Seltenheitswert besitzenden Trageerlaubnisse aus dem Big Apple gekommen ist, sollte klar sein. Der (von mir im P.S. an Edward verlinkte) gegenwärtig am 9th Circuit in San Francisco anhängige Fall Nichols v. Brown hat das Potential, zur nächsten Heller-artigen Bombe zu werden. Sollte der 9. zu dem Schluß kommen, daß nach verdecktem Führen auch offenes Führen nicht von 2A abgedeckt ist, entstehen splits of authority mit allen übrigen Bundesgerichtsbezirken, und der Supreme Court muß zwingend intervenieren. Nichols stellt (neben einer Reihe von weiteren elementaren Verfassungsfragen) auch die von dir erwähnte equal protection-Frage als Ausweichoption, falls in der hauptsächlichen 2nd Amendment-Beschwerde negativ entschieden werden sollte. Falls Nichols doch zu SCOTUS geht, wird der in wenigen Stunden von Trump nominierte Nachfolger Scalias dort noch gebraucht werden. In vier Jahren oder so. Bis dahin könnten sogar noch ein oder zwei neue Nachfolger dazugekommen sein.
  14. Eine kleine Anmerkung: So ganz einfach ist es ausweislich Heller und auch neuerdings des en banc-Urteils in Peruta v. San Diego County eben nicht. In beiden Fällen wurden umfangreichste historische Analysen des 2nd Amendment bzw. seiner auf die britische magna carta zurückgehenden Vorläufer (und wiederum des der carta vorangehenden Gewohnheitsrechts) angefertigt (bis ins Jahr 1299 ging man zurück). Das Ergebnis beidesmal: Es ist leider nun einmal eine (für die einen bittere) Wahrheit, daß 2A ausdrücklich kein Recht auf verdecktes Führen schützt. Unbestritten ist, daß an vielen Orten zu unterschiedlichen Zeiten keine Verbote des verdeckten Führens bestanden. Es besteht aber auch kein Zweifel daran, daß diese Erlaubnispraxis immer eine (verfassungskonform) widerrufbare war. War's erlaubt, fein. Wurd's allerdings verboten, gab's keine Möglichkeit, dagegen mit juristischen Mitteln vorzugehen. Auf heutige Verhältnisse angewandt: Wenn viele Bundesstaaten das verdeckte Führen erlauben, liegt das an der wohlwollenden Legislative in Wyoming, New Hampshire, usw., nicht am 2nd Amendment. Gegen z.B. das kalifornische Verbot des verdeckten Führens kann man auf gerichtlichem Wege absolut nix machen*, der Drops ist nun endgültig gelutscht. Absolut! Viele Grüße ins sonnige Florida**, Julius * Gegen das nahezu kategorische Verbot des offenen Führens hingegen sehr wohl. **Ihr habt da übrigens ein paar wirklich gehirnamputierte republikanische (!) Senatoren; spezifisch Sen's Flores and Garcia, welche entschlossen sind, ein Gesetz, welches Euch das erlaubnisfreie, offene Führen von Kurzwaffen wieder ermöglichen würde, schon im Ausschuß der Kammer zu Fall zu bringen.
  15. Erinner mich bloß nicht an das selbstgebraute Gedöns... wenn ich an die neue, völlig abstruse Standordnung bei unserer Kurzwaffenabteilung denke... ohne jede Not nagelt man sich die eigenen Füße am Erdboden fest. Vielleicht in der Hoffnung, daß die Antis einem eines Tages eine Belobigungsurkunde schicken, daß man einer von den "guten" Waffenbesitzern war.
  16. Die übergroße Mehrheit stört sich wohl nicht. Eine kleinere nichtbesitzende Minderheit schon: Irgendwoher müssen die vierhunderttausendnochwas kleinen Waffenscheine letztes Jahr gekommen sein; KWS werden ja nur aus einem einzigen Grund beantragt: Weil's das Nächstbeste/Nächstschlechteste zu was Richtigem ist. In der tschechischen Republik oder den USA führt ja auch keine Sau Gaspüster... EDIT: @karlyman war einen Ticken schneller.
  17. Klagen können meines Wissens (bin auch nur juristischer Laie) gegen solche Richtlinien keine Einzelpersonen, sondern nur Mitgliedsstaaten. Find' mal einen, der um dieses in der öffentlichen Wahrnehmung insgesamt doch eher marginale Faß einen Riesenstunk mit der Kommission anzuzetteln bereit ist.
  18. Speziell zu "ALLE" sage ich immer: Die Waffenbesitzer bräuchte das WaffG strenggenommen nicht zu interessieren. Wir sind artig durch alle hingehaltenen Reifen gesprungen und haben unser Schießgerätprivileg. Die übrigen 78,5 Millionen in teutschen Landen trifft's hingegen wirklich hart. Die dürfen noch nicht mal eine beschissene 12/76er-Flinte erwerben, weil der gestrenge Übervater es ihnen verbietet. Ausgerechnet das regt aber keinen auf. Merkt irgendwie keiner.
  19. Heute nacht um 2:00 Uhr unserer Zeit wird Trump wohl anläßlich einer Pressekonferenz verkünden, für welchen Kandidaten er sich als Scalias Nachfolger entschieden hat. Zwei Tage früher als ursprünglich geplant. Nicht näher benannte Quellen behaupten, daß drei Kandidaten in die "Endrunde" gekommen sein sollen: Neil Gorsuch (derzeit Richter am Berufungsgericht des 10. Bundesgerichtsbezirks), Thomas Hardiman (3.) und William Pryor (11.). Die ersten beiden sind Originalisten/Textualisten nach Scalias Machart, bei letzterem würde es ein extrem zäher, harter Kampf um seine Bestätigung im Senat wegen seiner strikten Gegnerschaft zu Roe v. Wade (Urteil des Verfassungsgerichtes von 1973, legalisierte die Abtreibung bundesweit) werden. Genau das hat der Massachussetts Supreme Court in Caetano letztes Jahr mit seiner Begründung, ein Taser habe zur Zeit der Gründung nicht existiert und sei deswegen auch keine unter 2A geschützte Waffe, versucht zu unterlaufen. Der Widerspruch zum derzeit letztgültigen Wort über das 2nd Amendment (das bereits erwähnte Heller-Urteil) war damit so offensichtlich, daß SCOTUS die Beschwerde über das Urteil nicht nur annahm, sondern mit 8:0 Stimmen (also einschließlich der viereinhalb progressiven Richter) selbiges aufhob. Private Bürger besaßen zur Zeit der Gründung und auch danach (mindestens bis zum erfolglosen Sezessionskrieg des Südens) nicht nur Musketen und Dolche, sondern Kanonen, größere Artilleriegeschütze und teilweise eigene Kriegsschiffe (Ironclads). Der Hauptautor der Verfassung, Madison, der auch darauf bestand, die Bill of Rights dieser anzugliedern, schrieb dereinst, daß er diese Praxis für gut und richtig hielt. Heute dagegen wird in einigen Jurisdiktionen der USA erbittert darum gestritten, ob sog. Assault Rifles (stinknormale AR-15) auf Weisung des Justizministers oder gar aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses* verboten werden können oder nicht. Maschinengewehre und Mörser sind seit Längerem schon außer Reichweite. Änderungen unter Trump? Kaum. Was den Zeitgeist in Justiz und Exekutive generell angeht: In Heller wurde darauf erkannt, daß der zweite Verfassungszusatz (Waffen besitzen und führen dürfen) ein individuelles Recht der Bürger, kein kollektives der Bundesstaaten ist (Ende der 20er, Anfang der 30er - also zur gleichen Zeit, in der die ersten "großen" Beschränkungsgesetze in den USA auftauchten - kam in der Judikative die kuriose Mode auf, 2A als "Recht der Bundesstaaten, die Miliz zu bewaffnen" zu betrachten, was aus einer Vielzahl von Gründen unhaltbar ist). Das war 2008. 2010 wurde im Nachfolgefall McDonald darauf erkannt, daß neben dem Bund selbst auch die Bundesstaaten den zweiten Verfassungszusatz respektieren müssen. Ist also bald neun Jahre her. Bis heute ist es z.B. in D.C. oder Maryland dennoch unmöglich, legal eine Pistole zu führen. Die progressiven Elemente in den niederen Instanzen haben einfach damit begonnen, Heller wiederum in ihrem Sinne zu interpretieren, wodurch allerlei mit jenem Urteil scheinkompatible Begründungen über "angemessene Beschränkungen des Rechts" in die Welt gesetzt wurden. Trotz der unmißverständlichen, klaren Worte in Heller wehren sich die Erfüllungsgehilfen des Zeitgeistes in den widerborstigeren Landesteilen bis heute mit Händen und Füßen gegen dessen Umsetzung. Symptomatisch für diesen Schwebezustand ist z.B. auch, daß die Federalist Society (im Großen und Ganzen ergebnislose) Sondertagungen unter der Überschrift Enforcing the Heller Decision abhält (das war im vergangenen November). Zum Kontrast: In Obergefell erkannte SCOTUS im November 2014 (5:4) darauf, daß die Verfassung angeblich ein "Recht" auf Homosexuellen"ehen" schütze und somit sämtliche Verbote dieser Praxis in den verschiedenen Bundesstaaten null und nichtig seien. Die Verfassung schweigt zu sämtlichen Angelegenheiten rund um Ehe und Familie. Man fand notwendigerweise dieses "Recht" daher in den sog. "Halbschatten" und "Emanationen" des Dokuments (es lebt!). Es dauerte nicht einmal einen einzigen Tag, um Standesbeamte in den Counties landauf, landab dazu zu bewegen, die neue Sorte Eheschließungen durchzuführen (teilweise in Sonderschichten bis spät nachts). Unnötig zu sagen, daß die Federalist Society keine Sondertagungen zum Thema Enforcing the Obergefell Decision veranstalten muß. *Friedman v. Highland Park wurde 2015 an den Supreme Court herangetragen. Die Gemeinde Highland Park in Michigan verbietet, wie man bei uns sagen würde, "anscheinsartige" halbautomatische Gewehre und "große" Magazine (alles über zehn Schuß). Das Gericht verweigerte die Annahme des Falls, und so existiert bis heute kein höchstrichterlicher Spruch dazu, ob halbautomatische Gewehre und große Magazine von 2A geschützt werden oder nicht (Scalia und Thomas dachten, das sei durch Heller mehr als deutlich bejaht worden).
  20. Gern, @karlyman: In Südkorea ist der private Schußwaffenbesitz komplett verboten. Jäger und KK-Einzelladerschützen leihen sich dort ihre Gerätschaften stundenweise auf der Polizeiwache aus. Insofern ist die Korrektur hin zu Nordkorea fast gar nicht nötig, @EkelAlfred.
  21. Zwingend notwendig wäre für die FDP jetzt eine entschlossene Forderung nach einem neuen WaffG nach Vorbild desjenigen von Südkorea. Nur so kann sie ihr aktuelles politisches Profil stärker konturieren und bekräftigen.
  22. Also bei Repetierern in .308 Win. schwöre ich ja auf die Supermarktmarke Savage. Die 10 FCP-SR ist da ein echter Geheimtip für knapp 1100 Euro. Dicker, 24" langer Matchlauf, Picatinnyschiene serienmäßig, ebenso das Mündungsgewinde in 5/8" x 24 UNEF, was die spätere Aufrüstung mit Mündungsbremse oder Schalldämpfer ungemein erleichtert. Taugt am Stand genauso wie beim Ansitz. Schwäche: Magazine. Die sitzen nicht immer so fest wie sie sollen. Ist aber prinzipiell durch (teure) Nachrüstteile behebbar. Die Knifte wurde hier etwas ausführlicher erwogen.
  23. Ich bin ehrlich enttäuscht, daß die wiederkehrenden medizinischen Tests plus zwangsweise Vorführung beim Psychoonkel nicht kommen. Das hätte eventuell die DSB/DJV-Fraktion wachgerüttelt.
  24. Die großzügige Auslegung des Tatbestands "Volksverhetzung" ist nun einmal ebenfalls Ausdruck des vollendeten Rechtsstaates.
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