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J.D.

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  1. Schon klar, aber hier ging's ja um die illusionäre Vorstellung des Vorstandes und seiner Kundschaft, innerhalb des momentan gültigen Gesetzgebungsrahmens am Ende irgendwie unerkannt davonkommen zu können. Und in der Perspektive spielen solche Grundsatzüberlegungen keine Rolle, da geht's rein um den Intelligenzquotienten.
  2. Na von innen. Wir hatten neulich erst wieder einen Fall hier in der Provinz, wo ein 300 kg-Schrank bereits aus der Verankerung entfernt und transportfertig gemacht worden war. Irgendwer war dann aber wohl gestört worden und brach die Aktion ohne Beute ab.
  3. J.D.

    Muß das denn sein?

    So etwas wie schlechte PR gibt es nicht. Jede öffentliche Erwähnung ist ein neuer Brückenkopf, den man in den Köpfen der Leute befestigt. Die wesentliche Botschaft ist: Wir sind da und gehen nicht weg. Von da aus kann man dann im Laufe der Zeit weitere Geländegewinne machen. #Inkrementalismus
  4. Im Gegensatz zu einem weithin gut sichtbaren Tresor, der im Zweifelsfall eher wie eine grell erleuchtete Landebahn auf Einbrecher wirken dürfte.
  5. Die ganze Geschichte ist wirklich hanebüchen. Keiner der Beteiligten kann doch ernsthaft geglaubt haben, daß das gutgeht? Ist in der Realität alles nicht wie bei CSI:Miami, wo die Spitzbuben Pläne in Plänen und nochmal hinter anderen Plänen verstecken und dann um das Ganze vier falsche Fährten legen.
  6. Das heißt, die Ehefrauen gehen dann auf die Kreispolizeibehörde bzw. das Landratsamt und beantragen WBKen? Das wären dann ja Strohmannkäufe.
  7. Mir auch nicht, denn am Resultat einer Zuverlässigkeitsprüfung wird der wohl kaum etwas gedreht haben können.
  8. Ich hab' weder einen Dienstwagen noch ein "Wahlkampfauto". Vielleicht bin ich dazu einfach nicht ökologisch genug.
  9. Auch wenn man es nicht glaubt: Ich hasse es zwar, die blackpill zu verabreichen, aber die Richtlinie legt lediglich Mindeststandards fest.
  10. Gut für Tschechien. Und selbst wenn sie damit vor dem EuGH scheitern sollten - Was wollte Brüssel tun, wenn die Republik die Richtlinie trotzdem nicht umsetzt? Die nicht vorhandenen Bodentruppen auf Prag marschieren lassen?
  11. Sehr seltsam. Fast so, als ob man in Berlin die Grenzkosten für die Anschaffung dieses zusätzlichen Gewehrs so unattraktiv wie möglich machen und dadurch die Zahl der Waffen in privater Hand durch Anreizregulierung begrenzen wollte.
  12. Und ich hätte immer noch gern einen Link und/oder eine konkrete Person, die man ansprechen könnte.
  13. Ich würde bei sowas egun via Mail darüber in Kenntnis darüber setzen (mit Höchstbieter im CC), daß aus genanntem Grund abweichend von dem automatisch ermittelten Auktionsresultat der nächsthöher geboten habende Inlandsinsasse von Dir mit der Ware bedacht werden wird und Ende.
  14. Interessant, daß auch 1848 manche Leute schon vom Deppenapostroph nicht lassen konnten. Aber wieso wurdest du wegen dieses Zettels aus der Gruppe geworfen?
  15. Und gibt's dazu auch einen Link zum Mitgruseln?
  16. Genau genommen ist die wirklich heiße Frage, wieso sich die Attentäter überhaupt auf französischem Territorium aufhalten durften... huch! @knight: Alles eventuell hochinteressante Fragen für den EuGH.
  17. Kanadische Verhältnisse.
  18. Dies hier ist der Newsticker, Diskussionsbeiträge bitte im entsprechenden Faden. Danke!
  19. Trefflicher kann man es in so wenigen Worten nicht auf den Punkt bringen. Der freie Wehrbürger/waffentragende Stammesgenosse ist seit Anbeginn der Zeiten die abendländische Posterfigur par excellence, und zwar eine einmalige. Man findet sie nirgends unter den anderen Hochkulturen der Vergangenheit und Gegenwart, nicht in China zu irgendeiner Epoche, nicht in Indien, nicht im alten Ägypten oder sonstwo. Die Bekämpfung des privaten Waffenbesitzes ist offene Kriegführung gegen einen zentralen Bestandteil der europäischen Identität selbst. Was sich nicht ganz zufällig nahtlos in den Rest des Programms einfügt.
  20. @KonradKernkraft: Die meisten Abgeordneten verfügen schlichtweg weder über den notwendigen Intelligenzquotienten noch über das staubtrockene Hintergrundwissen zu all den Gesetzen, die sie da das Jahr über verabschieden. Daher stimmen sie immer so ab, wie ihre Fraktionen es ihnen vorgeben. Heute passiert erstmal gar nix.
  21. Hat jemand Lust, einen Meme-Krieg auf Twitter zu entfesseln? #frogtwitter hat immerhin Trump mit ins Amt gehievt. Wir scheinen hier ja zumindest einen begabten Künstler zu haben.
  22. Genauer gesagt: Weil Waffenbesitz das ultimative, schlechthinnige Symbol für Souveränität ist. Im eskalierenden Stadium der Machtkonzentration, wie sie in jeder (!) Erscheinungsform des republikanischen Staates unweigerlich früher oder später auftreten muß, ist das Gewährenlassen von Souveränität abseits der abschließend konsolidierten Organe der Exekutive eine nicht länger hinnehmbare Provokation. Es geht gerade bei der Waffengesetzgebung niemals um "die Sache" oder "praxisnahe Regelungen". Die Widerlegung der vorgebrachten Scheinargumente mit Fakten und Zahlen kann man sich komplett sparen. Es geht in Wahrheit darum, die äußerlich sichtbaren Insignien der Macht mit niemandem teilen zu wollen. Und das sind heutzutage nun einmal AK- und AR- und G36-look-alikes. Daher die Besessenheit der Organe mit schwarzen Gewehren: Kein Soldat oder Polizist versieht mit Kipplaufbüchsen und holzgeschäfteten Repetierern seinen Dienst. Was den aktuell laufenden Krimskrams mit dem BR angeht: Ich habe mir jetzt erstmal eine neue AR-15 geordert. So als Waldgänger im inneren Frieden mit sich selbst.
  23. Aufgemerkt, da ist möglicherweise gerade der nächste große Musterfall vor dem U.S. Supreme Court in der Mache. Der Florida Supreme Court hat mit seinem gestern in Sachen Dale Norman v. State of Florida veröffentlichten Urteil das Verbot des offenen Führens von Feuerwaffen, das seit 1989 im Sunshine State herrscht, aufrechterhalten. Das Lizenzverfahren, bei dem erst Waffenscheine, die ausschließlich verdecktes Führen gestatten, beantragt werden müssen, bleibt damit weiter in Kraft. Damit hat das oberste Gericht des Bundesstaates einen sog. Rule 10 Split erzeugt, bei dem ein Urteil eines höchsten Bundesstaatsgerichtes mit dem eines oder mehrerer Bundesberufungsgerichte im direkten Widerspruch steht. Kein anderer Bundesgerichtsbezirk hat bislang in einem Urteil festgehalten, daß das verdeckte Führen statthaft ist. Vielmehr das genaue Gegenteil. Zusätzlich steht das Urteil in direktem Konflikt mit mehreren Urteilen des U.S. Supreme Court aus den vergangenen 150 Jahren, welche festgehalten haben, daß das offene Führen (nicht das verdeckte) vom zweiten Verfassungszusatz geschützt wird. Dale Norman wurde im Februar 2012 in Fort Pierce unweit seines Hauses von der Polizei aufgegriffen, weil er seine .38er offen in einem Hüftholster trug und sein Hemd die Waffe nicht verdeckte. Das offene Führen gilt nach den Gesetzen Floridas als Ordnungswidrigkeit und kann mit 500 US$ Bußgeld und bis zu 60 Tagen Gefängnis bestraft werden. Norman hat jetzt 90 Tage Zeit, um eine Eingabe beim Verfassungsgericht in D.C. zu machen bzw. um eine Verlängerung dieser 90-Tage-Frist zu bitten. Sollte das geschehen, hat der Supreme Court nach seinen eigenen Regeln eigentlich keine andere Wahl, als den Fall anzunehmen. Daraufhin könnten zwei Dinge geschehen: Im einfachsten Fall wird das Urteil des Florida Supreme Court ohne mündliche Verhandlung per curiam aufgehoben und wieder an die niedere Instanz zurückverwiesen: "Macht das ganze nochmal." So verfuhren die derzeit acht Bundesverfassungsrichter unlängst auch im Fall Caetano (Verbot von Elektroschockern in Massachussetts widerspricht der Grundsatzentscheidung Heller). Die andere Möglichkeit wäre, daß der Fall auf das docket für eine ausführliche mündliche Verhandlung gesetzt wird, weil die dann vermutlich (d.h. mit Trumps Kandidaten Neil Gorsuch) neun Richter die Frage des offenen und verdeckten Führens grundsätzlich klären wollen. Die "Szene" drüben hofft nun natürlich auf Nummer 2. Sollte hier nichts geschehen, wird über kurz oder lang Nichols v. Brown aus Kalifornien die Grundsatzfragen rund um's öffentliche Führen (offen oder verdeckt, mit oder ohne Lizenz, überhaupt verbietbar oder nicht) vor SCOTUS bringen. Bis dahin können aber noch locker zwei oder drei Jahre ins Land gehen. Ansonsten derzeit nix Neues aus Kongreß oder Weißem Haus zu Knallpeng.
  24. Siehe hier: Und hier:
  25. Dazu müßte der Kongreß das Gesetz (NFA) ändern. ATF kann daran nix machen.
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