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J.D.

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  1. WaffG §55, Abs. 2: Abs. 5 und 6. noch der Vollständigkeit halber beachten. In der Praxis ist die "bestimmte Stelle", die die Bescheinigung ausstellt, für MdB die Verwaltung des Bundestages, soweit ich mich an die Erkenntnisse hier in der Runde noch erinnere. Ähnliches kann wohl auf Länderebene der Fall sein. Meine Vermutung, die ich nur aufgrund schnellen Überfliegens des Gesetzestextes treffe. Ich würde übrigens wirklich gern wissen, auf welchen Quellen die MPi-Gerüchte fußen.
  2. Traditionell ist in angelsächsischen Common Law-Jurisdiktionen das Führen von leicht zu verbergenden Waffen (früher: Dolche und Messer, heute: Kurzwaffen) oft reglementiert, soll heißen: beschränkt worden. Das entsprechende case law geht mindestens bis ins England des 16. Jahrhunderts zurück (und ist wegen der bis in die Zeit der Normannen ungebrochenen Rechtsprechungstradition auch heute bei Verhandlungen in den USA nach wie vor relevant). Bis zu Beginn der 60er Jahre, als der Zeitgeist zu drehen begann und die ersten generellen Führverbote auf Bundesstaatenebene ausgesprochen wurden. Waffenscheine wurden erstmals zwingend notwendig. Und die gab es einfach nicht. Zeitweise war es überhaupt nicht mehr möglich, eine Kurzwaffe legal zu führen, weil alle Bundesstaaten "no issue" oder "may issue" (effektiv: no issue) waren, was die Ausgabe von Trageerlaubnissen betraf (Ausnahme: Vermont). Erst Ende der 80er setzte langsam und zaghaft ein Tauprozeß ein, der bis heute andauert. Der zweite Verfassungszusatz* garantiert das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen. Mit "tragen" ist dabei wegen Obigem immer das offene Führen gemeint gewesen. Es existiert kein verfassungsmäßiges Recht, Waffen verdeckt zu führen, wiewohl so etwas natürlich nach gusto der state legislatures erlaubt werden kann (aber nicht, wie Alan Gura und die SAF nun unnötige ungezählte Male erfahren mußten, gerichtlich einklagbar ist). Ein möglicherweise bahnbrechendes Urteil zum Thema "Recht auf offenes Führen" (Kalifornien, 9th Federal Circuit of Appeals) wird für nächstes Jahr im Fall Nichols vs. Brown erwartet. Sollte das Panel da wider Erwarten entscheiden, daß nach Peruta v. San Diego County (Urteil: Kein Recht auf verdecktes Führen existiert gem. 2nd Amendment) auch das offene Führen kein Recht darstellt, liegt ein Rule 10 split mit jedem anderen Bundesgerichtsbezirk der USA vor, und der Supreme Court muß intervenieren, wenn er nicht vollkommen seine Glaubwürdigkeit verlieren will. Das (notwendigerweise offene) Führen von Langwaffen unterlag historisch keinen Beschränkungen und ist auch heute in den meisten Bundesstaaten nicht illegal. *Böse Zungen behaupten, das 2nd Amendment sei durch die Entscheidung in District of Columbia vs. Heller ersetzt worden. Was bei Lichte betrachtet nicht ganz unrichtig ist.
  3. Formulierung: Sowohl als auch. Strafantrag: Wurde "muskelspielerischerweise" auch gestellt, wiewohl dieser bei Offizialdelikten überflüssig bzw. unsächlich ist.
  4. UPDATE: Heute, am Folgetag, erreicht mich ein weiteres Schreiben von der StA München I. "Sehr geehrter Herr Corrino, das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil der Täter bislang nicht ermittelt werden konnte." Denkt's Euch was.
  5. UPDATE: Die Anzeige wird bei der StA München I unter zugewiesenem AZ geführt, wie mir heute in einem Schreiben mitgeteilt wurde. Im Raum steht "Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt zum Nachteil Allgemeinheit wegen Verbrechens nach dem Waffengesetz (§ 51 WaffG)".
  6. Hallo marieluise! Ich sehe es so: Politik - also das, was man im Fernsehen und sonstwo geboten bekommt - ist letztlich nur ein Spiegelbild des gegenwärtig vorherrschenden Zeitgeistes. Gesetze, die in Parlamenten verabschiedet und dann in den Verwaltungen implementiert werden, sind sehr, sehr späte, nachgelagerte Indikatoren dessen, was den Leuten a) auf dem Herzen liegt oder b) zumindest wurscht ist. Daher ist die entscheidende Instanz nicht die Wahlkabine oder der Abgeordnete, der seine Hand für irgendwas hebt, sondern es sind die sich allmählich im Verlauf der Zeit aufbauenden Bauchgefühle und das Rumoren in den Hirnen der Leute. Diese Regungen bahnen sich dann wie lauter kleine Rinnsale hie und da einen Weg, vereinigen sich nach und nach zu größeren Bächen und schließlich zu einem Strom. Von diesem Strom werden "Politiker" einfach fortgerissen. Daß sie die Welle reiten (weil sie über Wasser bleiben wollen) und daher aus Eitelkeit so tun, als hätten sie sie verursacht, tut nichts zur Sache. Wenn der Strom erstmal gebildet ist, hat den keiner mehr unter Kontrolle, weder die hohe Herrschaft in Berlin, noch die kleinen Rinnsalproduzenten in ihren Schrebergartenkolonien. Wichtig sind hingegen viele Jahre vorher die Unterhaltungen zwischen den Leuten daheim und im Büro und abends unter Freunden. Die Schützenvereine, in die die Leute eintreten, die Jagdkurse, bei denen sie sich anmelden, usw. Das sind die Orte, an denen Zeitgeist mitgemacht wird. Daher empfehle ich Dir: Zerbrich Dir nicht den Kopf über irgendwelche Wahlsonntage. Wenn die laufen, ist die Sache letztlich schon gelaufen, und zwar lang vorher. Mach' lieber sonntags was Schönes und unterhalt Dich mehr mit den Leuten in Deinem Umfeld.
  7. Och Leute, was für ein gereizter Ton. Wir sind doch keine zänkischen, alten Waschweiber. Habe den Rest mal entsorgt.
  8. Schon gemerkt? Einem Kommentator bei der GRA drüben ist noch aufgefallen, daß in dem Beitrag ja auf "Ziele, die Personen darstellen", also mithin "kampfmäßig", geschossen wird. Die Schaufensterpuppe am Ende. Mir ist das im Moment auch nicht bewußt gewesen.
  9. @callahan44er Das wär' dann ja die Wucht in Tüten. Ich lege mir also ein Arsenal an MG3 und Kaschis an und lade unregelmäßig was auf youtube hoch, wo ich das irgendwie als Aufhänger benutze, um Waffenbesitzer öffentlich durch den Dreck zu ziehen. Zeigt mich einer an, bin ich ja journalistisch tätig, mithin entfällt das öffentliche Interesse, Verfahren eingestellt und wir haben mit einem Schlag was Besseres als das 2nd Amendment. Mission accomplished!
  10. Es wurde heute nun Anzeige gegen Unbekannt bei der mutmaßlich zuständigen StA München I eingereicht, wie ich hier melden möchte. Vermutete Verstöße gegen WaffG und möglicherweise KrWaffKontrG wurden zur Begründung angeführt (u.a. unerlaubte Herstellung einer verbotenen Waffe, unerlaubter Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger wesentlicher Waffenteile, unerlaubtes Führen von und Schießen mit einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe und einige mehr). Mit Rat und Tat mitgewirkt haben dankenswerterweise einige residents dieser kleinen, aber feinen Gemeinde hier.
  11. Das bleibt ein nicht näher erklärtes Wunder. (Wieso fliegt ihm das ganze Ding nicht um die Ohren, wo er das Patronenlager angeblich doch nur mit einem Akkubohrer geformt hat? Und wie kommen Züge und Felder in den Laufrohling? Fragen!) Kann man eigentlich Anzeige erstatten? Hier ist ja der dringende Verdacht eines Verstoßes gegen WaffG und KrWaffKontrG gegeben, und zwar vor laufender Kamera. Falls außerhalb Deutschlands gedreht wurde, müßte man die Behörden des entsprechenden Landes informieren.
  12. Das ist auch mit einer der Gründe, warum ich mittlerweile immer stärker davon überzeugt bin, daß der Ansatz, sachlich aufzuklären, letztlich zum Scheitern verurteilt ist. Direkt auf das Reptilhirn zielende, emotionale Sturmangriffe wie der hier zur Debatte stehende sind tausendmal wirkungsvoller und bleiben viel besser im Gedächtnis haften als irgendwelche langweiligen Statistiken, mechanisch-technischen Details usw., die lediglich die Großhirnrinde angehen (sollen). Das nutzt nix, solange letztere unter einem dicken Schutzpanzer aus Angst liegt. Unsere Seite sollte dringend anfangen, vom demagogischen Mittel Gebrauch zu machen. Wenn wir freiwillig immer mit beiden Händen hinter dem Rücken gefesselt ins Gefecht gehen, löst das höchstens Belustigung beim Gegner aus. Und eine Ehrenmedaille für Rationalität und Sachlichkeit habe ich auch noch nirgends finden können.
  13. Ich wäre ja auf diese Realsatire bei Sat.1 auch nicht gekommen, wenn nicht eine völlig aufgelöste Kollegin heute morgen zu mir ins Büro gekommen wäre und mit ensetztem Tremolo in der Stimme von den furchtbaren vollautomatischen Kreigswaffen aus dem heimischen Bastelkeller berichtet hätte. Dieser Scheiß wirkt in der Breite. Das Problem ist: Wo fängst du an, einem blutigen Laien zu erklären, was im Einzelnen nicht stimmt, wenn alles falsch ist? In Ermangelung des notwendigen Hintergrundwissens ist es da mit ein paar kurzen Sätzen nicht getan.
  14. Man kann ohne Übertreibung sagen, daß jeder einzelne Satz in dieser Sendung gelogen oder frei erfunden ist. Jeder. Einzelne. Und jedes Wort darin, inklusive "und", "oder", "wenn", usw.
  15. Nur falls hier waffentechnisch eher unbescholtene stille Mitleser unterwegs sind - Eine ungefähre Vorstellung, was für einen Riesenmaschinenpark man braucht, um eine Waffe in allen Baugruppen zu fertigen, kriegt man hier:
  16. Ich stelle den Link zu Sat.1 mal mit einigen kurzen Kommentaren ein. http://www.sat1.de/tv/akte/video/2016-eine-waffe-aus-dem-internet-so-leicht-bekommt-man-sie-clip Kurzzusammenfassung: - DAS AR-15 (Hersteller, Modell, Herkunftsland, alles egal) läßt sich "ohne Probleme" von "jedermann" zu einem Vollautomaten umbauen. - Das BKA lügt entweder wie gedruckt oder hat lauter vertrottelte Amateure in seinen Reihen - die Feststellungsbescheide sind jedenfalls gem. Insinuieren von Sat1 das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt sind. - Illegal einen Lauf herstellen? Nichts leichter als das. Den Rohling gibt man "einem Handwerker" des eigenen Vertrauens, den Rest macht man dann selber daheim, z.B. das Patronenlager reibt man dann "mit Heimwerkerausrüstung" aus. - Der Verschlußkopf wird einfach "im Darknet" beschafft. Einfach so. - Die GRA (das "R" steht dabei für "Riffel") ist sowieso schuld und skrupellos. Oder so ähnlich. Nach so viel Unsinn in knapp 11 Minuten muß ich in der Mittagspause in den Kraftraum gehen. Das hält ja der stärkste Mann nicht aus. EDIT: Entschuldigung, es muß natürlich "VerschlußKNOPF", nicht "Verschlußkopf" heißen. Ich Dummerchen. Die kriegt man ganz leicht bei Egon in "deaktivierten Salutwaffen". Oder "man hat halt Beziehungen". (Welche?) EDIT2: Und wenn man in die Waffe zusätzlich zum Verschlußknopf auch noch einen Verschlußträger einbaut, dann, ja dann wird aus dem Halbautomaten der Vollautomat! Kein Witz.
  17. Ob ein Vorabschreiben an den Vorgesetzten des betreffenden Sachbearbeiters hilfreich wäre, sei dahingestellt. Man erinnere sich: Vor das Bundesverwaltungsgericht zog die Behörde wohl nicht einfach so aus einer eigenen Laune heraus, so eine Entscheidung ist eine Nummer zu groß für eine solche Verwaltungseinheit. Es liegt daher nahe, daß dies erst nach Abstimmung mit DER MACHT geschah...
  18. Daß ihr immer noch auf diese Revolverblätter klicken müßt. Schwarze Schießgewehre ertöten übrigens viel stärker als hölzerne.
  19. Von parteipolitischen Taktierereien und Kompromissen via Stimmzettel nur wegen vage positiver Aussichten zugunsten des privaten Waffenbesitzes halte ich nichts. Weitaus existentiellere Fragen als die, ob Knallstöcke künftig noch mit dem notwendigen Papierkram besessen werden oder nicht, stehen an. Besser die Widersprüche mit Mao gesprochen auf die Spitze treiben als ewig im lauwarmen Limbo ungeklärter Verhältnisse schweben. All in.
  20. Eine beängstigend akkurate Beobachtung.
  21. U.S. Munitions List, 121.1, Cat. 3 (Ammunition) Sind pfui.
  22. Wobei es an den Exit Ports auch nicht Aufgabe der TSA ist, die Ausfuhrbestimmungen der USA zu Rüstungsgütern zu kontrollieren - das macht Customs & Border Protection. Faustregel: Solange der Artikel keine Waffe, keine Munition/kein Munitionsteil oder ein Waffenteil (egal welches) ist oder ein für den Anbau an eine Waffe bestimmter Zubehörartikel, sollte man in the clear sein. Reinigungskrimskrams, Holster, usw. berührt ITAR alles nicht.
  23. Wir sind Sicherheit. Endlich ein Slogan, mit dem man gescheite Breiten-PR-Arbeit anfangen kann. Vielen Dank!
  24. Also ich will nicht erst x Jahre als Leutnant oder wahlweise mindestens StUffz in der BW gedient haben müssen, bevor ich die Erlaubnis kriege, exakt eine einzelne (!) Faustfeuerwaffe zu erwerben samt eines auf pro Jahr 200 Schuß limitierten Munitionskontingents. Israel hat zwar seit letztem Herbst eine etwas liberalere Vergabepraxis bei Waffenscheinen (Beginn der 4. Intifada, man kann jetzt den Antrag auch beim örtlichen Bürgermeister statt wie sonst direkt beim Innenminister in Tel Aviv stellen), aber der Rest des Waffengesetzes ist dort echt der letzte Müll. Jäger z.B. dürfen dort maximal zwei Schrotflinten ihr Eigen nennen, das war's.
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