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J.D.

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  1. Eh klar. Ich dachte da eher an die Ebene unterhalb der Motive, also Technik, Recht/Gesetzeslage, Delinquententum in Zahlen, usw.
  2. Schon. In einem einzigen unserer Hirne ist mehr Sachverstand zu Schießeisen enthalten als im ganzen EU-Parlament zusammengenommen. Das ist keine Untertreibung.
  3. Ein Gedanke noch zur Taktik in den Schreiben an Abgeordnete. Viele von denen (OK, die meisten) haben weder große Ahnung von der Materie, noch interessieren die sich besonders dafür. Deswegen dürfte es auch verhältnismäßig schwierig sein, solche Leute ausschließlich durch Faktenmaterial, welches auf das spezifische Thema Knarren beschränkt ist, zu erreichen. Wenn man hingegen zusätzlich noch miteinfließen läßt, daß Ihr und viele Leute aus Eurem Umfeld völlig unabhängig vom spezifischen Gegenstand - Waffen, Glühbirnen, Bankenrettung/Euro, EU-Steuern, usw. - mit jeder weiteren (formal widerrechtlichen, klick mich) Kompetenzanmaßung mehr Ärger verspürt, und daß schon heute viele Leute diesem Ärger zunehmend durch das Kreuzchen an der "falschen" Stelle Ausdruck verleihen, kriegt man eventuell mehr Aufmerksamkeit als nur durch Erläuterungen anhand von PKS-Statistiken, technischen Gegebenheiten, Verwaltungsformalien etc. Denn so ein Argument umgeht eher die Großhirnrinde und spricht das Reptilhirn des Empfängers an. Sagt ruhig, daß die Kommission und ihre Untersützter mit ihren Plänen diesen bestehenden Trend tatkräftig mit befeuern helfen. Also: Sowohl auf der Mikroebene (Fachwissen Waffen) argumentieren, als auch einen Schritt zurücktreten, das große Bild angucken und auf der Makroebene parlieren. Dabei sich bitte nicht verbal aufplustern und "digge Ärm machä", wie man bei uns im Badischen so schön sagt, sondern sachlich, kühl und emotionslos die Sachlage darstellen. Be professional.
  4. Das ist völlig indiskutabel. Die haben den Schuß buchstäblich nicht gehört. Nuja, wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.
  5. Da hilft nur eines - umgehend antworten und in (wie immer) freundlichen, wohlgesetzten Worten darauf hinweisen, daß 1. wegen schwerwiegender rechtlicher Bedenken (nicht zuletzt des BKA) der Anscheinsparagraph betreffs militärisch aussehender, halbautomatischer Gewehre in Deutschland bereits 2003 unter Rot-Grün weggefallen ist, 2. sich hunderttausende von halbautomatischen Gewehren in Jägerhand befinden (nix mit "Kipplaufbüchse und Repetierer", wir leben mittlerweile im Jahr 2016!), 3. der Massenmörder von Winnenden eine Pistole und kein gefährlich-böse aussehendes halbautomatisches Gewehr benutzte; tatsächlich liegt die Deliktrelevanz solcher Waffen bei ziemlich genau Null. Die Opfer wären im Übrigen in beiden Fällen gleich tot. Bitte auch nicht vergessen, darauf hinzuweisen, daß der Bundesrat bereits zwei Mal schwerwiegende, wohlbegründete rechtliche wie auch praktische Bedenken gegen solch umfassende waffenrechtliche Regelungen auf Unionsebene geäußert hat. Und Ihr dürft ruhig auch darauf hinweisen, daß 2017 Bundestagswahlen sind und ein Einschwenken auf die Kommissionslinie in dieser Frage auch stark zunehmend außerhalb der Waffenbesitzerszene entsprechend "honoriert" würde (das ist nicht einmal gelogen).
  6. Nuja. Wann wurde jemals auf Beschwerden des Bundesrechungshofes hin Verschwendung eingestellt?
  7. Ich find' das toll. Denen geht die Düse anscheinend immer stärker.
  8. Genau, weil für Privatpersonen ITAR auf magische Art und Weise plötzlich nicht mehr gilt. Ich bin jetzt hier raus.
  9. weissblau, kingshot und Webster haben die korrekte Antwort auf die gestellte Frage erteilt. Den Rest dürfen Hasardeure mit einer Vorliebe für orangene jump suits regeln, wie sie wollen.
  10. Kein Mensch hier hat jemals bestritten, daß es für die Ausfuhr von Waffen, deren Anbauteilen sowie Munition aus den USA legale Möglichkeiten gibt. Und ich nehme mal stark an, daß du die 150 kg Munition über einen lizenzierten Exporteur ausgeführt hast. Was Deinen Vorschlag bzgl. MFD angeht: Jeder spielt so russisch Roulette, wie es ihm am besten gefällt.
  11. Gibt es dazu irgendwelche schriftlichen Zeugnisse aus der Zeit? Der DJV wird wohl kaum ob der vielen mit MG gekeulten weißen Nashörner in Rhodesien gebarmt haben.
  12. Bitte auch beachten, daß nicht alle gun parts < 100 US$ von der Unwesentlichkeitsgrenze profitieren. Sollte der infragestehende MFD beispielsweise für die Verwendung an einer Maschinenwaffe bestimmt sein (und diese Bestimmtheit ist ziemlich unbestimmt), gibt es kein erleichtertes Verfahren.
  13. Danke für den Hinweis. Woher kommt dann die Geschichte, die Zwei-Schuß-Begrenzung sei eine Erfindung des DJV gewesen? Haben die womöglich bei der Formulierung der Berner Konvention an dieser Stelle mitgewirkt?
  14. Hallo MarkF, auch das Bundesamt für Naturschutz verlinkt bei den Anhängen I-IV lediglich auf die (offiziell gültigen) englischsprachigen Versionen. Dazu kommt, daß die Berner Konvention erst am 19. Dezember 1979 verabschiedet und am 1.Juni 1981 ratifiziert wurde. Die deutsche Ratifizierung des Abkommens datiert gar erst vom 13. Dezember 1984. §19(1) 2.c hingegen war ausweislich Bundesgesetzblatt Nr. 122 vom 1. Oktober 1976 in der heute noch gültigen Fassung schon mit dem BJagdG 1976 (also drei Jahre vor Bern) in der Welt. Die "Leipziger Theorie", wonach 19(1) 2.c die Umsetzung "Berns" im deutschen Jagdgesetz sei, stimmt also hinten und vorn nicht.
  15. Es ist gut möglich, daß wir kurzfristig Verluste einstecken werden. Es ist gut möglich, daß die Richtlinie nicht verhindert wird. Es ist möglich, daß (zumindest in Deutschland) der Kommissionsunsinn noch in nationales Recht umgesetzt wird. Allerdings besteht meinem Bauchgefühl nach mittelfristig wenig Erfolgaussicht für das Fortbestehen eines DDR-artigen Entwaffnungsregimes. Der sich verselbständigende Zeitgeist ist damit schlichtweg zunehmend inkompatibel. Growing momentum nennt man das auf der anderen Seite des großen Teichs.
  16. Wie ginge sich das dann mit dieser Pressemitteilung aus? Das liest sich für mich jetzt trotz enthaltener verbaler Weichmacher wie "Im Grundsatz" (wobei ich nicht davon ausgehe, daß der Autor des Artikels Jurist ist) so, als ob Sauer nach wie vor hinter SLB mit entnehmbarem Magazin steht.
  17. Na die beiden verantwortlichen Organisationen haben das doch auf ganz geheimdiplomatische Art und Weise eingegleist. Oder hast du davon zuvor irgendwas mitbekommen?
  18. Bzw. es sind diejenigen, die am beharrlichsten auf illegalen Umbau zu MG und die Beschaffung von Sprengstoffen bestehen.
  19. Hinweis am Rande: Minister sind (hinter Abgeordneten) so ziemlich die letzten Leute, die von den zu verabschiedenden oder exekutierenden Gesetzen etwas verstehen. Das ist schließlich auch realiter nicht die Aufgabe solcher Personen (deren Tätigkeitsfeld und Interessen liegen eher im Bereich, äh, Öffentlichkeitsarbeit). Von daher sollte man deren Äußerungen auch nicht über Gebühr Beachtung schenken. Entscheidend ist vielmehr, was die Schlüsselpersonen innerhalb der Minsterialbürokratie denken. Die sind nämlich im Gegensatz zu ihren Dienstherren auch nach der nächsten Legislaturperiode noch an Ort und Stelle.
  20. Keine schlechte Idee. Formulierungsvorschlag/was sollte/könnte drin sein: "Auch der Bundesrat hat bereits im November 2013 beschlossen (Drucksache 732-13(B)), daß die Kompetenz zur Regelung von Fragen des Waffenerechts und der inneren Sicherheit ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten verbleibt. Insbesondere ergibt sich demzufolge auch aus der Harmonisierungs- und Koordinierungsbefugnis gem. Art. 72 AEUV (Errichten und Funktionieren eines Binnenmarktes) eine solche nicht für Fragen der Erwerbs- und Besitzregelung von Schußwaffen. Zitat: Für die Schaffung eines weitgehend einheitlichen materiellen Waffenrechts auf europäischer Ebene stellt Artikel 114 AEUV keine hinreichende Rechtsgrundlage dar. Anders als die primär handelsbezogenen Materien der Schusswaffenrichtlinie und der Abschluss des VN-Schusswaffenprotokolls betreffen die Vorschläge zur Zulassung und zum Besitz von Schusswaffen in der Regel keinen grenzüberschreitenden Sachverhalt. Folgerichtig haben dann auch am 19. Januar 2016 die zuständigen Bundesratsausschüsse EU, Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie Inneres gemeinsam ihre Empfehlung zur Ablehnung des nun vorliegenden Änderungsvorschlags der EU-Feuerwaffenrichtlinie abgegeben." Bitte nicht wörtlich kopieren, sonst landet das am anderen Ende als Spam gleich in Ablage rund. Jetzt muß ich mich doch noch mal schlau machen, ob die aktuell bestehende Richtlinie tatsächlich "primär handelsbezogene Materien" vs. Bestimmungen zu Erwerb und Besitz zum Gegenstand hat. Bundesrat Drucksache 584-1-15 - 18.01.2016.pdf Bundesrat Drucksache 732-13(B) - 29.11.2013.pdf
  21. Die Kurzfassung der Empfehlung der Ausschüsse an den Bundesrates zur geplanten Änderung der EU-Waffenrechtlinie ist: Nein. Langfassung: Deutsches WaffG geht in den meisten Teilen weit über die bestehenden Mindestanforderungen hinaus; Sicherheitsgewinn durch Verschärfung der Richtlinie nicht zu erwarten; Befristung von Erlaubnissen, medizinische Untersuchungen und Registrierung von kaputten Waffen ist Unsinn ("erhebliche Bedenken"); Änderungen würden einen nicht vertretbaren verwaltungstechnischen Aufwand bedeuten; Unbrauchbarmachung von verbotenen Sammlerwaffen wird abgelehnt; Verschiebung von zivilen Halbautomaten in Kat. A nicht nachvollziehbar, wird abgelehnt.
  22. Die Lückenpressler von n-tv verschweigen natürlich, daß der Käufer die Schießeisen trotzdem bei seinem örtlichen FFL abholen muß - nachdem er eine der blödsinnigen 4473 ausgefüllt hat. Nix mit "noch einfacher".
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