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J.D.

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  1. 250 Ocken von mir nach dem Mittagessen.
  2. Eine deutsche NRA wäre natürlich das Nonplusultra, allerdings verfolgt Marc mit seinen Mannen nach eigenem Bekunden einen Grassroots-Ansatz, wo die Betroffenen selber wirken, keine bezahlte Auftragsarbeit für andere.
  3. Mit 'nem 80% lower noch nicht mal eintragen. Ghost gun. Zitter.
  4. Ich find' das prima. Da entdeckt der eine oder andere Weidmann doch glatt, daß er einen oder zwei Halbautomaten besitzt.
  5. Das ist sowieso klar, ich meinte damit eigentlich eher den VDB und seinen Wahnsinnsjubel zur Aufnahme von "Gehäusen" in die Liste wesentlicher Waffenteile. Von wegen "In Amerika ist das auch so" und "International einheitlich".
  6. Man fragt sich, wann diese Leute das letzte Mal ins WaffG geschaut haben. Oder einen Repetierer in der Hand hatten. An meiner Savage z.B. ist kein wesentliches "Gehäuse". Komischerweise funktioniert der Püster aber einwandfrei.
  7. Tja nun. Expertenwissen wird in der Regierungsform der Moderne nun einmal als höchst störend und anrüchig empfunden. Jeder Hinz und Kunz soll schließlich allen anderen in allem und jedem hineinregieren dürfen. Mit sehr wenig Ahnung, dafür umso mehr Meinung. Und Meinungsfreiheit ist schließlich Trumpf. Sonst Ungleichheit. Und somit Untergang.
  8. Das weiß Vicky Ford ebensowenig wie die Kommission oder sonstwer. Wer sich den Originaltext des Draft Report anschaut, dem müssen die Zähne aus dem Mund fallen. Amendment 4: "necessary", "accessories", alles völlig vage und nebulös. Ist ein Schlagbolzen "notwendig" für den "Betrieb" einer Feuerwaffe? Siehst. Amendment 25: Ihr habt richtig gelesen, jedwede Art von Gehäuse wäre diesem Draft zufolge eine neue Klasse von "wesentlichem Teil". Ob mit "bolt" und "breach block" jetzt en détail auch noch Verschlußträger und die an ihnen angebrachten Teile gemeint sind, darf sich jeder an seinen fünf Fingern abzählen. Wenn dieser Müll drinbleibt, wird's zappenduster.
  9. Unbestritten. Sogar per Verwaltungsakt irrtümlich genehmigte Schießeisen bleiben dort nicht nur Eigentum, sondern auch Besitz der Betroffenen.
  10. Jo. Der Kreisjägermeister ist derzeit indisponibel, und solange nicht aus dessen Mund sowas kommt, ist es grundsätzlich nicht wahr.
  11. Der KJV hatte für heute unseren Stand gemietet und war zahlreich vertreten (bald ist Mai). Kein einziger kannte das Urteil überhaupt. Als ich die Details erläuterte, glaubte mir keiner. Go figure.
  12. Ja und, das ist insbesondere in den USA genauso. Wegen des zweiten Verfassungszusatzes müssen die gun grabbers immer über den Umweg der interstate commerce clause - also die Regulierung des Handels zwischen den einzelnen Bundesstaaten - operieren, wenn etwas verboten werden soll. Daher findet man dort in der Regel keine Besitzverbote, sondern man untersagt Erwerb und Veräußerung. Was nicht mehr handelbar ist, kann in der Folge natürlich auch keiner mehr besitzen...
  13. "Never ascribe to malice that which is adequately explained by incompetence!" - Robert J. Hanlon
  14. Du lieber Himmel... der Nachladevorgang wird bei einem Revolver doch durch menschliche Muskelkraft beim Abdrücken und nicht per Rückstoß/Gasdruck selbsttätig in die Wege geleitet. Nix mit halbautomatisch.
  15. Wer mir mit so einem Dreck im Revier aufkreuzt, war das letzte mal dabei!
  16. Wenig bekannt: Auch in den USA war bis in die Mitte der 90er hinein das offene Waffentragen in de facto allen Bundesstaaten (Vermont war die ewige Ausnahme) auf die gleiche Weise verboten. Zwar gab es nur in den wenigsten Ecken des Landes explizite Gesetze dagegen, aber wegen "Störung des öffentlichen Friedens" wurdest du trotzdem belangt. Verdecktes Führen war fast überall Hundepfui, der reconstruciton era und dem "Kampf gegen das organisierte Verbrechen" ca. 1930 ff. sei Dank. Texas, das aus unerfindlichen Gründen immer als Leuchtturm besonders liberaler/laxer Waffengesetzgebung angeführt wird, war bis 1995 "no issue" state.
  17. Das sind ja sehr bescheidene Ansprüche, die man da stellt.
  18. Mach' mal neuen Thread dazu auf. Klingt interessant. Dachte, die kleine Nachtziellösung sei dank BJV tot.
  19. Marx rotierte ob dieser mangelnden ideologischen Durchsetzungskraft wohl im Grab... (Punkt 4 der Liste ist gemeint.)
  20. Das vermute ich sehr stark. "Vollernter" als Schmähbezeichnung für SLB hört man außerhalb der grünen Zunft eigentlich nie. EDIT: Er ist Mitglied der Kreisjägerschaft Magdeburg. Sogar deren Obmann für Jagdrecht. So there.
  21. Ja, schon klar. Aber die von der WuH erwähnte Kontroverse war durchaus real. Es gab schon vor Leipzig Juristen von Rang, die mit der seit 1976 gelebten Rechtspraxis nicht einverstanden waren.
  22. Sofern man die Ansichten des Magdeburger OStA Dr. iur. Horst Nopens zum Thema hinzuzieht und diesen ein gewisses Gewicht in dem ganzen Palaver zum Thema nicht abspricht, kann man nicht sagen, daß die Redaktion sich hier falsch ausgedrückt hätte.
  23. Wo ist da jetzt der Unterschied?
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