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Nakota

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Alle Inhalte von Nakota

  1. was soll da drin stehen oder meinst du das NRW?
  2. Ich weiß Pancho und du hast auch Recht. Aber, die Frage wäre im Falle einer Klage, ob der Richter das WaffG nicht auch so interpretiert wie die WaffVwV es tut. Und sicher ist, was ich schrieb gilt nur für Leute, die keine Lust zum Klagen gegen die WaffVwV haben. Und wie oft geschossen werden muss, steht gar nicht im WaffG, sondern nur was von Teilnahmehäufigkeit. So gesehen ist 12/18 eine Erfindung der Verbände und der WaffVwV.
  3. 12/18 die ersten 3 Jahre Pancho.
  4. Sagen kann das BVA ja gerne was. Es sollte dann aber richtig wiedergegeben werden (WaffVwV) bzw. richtig sein.
  5. Nakota

    Dekowaffen

    Das sind reine Deko und nicht schussfähige Waffen (aber Anscheinswaffen), keine umgebauten ehemals scharfe Waffen. Also auch unter 18 Jahren erwerbbar. Zumindest gibt es keinen Hinweis ab 18 bei Kotte. Vielleicht so anbringen, dass keiner unter 14 Jahren ran kommt und damit auf die Sraße rennt (Anscheinswaffe).
  6. Vielleicht sollte man also mit dem SB das WaffG durchgehen und sich notieren wo er es wie auslegt. Natürlich mit jedem nachfolgende SB auch und zwischendurch mal. Vielleicht hat er ja seine Ansichten gewechselt. IMI, woher soll ich den wissen wo der SB gesetzeskonform geht und wo nicht?
  7. Dank für den Hinweis. Solange es da keinen Konflikt mit dem BZRG gibt? uwewittenburg
  8. Nachtrag Sicher kann es passieren, dass zufällig ein fleißiger Richter mal was nach Hause mitgenommen hat und der Sachbearbeiter ist dessen Freund. Und sie reden übern Herrn K. der eine WBK beantragen will. Da fällt dem Richter ein, dass doch da irgendwo noch Akten sind. Verwendet werden können diese Daten allerdings, wenn ich nicht irre, nur nach §52 BZRG.
  9. Wo gibt es dieses Gesetz welches diese 20 Jahresfrist in den Kellern der Waffenbehörden erlaubt? Besser es erfährt keiner, dass ihr so vorgeht. Ausnahmen sind lediglich Akten die tatsächlich, die aus welchem Grunde auch immer, die Zeit überstanden haben, ob aber der Zufall es will, das ein SB die in die Hände bekommt ist mehr als ein Millionenlottogewinn.
  10. Ich wollte ursprünglich mit einer Winchester und einem Colt SAA schiessen und sie besitzen. Deswegen war ich bereit Geld dafür auszugeben. Für ein KK Gewehr hätte ich das nie gemacht, da kann ich ohne WBK im Verein eines ausleihen.
  11. Ich habe nichts anderes behauptet, sicher sieht man das was die Behörde auch sieht. Hast du vielleicht etwas missverstanden?
  12. Vielleicht war es Steuerhinterziehung aber, da nur eine eher kleine Summe, ohne Prominentenbonus?
  13. 6 Monate ab Kauf der vorletzten Waffe (handhaben so die meisten Behörden). Du kannst also wieder am 03.08.2017 entweder eine oder zwei Waffen kaufen.
  14. Geht um Sachen, die Probleme beim beantragen einer WBK machen könnten. Mehr als Vermutungen müssten es schon sein.
  15. Gottseidank sonst schiesst du noch auf die Pflanzen.
  16. Ich beziehe mich auf den TE und der sagte "seit 10 Jahren ist Schluss". Und was das Ermitteln angeht ohne das man's weiß setzt ja voraus, dass man sich irgendwo in die Nesseln gesetzt hat.
  17. Anonymisierte Daten, was soll da noch drin stehen an Personenbezogenen Daten? Löschung ab 2021, dass hieße dann,dass die Daten 15 Jahre gespeichert wären. Wenn das mal eine gesetzliche Grundlage hat. Dein Sachbearbeiter wird aber die Daten kaum zu sehen bekommen.
  18. Nein, nur wenn du eine lebenslange Verbrecherlaufbahn einschlägst. Aber da brauchst du auch keine WBK um eine Waffe zu besitzen.
  19. Vielleicht habe ich dich Mißverstanden. Ich meinte, die Polizei kann nicht grundlos oder weil ihr die Nase nicht passt einfach "vorbeugend" verlängern. Da muss schon was vorliegen.
  20. Von vorbeugender Verlängerung lese ich da nichts.
  21. Gibt es da Quellen zum Nachlesen? Polizeigesetz kann es eher nicht sein. da die Polizei kaum über sowas entscheidet.
  22. Um einfacher gehts ja auch nicht sondern um die unbeschränkte Einsicht. Da ist eine Fahrt zum Amtsgericht wohl kein Übel.
  23. Ganz oben aller Abfragen steht ein Auszug vom BZR. Der muss auch beantragt werden. Diesen sieht nämlich auch der SB. Auch das LKA muss irgendwann tilgen. Machen sie das nicht, Anwalt einschalten. Auf der verlinkten Seite gibt es Tipps dazu.
  24. Nein, eine solche Sperre gibt es nicht. Ausnahmen sind Verurteilung Lebenslang, Psychatrie oder Sicherungsverwahrung. Moralisch mag da jeder anders urteilen. Der Gesetzgeber sagt aber, jeder bekommt eine 2. Chance.
  25. Was haben die Strukturen damit zu tun?
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