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Warum wird vom Gesetz her zwischen gekaufter und wiedergeladener Munition unterschieden?
Tauri antwortete auf Rohrzange's Thema in Waffenrecht
Na, über den rechtlich haltbaren Wahrheitsgehalt der zitierten Aussagen. Einigen sagen ja, isso; andere sagen nee, nach § 10 Abs 3 WaffG darf man selbstgeladene Muni 6 Monate nach Ablauf der Sprengpappe nicht mehr besitzen und zwar auch dann, wenn in der WBK der Muni-Erwerb eingestempelt ist. -
Warum wird vom Gesetz her zwischen gekaufter und wiedergeladener Munition unterschieden?
Tauri antwortete auf Rohrzange's Thema in Waffenrecht
ich muss diesen alten Fred noch mal hochhohlen, da bei uns im Verein über diese Problematik gerade eine lebhafte Diskussion entbrannt ist. Gibt es zu den beiden obigen Aussagen rechtlich haltbare und nachvollziehbare Angaben in Form von Gesetzestexten und/oder Urteilen? Ich habe mir schon den Wolf gesucht und WaffG, AWaffGVO, WaffGVwV, SprengG, SprengVO, SprengVwV und das I-Net durchforstet, jedoch keine entsprechende Fundstelle finden können. edit: könnte ja sein, dass es in den vergangenen Jahren zu Gerichtsurteilen gekommen ist. -
@Knight deine Empörung in Ehren, auch mir wäre es (menschlich) zuwider so handeln zu müssen. Leider haben wir nun aber mal das Legalitätsprinzip. Und "die Sache" dem Chef auf den Tisch zu knallen bringt nichts, aber auch gar nichts, denn der hat sich eben auch an die bestehenden Gesetze zu halten. Wem willst du es also vorlegen? Genau, dem Gesetzgeber. Bis sich da was bewegt, wenn überhaupt, ist der Opa schon längst tot. Ich würde jedenfalls eine Anzeige schreiben, allein schon wegen der vorhandenen Beweismittel oder würdest du die konsequenter Weise "verschwinden" lassen und zusätzlich auch noch deine Kollegen zum Mitwisser/-täter machen? Ich würde mich jedenfalls nicht einer Verfolgung wegen Strafvereitelung im Amt aussetzen. Das bringt mir nichts und dem Opa auch nichts, weil dann ein anderer die Anzeige gegen ihn schreibt. Ihr könnt hier gern noch eine Weile über das Legalitätsprinzip rumheulen, geändert wird es sowieso nicht werden und das ist auch gut so; denn sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
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also das habe ich während meiner 43 Dienstjahre nicht erlebt. Eher umgekehrt...
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... und hätte sich selbst strafbar gemacht. Die Polizei muss nun mal bei solchen Straftaten -und nichts anderes ist es- Anzeige erstatten. Anders sieht es bei OWIs aus.
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Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!
Tauri antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
na, du kennst dich ja aus! -
Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!
Tauri antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
du meinst als "Gefährder"? -
damit musst du wohl leben. Wo er nun doch schon mal hier ist....
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ich schlage vor du gibst deine Waffen ab, falls du welche hast. Es könnte ja was mit passieren...
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ich habe mich schon gewundert, dass du dich traust ein solches Thema aufzumachen. Die Erfahrungen der letzten Jahren zeigen doch deutlich, dass es HIER mit Sicherheit nicht klappt.
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Hab den Überblick verloren... Wie war noch das Thema?
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eben! Wie war das noch mit Germanwings?
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Eines ist mir in den letzten Jahren klar geworden: wer nicht lauthals Maximalforderungen stellt, wird gar nichts, noch nicht mal einen Kompromiss bekommen. Deshalb wird sich für uns nichts aber auch gar nichts ändern. Doch, vielleicht mal wieder zum Negativen
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Schiessunfall bei Schützenfest Eichstetten (Kaiserstuhl)
Tauri antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
um bei so einer Situation schnell und richtig zu reagieren (ohne dabei selbst verletzt zu werden!!), braucht man wohl schon eine Nahkampfausbildung. Ist jedenfalls meine Meinung dazu. -
Schiessunfall bei Schützenfest Eichstetten (Kaiserstuhl)
Tauri antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
wie dem auch sei. Wir waren nicht dabei und können uns daher schwerlich ein Urteil erlauben. Viel wichtiger ist für mich die Frage, ob es überhaupt möglich ist, einen Schützen, der alle Sicherheitsregeln missachtet, am "Umdrehen" zu hindern, selbst wenn ich als Aufsicht unmittelbar neben ihm stehe. -
Joker-CH hat da ein bisschen was durcheinandergebracht edit: wenn du Lust hast kannst du dich hier mal durchwühlen
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und das ist auch gut so!
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Suche Neue/Neuwertige RCBS Pulverwaage, Typ 505
Tauri antwortete auf UA-TPG1's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
bei der 505 muss man aber sehr darauf achten, dass die "Steckblättchen" nicht verrutschen. Das ist bei der 5-10 sehr viel besser gelöst. Mit der arbeite ich schon seit 10-15 Jahren. Es gibt nichts besseres - vielleicht noch die 10-10. Laborwaage habe ich auch mal ausprobiert - kannste vergessen. -
für mich ist das unverständlich. Wir haben neue Software, gerade wenn es um die wichtigen SNIT geht, wochenlang getestet. Es gibt keine fehlerfreie Software, aber Software, bei denen SNIT nicht funktionierten, wurden bei uns nicht ausgerollt. Für mich ist das ein technisches Armutszeugnis. Allerdings glaube ich eher, dass es wurde bewusst in Kauf genommen wurde, dass die sowieso unbeliebten LWB eben mit den Nachteilen leben müssen.
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Asylbewerber möchten im Schützenverein schießen
Tauri antwortete auf Quetschkopf's Thema in Allgemein
der Spruch von dem "Flüchtlingshelfer" ist ja wohl der Hammer schlechthin! -
da gibt's eigentlich nur eins: Anzeige wegen Verfolgung Unschulduldiger
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Aufwand. Ich lese hier immer Aufwand. Was entsteht denn für ein Aufwand? Die Angestellten/Beamten der Waffenbehörden sind doch eh schon da und werden für ihre Arbeit von unseren Steuergeldern bezahlt. Also, warum soll ich sie doppelt bezahlen? Das Ganze ist ein riesengroßer Beschiss am Bürger und an den LWB ganz besonders. Die Verantwortlichen wissen durch das jahrzehntelange Duckmäusertum unserer Verbände ganz genau, dass sie es mit uns ja machen können.
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Fotos des Tresors durch/ für die Waffenbehörde
Tauri antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
genauer gesagt ist das NWR nur die zentrale Datenbank aller Waffenbehörden. Es gibt kein einheitliches NWR-GUI zur Datenerfassung/-bearbeitung, sondern nur zur (statistischen)Auswertung. In das NWR fließen nur die Daten der einzelnen Software-Programme der Waffenbehörden ein und können auch nur dort bearbeitet werden (außer vielleicht von den Datenbank-Administratoren des BVA direkt in der DB)- 75 Antworten
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in der Kombination wird das Kaliber des Wechselsystems das Kaliber der Waffe?
Tauri antwortete auf Onkel's Thema in Waffenrecht
ich hatte mal eine 9mm PS und mir (mit entsprechender Bedürfnisbescheinigung des Verbandes) ein .45er System dafür bauen lassen. Beide Teile zählten als eigenständige Waffe. Ich wollte die Waffe komplett verkaufen und habe die 9mm beim Amt "in Einzelteile zerlegen lassen" und dann mit dem .45er System wieder "als Waffe zusammensetzen lassen". Ich hatte dann also eine .45er mit 9mm Wechselsystem. Das NWR bietet diese Möglichkeit. Allerdings musste ich das 9mm-System mit einer Nummer versehen lassen, da es vorher nicht gekennzeichnet war. Ich durfte mir die Nummer selbst aussuchen oder auch von der Behörde vorgeben lassen. Ich habe dann die Behördennummer einlasern lassen. Kosten? Weiß ich nicht mehr. Ich meine es wären nur die Ein-u. Austragungskosten angefallen. Das Lasern (sah übrigens toll aus)war ein 10er in die Kaffeekasse einer ortsansässigen Gravurfirma -
yup, ging mir auch so. Und der KR Pinneberg hat wohl auch so gedacht. Manchmal, aber nur manchmal, bin ich froh, dass den Paragraphen mit der Eignung gibt.