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Tauri

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  1. ist doch erfolgt. Dabei wurde dann die Sache mit den A/B-Schränken "evaluiert".
  2. nein. Wenn eine Kennzeichenabfrage gemacht wird, wird eine Fahndungsabfrage auf das Kennzeichen gemacht (Kennzeichen gestohlen/missbräuchlich benutzt?). Das geschieht über INPOL/Schengen. Eine Halterabfrage bedeutet eine Abfrage beim KBA über ZEVIS, respektive auch EUCARIS. Hier werden die Halterdaten und die Führerscheindaten eines Halters abgefragt. Eine Personenabfrage erfolgt über POLAS (örtlich-Land) / INPOL (Schengen SIS). Hier werden Fahndungsersuchen und polizeiliche Erkenntnisse abgefragt. Erweitert werden kann eine Personenabfrage noch mit einer Anfrage an das Melderegister. Hier gibt es den Kenner als LWB - siehe auch § 44 WaffG. Sämtliche Anwendungen haben aus Datenschutzgründen eine sehr kleinteilige Berechtigungsvergabe. Nicht jeder, der zu einer Anfrage berechtigt ist, darf auch alle Daten sehen. Das alles kann man, wenn man denn will, im Netz nachlesen. Für manche ist es aber wohl einfacher mit Stammtischgeschwafel Scheisshausparolen zu verbreiten. Übrigens: beim KBA und Melderegister darf man auch als Privatmann Abfragen machen (natürlich geg. Gebühr). Ich glaube aber kaum, dass man da dann den LWB-Kenner erfährt. Und was die Polizei über einen gespeichert hat, darf man seit einigen Jahren auch bei der Polizei erfragen.
  3. was hast du denn für Nachbarn? (Das ist jetzt auch ironisch gemeint)
  4. aaahh, also haben sie keine Halterabfrage sondern eine Personenabfrage gemacht. Siehst du und genau durch solche Wischiwaschi-Aussagen enstehen aus Stammtischgeschwafel Scheisshausparolen.
  5. im KBA-Datensatz? Scheisshausparole!
  6. warum sollte eine Halternachfrage gemacht werden, wenn der Fahrer/Halter nebst Führerschein und Zulassung vor einem steht? Die haben allenfalls eine POLAS-Abfrage und eine Meldeabfrage gemacht. Im Meldesatz steht der Hinweis (wie schon oben angemerkt) auf "Waffenrechtliche Erlaubnisse". Allerdings ist die Frage, ob dieser Hinweis auch jedem Polizeibeamten angezeigt wird. In meinem Bundesland war es jedenfalls nicht so.
  7. schon mal was vom § 44 WaffG gehört?
  8. eben. Ob "das Datenleck" von einer Karteikarte oder vom Bildschirm abliest ist wurschtegal
  9. da würde ich auch mal nachhaken. Die Rechnungsabteilungen gehören eigentlich nicht zum berechtigten Anwenderkreis.
  10. Bullshit. Du hast keine Ahnung - aber davon ganz viel.
  11. POLAS ist nicht NWR!
  12. definiere "die Polizei". Zu meiner Zeit waren es nur sehr, sehr wenige, die Zugriff hatten.
  13. Wieso? Das bürgt doch für "Qualität". edit: auf den Beitrag von bumm bezogen
  14. Tauri

    NWR-IDs in WBK

  15. Tauri

    NWR-IDs in WBK

    mich würde mal interessieren, woher du diese Erkenntnis hast
  16. ja, nee, is klar! Lieber ARD und ZDF
  17. drei oder vier verschiedene Disziplinen, entsprechend Waffen und Munition. Da ist mir ein Rangebag oder normaler Koffer einfach zu schwer. Also habe ich mir einen Alu-Pilotenkoffer mit Rollen besorgt und ein wenig aufgepimpt (z.B. Schlaufen für Mags und div. Kleinkram). Ich krieg alles rein und kann ihn bequem ziehen. Gibt für mich nichts Besseres.
  18. mag sein. Jedenfalls war es eher hinderlich, als das ich davon Allmachtsgefühle bekommen habe.
  19. @Faust Quatsch mit Soße! Ich gehe seit über 50 Jahren mit Waffen um, 43 Jahre davon habe ich sie täglich mit mir rumgeschleppt. MICH hat das jedenfalls nicht verändert.
  20. ohhGottohGottohGott.
  21. im BDS auch IPSC? Kennst du die BDMP-Disziplinen z.B. PP1-4 (u.a.)? Überall dort kommt vom RO das Kommando "(entladen), schließen, abschlagen, holstern!" Dann sind die wohl nichts für dich.
  22. sag mal, welche Disziplinen schießt du eigentlich?
  23. du vergisst, dass in vielen Disziplinen "hammer down" vorgeschrieben ist und zwar aus Sicherheitsgründen.
  24. und sein Mitschnacker Joe07 ist auch wieder dabei
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