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Tauri

WO Gold
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  1. gibt's den Kundendienstleiter noch?
  2. gibt's denn nun Negativartikel von dem Relotius oder nicht? Das war doch wohl der Sinn des threads oder nicht?? Alles andere hier ist nur Gelaber.
  3. ich hol mir mal Chips (Cola steht hier schon)
  4. für den letzten Satz würdest du von mir auch 5 Herzchen kriegen! Nichts anderes meint auch das Zitat in meiner Signatur
  5. Tauri

    Waffenversand

    na siehste, alle Aufregung umsonst.
  6. Tauri

    Waffenversand

    weil sich Nacht im Englischen "night" schreibt und nicht "nite"
  7. weil einige es eben nicht lassen können zu zitieren
  8. das haben hier so einige nicht begriffen - siehe meine Signatur
  9. hier in WO kannst du sie zumindest ignorieren, wovon ich auch reichlich Gebrauch mache. Spart Zeit und Blutdruck senkende Mittel. Der %Realitätsignorant und Basher anderer Meinungen hat es nun auch endlich geschafft.
  10. wo hat er denn was von Führverbot oder Führen geschrieben?
  11. Belastbare Quelle?
  12. also dieses ominöse VG-Urteil, das den inneren Willen der Handelnden berücksichtigt, hätte ich auch gerne mal gesehen. Wenn jemand die Waffe in den Händen hat, besitzt er die Waffe lt. WaffG. Wenn ich die Waffe jemanden in die Hände gebe, überlasse ich die Waffe lt. WaffG. Tatsächlich bedeutet "wirklich, real, faktisch..." Von Absicht oder nicht Absicht steht da nichts drin. Auch nicht von eingreifen können/nicht eingreifen können.
  13. ja, nee, is klar. Und warum regst du dich hier dann so auf? Heiße Luft?
  14. Haaallloooo! Warum diskutiert ihr hier über Sinn oder Unsinn oder Unzulässigkeit oder Zulässigkeit eines Gesetzes, was nunmehr seit mehreren Jahren durchgeführt wird? Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Verfassungsklage seinerzeit abgeschmettert bzw. gar nicht erst zugelassen. Und wenn ich mich weiter recht erinnere, dann wurde sie nicht angenommen, weil kein unmittelbar Betroffener vorhanden war. Also alle, die sich so vehement beschweren, zieht es doch einfach mal durch bis zum BVG. Viel Glück! Übrigens: in jedem Gesetz, das die Grundrechte einschränkt, wird einfach reingeschrieben: "das Grundrecht auf ..... wird insofern eingeschränkt" - und zack, schon ist es zulässig.
  15. nee, für dich auch.
  16. sagt mal.... warum streitet ihr euch eigentlich um einen Drops der bereits gelutscht und runtergeschluckt ist??
  17. eigentlich ging es hier um Aufbewahrungskontrollen. Die Politik hast erst du hier in deinem usernamewechsel-outing-post hinein gebracht; indem du dich darüber beklagst, dass hier viele AfD-affine user schreiben. Wenn dir das nicht gefällt... zur Meinungsfreiheit gehört auch, sich aus einem Forum abzumelden zu können...
  18. da bin ich anderer Meinung. Die Waffe kann bis zur Bedürfniserlangung(was für ein Wort) eingelagert werden. Verkaufen könnte mit Wertverlust verbunden sein, muss aber nicht. Außerdem: selbst mit Wertverlust hat man doch immer noch einen Gewinn oder? Die Waffe muss auch nicht unbenutzt im Schrank rumstehen. Vielleicht hat man sich ja gerade um den Kauf eine solchen Waffe Gedanken gemacht? Oder kann eine ältere Waffe dafür abgeben? Ich würde mich jedenfalls freuen.
  19. Tauri

    Welcher Timer?

    jo, kann ich uneingeschränkt bestätigen. Nutze ihn schon seit mehreren Jahren. Ist sowohl für Anfänger, als auch für Fortgeschrittene geeignet.
  20. Tauri

    Neuer Competition Gürtel

    dito. Der CR Speed ist absolute Spitzenklasse. Klare Kaufempfehlung!
  21. Tauri

    Entwurf WaffG 2018?

    Jo. Und beim Auto ist es natürlich auch verkehrt. Da müsste es auch "Wechselmotor" statt Austauschmotor heissen. Oder Wechselgetriebe statt Austauschgetriebe. Beide müssen ja auch noch vom Mechatroniker angepasst werden. Merkst du was?
  22. Tauri

    Entwurf WaffG 2018?

    wohl eher dafür, dass sie absolut keine Ahnung haben, was sie da eigentlich regulieren wollen
  23. Jo, alles gut! Das entspricht ja auch meinem Verständnis und meiner Argumentation. Die Gegenargumente beziehen sich ausschließlich auf § 10 Abs. 3, Satz 3 und 4. und legen diese so aus, dass die Erwerbs-/Besitzberechtigung sich ausschließlich auf die eigene, wiedergeladene Muni bezieht und so man denn solche hat, diese innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des Sprengstoffscheins zu verbrauchen hat und zwar unabhängig davon, ob man eine anderweitige Erwerbsberechtigung hat. Für mich unstrittig bei Muni, für die ich keine anderweitige Erwerbsberechtigung habe (Grugers .45er-Beispiel). In den anderen Fällen gehe ich, wie Gruger, von einer "doppelten" Erwerbs-/Besitzberechtigung aus. Aber was hilft es, wenn die Gegenseite die Argumente nicht annehmen will? Deshalb ja auch meine Frage, ob es dazu mittlerweile Gerichtsurteile oder sonstige rechtlich haltbare Kommentare gibt.
  24. Jo, genau so ist auch meine Argumentation. Aber gibt es dazu irgendwelche Gesetzeskommentare oder vielleicht Urteile, die diese Sichtweise rechtlich auf sichere Füße stellen? Mit Gesetzesauslegungen ist es ja immer so eine Sache...
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