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Tauri

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  1. nein, die haben ja eine Perkussionszündung
  2. schwachsinniges Mainstream Nachgebabbel. Bis jetzt konnte mir noch keiner einen Beweis für die "Gefahr für die Demokratie" erbringen. Und verschauckelt worden bin ich von denen auch noch nicht. Im Gegenteil.
  3. Oh Mann, oh Mann, Wenn ich diese Sprüche immer lese. ich profitiere von überhaupt nichts.
  4. wenn ich "Gelb" wähle, weiß ich von vornherein, dass ich verschaukelt werde. Warum sollte ich mir das antun?
  5. so sieht es aus, wenn man durch ÖR-Mainstream verblödet.
  6. Unsinn! 1. ist das Gesetz noch nicht mal erlassen 2. bezieht sich 4/6 zukünftig auf das Bedürfnis für den Besitz. Sagt mal, lest ihr eigentlich die Beiträge bevor ihr hier in die Tasten haut??
  7. Herrjeh! Hast du schon mal was von der Waffenverwaltungsvorschrift gehört? hast du meinen Beitrag weiter oben gelesen?
  8. Du musst unterscheiden zwischen dem Bedürfnis zum Erwerb und dem Bedürfnis zum Besitz. Beim Erwerb ändert sich nichts (1x monatlich oder 18x im Jahr). Die Regelung 6x pro Jahr bezieht sich auf den Besitz. Dieses "Besitz-Bedürfnis-Prinzip" ist neu eingeführt worden.
  9. woher weißt du das denn? Bist du ein Insider?
  10. na, du kannst vielleicht Fragen stellen...
  11. du meinst die Blutzufuhr zum Gehirn wird auch beeinträchtigt? 😟
  12. so so. Das Max-Planck-Institut "nimmt also an", das soundsoviele Menschen im Jahr mit legalen Waffen getötet werden. Ist das nun ein wissenschaftliches Institut oder nicht? In der Wissenschaft zählen keine Annahmen, sondern nur objektiv nachweisbare Tatsachen. Über die verfügen sie aber wohl nicht, sonst würden sie ja nicht "annehmen". Und auf solch einer Basis werden Gesetze gemacht. Ich könnt 🤮
  13. schon lustig, wie da der Name der Partei verschwiegen wird: "Die Partei, für die der mutmaßliche Schütze ein Mandat in einem Gremium der Stadt wahrnimmt"...
  14. Herrjeh! Nun lasst ihn doch erstmal machen! Wir werden ja sehen was dabei rauskommt. Von vornherein alles ins Negative zu ziehen ist jedenfalls nicht sehr hilfreich
  15. wie gesagt, schau in dein Meldegesetz ob es die Daten erhoben werden dürfen und wenn sie danach fragt, zeigst du ihr die WBK und gut ist. Kopie der WBK ist aber mit Sicherheit nicht drin.
  16. yup, genau der! § 31a Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk 14 (1) Die Meldebehörde übermittelt dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) oder dem nach § 10 Absatz 7 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15. Dezember bis 21. Dezember 2010 (HmbGVBl. 2011 S. 64) von ihm beauftragten Dritten zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs des Rundfunkbeitrages im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Personen: Familienamen, Vornamen, frühere Namen, Doktorgrad, Tag der Geburt, gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Tag des Ein- und Auszuges, Familienstand beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, Sterbetag. Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre nach § 34 Absatz 5 oder 6 im Melderegister gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.
  17. Das ist ganz einfach: schau in das Meldegesetz deines Bundeslandes. In meinem Bundesland ist es ganz genau geregelt, welche Daten erhoben, gespeichert und an wen übermittelt werden dürfen. Sogar der NDR darf meine Daten abfragen.
  18. ich habe Heinrich auch so verstanden, dass es egal ist ob nun große Magazine oder viele kleine. Denn durch schnellen Magazinwechsel kann der Vorteil der größeren Magazine (fast) ausgeglichen werden. Insofern ist aus Sachverständigensicht ein Verbot größerer Magazine weder zielführend, noch erforderlich. Ob der Täter nun ein 30er oder drei 10er verwendet ist wurscht, denn die Kapazität bleibt die gleiche. Das haben die Trottel in der Kommission bloß nicht begriffen.
  19. nun übertreib mal nicht. Falscheintragungen sind keine Mißbrauchsfälle.
  20. war ja auch an die Allgemeinheit der user gerichtet. Hier wurden ja seinerzeit die schlimmsten Horrorszenarien beschrieben.
  21. und? Schon irgendwelche Mißbrauchsfälle mit Nachteilen für LWB bekannt?
  22. nur mal so als Hinweis, weil der thread-Titel "Neue" NWR-ID lautet: die ID gibt es schon so lange, wie es das NWR gibt. Sie wurde und wird bei Anlage eines Datensatzes autom. vom System vergeben. Jeder, der sich ein bisschen mit Datenbanken auskennt weiß, dass jeder Datensatz eine eindeutige (sprich: einmalige) ID benötigt/haben sollte. Sonst gibt es Kuddelmuddel. "Neu" ist nur, dass sie nunmehr im Verwaltungsverfahren auch öffentlich sichtbar ist.
  23. Tauri

    Waffenbörse Kassel

    wir können ja alle mal nach Aldi gehen
  24. da möchte ich doch bitte schön mal Konkretes zu hören. Vage Andeutungen wie "da passieren mittlerweile die übelsten Geschichten" reichen mir nicht.
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