Zum Inhalt springen

Tauri

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    4.567
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Tauri

  1. wenn das Verbot Gesetz wird und die Einziehung der Waffen gesetzlich geregelt wird, hat das mit "Befehl ist Befehl" nichts mehr zu tun. Die Polizie ist nun eben mal an Recht und Gesetz gebunden. Wenn sich Bürger dem widersetzen, also das Gesetz nicht einhalten, so gibt es rechtstaatlich abgesicherte Zwangsmittel. Und ganz ehrlich, mit einem Menschen, der sich nicht an Recht und Gesetz hält, möchte ich nicht in einem Verein sein.
  2. nun ja, im gewissen Sinne hat er schon recht. Ob nun du, er oder ich sich um eine große Lobbyorganisation kümmern müssen, lassen wir mal dahingestellt. Ich persönlich sehe da eher die Verbände in der Pflicht. Wenn die es endlich einmal schaffen würden sich zusammen zu tun, mit einem Wort zu sprechen, statt immer nur Einzelinteressen zu vertreten, wäre schon viel gewonnen. Das FWR versucht das zwar, stellt sich dabei aber ziemlich ungeschickt an. Ich träume weiterhin von einer deutschen NRA. Wenn ich aufwache, sind meine Waffen aber wohl schon weg.
  3. Vernunft und Politik schließen sich gegenseitig aus...
  4. sag mal, hast du eigentlich gelesen, was ich geschrieben habe?? Gerade in Zeiten des NWR geht das problemlos.
  5. das dürfte kein Problem sein. Die Waffe wird waffenrechtlich "in wesentliche Teile zerlegt" und die einzelnen Teile können zu einer "neuen" Waffe zusamengeführt werden. Natürlich muss dann aber jedes wesentliche Teil über eine Nummer verfügen. Ich habe das mal mit einer PS in 9mm gemacht, für die ein .45er Wechselsystem als eigenständige "Waffe" eingetragen war. Die 9mm wurde in wesentliche Teile zerlegt, das Griffstück mit dem .45er-System zu einer "neuen" Waffe zusammengestellt und dafür dann der 9mm-Verschluss als Wechselsystem eingetragen. Allerdings bekam dieses eine Nummer zugewiesen, da es vorher keine hatte. Geht alles, ein Vorteil des NWR.
  6. während meiner Ausbildung vor 44 Jahren habe ich gelernt: man kann nicht jedes Gesetz (oder jeden einzelnen §) im Kopf haben; man muss nur wissen wo man nachlesen kann.
  7. El Presidente, El Presidente?? Ich bin verwirrt. Seit wann ist der Dr. aus BDMP bei euch?
  8. ey, sagt mal, ich dachte immer beim BDS gibt es viiieeel mehr Transparenz als beim anderen mit B beginnenden Verband
  9. Du hast es nicht begriffen. Das hat mit dem WaffG erstmal überhaupt nichts zu tun. In unserem LV bekommt kein Einzelmitglied eine waffenrechtliche Befürwortung, was ja auch der BDMP-Beführwortungs-Ordnung entspricht. Deshalb interessiert es mich ja auch, wie mopper Bedürfnisbescheinigungen bekommt, wenn er in keinem Verein ist.
  10. § 2 Grundsätze (1) Die Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse (BwrB) und die Bescheinigung über die Verbandszugehörigkeit (BV) gemäß §14 WaffG erfolgt ausschließlich für Mitglieder des BDMP e.V., die einem Verein des BDMP e.V. angehören. Einzelmitglieder des BDMP e.V. erhalten lediglich die BV. Wer in keiner SLG ist, erhält nur die Bescheinigung, dass er in einem Verband ist. Die waffenrechtlich Befürwortung erhält er aber nicht. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Bescheinigungen!
  11. Welche Anträge sind damit gemeint?. Lt. Richtlinie erhalten nur Mitglieder einer SLG ein Bedürfnisbescheinigung vom Verband
  12. Tauri

    §§38, 55 WaffG

    Stimmt! Und es heißt NWR.
  13. noch einer, der nur Mainstream-Beschwichtigungen kennt.
  14. Tauri

    Wunschliste

    hmm... und was sollte ich mit dem ganzen Plunder? Ich habe schon Mühe jeder meiner Waffen regelmäßig im Training zu schießen. Meist konzentriert man sich ja auf bestimmte Disziplinen und dafür habe ich genau die richtige Anzahl an Waffen (was hin und wieder einen Austausch nicht ausschließt). Alles andere ist nur "haben wollen" und "in die Hand nehmen wollen". Das kann ich aber auch mit meinen vorhandenen Waffen, die ich mir sorgsam nach Qualität, Disziplingeeignetheit, Gefallen, Handhabung und nicht zuletzt auch Schönheit (subjektiv für mich) ausgesucht habe.
  15. Herr Wirt! Haben sie auch Wolfzitzensalat? Ich bleib noch ein bisschen.
  16. Herr Wirt! Bitte noch ein Bier! Schließlich sitze ich ja hier am Stammtisch und da ist es immer unheimlich interessant. Da hört man wirklich die GANZE Wahrheit über dieser Bullen-Schergen. Herr Wirt! Bitte ein GROßES Bier!
  17. mal wieder ne tolle Stammtischveranstaltung hier. Ich kann vor Lachen kaum noch schreiben :rofl:
  18. oh Mann, jetzt geht das schon wieder los. "Erwerb" und "Besitz" i.S. des WaffG hat nichts mit dem Erwerb aus dem BGB zu tun. Mehrere meiner Vereinskameraden haben sich schon Waffen gekauft, bevor sie die waffenrechtlich Erlaubnis dazu hatten. Sie wurden beim Büchser eingelagert. Im Sinne des BGB waren sie damit Eigentümer der Waffe, aber noch lange nicht "Erwerber" i.S. des WaffG.
  19. das glaubst du doch selbst nicht. Da brauch man sich nur einige Kommentare hier angucken. edit: und wie jetzt weitergelsen habe, bist du da ganz vorn weg. Megapeinlich!
  20. Ich kenne jedenfalls keine "Schützenhalle", die ausschließlich für Festzwecke gebaut ist.
  21. äh, die "Festhalle" ist bei uns immer ein Zelt. Ich denke schon, dass Schützenhäuser (mit Ständen) gemeint sind. Gibt übrigens schon einen anderen thread.
  22. gibt's bei dir keine sprayer?
  23. Tauri

    amazon und wir

    hach Gott, was bist du progressiv (alter Spruch der 68er. Waren damals auch gegen Kapitalisten und Großfirmen - jetzt sind sie selbst welche)
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.