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Stärkste Pistole für Leuchtkugeln für Sylvester
Tauri antwortete auf Bravo2Zero's Thema in Frei ab 18
prrruuuuust!! -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tauri antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Macht Bio-Bier eigentlich grün oder blau?? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tauri antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
bleibt alle ganz ruhig. Wenn der DSB das sagt wird es schon stimmen -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tauri antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
für mich sind alle Politiker, die diesem EU-Schwachsinn zustimmen, höchst gefährliche Populisten. Gefährlich deshalb, weil sie denken mit der Magazinbegrenzung Terrorismus zu verhindern und sich deshalb nicht weiter um die wirklichen Gefahren kümmern. Populisten deshalb, weil sie das auch noch als wirksame Terrorbekämpfung den Menschen verkaufen wollen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tauri antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
er hat doch klar gesagt was sie wollen: "...gun control in the EU" -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tauri antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Genau das ist der Punkt. Wir müssen nicht argumentieren warum wir etwas haben wollen. Sondern die Politik muss argumentieren, warum sie etwas verbieten will, was vorher erlaubt war und keinerlei Probleme bereitete. So rum wird ein Schuh draus! -
ehrlich gesagt ist mir schlichtweg egal, was der "Normalbürger" (schon wieder so eine Unterscheidung) denkt oder annimmt. Ich denke aber schon, dass der "Normalbürger" weiß, dass Polizisten Waffen haben dürfen. Soweit ich mich erinnern kann, gab es auch schon div. Berichte, in denen explizit darauf hingewiesen wurde, wenn ein Polizist mit seiner Dienstwaffe in seiner Freizeit eine Straftat beging. Statistiken sind in erste Linie ralitätsbezogen logisch. Und deshalb ist es auch logisch, wenn Delikte ALLER Legalwaffenbesitzer erfasst werden. Das dir das nicht passt, ist eine andere Sache. Ich würde dir recht geben, wenn auch die Schusswaffengebräuche im Dienst mit in die Statistik einfließen würden. Das tun sie nun aber nicht, wie wir weiter oben ja nachlesen können. Insofern wehre ich mich weiterhin gegen "untergeschoben".
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Du hast eine merkwürdige Einstellung zu Polizisten. Die Darstellung als "besondere Menschen" erfolgt regelmäßig nur hier in WO beim "Bullen-Bashing". Für andere Leute sind es eben ganz normale MENSCHEN. Menschen begehen manchmal böse, böse Straftaten. Warum sollen die Straftaten von Polizisten anders bewertet werden als von "normalen" Menschen? Das grenzt ja schon an Diskriminierung. edit: ich kenne sehr viele Polizisten. Und stellt euch vor: die atmen ganz normal, essen ganz normal, müssen auch auf's Klo und das Beste: man kann sich auch ganz "normal" mit denen unterhalten!
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Ja, und das ist auch richtig so. Schließlich sind sie ja auch "normale" Straftäter außerhalb des Dienstes. Wenn sie dazu ihre Dienstwaffe benutzen ist es eben auch nur ein Straftat mit einer (legalen) Schusswaffe. Von "untergeschoben" kann da wohl keine Rede sein. Und ob es dir passt oder nicht, Dienstwaffenträger sind nun mal auch Legalwaffenbesitzer. Die PKS wurde damals von geschulten Kriminalisten erstellt. Du kannst dir sicher sein, dass die den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kennen. Heutzutage wird die PKS häufig automatisch aus den elektronischen Akten generiert. Jedenfalls in den Bundesländern, die schon eine elektronische Akte kennen.
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schön, es wurden also auch Delikte gezählt, bei denen Dienstwaffen eingesetzt wurden. Das beinhaltet aber keine Aussage über die Person des Täters und ob die Dienstwaffe legal oder illegal besessen wurde. Wenn du also vermutest, dass auch Delikte von Polizei-/Zollbeamten in die Statistik mit eingeflossen sind, dann liegst du schwer daneben. Passend dazu: „Als Schusswaffe im Sinne von „geschossen" und „mitgeführt“ gelten nur Schußwaffen gemäß § 1 WaffG. Nicht zu erfassen ist das „Mitführen" von Schußwaffen bei solchen Personen, die dazu bei rechtmäßiger Dienstausübung ermächtigt sind und gegen die Anzeige als Folge der Dienstausübung erstattet wurde“ [PKS 1986, S8]. Weiter auch: Bezüglich des Einsatzes von Dienstwaffen wird auf die Statistik über den Schusswaffengebrauch der Polizei verwiesen. Dein "untergeschoben" entbehrt also jeglicher Grundlage
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Für mich erteilt Hofius sowohl den Antragstellern, als auch dem Gesetzgeber eine "gehörige Watschn". Der gefällt mir! Vor allem ist er ein Mann der Praxis und kein selbsternannter, sesselpupender "Experte". Leider besteht bei unseren Politikern ja aber immer der Hang zum ignorieren solcher Fachleute - man weiß ja immer alles besser und muss ja seiner politischen Linie folgen.
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was ist an diesen (eindeutigen) Aussagen kompliziert?
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Mann, schau einfach mal in den link bevor du hier ausfallend wirst. Offensichtlich haben dann ja woghl auch sämtliche Verfassungsrichter im Geschichtsunterricht gepennt.
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ähmm... wenn ich jetzt die "ständige Rechtsprechung" des BVG, worauf ja die Bundesregierung offiziell hingewiesen hat, richtig verstehe, sind das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Ein- und Dasselbe. Das Deutsche Reich ist niemals untergegangen oder wurde nie aufgelöst. Siehe hier hier D.h.: wir sind also alle Reichsbürger...?
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Hmm... wie war das noch mit Diebstahl und Unterschlagung? An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Soweit klar. Wie sieht es aber bei der Unterschlagung aus? Ein Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung ist das Tatbestandsmerkmal "Bruch des fremden Gewahrsams", vulgo: die Wegnahme einer Sache. Liegt die Waffe beim Händler, wurde sie ihm, wie ja auch im Eingangspost geschildert, vom Eigentümer übergeben. Somit entfällt der Bruch des fremden Gewahrsams=Wegnahme. Also begeht der Händler keinen Diebstahl, sondern, weil die Waffe in seinem Besitzt ist und er sie weiterverkauft, eine Unterschlagung. Und an unterschlagenen Sachen kann man sehr wohl gutgläubig Eigentum erlangen. Der TS hat, allem Anschein nach, die Waffe gutgläubig erworben und ist somit Eigentümer geworden. Der Händler hat dem Vorbesitzer Schadensersatz zu leisten. So habe ich es vor 45 Jahren mal gelernt und diverse Klausuren darüber geschrieben. Und dabei mussten die unterschiedlichen Tatbestandsmerkmale sauber herausgearbeitet und begründet werden. Da hat mein Strafrechtslehrer (Gott hab ihn selig) ganz besonders drauf geachtet.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tauri antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
leg doch eine Ausdruck aus WO mit dem post von Carcano vor... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tauri antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
aaahh, er ist also der Chefredakteur ds BGBL - cool... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tauri antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
kann ich nicht lesen... Ist ja auch egal. Thema abgehakt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tauri antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Oh, oh! Durch eine Quellenangabe kann die Richtigkeit einer Aussage bewiesen werden. Gerade Juristen stehen doch auf Beweise. Um so verwunderlicher, wenn ein Jurist einen Beweis schulig bleibt. Egal, in diesem Fall glaube ich ihm sogar auch ohne Quellenangabe. Ansonsten habe ich Juristen, insbesondere RA, gegenüber ein gesundes, berufsbedingtes Mißtrauen. Das liegt wohl an meinem gefährlichen juristischem Halbwissen -
Waffenrecht-das kommt raus wenn inkompetente Politiker Gesetze machen!
Tauri antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
ich war gerade in Venedig. Da ist eine Straßenbreite oft eine Armlänge...