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Gruger

WO Silber
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  1. Elektronik für den Komfort. Schlüssel fürs Gedächtnis.
  2. Ab 50 Euro ist er Versandkostenfrei. Und es steht OBI drauf. Das könnte die Kaufentscheidung beeinflussen
  3. Bis die 6 Monate Erwerbstreckung rum waren?
  4. Egal, es ist gratis. Also los, bestelle jetzt für 100+
  5. Hast du die Lieferung eigentlich erhalten? Oder wartest du noch?
  6. Gruger

    NWR Nummer

    Wenn sie amtsbekannt ist, sollte sie eigentlich eine ID haben.
  7. Und bei dem Erben abholt.
  8. Sieht so aus. Das macht dann auch Sinn für dich, aber nur zusätzlich zur alten Gelben.
  9. Natürlich nach Gesetz. Deswegen ist die gelbe WBK ja auch zutreffend.
  10. http://RETTI 2 Set Esp32-Cam Kamera WiFi + Bluetooth Modul 4M Psram Doppel Kern 32-Bit CPU Entwicklungs Board mit Ov2640 2Mp Kamera Modul UnterstüTzung Bild WiFi Upload als Anregung, das evtl auch eine esp32 cam infrage kommt abmaße stehen im link, muss aber nicht das Teil sein, da gibts bestimmt auch günstigere Angebote
  11. Erstens: gehe ich nicht, ich habe nur dargelegt, was passiert, wenn man den Besitz im Abs. 5 nicht regeln würde. Zweitens: Vollkommen richtig. Wir reden aber von der Prüfung des fortgesetzten Besitzes, bzw. des Bedürfnisses dafür. Drittens: Wenn der Halbautomatenabsatz als "lex specialis" der allgemeinen Regelung nach Abs. 4 vorgeht, dann muss der auch nicht danach einsortiert werden, der kann genauso gut als Abs. 3 im Paragraph 14 stehen. Und würde immer noch vorrangig gelten.
  12. Ok, Zugabe: Wo siehst du im §14 Absatz 4 eine Verpflichtung der Behörde? Dort ist lediglich (einheitlich) der Nachweis des Besitz-Bedürfnisses "für Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition" geregelt. Verwechselst du das mit dem §4 Absatz 4? Landläufig würde man auch den 4ten HA oder die 3te KW unter Schusswaffen einsortieren. Nur falls das unklar ist 🙂
  13. Andere Auslegung: Das der Gesetzgeber an den Erwerb über das sportliche Mindestkontingent hinaus höhere Anforderungen stellt ist unstrittig. Jetzt hat der Schütze also die dritte KW erworben, der Bedürfnisnachweis für den Erwerb wurde zuvor erbracht nachgewiesen. Wenn im Absatz 5 nicht auch der daran anschließende Besitz genannt worden wäre, müsste der "Antragsteller" nunmehr umgehend eine Bescheinigung nach Absatz 4 (Besitz) beibringen. Da das selbst für den Gesetzgeber nicht erforderlich ist, gibt es also für den Erwerb und daran anschließenden ersten Besitzzeitraum nur EINE Bescheinigung, nämlich die nach Absatz 5. Für die darauf folgende Bedürfnisprüfung bedarf es auch nur einer Bescheinigung, nämlich der nach Absatz 4. Guten Abend, Dankeschön für den Applaus, Servus und Auf Wiedersehen! (nach Diktat verreist)
  14. Im 14 (5) steht "Antragsteller", das sollte dir zu denken geben.
  15. Hat der alte Fritz also doch Recht gehabt!
  16. Während man in Villariba irgendwas hinsülzen muss, trägt man in Villabajo die Lower einfach ein.
  17. Er hat allerdings nicht schwarz auf weiß, dass der Lower ein führendes Teils ist, sondern dass es (nur) ein "Waffenteil ohne Besonderheiten" ist. D.h. das führende Teil der Waffe bleibt für diese Waffe führend und wird gerade nicht ersetzt im waffenrechtlichen Sinne.
  18. Gruger

    Schweizer Reservisten

    Wieder was gelernt, danke.
  19. Gruger

    Schweizer Reservisten

    Was eine Lehrertochter ist weiß ich, aber was ist denn eine "Lehrtochter" (s. zitierter Artikel). Ist das sowas wie Lehrling nur auf weiblich? 🤔
  20. Es wurde Recht gesprochen, es wurde ein Urteil erlassen. Jetzt noch am Sachverhalt rumzudeuteln bringt irgendwie nicht so viel. Da sind x Gutachten erstellt worden.
  21. Du weißt doch: für RFID gibt es die Mikrowelle! 🤠
  22. homo homini lupus
  23. Einerseits korrekt, andererseits ist es nun auch nicht wirklich schwer zu verstehen.
  24. Nein, da er ja schon einen B-Würfel hat.
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