Hier steht ja zur Debatte, ob der Punkt "Zuführung" überhaupt noch bedient werden kann. Durchaus zu recht, allerdings muss man mit kreativen Auslegungen rechnen (von mir s. oben) und darauf antworten können 🙂
Mit abgeschnippelter Magazinlippe könnte - eventuell, vielleicht - noch 1 Patrone zugeführt werden, wenn die auf der richtigen Seite noch so gerade klemmt. Ein bestimmungsgemäßes Funktionieren mit mehr als 10 Patronen wird man technisch ausschließen können. Somit ist das Teil - vielleicht - ein "1-round-mag", aber nicht mehr ein 10+ Zentralfeuer-Mag für Langwaffen. Damit ist auch der Körper des 1-round Mags kein Körper eines nach Anlage 2 verbotenen Magazins (mehr).
Das wäre jetzt meine Argumentation, aber ich habe 1. das Problem nicht, 2. würde ich als Deko-Liebhaber das Mag einfach anmelden, ums es NICHT zerstören zu müssen und 3. weiß nur der Herr allein, ob das an relevanter Position auch so gesehen wird.