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Gruger

WO Silber
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  1. Mit 10er oder 2er Magazin, sehr gut erkannt.
  2. Man nennt das Zeug einfach Genussstoff (in Abgrenzung zum Suchtstoff) und alles ist gut.
  3. Das Gewehr ist ja nicht schlecht, es ist halt nur etwas accuracy and precision challenged.
  4. Stahlstift ab, Reinigen, Stahlstift rein, Schweißpunkt drauf feddich!
  5. Habe (wegen WS) dies auch so gemacht.
  6. Wenn alles nach dem Willen des Gesetzgebers läuft, dann sieht es ja erst einmal so aus: Der Sportverein meldet den Austritt an die Behörde, die prüft das fortbestehende sportliche Bedürfnis, verneint dies, leitet die Widerrufung der Erwerbserlaubnis nach §14 (6) WaffG ein und stellt das Bedürfnis zum fortgesetzten Besitz der Waffen in Frage. Der LWB macht daraufhin das jagdliche Bedürfnis geltend. Man könnte jetzt die gelbe WBK amtlich "verschönern", in dem man die Erwerbserlaubnis streicht und nur der Weiterbesitz möglich ist (hier Hinweis auf §13 anstelle §14), aber ob das wirklich gemacht wird entzieht sich meiner Kenntnis. Es steht zu vermuten, dass man lieber eine grüne WBK ausstellen möchte. Gerade für langjährige Mitglieder (10-Jahres-Regel) könnte die Fortführung der Mitgliedschaft im Sportverein die einfachste Lösung sein. Außer man hat darauf wirklich keine Lust mehr und sieht in keinster Weise mehr eine Zukunft im Sport.
  7. Es gibt ja nun mal keine Waffe dazu. Bzw. ist diese nicht zwingend erforderlich, eingetragen werden muss trotzdem. Am Beispiel AR15 sei darauf hingewiesen, dass es auch Geradezug-Repetierer gibt, deren Griffstücke sich komischerweise von denen der HA nicht unterscheiden.
  8. Das heißt immer noch "Gehäuseoberteil" und "Gehäuseunterteil", ist es denn so schwer? Der Vorderschaft heißt jetzt Vorderteil und der Hinterschaft...
  9. Magazinkörper weinen heimlich...
  10. "Musikverein Hinterflöthausen"
  11. Hier steht ja zur Debatte, ob der Punkt "Zuführung" überhaupt noch bedient werden kann. Durchaus zu recht, allerdings muss man mit kreativen Auslegungen rechnen (von mir s. oben) und darauf antworten können 🙂 Mit abgeschnippelter Magazinlippe könnte - eventuell, vielleicht - noch 1 Patrone zugeführt werden, wenn die auf der richtigen Seite noch so gerade klemmt. Ein bestimmungsgemäßes Funktionieren mit mehr als 10 Patronen wird man technisch ausschließen können. Somit ist das Teil - vielleicht - ein "1-round-mag", aber nicht mehr ein 10+ Zentralfeuer-Mag für Langwaffen. Damit ist auch der Körper des 1-round Mags kein Körper eines nach Anlage 2 verbotenen Magazins (mehr). Das wäre jetzt meine Argumentation, aber ich habe 1. das Problem nicht, 2. würde ich als Deko-Liebhaber das Mag einfach anmelden, ums es NICHT zerstören zu müssen und 3. weiß nur der Herr allein, ob das an relevanter Position auch so gesehen wird.
  12. verdammt, jetzt warst du schneller. LAW TACTICAL LLC AR-15/M16 Gen3-M Folding Stock Adapter - Brownells Deutschland (brownells-deutschland.de) Wer hat der hat.
  13. Beim AR15 schwallt nichts, wenn der Verschluss zu ist. Da im Gesetz aber Aufbewahren UND Zuführen der Patronen steht, ist das erstmal egal. Also AR15 Verschluss auf und leicht neigen und rütteln und schütteln, Verschluss langsam zumachen. Wenn jetzt keine Patrone zugeführt werden kann, ist doch alles Bestens. PS: Und jetzt nimmst du aus einem 10er Magazin die Feder und den Zubringer raus und füllst erstmal Patronen rein. Alsdann wird gerüttelt und geschüttelt...
  14. Mit etwas rütteln und schütteln..
  15. Aber nicht, wenn das Magazin in der Waffe steckt.
  16. Verlieren wir uns nicht in Details.. 🤠
  17. Gewehr auf den Kopf drehen, Patrone kann zugeführt werden. Ja oder nein?
  18. Ich verbiete hiermit den Klimanotstand.
  19. zwei Gurte gekreuzt sind das Beste, da somit "immer am Mann". Sombrero gibt es gratis dazu.
  20. Ich sehe das positiver: "Zur Klärung eines Sachverhalts".
  21. Eine Verfassung sollte vor allem durch die Bürger selbst geschützt und beachtet werden. In D braucht man dafür natürlich ein Amt, weil keiner den Hintern hoch kriegt.
  22. Repost für @EkelAlfred, der was zum Thema F2/F3 wissen wollte
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