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https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-10-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-10-Round-127-x-42-100022690 Ihr braucht mir nicht zu danken…
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Auf der WBK kann ja jeder raufdrucken was er will, aber hast du die Zuordnung auch im NWR?
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Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, gibt es im NWR dafür keine Zuordnung zu einer bestimmten Waffe. Die Dinger werden als allein stehendes wesentliches Teil (Gehäuseunterteil) eingetragen und Ende.
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Gruger antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Stück Holz 🪵 -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Gruger antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Besitzerlaubnis Klasse B vs. Klasse A Ziff. 1.7.x - Waffe. Halte ich für problematisch und lasse diesbezüglich gerne Andere voran gehen. -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Gruger antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Eher eine Götz-von-Berlingen'sche Reaktion, aber das bekömmt dem Unterthan dann nicht so gut -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Gruger antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Sie sind ausdrücklich unter verbotene Waffen gelistet, genauso wie NSG usw. Ansonsten weiß ich grad nicht, warum das Thema Aufbewahrung gerade wieder hochkocht, nachdem es im Thread zu den Magazinen schon ausführlich besprochen wurde ("Stück Holz"). Es wird dazu auch keine Urteile geben - jedenfalls nicht nur deswegen. Eher schon wegen Einführens eines 30er Magazins in einen HA, weil das nochmal eine ganz andere Hausnummer ist. Hier wird es dann wieder mit den Glockmagazinen interessanter. Aber nicht der Umgang auf dem Stand, wenn die eigentliche Waffe zuhause im Schrank steht, das ist etwas zu Schwarzwälder-seherisch 🙂 -
Ich empfehle die Youtube-Akademie.
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Mit 10er oder 2er Magazin, sehr gut erkannt.
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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
Gruger antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Man nennt das Zeug einfach Genussstoff (in Abgrenzung zum Suchtstoff) und alles ist gut. -
Das Gewehr ist ja nicht schlecht, es ist halt nur etwas accuracy and precision challenged.
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Stahlstift ab, Reinigen, Stahlstift rein, Schweißpunkt drauf feddich!
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Habe (wegen WS) dies auch so gemacht.
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Das ist ja wie bei HK 😂
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Sportaktivität vorübergehend "stillegen" mit leerer gelber WBK
Gruger antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Wenn alles nach dem Willen des Gesetzgebers läuft, dann sieht es ja erst einmal so aus: Der Sportverein meldet den Austritt an die Behörde, die prüft das fortbestehende sportliche Bedürfnis, verneint dies, leitet die Widerrufung der Erwerbserlaubnis nach §14 (6) WaffG ein und stellt das Bedürfnis zum fortgesetzten Besitz der Waffen in Frage. Der LWB macht daraufhin das jagdliche Bedürfnis geltend. Man könnte jetzt die gelbe WBK amtlich "verschönern", in dem man die Erwerbserlaubnis streicht und nur der Weiterbesitz möglich ist (hier Hinweis auf §13 anstelle §14), aber ob das wirklich gemacht wird entzieht sich meiner Kenntnis. Es steht zu vermuten, dass man lieber eine grüne WBK ausstellen möchte. Gerade für langjährige Mitglieder (10-Jahres-Regel) könnte die Fortführung der Mitgliedschaft im Sportverein die einfachste Lösung sein. Außer man hat darauf wirklich keine Lust mehr und sieht in keinster Weise mehr eine Zukunft im Sport. -
Veröffentlichung Bundeslagebild Waffenkriminalität 2020
Gruger antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Luftballon -
Es gibt ja nun mal keine Waffe dazu. Bzw. ist diese nicht zwingend erforderlich, eingetragen werden muss trotzdem. Am Beispiel AR15 sei darauf hingewiesen, dass es auch Geradezug-Repetierer gibt, deren Griffstücke sich komischerweise von denen der HA nicht unterscheiden.
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Das heißt immer noch "Gehäuseoberteil" und "Gehäuseunterteil", ist es denn so schwer? Der Vorderschaft heißt jetzt Vorderteil und der Hinterschaft...
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Magazinkörper weinen heimlich...
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"Musikverein Hinterflöthausen"
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Hier steht ja zur Debatte, ob der Punkt "Zuführung" überhaupt noch bedient werden kann. Durchaus zu recht, allerdings muss man mit kreativen Auslegungen rechnen (von mir s. oben) und darauf antworten können 🙂 Mit abgeschnippelter Magazinlippe könnte - eventuell, vielleicht - noch 1 Patrone zugeführt werden, wenn die auf der richtigen Seite noch so gerade klemmt. Ein bestimmungsgemäßes Funktionieren mit mehr als 10 Patronen wird man technisch ausschließen können. Somit ist das Teil - vielleicht - ein "1-round-mag", aber nicht mehr ein 10+ Zentralfeuer-Mag für Langwaffen. Damit ist auch der Körper des 1-round Mags kein Körper eines nach Anlage 2 verbotenen Magazins (mehr). Das wäre jetzt meine Argumentation, aber ich habe 1. das Problem nicht, 2. würde ich als Deko-Liebhaber das Mag einfach anmelden, ums es NICHT zerstören zu müssen und 3. weiß nur der Herr allein, ob das an relevanter Position auch so gesehen wird.
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verdammt, jetzt warst du schneller. LAW TACTICAL LLC AR-15/M16 Gen3-M Folding Stock Adapter - Brownells Deutschland (brownells-deutschland.de) Wer hat der hat.
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Beim AR15 schwallt nichts, wenn der Verschluss zu ist. Da im Gesetz aber Aufbewahren UND Zuführen der Patronen steht, ist das erstmal egal. Also AR15 Verschluss auf und leicht neigen und rütteln und schütteln, Verschluss langsam zumachen. Wenn jetzt keine Patrone zugeführt werden kann, ist doch alles Bestens. PS: Und jetzt nimmst du aus einem 10er Magazin die Feder und den Zubringer raus und füllst erstmal Patronen rein. Alsdann wird gerüttelt und geschüttelt...
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Mit etwas rütteln und schütteln..
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Aber nicht, wenn das Magazin in der Waffe steckt.