Zum Inhalt springen

Gruger

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    7.228
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Gruger

  1. Hier widersprichst du allerdings deinen Ausführungen hinsichtlich "es war schon immer 0/1 gefordert, nur A/B aus politischen Gründen toleriert". Wenn die Grundnorm für alle neu beschafften Behältnisse die "0" ist, dann bleibt doch überhaupt kein Raum für die Beschaffung eines B-Würfels. Zumindest, wenn man gesetzeskonform bleiben will. Was unstrittig sein sollte: Vorhanden sind zwei A-Schränke und 2 B-Würfel, einer davon mit Zahlenschloss. Alle Schränke wurden vor 2017 angeschafft und der Behörde angezeigt. Bestandsschutz ist gegeben. Die Schlüssel zu den Schränken werden im B-Würfel mit Zahlenschloss aufbewahrt. Gesetzeskonform für die Langwaffen, auch wenn die A-Schränke voll sind, da in Klasse B mehr als 10 LW aufbewahrt werden durften und im Rahmen des Bestandsschutzes auch weiterhin aufbewahrt werden dürfen. Gesetzeskonform für die Kurzwaffen, wenn nicht mehr als 5 vorhanden sind. Gesetzeskonform für bis zu 10 KW, wenn der Zahlentresor ein Gewicht von 200kg hat oder eine entsprechende Verankerung. Ein neu beschaffter B-Würfel wurde eben nicht durch Bestandsschutz zum ausreichenden Behältnis "geadelt", kann also nicht das gleiche Schutzniveau wie 0/1 oder A/B mit Bestandsschutz aufweisen, da es an der juristischen Handauflegung fehlt. Man kann mit Zweck der Norm etc. argumentieren, müsste dann aber auch die Frage beantworten, warum ein Neu-LWB die Schlüssel zu seinen 0er Schränken nicht auch in einem B-Würfel lagern sollte, da Klasse B nach WaffG ja immer noch als ausreichend gesehen wird (im Rahmen der Bestandsschutzregelungen).
  2. WENN - also falls, also wenn. Also falls... Also wenn das tatsächlich mal so kommt, wird das sowieso nicht genau so formuliert, sondern schön schwammig, damit auch viel drunter fällt bzw. Luft zum weiten Auslegen bleibt.
  3. Um noch ein bischen Öl ins Feuer zu gießen: Ich habe sowieso den Eindruck, dass man "kriegswaffenähnlich" eher nicht über die Optik definieren wird, sondern die Technik. Also "basierend auf xxx System". Das ist jetzt nix was ich mir ausdenke, sondern man hat das imho auch im BKA Leitfaden und in anderen Gesetzesentwürfen schon so eingebracht. PS: mal nachgeschaut https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html Später auch immer wieder der Verweis auf konstruktiv von vollautomatischen Waffen abgeleitete Waffen(teile).
  4. Wer kennt das nicht: die Horden von marodierenden Armbrust-Führern.. Und das ohne Führerschein!!!
  5. Vermutlich geht es eher um den „Berliner Händler“ als um das Paket.
  6. Regelmäßiges Aussieben, Auswaschungen durch undichtes Dach im Auge behalten. Befeuchten um Bleistaub zu vermeiden. Ansonsten ist Sand aber ideal.
  7. Wer da nach dem Preis fragen muss, ist nicht die Zielgruppe.
  8. Nirgendwo. Danke der Nachfrage, Adé!
  9. Die Statistik ist nicht für dich, sondern fürs Finanzamt
  10. 5000 Aldi-Taschen! Ein Ausrufezeichen für den Standort Deutschland!
  11. Oder "man" regt auf Bundesebene an, den "redaktionellen Fehler" zu korrigieren. Und der Mann heißt Strobl.
  12. Aber hat er es doch so gemeint? Ein Rätsel. 2 Sekunden zu spät.
  13. Erstausstellung ist ohne Grund oder Einladung erfolgt. Verlängerung auch.
  14. Vielleicht kann man Diskussionen mit der Staatsgewalt hierdurch etwas befrieden: https://www.lothar-walther.de/de/laufrohling/gewehr/randfeuer/zylindrisch/1228/laufrohling-drall-416mm.22l.r.-a-oe-15-mm-l-620-mm-praezisionsstahlrohr?c=465 https://www.lothar-walther.de/de/laufrohling/gewehr/standardprofil/1247/laufrohling-drall-305mm.223rem-a-oe-10-mm-l-755-mm-praezisionsstahlrohr?c=465
  15. Gruger

    The Duke

    Karma! Ansonsten: keine.
  16. "Lassen Sie die Waffe fallen!" .. usw.
  17. Bei mir geht gerade eine Träne auf Reisen..
  18. Ziel erreicht: Mehr Waffen bei Volker.
  19. Gruger

    Wieviele Läufe?

    Wen treffen die Eintragungspflichten nach §37g Absatz 3? Was bewirkt die Eintragung unter Berücksichtigung §10 Abs. 1? Wie gesagt: Pflicht zur Eintragung. Desweiteren könnte man auch die Verfahrensgesetze der Länder heranziehen, die ähnliche Bestimmungen wie §49 VwVfG beinhalten dürften: Das wäre nämlich hier der Fall: Besitz nicht gestattet, Überlassung an Berechtigten, erneuter erlaubnisfreier Erwerb, erneute Eintragung des Erwerbs in die WBK und damit erneute Erteilung der Besitzberechtigung. ad infinitum Nachtrag: Ich bin entschieden für das Aktivieren des Gehirns bei Erwerb von Waffen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass "Sammlungen" mehr als unerwünscht sind. Sofern aber einfach nur ein Lauf erworben werden soll und nicht "30 Läufe gleichen Kalibers" im Schrank liegen, sehe ich keine waffenrechtlichen Probleme.
  20. Ich befürworte entschieden eine Verankerung der Schränke. Notwendig für die Klasseneinstufung kann das allerdings schon aus Zertifizierungsgründen nicht sein. Sonst müsste die Verankerung zertifiziert sein. Nicht nur "fachgerecht" sondern zertifiziert nach EN 1143-1.
  21. Verankerung ist regelmäßig eine Anforderung bei (Höher-)Versicherung des Schrankinhaltes. https://www.waffenschrank24.de/Waffenschraenke/Klasse-N-0/WaffenschrankWF7XL.html Die Klasse 0 in dem Beispiel hat der Schrank auch ohne Verankerung.
  22. Wenn man klug ist, lässt man einen Händler importieren und zum Beschuss vorstellen und erwirbt dann erst.
  23. Es wird ein blaues Auge geben. Oder ein gelbes, ist ja schliesslich FDP.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.