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Gruger

WO Silber
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Alle Inhalte von Gruger

  1. Ich beantworte mal im Stil einer hier bekannten Behörde: "Die Aufbewahrung richtet sich nach §36 WaffG". Damit ist alles gesagt.
  2. Wegen mir hätte der Frank auch nicht klagen müssen - ich bin ja kein Jäger ^-^ Da hätte der Frank eben mal einen fürs Team nehmen müssen und die Füße stillhalten sollen... IST DAS DEIN ERNST?
  3. Gruger

    DWJ

    https://www.spektrum.de/lexikon/geowissenschaften/verdunstungswaerme/17477
  4. Die Preise steigen.. um 3%.
  5. Abbrand von Feuerwerk nur durch nachgewiesen zuverlässige Personen!
  6. Ich denke mal die entsprechenden Kandidaten wissen sehr wohl um die Rechtslage. Interessiert aber nicht. Und die BAM-Böller gibt's ja grad nicht.
  7. Also kann man mit Bestandsware lustig böllern. Da werden viele überrascht feststellen, dass sie vom letzten Einkauf in Polen noch was übrig haben.
  8. Die Minderheit in der Maske der Mehrheit?
  9. Ich knalle eingeschweißte Luft. Ist eh immer was übrig von den ganzen Amazonpaketen
  10. Die Betonung liegt ja auf DIESE Einschränkung. Wir erwarten weitere..
  11. Ihr wollt mich wohl veräppeln. Wer um Verben in der Tora feilscht, läuft in die gleiche Falle wie irgendwelche Alt-Katholiken. Die irgendwann feststellten, dass das „Wort Gottes“ irgendwie von Bibel zu Bibel Unterschiedlich sein kann. Dabei ist der allgemeine Konsens doch sowieso „Töten ist zu vermeiden“. Grüne Partei: „Töten nur mit Bauchschmerzen“
  12. Nana, wir wollen Fahrraddiebstahl doch mal nicht verharmlosen!
  13. Da sind sie wieder, unsere drei Probleme..
  14. Um im Beispiel zu bleiben: Papierverbot geht nicht durch. Also ziehen wir den Grenzwert für die pH-Einleitung so runter, dass er nicht eingehalten werden kann (bzw. nur unter ruinösem Aufwand). Problem Auto, ups Papierfabrik, gelöst.
  15. Ich finde den Ansatz "every gun law is an infringement" durchaus nachvollziehbar.
  16. Sag deinem Futter, dass es meinem Futter nicht das Futter wegfressen soll!
  17. Danke für deinen Einsatz! 👍🏻 Nicht jeder schafft es, den Erwerb von 2 Waffen pro Halbjahr zu stemmen, aber es ist nun mal ein teures Hobby. Das gesetzliche Mindestkontingent (2/3) sollte aber jeder ernsthafte Sportschütze schaffen.
  18. Das Führen (wenn es denn ein solches ist) findet ja im Rahmen des Bedürfnisses statt..
  19. Das Privileg, Magazine zu besitzen, jetzt auch. Ganz ohne Waffenbesitz. Der Sicherheit wegen.
  20. Wird ja nicht bestraft..
  21. Immer wieder gern genommen.
  22. Oder man holt zwei Glocks und benutzt Schaftsysteme. Ist zwar nicht dasselbe, aber Spaß machts auch. Ganz ohne Gedöns.
  23. In dieser Absolutheit nicht zutreffend - siehe Postversand, aber darum geht's hier ja nicht. Es gilt also, das Überlassen zu vermeiden, damit kein Erwerb/Besitz stattfindet.
  24. Das stimmt, ich verzichte auf die gemeinsame Aufbewahrung und lege (fiktiv) die Magazine in den Rangebag (Schlößchen!) und der Glock-Besitzer weist darauf hin, dass Liesl nix an den Mags zu suchen hat. Ein Überlassungswille ist nicht da. Im Übrigen hat sich Liesl letztens online große Magazine gekauft und keiner hat sie nach ihrer WBK gefragt. Es könnte ja sein, dass sie eine HA Langwaffe im entsprechenden Kaliber besitzt wo das Magazin passt. zu Recht?
  25. Da das Überlassen aber VOR dem Erwerb/Besitz steht, das Verbot aber nur durch den Besitz eintritt und auch nur den Besitzer betrifft ... Ich hoffe ihr lasst eure Altbesitzmagazine nicht rumliegen. Wollt's nur mal gesagt haben.
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