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Gruger

WO Silber
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  1. Für gelb muss ja auch keine Waffe bescheinigt/beantragt werden. Als Beispiel für ein sinnvolleres Formular: http://d-s-u.de/fileadmin/Downloads/Mitglieder/Waffenbefuerwortung_2020.pdf
  2. Muss ich selber bis 10 zählen und wenn ja, wer macht das für mich? 😶
  3. Sachkundekurs ist immer eine gute Idee. Gibts bestimmt bald auch als Webinar
  4. Ne in RLP funktionieren die Verwaltungsstrukturen noch, im Gegensatz zu den failed States
  5. das ist natürlich nicht richtig, da der Magazinkörper viel mehr Patronen fassen kann, wenn Feder und Zubringer nicht drin sind. Und noch gaaaaanz viel mehr, wenn der Boden raus ist. Der Körper allein kann also nicht das kapazitätsbestimmende Element sein, sonst haben wir wirklich ein Problem.
  6. Auch wieder wahr, ich ziehe meinen Einwand zurück.
  7. Die könnte man auch in Schmuck investieren 😂
  8. Nicht, wenn die Frau etwas dagegen hat! Das sollte man wissen.
  9. Und dann war da noch das Aufbewahrungsproblem.
  10. Ich glaube, die führen wirklich was im Schilde 🤔
  11. Das war bestimmt die Absicht hinter der Definition:-) Aber nicht die Nummer auf dem führenden Teil vergessen! PS: Der Uhl hat zwar ein eigenes „Gehäuse“, das ist aber Bestandteil der Abzugsmechanik, die im Gehäuseunterteil aufgenommen wird. Sonst macht die Waffe nicht bumm, sondern der Abzug liegt ohne Lower nur irgendwo in der Landschaft herum.
  12. Der Lower nimmt trotzdem die Abzugseinheit auf
  13. Nummer = „ohne“ PS: Link https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html
  14. Wie kommst du darauf? https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0495-19 Siehe Beschlussdrucksache.
  15. Die Antwort auf die erste Frage ist schon jetzt nein. Jedenfalls so wie es pauschal gefragt wird. Und zukünftig noch viel neiner. Da wird man sich noch etwas informieren müssen über die neuen Regelungen. Hätten wir doch nur schon länger hier drüber geredet!
  16. Eidesstattliche Versicherung, wenn man dir ganz blöd kommt. Sollte reichen (TM). Die Aufbewahrung verbotener Waffen ist geregelt. Für Nachtsichtgeräte und Zielbeleuchtung sind in 13 Abs. 2 AWaffV besondere Regelungen getroffen worden (Nr. 3b=Schrank 0, 3c=Schrank I). Das sind die dort „verbotenen Waffen“ nach 1.2.4.1 und 1.2.4.2 Anlage 2 WaffG. Für die gilt imho auch die Übergangsregelung nach §36 WaffG, also bei Weiternutzung ein Schrank B. Man hat zu den „verbotenen Waffen“ nach 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 Anlage 2 keine besondere Erleichterung in der AwaffV beschlossen. Auch nicht in der vom Bundesrat jetzt neu bestätigten Version. Verbleibt Nummer 5, in der die verbotenen Waffen nach 1.4.1 bis 1.4.4 in Kat. I einsortiert werden.
  17. Ist denn das überlassen durch rumliegenlassen im Haushalt erlaubt?
  18. Aber gegenüber der Frau, den Kindern, Besuchern... Wer das alles nicht hat, ist verdächtig. 🧐 Spaß beiseite, schaut in §13 Awaffv Absatz 1 und findet mir in Absatz 2 eine Ausnahme davon.
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