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Gruger

WO Silber
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  1. Sieh machen sich aber nicht strafbar
  2. Wenn wir das in 30 Jahren mit den jetzigen Erwerbsmöglichkeiten noch sagen können, wäre das doch super.
  3. Das Eine ist eine Ausnahme vom UmgangsVERBOT das Andere ist das AufbewahrungsGEBOT nach §36 WaffG/13 AWaffV. Die Kategorisierung als verbotene Waffe ist ja nicht weg. Der Umgang damit ist dem Altbesitzer jedoch erlaubt. Deine Idee hat zwar einen gewissen Charme, aber ich glaube so kommen wir nicht weiter. Deswegen hatten die Verbände eine „Klarstellung“ der Aufbewahrung der Magazine gefordert - und durch Unterlassen auch erhalten. Es ist genau so gewünscht, wie es jetzt geregelt ist.
  4. Die Magazine werden nicht legalisiert. Gegenüber dem Altbesitzer werden die Verbote nicht wirksam, gegenüber jedem Anderen natürlich trotzdem.
  5. Soooo... Welcher Verband stellt jetzt einen Antrag nach §6 Abs. 3 AWaffV beim Bundesverwaltungsamt für die Magazine?
  6. Es muss ja auch nicht jeder zum BKA. Es hat auch nicht jeder eine Ausnahme nach §6 Abs.3 AWaffV.
  7. Der Inhalt wurde abgestimmt und ist verbindlich! Pasta! Dann hoffen wir mal das die Layoutkorrektur auch abgestimmt wird, sonst wäre das ja nicht verbindlich.
  8. Erhöhte Energiekosten, wissen schon... Außerdem war vielleicht der ein oder andere Artikel im Angebot.
  9. Man hatte einfach keine Zeit...
  10. Mangelnde Freigabe von VA.
  11. Gruger

    Armbrust-Garten

    q.e.d.
  12. Für gelb muss ja auch keine Waffe bescheinigt/beantragt werden. Als Beispiel für ein sinnvolleres Formular: http://d-s-u.de/fileadmin/Downloads/Mitglieder/Waffenbefuerwortung_2020.pdf
  13. Muss ich selber bis 10 zählen und wenn ja, wer macht das für mich? 😶
  14. Sachkundekurs ist immer eine gute Idee. Gibts bestimmt bald auch als Webinar
  15. Ne in RLP funktionieren die Verwaltungsstrukturen noch, im Gegensatz zu den failed States
  16. Das war er. *hüstel*
  17. das ist natürlich nicht richtig, da der Magazinkörper viel mehr Patronen fassen kann, wenn Feder und Zubringer nicht drin sind. Und noch gaaaaanz viel mehr, wenn der Boden raus ist. Der Körper allein kann also nicht das kapazitätsbestimmende Element sein, sonst haben wir wirklich ein Problem.
  18. Auch wieder wahr, ich ziehe meinen Einwand zurück.
  19. Die könnte man auch in Schmuck investieren 😂
  20. Nicht, wenn die Frau etwas dagegen hat! Das sollte man wissen.
  21. Stehen die auch im §58 Abs. 1?
  22. Und dann war da noch das Aufbewahrungsproblem.
  23. Lass eintragen und gut ist
  24. Ich glaube, die führen wirklich was im Schilde 🤔
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