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Gruger

WO Silber
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  1. der Wille des Gesetzgebers ist ganz offensichtlich, dass die Deckelung erst ab in Kraft treten §14 neu wirkt. Leider hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen.
  2. Willst du deine Untergrundarmee mit Einzelladern versorgen? Tssss
  3. Ab sofort oder doch erst nach 6 Monaten? 🙂
  4. Wenn man dir folgt, wäre die Erlaubnis nach 14 (6) lediglich eine Erwerbserlaubnis. Die Erlaubnis zum Besitz wäre dann durch Eintragung in die WBK erteilt (§10 Abs. 1 WaffG). Das heisst, dass eine Besitzerlaubnis nach 14 (6) nie erteilt werden kann und somit auch nie ein Bestandsschutz anch 58 (22) entstehen kann. Der Bestandsschutz nach 58 (22) funktioniert nur, wenn 14 (6) auch eine Besitzerlaubnis beinhaltet. q.e.d.
  5. Ja das wollte ich.
  6. Lese ich anders, da ohne Abs. 6 auch keine Deckelung nach Abs. 6 vorhanden sein kann. Und hier ist auch mal wieder schön nachlesbar, dass nach dem Willen des Gesetzgebers eine Erwerbserlaubnis (hier nach neu Abs. 6) grundsätzlich auch eine Besitzerlaubnis beinhaltet.
  7. Das „Problem“ des Fortgeltens der mittelalten WBKs regelt sich von alleine, wenn folgende Aussage wahr ist: Ab 2020 gibt es keinen Neuerwerb nach 14(4) mehr. Jeder Neuerwerb kann nur nach 14(6) stattfinden. Die Ausnahme für die ganz alten Erlaubnisse (nicht: WBKs, sonst könnte man ja nur soviel kaufen, wie auf den Schein geht) gilt weiterhin fort, siehe §58. Eine Ausnahme für 14(4) „Medium“ gibt es nur für Altbesitz.
  8. Mit ausreichend Vorlauf. Es geht ja darum, dass du auf die Echtheit der dir vorgelegten Dokumente vertraust, aber dazu noch das i-Tüpfelchen Sicherheit draufgetan hast. Mit deiner Meldung spielst du den Ball in Richtung Verwaltung.
  9. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bolzen_(Geschoss) hier mit Bild
  10. Hiermit setze ich Sie in Kenntnis, dass Herr XXX angegeben hat, dass Sie für diesen die WBK 08/15 am x.x.x ausgestellt haben und gemäß Voreintrag vom x.x.x die Erwerbsberechtigung für eine Waffe der Art xxxx erteilt haben. Ich beabsichtige, auf Grund der von Ihnen erteilten Erlaubnis Herrn XXX die unten angegebe/n Waffe/n am x.x.x zu überlassen. Sollten Sie Einwände gegen die Überlassung geltend machen wollen, erreichen Sie mich unter den unten genannten Telefonnummern bzw. EMail-Adressen. Im Falle fehlender Rückmeldung gehe ich von Ihrem Einverständnis aus. MfG Gruger Kontaktdaten: xxxxx Waffe/n: xxx
  11. https://www.brownells-deutschland.de/epages/Deutschland.sf/de_DE/?ViewAction=ViewFaceted&ObjectPath=/Shops/Deutschland/Categories/10004/10010&FacetValue_CategoryID=28761&CurrencyID=EUR&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=95-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=100-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=40-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=75-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=55-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=50-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=65-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=70-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=60-Round&ICShowAllFacets=1&PageSize=60&Page=1
  12. Die haben sich einen zur Brust genommen, die Armen.
  13. Deswegen: jetzt kaufen.
  14. Was noch nicht ausreichend thematisiert wurde sind die Bestandswaffen, bei denen der Lauf das führende Teil ist, da Nummernträger. Und nun kauft Schwarzwälder ein Wechselsystem 🙂
  15. Da wird dann eine kurze VwV
  16. Mein Ersatzlower wurde aber schon benutzt. War also schon Bestandteil einer Waffe (der Waffe). Glück gehabt
  17. Ist ja egal, aber unter automatisch fasst das Waffg auch die halbautomatischen Waffen zusammen. leider kennst du niemanden mit HA-Pistolen.
  18. Kleiner Denkanstoß: Anlage 2 2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a) 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); 2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind. 2a. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
  19. Leute... es heißt "Erwerb von insgesamt 10" , nicht "Erwerb von 10". Insgesamt beinhaltet die Prüfung, des vorhandenen Bestandes. "Erwerb von 10" wäre das, was ihr befürchtet, eine zahlenmäßige Beschränkung der Erwerbsvorgänge. "Insgesamt 10" bedeutet, vor Erwerb zu schauen, was da ist und dann erwerbsberechtigt zu sein oder nicht. Ich schwarzwäldere mal: Was in die Bestandsprüfung einbezogen wird, könnte man wunderbar diskutieren. Wobei auch hier die Regelung nur Sinn ergibt, wenn man auf den Bestand der nach Abs. 6 (ehemals Abs. 4) erworben wurde begrenzt. Und nicht etwa auf eventuell vorher auf Grün erworbene Repetierer usw.
  20. Wenn den Bürgern Waffen zum Schutz der Verfassung zustehen und diese Waffen grundsätzlich vorbeugend vorhanden sein müssen, damit ein „Schurkenregime“ die Neubeschaffung nicht verhindern kann - ist dann nicht auch die Registrierung von Waffen gegen den Sinn des 20 (4) gerichtet? Weil nach der Machtübernahme eine der ersten Maßnahmen die Totalentwaffnung sein dürfte. Grundvoraussetzung dafür ist, dass ich als Schurke weiß, wer da überhaupt relevant ist.
  21. Das wird wohl eher als Wertanlage gesehen.
  22. Aber man kann dann auch mal vorne mitfahren und nicht immer nur als Gast hinten 😂
  23. Ein HiPo? Tausende! Mit den tausenden Depputies kann man dann die Waffenkonfiszierungen ganz ohne Kosten für die Gemeinde durchführen. win win win
  24. Gruger

    Was nun ?

    Sicher nicht, es gibt auch größere Magazine! Einmal mit Profis..
  25. Man kann das auch als Wertanlage sehen.
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