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Gruger

WO Silber
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  1. Melden oder nicht - Hauptsache korrekt aufbewahrt. Und das ist kein Scherz.
  2. Gruger

    neues WBK Formblatt

    Antwort: keine. Der Nächste bitte.
  3. Ich hatte oberflächlich mal nachgesehen, es sah für mich so aus, als ob es mit vielen weiteren Tagungsordnungspunkten gerade nicht weiter bearbeitet wurde. Evtl. gab es auch einfach nur keine Redebeiträge dazu oder so.
  4. Aber reifer.
  5. So isses! Das ist aktive Lobbyarbeit.
  6. Mag ja sein, aber wer „schnellen Zugriff“ usw. braucht, hat dank Schwarzwälders Info jetzt eine Option mehr.
  7. Er hat keine WBK, deswegen die freiwillige Selbstbeschränkung.
  8. Nach dem 10. Beitrag schon gegangen. Schön wars! Nicht Aber langweilig und fad und auch. Vorhersehbar. Nach Ruf ist Vorder. Stille. Adé.
  9. Ja, als Übungsziel sind sie auch zukünftig noch gut.
  10. Ich glaube das wird ein langer Abend im Hause Speedmark
  11. Der beste Paragraph 6 in der Awaffv würde lauten: - gestrichen -
  12. So alt bist du doch gar nicht. Der §36, wo der Altbesitz geregelt ist, wurde hier nicht verändert.
  13. Amerikanische Massenware kann ohne viel Brimborium importiert werden. Ja ok, bis auf die Feinheiten wie sear cuts und so - aber irgendwas ist ja immer 😎😎
  14. Das ist ja schon vielen passiert. Auf einmal soviel Geld, das man in eine akute Sinnkrise gerät.
  15. Vermutlich wahrscheinlich!
  16. Wieso eigentlich „über“?
  17. Wenn es keine Pumpe sein MUSS, gäbe es ja auch ein paar Repetierer im an das AR15 angelehnten Design.
  18. Davon bin ich eigentlich ausgegangen, aber irgendein Idiot findet sich immer, der die Nazi-, Stasi- oder sonstige Keulen auspackt.
  19. Auf die Gefahr hin, §15 Abs. 5 wiederholt zu zitieren: Das ist erstens selbsterklärend und zweitens darf man als Verein (nicht nur "e.V") durchaus die Mitglieder auch mal fragen, ob sie eine WBK haben. Wird als Antwort "Nein" gegeben, dann erledigt sich der Fall von selbst. Wenn das Mitglied trotz "Nichtvorhandenseins" einer WBK auf dem Stand mit Waffen erscheint, ist die Aufsicht gefragt. Nach meiner Meinung in sich unstrittig und irgendwie auch nicht würdig überhöht diskutiert zu werden. "Präventive" Meldungen an die Behörde können gewaltig daneben gehen, da sind wir uns bestimmt einig.
  20. Hast du jetzt eigentlich §13 AwaffV Abs. 2 Nr. 4b gefunden oder suchst du noch? Gilt natürlich (zukünftig) nicht für verbotene Magazine, da diese 1.2.4.3 bis -5 umfassen. Daher leider und unbeabsichtigt (!!!) Klasse I Schrank.
  21. Will wohl nur Ballern!
  22. §13 AWaffV
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