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Alle Inhalte von Gruger
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Kauf jetzt, das Gesetz ist noch nicht raus.
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Umso eingeschränkter ist der Kontrollauftrag in der Wohnung des LWB.
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Das ist die Sportliche Mindestanzahl um gesetzlich als Leistungssportler wahrgenommen zu werden.
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Es kommt wie es kommt und dann ganz anders als man denkt. (siehe 10er Desaster hinsichtlich Yellow Card)
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Mir ging es hier ausdrücklich nicht um Uwe-Bashing, das wollte ich auch mal festhalten. Die Nachschau zu Hause dient der Überprüfung der Aufbewahrung (der bestimmten Waffe..). Von Überprüfung des Besitzes der WBKen habe ich noch nichts gelesen. Das ließe sich ja auch ohne weiteres auf dem Amt regeln, wenn stichhaltige Annahmegründe existieren, dass hier ein nicht angezeigter Verlust vorliegt. Das Überprüfen, ob Dokumente in meinem Besitz sind, rechtfertigt wohl kaum einen Grundrechtseingriff - und daher steht das auch nicht im §36 WaffG. PS: Hier geht es erst einmal ums Prinzip. Jeder kann für sich selber frei entscheiden und liegt dabei vermutlich immer irgendwie richtig. Außer wenn er sich dabei reinreitet. Dann nicht.
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Ja und warum brauchen sie dann die WBK, wenn sie den Auszug dabei haben? PA gehört aber nur für einen Polizisten dazu, das ist irgendwann normal, das sehe ich ein. Für „ Zivilisten“ ist das anders, auch das müsstest du ja kennen 🙂
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Oder auch Penny (keine 2 Cent Wert).
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Robert! (also Nicht-Uwe!): Man macht ja nicht den Schrank auf und fragt dann die Herrschaften, was sie denn sonst noch so brauchen und geht dann den Perso holen - vielleicht auch hoffnungsvoll den Espresso, man braucht ja nicht so lange -, sondern regelt das vorher. Stellt fest, dass die gar nicht wissen, wer da vor ihnen steht und fragt sich, warum da einfach frecherweise unterstellt wird, man wäre Waffennarr und Inhaber solcher Gegenstände des Horrors. Was mir ein bischen gegen den Strich geht ist die Ausweiskontrolle [1] (warum?, die haben sich die Adresse ja nicht einfach so ausgesucht) und die WBK Vorlagepflicht. Das Amt hat die WBK selber ausgestellt. Wenn sie nicht wissen, welche Waffen sie kontrollieren wollen, sollen sie doch einfach noch mal ins Amt gehen und sich das überlegen. Denn die "Nachschau" dient ja gerüchteweise der Überprüfung der Aufbewahrung "genau der bestimmtem Waffe". Deswegen muss man diese wohl auch aus dem Schrank holen und vorzeigen. Eine Nachschau unbestimmter Art ("alle Waffen im Haus") würde ja auch einer Durchsuchung gleich stehen. Als Bürger kann ich auch davon ausgehen, dass die Behörde die Eintragungen in NWR und WBK synchron gehalten hat. Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass der Besuch in der Wohnung einen Grundrechtseingriff darstellt, der zwar gesetzlich normiert ist, aber immer noch engen Grenzen unterliegt. Freiwillig darf man natürlich als Bürger alles mitmachen. [1] Eine Ausweis-Mitführungs und -vorzeigepflicht besteht bekanntermassen nur beim Führen der Waffe. Und dann auch nur Vorzeigen den "zur Kontrolle berechtigten Personen". Da hätte ich in Bundesländern, wo die Durchführung des Waffenrechts nicht bei der Polizei liegt schon so meine Bedenken. Und selbst bei diesen Ländern müsste man sich fragen, warum ein Polizist ohne besondere Dringlichkeit zu mir nach Hause kommt und mich zur Vorlage meines Ausweise auffordert. Auch hier dürften gewisse Regelungen dagegen stehen, man ist ja nicht im öffentlichen Raum unterwegs und auch nicht Beschuldigter oder ähnliches.
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Danke für den Tipp. "Was den Ausweis wollen Sie? Nun ja.. äh. Also ich bin eigentlich nicht der Uwe, vielleicht lassen Sie einfach einen Zettel da mit Ihren Terminvorstellungen. Mein Bruder meldet sich dann bei Ihnen. Servus, Fürti & Good Bye"
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Wäre dir 12x pro Jahr und Waffe recht, oder darf es etwas schärfer sein?
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Da kann man halt nix machen.
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Das kann ja mal passieren. Also immer mal wieder. Öfter.
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der Wille des Gesetzgebers ist ganz offensichtlich, dass die Deckelung erst ab in Kraft treten §14 neu wirkt. Leider hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen.
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Willst du deine Untergrundarmee mit Einzelladern versorgen? Tssss
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Ab sofort oder doch erst nach 6 Monaten? 🙂
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Wenn man dir folgt, wäre die Erlaubnis nach 14 (6) lediglich eine Erwerbserlaubnis. Die Erlaubnis zum Besitz wäre dann durch Eintragung in die WBK erteilt (§10 Abs. 1 WaffG). Das heisst, dass eine Besitzerlaubnis nach 14 (6) nie erteilt werden kann und somit auch nie ein Bestandsschutz anch 58 (22) entstehen kann. Der Bestandsschutz nach 58 (22) funktioniert nur, wenn 14 (6) auch eine Besitzerlaubnis beinhaltet. q.e.d.
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Ja das wollte ich.
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Lese ich anders, da ohne Abs. 6 auch keine Deckelung nach Abs. 6 vorhanden sein kann. Und hier ist auch mal wieder schön nachlesbar, dass nach dem Willen des Gesetzgebers eine Erwerbserlaubnis (hier nach neu Abs. 6) grundsätzlich auch eine Besitzerlaubnis beinhaltet.
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Das „Problem“ des Fortgeltens der mittelalten WBKs regelt sich von alleine, wenn folgende Aussage wahr ist: Ab 2020 gibt es keinen Neuerwerb nach 14(4) mehr. Jeder Neuerwerb kann nur nach 14(6) stattfinden. Die Ausnahme für die ganz alten Erlaubnisse (nicht: WBKs, sonst könnte man ja nur soviel kaufen, wie auf den Schein geht) gilt weiterhin fort, siehe §58. Eine Ausnahme für 14(4) „Medium“ gibt es nur für Altbesitz.
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Mit ausreichend Vorlauf. Es geht ja darum, dass du auf die Echtheit der dir vorgelegten Dokumente vertraust, aber dazu noch das i-Tüpfelchen Sicherheit draufgetan hast. Mit deiner Meldung spielst du den Ball in Richtung Verwaltung.
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https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bolzen_(Geschoss) hier mit Bild
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Hiermit setze ich Sie in Kenntnis, dass Herr XXX angegeben hat, dass Sie für diesen die WBK 08/15 am x.x.x ausgestellt haben und gemäß Voreintrag vom x.x.x die Erwerbsberechtigung für eine Waffe der Art xxxx erteilt haben. Ich beabsichtige, auf Grund der von Ihnen erteilten Erlaubnis Herrn XXX die unten angegebe/n Waffe/n am x.x.x zu überlassen. Sollten Sie Einwände gegen die Überlassung geltend machen wollen, erreichen Sie mich unter den unten genannten Telefonnummern bzw. EMail-Adressen. Im Falle fehlender Rückmeldung gehe ich von Ihrem Einverständnis aus. MfG Gruger Kontaktdaten: xxxxx Waffe/n: xxx
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https://www.brownells-deutschland.de/epages/Deutschland.sf/de_DE/?ViewAction=ViewFaceted&ObjectPath=/Shops/Deutschland/Categories/10004/10010&FacetValue_CategoryID=28761&CurrencyID=EUR&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=95-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=100-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=40-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=75-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=55-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=50-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=65-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=70-Round&FacetValue_PreDefString_de_-1652079506=60-Round&ICShowAllFacets=1&PageSize=60&Page=1
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Die haben sich einen zur Brust genommen, die Armen.
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Deswegen: jetzt kaufen.