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Gruger

WO Silber
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  1. Jedermann. Nur gibts keine Strafe dafür und auch kein Bußgeld. Eventuell aber Probleme mit der Zuverlässigkeit, daher nur für LWB ein Problem. Der Rest kann weiterschlafen. PS: "Aber Oma, warum hast du soviele Magazine? ..."
  2. Du hast doch schon als Sportschütze genug für die Jagd total ungeeignete Waffen, was willst du denn noch?? Jagdwaffen? Mach den Schein!
  3. Gruger

    Petition

    Zeichnungsfrist bis 11.12., da ist das Gesetz schon beschlossen. aber na gut, bin dabei.
  4. Ich sehe immer nur Autos, die angeblich aus Offenbach kommen, aber noch nie Offenbach!
  5. Wesentliches Teil einer Kurzwaffe, da für die besessene Kurzwaffe bestimmt.
  6. Nein, wir nicht.
  7. Ja mei, schieß halt weniger... Die Ironie bei @chapmen war aber erkennbar.
  8. Das ist ja auch was!
  9. Danke, das ist mir im Laufe der Zeit aus dem Blick geraten.
  10. Ok, solange warte ich dann noch. Das W von www.Werner.de bitte
  11. Vorhalten, Nachhalten. Für dumm halten.
  12. Das Tattoo „hier Chip, bitte auslesen“ möchte ich mir aber nicht stechen lassen.
  13. Welchen Punkt in den neuen Regelungen meinst du genau? Ich habe da leider noch nichts dazu gefunden, außer das das mal angedacht wurde.
  14. @BrownellsDeutschland Wird das BRN-180 auch in der Langversion (18 Zoll) in Deutschland kommen - Stichwort Sportschützen? Oder ist ggf. Sonderbestellung eines Wechselsystems möglich? Könnte man zwar per Mail fragen, aber eventuell interessiert es ja auch Andere.. PS: in der Beschreibung zur Komplettwaffe gebt ihr als Kaliber zum einen .223 Rem an (korrekt), aber dann auch 9mm Luger (nicht so richtig). https://www.brownells-deutschland.de/BRN-180-mit-Klappschaft-223Rem-16-Lauf
  15. 1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann; Wechselmagazine für Repetierer (Zentralfeuer) sind auch betroffen, da braucht man keinen HA dafür. Und dann gabs da noch das Problem der Magazine, die auch in Kurzwaffen passen...
  16. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Mach es! Und berichte hier über deine Fortschritte.
  17. Ja wir haben ein Idol, Horst Seeeeehooooooooofer. Ja wir haben ein Idol, ..
  18. Da sollte mal jemand etwas tun.
  19. Nochmal zum Mitschreiben: Es gibt keine Strafvorschrift bezüglich der Magazine. Es ist auch keine Ordnungswidrigkeit. Es kann aber Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit haben, weil ja trotzdem gegen das WaffG verstoßen wurde. Übersetzt: Die EINZIGEN, die wirklich am A... sind, wenn so ein (nicht gemeldetes) Magazin gefunden wird, sind die legalen Waffenbesitzer und die, die es mal werden wollten. Allen Anderen geht die Regelung meilenweit am Allerwertesten vorbei. Aber sowas von.
  20. "Was? Die Sportschützen jammern? Aber wir haben doch den Jägern die Schalldämpfer erleichtert!" 🙂
  21. Im gewerblichen Bereich ist das auch nicht ganz ohne Sinn.
  22. Als rechtstreuer Bürger natürlich. Ausdrücklich ohne Generalverdacht, das möchte ich hier noch einmal betonen. Es geht nicht darum.. (eine Mauer zu bauen?)
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