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Gruger

WO Silber
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  1. HORST VULT! Wäre auch noch so eine dauerhafte Markierung auf meldepflichtigen Magazinen, die vollkommen unerklärlich vom Hersteller dort angebracht wurde. PS: Würde ich eine Lady beim Joggen mit .38er sehen würde ich denken: "Verdammt, wie konnte es soweit kommen?" (,dass dies nötig ist)
  2. Für sowas hat man als Student doch überhaupt keine Zeit!
  3. Ich lege das Waffg wie folgt aus: Bei der geforderten Anmeldung des Magazin-Altbestandes sind *alle* darauf befindlichen Kennzeichen/Beschriftungen anzugeben. Komischerweise steht auf vielen Mags „FU Drehofer“ oder „Nie wieder CD/SU“. Warum der Magazinhersteller das wohl raufgeschrieben hat? Man weiß es nicht. PS: “Mit Verlaub, Sie sind ein Politiker!“
  4. Bullshit, dann wirst du eben jährlich auf dein Bedürfnis geprüft und schon hast du Nase.
  5. ...alles nur Rocker und Ballerköppe! darauf leere ich mein Glas..
  6. So steht es imho auch in der WaffVwV, die man als „Beweis“ der SBin geben könnte
  7. Lasst mich raten: beide werden abgelehnt, da von der Opposition
  8. Nach jetziger Systematik wären die Magazine eher ein Fall von Klasse I Tresor, da sie nur unter §13 Abs. 2 Ziff 5 Awaffv erfasst werden. Ziffer 4 (Klasse 0) endet bei Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.2.4.2, die Magazine werden jedoch unter 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 neu gelistet. Ziffer 5 hat so eine allgemeine Klammer (1.1. bis 1.4.4) drin, sonst wären die Magazine nämlich überhaupt nicht erfasst. Also: Mags in einem Tresor aufbewahren, der höher eingestuft ist als der für die Waffe und erst recht als die Aufbewahrungsregelung für die Munition vorschreibt. Das man da eine Klarstellung erwartet ist ok denke ich.
  9. Mag sein. Gilt das auch für bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse?
  10. Du willst die „Ortspolizei“ doch hoffentlich nicht mit richtigen Waffen rausschicken?
  11. Ja. so wie ich das verstehe, galt die VO wegen der Gebührenkompetenz der Länder ja sowieso nur noch für den Bund (grundsätzlich). Mit der Fortgeltungsklausel erhielten die Länder Zeit bis 1.10.2021 eigene Regelungen zu schaffen. Jetzt hat der Bund für sich die kostV auch aufgehoben. Für die Länder ohne eigene GebührenVO gilt sie jedoch weiter in der Fassung von 1990, geändert durch etc. Ich sehe da keine größeren Widersprüche.
  12. Ja genau, sehe ich auch so 👍🏻 respekt 2 zhe ones who Need it.. my Name is Borat!
  13. @webnotar Koinzidenz, du warst nicht direkt gemeint. man könnte natürlich auch gemein sein.. 😬
  14. Ich hau mal einen für @alzi rein: Wollt ihr uns verarschen? Alzi, wo immer du bist, wir gedenken deiner.
  15. Es sei denn, das Magazin passt in eine Gloc... grün magazin halbautomatische Schusswaffe .. Nazgul. (Ja , Zentralfeuer) es sei denn, dass... unter der Voraussetzung, dass somit könnte man annehmen, dass drei Sätze, die niemand gerne hört 🤔 nur allgemein, ohne technischen Hintergrund
  16. Diana Storm Rifle Return Call? err i mean the Return call of the DSR - Part 1 aka Depart one. *nods in silence*
  17. Die Partei der Radikalen Biertrinker? Auweia, das wird noch was geben...
  18. Lieferschwierigkeiten bei großen Magazinen? 🕵️‍♂️
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