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Gruger

WO Silber
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  1. Einerseits richtig, andererseits aber auch irgendwie leicht negativ von der Stimmung her. Positives Feedback geht anders.
  2. Jetzt sind sie alle verrückt geworden. 5 Termine sind jetzt nicht mehr intensiv, soso.
  3. So in 1-2 Monaten weiß dann jeder Bescheid, danke für diesen Gedanken!
  4. . PS: Oh wait..
  5. von denen: https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-10-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-10-Round-127-x-42-100022690 Gibt's auch noch einige im Großlager. Geborene 10er Mags. https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-4-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-4-Round-127-x-42-100022692 Billiger als 5er Bushmaster Mag. Die Sache mit den Magazinlippen für .458 Socom finde ich etwas strange, da laut englischer Wikipedia: "However, with the much larger .458 SOCOM, rounds "single stack" without any modification to the standard GI magazine feed lips or follower. " Aber egal, mal sehen ob ab Geltung der neuen Regelungen derartige Magazine überhaupt noch bei Brownells 'Schland zu kaufen sind 🙂
  6. Ja, wer hat der hat. Der kann auch mal was wegwerfen.
  7. HORST VULT! Wäre auch noch so eine dauerhafte Markierung auf meldepflichtigen Magazinen, die vollkommen unerklärlich vom Hersteller dort angebracht wurde. PS: Würde ich eine Lady beim Joggen mit .38er sehen würde ich denken: "Verdammt, wie konnte es soweit kommen?" (,dass dies nötig ist)
  8. Dann stellt er ihm eine aus 🙂
  9. Für sowas hat man als Student doch überhaupt keine Zeit!
  10. Ich lege das Waffg wie folgt aus: Bei der geforderten Anmeldung des Magazin-Altbestandes sind *alle* darauf befindlichen Kennzeichen/Beschriftungen anzugeben. Komischerweise steht auf vielen Mags „FU Drehofer“ oder „Nie wieder CD/SU“. Warum der Magazinhersteller das wohl raufgeschrieben hat? Man weiß es nicht. PS: “Mit Verlaub, Sie sind ein Politiker!“
  11. Verwirre uns nicht mit Fakten, danke!
  12. Bullshit, dann wirst du eben jährlich auf dein Bedürfnis geprüft und schon hast du Nase.
  13. ...alles nur Rocker und Ballerköppe! darauf leere ich mein Glas..
  14. So steht es imho auch in der WaffVwV, die man als „Beweis“ der SBin geben könnte
  15. Lasst mich raten: beide werden abgelehnt, da von der Opposition
  16. Nach jetziger Systematik wären die Magazine eher ein Fall von Klasse I Tresor, da sie nur unter §13 Abs. 2 Ziff 5 Awaffv erfasst werden. Ziffer 4 (Klasse 0) endet bei Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.2.4.2, die Magazine werden jedoch unter 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 neu gelistet. Ziffer 5 hat so eine allgemeine Klammer (1.1. bis 1.4.4) drin, sonst wären die Magazine nämlich überhaupt nicht erfasst. Also: Mags in einem Tresor aufbewahren, der höher eingestuft ist als der für die Waffe und erst recht als die Aufbewahrungsregelung für die Munition vorschreibt. Das man da eine Klarstellung erwartet ist ok denke ich.
  17. Tipp: lass es 🙂
  18. Mag sein. Gilt das auch für bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse?
  19. Du willst die „Ortspolizei“ doch hoffentlich nicht mit richtigen Waffen rausschicken?
  20. Ja. so wie ich das verstehe, galt die VO wegen der Gebührenkompetenz der Länder ja sowieso nur noch für den Bund (grundsätzlich). Mit der Fortgeltungsklausel erhielten die Länder Zeit bis 1.10.2021 eigene Regelungen zu schaffen. Jetzt hat der Bund für sich die kostV auch aufgehoben. Für die Länder ohne eigene GebührenVO gilt sie jedoch weiter in der Fassung von 1990, geändert durch etc. Ich sehe da keine größeren Widersprüche.
  21. Ja genau, sehe ich auch so 👍🏻 respekt 2 zhe ones who Need it.. my Name is Borat!
  22. @webnotar Koinzidenz, du warst nicht direkt gemeint. man könnte natürlich auch gemein sein.. 😬
  23. Ich hau mal einen für @alzi rein: Wollt ihr uns verarschen? Alzi, wo immer du bist, wir gedenken deiner.
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