Zum Inhalt springen

Gruger

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    7.239
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Gruger

  1. Meisterschaft mit Leihwaffe, ich brech ab...
  2. Immer schön langsam ?
  3. Das heißt immer noch PKZ, Genosse Bürger! https://de.m.wikipedia.org/wiki/Personenkennzahl
  4. Aber unter 7.5m fast immer!
  5. Und die Kladde hat mehr Beweiskraft, weil..?
  6. Bald sowieso nur noch 10er Mag, dann schnappelt es nicht mehr so laut
  7. Interessant bei vorübergehendem Überlassen zur Aufbewahrung. Das zieht dann bei dir ggf. eine Kontrolle beim aufbewahrenden LWB nach sich? Überlassung im Rahmen des Bedürfnisses genauso. Der Aufbewahrungsort UND der Schrank ändern sich jeweils. Da wird sich der SB aber bedanken. Und während man in Villariba noch den Kontrolltermin vereinbart, ist die Waffe schon wieder in Villabacho...
  8. Da Waffennarr ja ein positiv besetzter Begriff ist, kann der Satz nur mit „sie wissen was sie tun.“ beendet werden.
  9. Erstmal müsste dieser Umstand eintreten, und das ist viel zu unwahrscheinlich als sich darum Gedanken machen zu müssen.
  10. So allgemein gesprochen stimmt diese Beobachtung *hüstel*
  11. Arbeiten auf dem Stand sind nunmal kein Training. Verbandsbescheinigung offenkundig nicht vorgelegt. Gericht führt zutreffend aus, dass 12/18 mit einer Waffe ausreichend ist. Lag hier laut Mitteilung nicht vor. Business as usual.
  12. Ja, das war auch nicht allzu spöttisch gemeint, sondern eher SitCom. Nach Gefühl nimmt man sowieso das Kaufdatum, weil es den Sachverhalt am besten trifft.
  13. Endlich wird hier mal eine Diskussion mit der gebotenen Ernsthaftigkeit geführt!
  14. "Ich hab ne Waffe erworben" "Wann?" "Also das müssen Sie doch wissen, immerhin machen Sie das beruflich!"
  15. Was außer "in einem Behältnis der Klasse B (siehe Akte) oder besser" (Aufbewahrung einer Kurzwaffe) soll denn dabei herauskommen? Die Maßnahme zur Aufbewahrung wurde doch schon bei Erwerb der Waffe nachgewiesen. Umbettung in ein gleichwertiges oder besseres Behältnis ist doch keine Änderung. Sonst müsste der LWB ja alle 2 Wochen melden, dass die eine Büchse jetzt im Tresor 2 steht und die Kurzwaffe nicht mehr in Nr. 1 sondern auch in 2 (Klasse 0). Im Übrigen ist der "Ort" nach meiner Meinung keine Maßnahme, die es nachzuweisen gilt.
  16. Neunling < Gatling
  17. Also läuft es auf den fingierten Erwerb hinaus, weil dann der Computer nicht meckert. Mensch vs Maschine.
  18. Nur: Ist es denn „sicher“, die Schlüssel für zB sieben Tresore in nur einem Safe aufzubewahren? Kommt, da geht noch was!
  19. "Wir bestätigen chapmen, dass er in einem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig dem Schießsport nachgeht und seine Waffen nach der Schießsportordnung zugelassen und erforderlich sind; Mit Ausnahme der Nr. 4 und 5 in der gelben WBK Nr. xxx. Für diese Waffen bieten wir keine Disziplinen an. *). Mit freundlichen Grüßen, Ihr Verband YYYY" *) Hinweis: Sehr wohl aber der Verband XXXX PS: Wenn sich der Passus nur auf Grüne WBK bezieht, wofür auch einiges sprechen würde, kann man nur hoffen, dass die nicht von zu vielen unterschiedlichen Sportverbänden bestätigt wurden :-).
  20. Ich stimme auch dafür, aktiv die polnische oder tschechische Tresorindustrie zu fördern! So allgemein gesprochen.
  21. Wenn der nicht bekannte Fundort der Schlüssel für die Behörde ein Grund zum Zweifeln bzw. zur Kontrolle ist, dann ist da mehr im Argen als ich dachte. Datenschutz ist im Übrigen nie Unfug, sondern sogar gesetzlich normiert. Die getroffenen Maßnahmen zur Aufbewahrung der Waffen sind nachzuweisen. Weiter zu 3) Bei der Kontrolle habe ich die Hauptschlüssel am Mann und die Reserveschlüssel "an einem sicheren Ort" (bei mir und angekündigter Kontrolle: eher auch am Mann). Welchen Erkenntnisgewinn verspricht man sich da? zu 5) Ich hab da noch viel mehr biblische Zitate, aber bringt ja nichts bei humorlosem Publikum. PS: Im Übrigen habe ICH keine Angst vor einer Kontrolle, auch ohne Fundortpreisgabe. Dies auch und gerade wegen des bestehenden Vertrauensverhältnisses zur Sachbearbeitung.
  22. Man könnte dazu anmerken, dass durch den Verkauf die Leihe als nur vorübergehende Besitzübertragung beendet wird und in einen dauerhaften Besitz umgewandelt wird. In dieser logischen Sekunde wird die (befristete) Leihe beendet und der erlaubnisfreie Besitz endet. Anschließend beginnt die Phase des erlaubnispflichtigen Besitzes, der durch fristgemäße Anzeige des Erwerbs zu legitimieren ist. Hilfsweise (und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ? ) verwendet man als Erwerbsdatum das Datum des Beginns des erlaubnispflichtigen Besitzes, da dies zum einen analog zum Erwerb ohne vorherige Leihe ist und zum anderen wohl dem gesetzgeberischen Willen am besten entspricht (wenn er ihn denn so geäußert hätte). Man könnte natürlich auch anderer Meinung sein, aber das ist ja immer so.
  23. Wer beantragt hat nachzuweisen -> Zeitpunkt des Nachweises ist bestimmt (im zeitlichen Zusammenhang mit der Antragstellung) Wer besitzt hat nachzuweisen -> Zeitpunkt unbestimmt. Auf was bezieht sich die Nachweispflicht? Ganz offenbar auf die beantragte Waffe. Siehe auch Nachschau zu dieser "ganz bestimmten Waffe". Also gab es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung eine Nachweispflicht für bestehenden Besitz. Allerdings ohne Fristsetzung. Zukünftiger Besitz (Beantragung einer Erlaubnis) führt im Zusammenhang mit der Antragstellung zur Nachweispflicht der sicheren Aufbewahrung dieser beantragten Waffe / der Munition. Bei Munition eben früher "festes Behältnis", heute "Stahlblechbehältnis, Vorhängeschloss" oder eben "Schwenkriegel".
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.