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Also wenn es mit der Anmeldefrist 14 Tage hinkommt, kannst du gerne das Absendedatum zu melden. Je früher kann man nämlich erneut erwerben. (Vermutlich war das die Intention des Gesetzgebers *hüstel*) Ansonsten nimmt man eben das gesetzlich vorgegebene Datum (Erlangen der tatsächlichen Gewalt). Der Überlasser zeigt das Überlassen an (inkl. Angabe wem - nämlich dem späteren Erwerber, sonst müsste er nach Namen usw. des Paketboten fragen). Der bzw. die Paketboten, Sortierer, Fahrer usw. des Transportunternehmens haben nichts zu melden (man beachte den Wortwitz). Der Erwerber hat den Erwerb vom Überlasser - per gesetzlicher Vorgabe hier eben nicht der Paketbote - zu melden. Innerhalb von 14 Tagen nach Erlangung der tatsächlichen Gewalt. Habe ich schon gesagt, dass der Tag des Erwerbs und nicht etwa der Tag des Überlassens anzuzeigen ist? §10 Abs. 1a WaffG
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Hier geht nichts fehl, da bei Erwerbsanzeige der Waffe dieselbige nicht im EFP eingetragen ist, somit der EFP auch nicht vorgelegt werden muss. Wäre ja auch noch schöner. Ist die Waffe in WBK und EFP eingetragen und soll ausgetragen werden, so müssen beide Dokumente vorgelegt werden. Das ist in sich logisch und ausnahmsweise auch mal nachvollziehbar. Hab ich mal Lust, eingeladen die Waffe ins Ausland spazieren zu fahren, kann ich diese immer noch in den EFP eintragen lassen.
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vorübergendes verbringen/ dauerhaftes verbringen
Gruger antwortete auf micky123's Thema in Waffenrecht
Also doch Tresor in der eigenen Wohnung in D und alles gut? -
Also eigentlich ist ja der Deutschorden schuld. https://de.wikipedia.org/wiki/Preußen Und dann gab es da noch...
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Heute erhalten Sie 35% Rabatt auf Ausgewählte Magazine!
Gruger antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Noch 2 verfügbar, worauf wartest du ? -
Ne, bei so einem Kerl zieht Speedy den kürzeren.
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Dann kostet es halt 70 plus 30 BüMa
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Irgendwie ist mir die Idee sympathisch. Auch wenn das eher kein Anwendungsfall der Regelung sein dürfte, kann man evtl. mit einem Gespräch auf dem Amt die Sache auch vom Tisch haben. Steven kennt ja seine Leute beim Amt und weiß wie die bei außergewöhnlichen Fällen ticken. Gut wäre, wenn der Überlasser nicht nur alt-Gelb sondern auch eine neue Gelbe hätte (um bei den Erwerbs-/Besitzberechtigungen zu 100% auf trockenem Boden zu stehen). BüMa favorisiere ich persönlich aber trotzdem. Vielleicht geht ja was aufs Haus, wenn man da guter Kunde ist.
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Über den BüMa abwickeln. A überlässt den Einzellader an BüMa. Der macht einen Mehrlader draus und überlässt ihn dann B.
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UND man hat einen Grund, bewaffnet in Camo durch den Wald zu schleichen.
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SEK gegen Soft-Air und dann noch gegen einen Kollegen
Gruger antwortete auf uwewittenburg's Thema in Allgemein
Aber nur mit vollem Lohnausgleich -
Ist das jetzt gut oder schlecht? Hochgerechnet meine ich...
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Na der wird erstmal zu tun gehabt haben, den Blutdruck wieder zu senken.
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12mal pro Jahr, 20-30 Schuss, denn wir sind ja keine Ballerköppe. Darauf erhebe ich mein Glas: Gut Schuss!
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@karlyman Eidesstattliche Versicherung soll ja auch ein Beweis sein hat mal jemand gesagt.
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Mindestens eine. ------------------------- Now something completely different: http://www.egun.de/market/item.php?id=7487692
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Das ist eher nicht so fraglich, befürchte ich.
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
Gruger antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Gerade da müsste man ansetzen. Die örtliche Verwaltung war an die Regelungen der VwV gebunden, hat sich aber darüber hinweggesetzt. Vielleicht aber auch nicht, denn der Fall scheint wieder so ein grenzwertiges Problem zu sein. Vor Gericht bekommt man dann ein Urteil (und nicht wie erwartet Recht gesprochen).- 222 Antworten
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
Gruger antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Der Verein führt Nachweise der schießsportlichen Betätigung für die ersten 3 Jahre nach Erteilung WBK. Das sollte sich eigentlich nicht geändert haben- 222 Antworten
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
Gruger antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Die Behörde hat vorsätzlich die sie bindende VwV ignoriert. Schadenersatzanspruch?- 222 Antworten
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Die Schweizer haben sich dem EU Diktat unterworfen
Gruger antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Bei 3660 Lizenzen würde ich mir jetzt keine Gedanken um die Leute machen, die das aus "Liebhaberei" auf sich nehmen. -
Danach könnte man die eventuell wählen.
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Die nehmen sogar Mafia Schuldschein, super!
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Die Schweizer haben sich dem EU Diktat unterworfen
Gruger antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Er hat ja nur Leihwaffen, die er dann „zurückgibt“. Und der Kaufpreis ist ja auch kein Kaufpreis, sondern eben eine Leihgebühr. So macht das alles einen Sinn! ? -
Vielleicht kann man die Waffe ja auch im durchsichtige Zip-Beutel nach vorne tragen. Mit offenem Verschluß natürlich. PS: https://www.amazon.de/s?k=universalholster