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Gruger

WO Silber
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  1. Also Transport eines Kat A Magazins nur mit Begleitschutz ?
  2. Zu A8: Das mit dem "ursprünglich" hast du gelesen?
  3. Sagen wir einfach dass sie grundsätzlich "Langwaffen", die nur durch einklappbare/einschiebbare Schäfte zu Kurzwaffen werden, aus dem Verkehr ziehen wollen. Warum auch immer. (Aktuell: auf Sport-Bedürfnis eher schwer bis gar nicht zu erhalten, als Jäger ggf. möglich.) Die Baustelle Triarii hast du aufgemacht. Vielen Dank, aber ich sehe da keine Probleme und wenig Diskussionsbedarf.
  4. @Schwarzwälder Das Problem an deiner Logik ist, dass Kurzwaffen ja schon kurz sind und durch Verlängerung ja eher „ungefährlicher“ werden. während Langwaffen zunächst weniger gefährlich sind und durch Verkürzung dann des Bösen Inkarnation werden. Vergleiche das einfach mal mit Pumpe mit Griff anstelle Schaft.
  5. Nein. Es ändert sich, dass der Körper ggf. verboten ist. Das ist hinsichtlich Einführen eines Magazins in eine halbautomatische Schusswaffe schon ein gewisser Unterschied.
  6. Da steht aber auch nichts von Überlassung/Erwerb verbotener Gegenstände.
  7. Und der gilt für verbotene Gegenstände? Edit: Naja, ich ahnte schon das German schneller ist. Jedenfalls ist der Bestandsschutz eben nur für den Altbesitzer da. Der "Neuerwerber" hat für genau dieses Magazin ein Problem. Außer er darf das ?
  8. DSU, Kalibergruppe 3 (>8mm)
  9. Da sind wir irgendwie auf einer Wellenlänge ?
  10. Und nicht vergessen: Wer den Repetierer mit 30er Wechselmagazin auf dem Stand jemandem überlässt, überlässt eben nicht nur die Waffe, sondern auch den verbotenen Gegenstand. Da hätte ich einfach keine Lust drauf.
  11. Ein auf 10 blockiertes Magazin ist eine Ladevorrichtung, die nicht mehr als 11 Schüsse zulässt. Hat aber Ggf. einen Magazinkörper, der auch zu einem 20er Magazin passt, je nach Kaliber. Verbotener Gegenstand: Magazinkörper. Einfach mal aus der Warte .450 Bushmaster betrachtet. Magazin = 5 Schuss. Mit 450er Follower ist bestimmungsgemäß keine Verwendung von .223 möglich. Magazinkörper problematisch, jedoch per Altbesitz geregelt.
  12. Weiternutzung von auf 10 blockierten Magazinen sehe ich unkritisch - bei bestehender Besitzberechtigung. Auf dem Stand jemand anderem überlassen sollte man dann aber nicht ? auch ein problemchen, was evtl. auf uns zu kommt
  13. Nein. Nein.
  14. ... lade ich meine Magazine in der Nacht?
  15. Ich habe meine Barcode-Feile aber gerade verlegt ?
  16. Das schärfste was der Bürger dabei hat, ist ein schneidiges Lächeln. Und selbst das wird seltener.
  17. Meisterschaft mit Leihwaffe, ich brech ab...
  18. Immer schön langsam ?
  19. Das heißt immer noch PKZ, Genosse Bürger! https://de.m.wikipedia.org/wiki/Personenkennzahl
  20. Aber unter 7.5m fast immer!
  21. Und die Kladde hat mehr Beweiskraft, weil..?
  22. Bald sowieso nur noch 10er Mag, dann schnappelt es nicht mehr so laut
  23. Interessant bei vorübergehendem Überlassen zur Aufbewahrung. Das zieht dann bei dir ggf. eine Kontrolle beim aufbewahrenden LWB nach sich? Überlassung im Rahmen des Bedürfnisses genauso. Der Aufbewahrungsort UND der Schrank ändern sich jeweils. Da wird sich der SB aber bedanken. Und während man in Villariba noch den Kontrolltermin vereinbart, ist die Waffe schon wieder in Villabacho...
  24. Da Waffennarr ja ein positiv besetzter Begriff ist, kann der Satz nur mit „sie wissen was sie tun.“ beendet werden.
  25. Erstmal müsste dieser Umstand eintreten, und das ist viel zu unwahrscheinlich als sich darum Gedanken machen zu müssen.
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