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Gruger

WO Silber
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  1. Aber gegenüber der Frau, den Kindern, Besuchern... Wer das alles nicht hat, ist verdächtig. 🧐 Spaß beiseite, schaut in §13 Awaffv Absatz 1 und findet mir in Absatz 2 eine Ausnahme davon.
  2. Als kinder- und frauenloser Sonderling kann man natürlich so argumentieren.
  3. Wenn man jung ist hat man noch Träume...
  4. In einem frühen Entwurf stand das ja so nicht drin, das bleibt dann irgendwann im Hinterkopf hängen.
  5. Ich sehe große Zukunft in einfach zu tauschenden Wechselläufen für das Ar-System. Gib es ja schon.
  6. Magazinschrank für den Einzelschützenhaushalt: https://www.waffenschrank24.de/Geschaeftstresore/BTM-Tresore-Klasse-1/Wertschutzschrank-OS13-Kombi.html Hier würde evtl. sogar noch ne Pistole mit reingequetscht werden können. Könnte aber eng werden!
  7. Wie ist die aktuelle Preislage bei Ier Magazinschränken?
  8. @Schwarzwälder Was erwartest du von der AWaffV, was nicht schon im Gesetz vergeigt wurde? Klarstellung / Vereinfachung hinsichtlich Aufbewahrung von Magazinen wird wohl ausbleiben wie es aussieht.
  9. Melden oder nicht - Hauptsache korrekt aufbewahrt. Und das ist kein Scherz.
  10. Gruger

    neues WBK Formblatt

    Antwort: keine. Der Nächste bitte.
  11. Ich hatte oberflächlich mal nachgesehen, es sah für mich so aus, als ob es mit vielen weiteren Tagungsordnungspunkten gerade nicht weiter bearbeitet wurde. Evtl. gab es auch einfach nur keine Redebeiträge dazu oder so.
  12. So isses! Das ist aktive Lobbyarbeit.
  13. Mag ja sein, aber wer „schnellen Zugriff“ usw. braucht, hat dank Schwarzwälders Info jetzt eine Option mehr.
  14. Er hat keine WBK, deswegen die freiwillige Selbstbeschränkung.
  15. Nach dem 10. Beitrag schon gegangen. Schön wars! Nicht Aber langweilig und fad und auch. Vorhersehbar. Nach Ruf ist Vorder. Stille. Adé.
  16. Ja, als Übungsziel sind sie auch zukünftig noch gut.
  17. Ich glaube das wird ein langer Abend im Hause Speedmark
  18. Der beste Paragraph 6 in der Awaffv würde lauten: - gestrichen -
  19. So alt bist du doch gar nicht. Der §36, wo der Altbesitz geregelt ist, wurde hier nicht verändert.
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