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Ch. aus S.

WO Silber
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  1. Warum ist das eine Frage? Das steht in den ersten paar Paragrafen des StGB. Sozusagen Basiswissen ... http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG000302307 Ohne Urteilsbegründung ist es schwierig, die genaue Argumentationd des Gerichtsn nachzuvollziehen.
  2. https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-berlin-verurteilung-wegen-unerlaubten-handeltreibens-mit-schusswaffen-ueber-internetseite-migrantenschreck
  3. Nein, die Frage ist komplett langweilig: Beide. Besonders im geschäftlichen Verkehr kann sich der Verkäufer nicht mit Unkenntnis rausreden; im Gegensatz zu einem privaten Verkäufer trägt er ja auch die Verantwortung für die Lieferung, bis sie beim Kunden eintrifft (beim privaten Versand findet schon der Gefahrenübergang wesentlich früher statt). Außerdem wußte der Migrantenschreckknabe ganz genau, dass er sich im Dunkelgraubereich der Legalität bewegt. Sonst hätte er den Laden nicht in Ungarn aufgezogen. Vielleicht hätte er das Ding auch "Grabscherschreck" oder "Vergewaltigerschreck" nennen sollen. Dann wäre zumindest der Teil mit der Volksverhetzung weggefallen.
  4. Äh, was? Natürlich muss man die Gesetze des Ziellandes im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr beachten. Alles andere wäre absurd.
  5. Warum? Das wäre andersrum auch ohne größere Probleme möglich. Und sicher bist du, solange du nichts an Adressen im Ausland lieferst bzw. wenn du das machst, dich an die Gesetze des Landes hältst, in das du lieferst. Ich verstehe immer noch nicht, wo der Aufreger ist. Business as usual ...
  6. Ja. Das Stichwort lautet "Außenversicherung" in den Versicherungsbedingungen der Hausratsversicherung.
  7. Ja. Wenn du bzw. dein Betrieb Sachen ins Ausland lieferst, ist das durchaus möglich. In größeren Betrieben gibt es deswegen extra Einweisungen zum Thema Exportkontrollvorschriften. Besonders pikant wird es bei Geschäften mit Ländern, die die USA nicht mögen. Ich weiß jetzt nicht, was der große Aufreger daran sein soll? Business as usual. Welche Staatsbürgerschaft hatte der Migrantenschreckverkäufer eigentich?
  8. Nein. Schließlich könnt ihr ja auch die Beine in die Hand nehmen; die Schäden bezahlt die Versicherung, und die durch den Überfall entstandenen illegalen sind das Problem des Staates. Ja, es gab früher auch mal eine Zeit, in der "... zum Schutz der Langwaffe." eine Begründung für das Führen von FFW als Jäger war. Aus. Vorbei.
  9. Wenn du das Ding an eine Adresse in Österreich lieferst, ja. Das Problem in dem vorliegenden Fall war, dass sich die Seite explizit an ein deutschsprachiges Publikum richtete und die bestellten Waren auch an Adressen dort geliefert wurden.
  10. Einen Hosenanzug? Nee, lieber nicht.
  11. Diesel ist das geringste Problem. Fast jeder Sprengstoff enthält Sauerstoff. Denkt mal drüber nach ...
  12. Keinen. Die Passage in dem Gesetz ist absichtlich völlig unbestimmt gehalten.
  13. Mit 18 hat man noch Träume, Visionen und ähnlichen Unfug.
  14. Nicht wegen einer OWi an sich, sondern weil Tatsachen die Annahme gerechtfertigt haben, dass die Person Gegenstände mit sich führt, die sichergestellt/beschlagnahmt werden dürfen.
  15. Wenn man sich das Schema der üblichen Raubüberfälle in Innenstädten so ansieht (Gruppe gegen Einzelperson, Beute normalerweise <1000€, nachts, Opfer wird üblicherweise zusammengeschlagen), dann sieht es so aus, als ob der Anlass dafür Trophäenjagd bzw. Respekt innerhalb irgendwie gearteter Jugendgruppen ist.
  16. Die Sache ist, dass es wahrscheinlich zwei Trends gibt. Die generell alternde Bevölkerung sorgt für ein allgemeines Abnehmen der Verbrechensraten. Kleine, aber wachsende Gruppen dagegen sind für bestimmte Deliktsarten überdurchschnittlich häufig zuständig.
  17. Weil eine Haftpflichtversicherung einem das üblicherweise in den Vertragsbedingungen verbietet. Wenn man so eine Versicherung hat, dann ist sie für die Regelung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig.
  18. Ah ok. Ich hätte wohl noch sagen sollen, dass es zwar durchgesetzt wird, aber nicht gegen Männergruppen und Personen die so aussehen, als ob sie eine Männergruppe herbeitelefonieren können.
  19. Stichwaffen sind in Fußgängerzonen schon verboten. Die ganzen Geschäfte, die Messer verkaufen, werden sich freuen. "Ich darf ihnen das verkaufen, aber wenn sie damit den Laden verlassen, machen sie sich strafbar."
  20. Gesetzlicher Unfug. Es gibt schon ein ziemlich weitreichendes Messerführverbot, das müsste man einfach nur durchsetzen. Aber das will man ja nicht, weil dann gleich die Racial-profiling-plärrerei anfängt.
  21. Gibt es irgendwo die alten Fassungen des WaffG zum Nachlesen? Also ich meine mich zu erinnern, dass "Erwerb und Besitz" immer in Verbindung genannt wurden.
  22. Das läuft alles unter "Versuchen kann man's ja mal."
  23. Gibt es dazu auch Urteile? Natürlich kann eine Versicherung Ansprüche auch erstmal ablehnen; die rechtlich letztgültige Entscheidung würde aber ein Gericht treffen.
  24. Dann warten, bis sie ersteigert ist, danach Munition ordnungsgemäß entsorgen oder einem Berechtigten überlassen, zuletzt Waffe aus WBK austragen lassen. Man kann auch Probleme sehen, wo eigentlich keine existieren ...
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