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kulli

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Alle Inhalte von kulli

  1. Auf dem Campus sind nur Deutsche und Österreicher. Gibt keinen Grund da sich ans Land anzupassen.
  2. 100 Euro?!
  3. Was kostet denn sowas heute aus wirtschaftlicher Sicht!?
  4. a) wurde von anderen ja bereits unterfüttert mit Literatur b) Die Erbwaffe hast du sicher auch wenn du mal das sportschießen aufgibst. Weiterhin zählt die Waffe dann ins Kontigent und du musst bei den nächsten Kurzwaffen bereits ein Bedürfnis über Kontigent erbringen. Das ist manchmal auch nicht vollkommen trivial.
  5. Also zum ausprobieren hast Du bei Erbwaffen immer ein Bedürfnis. Du möchtest probieren ob sie schießt und dann gegebenenfalls verkaufen zu können. Mit der Waffe auf eine Landesmeisterschaft zu fahren ist natürlich dann grenzwertig. Ich würde in Deutschland keine Waffe aus dem Status Erbwaffe rausholen. Wenn es dir taugt, kauf eine neue in 7.65 mm zusätzlich.
  6. Ganz normale Grundschule in einer mittelgroßen Stadt in NRW. Der Migartionsanteil ist echt überschaubar, wir reden nicht über einen sozialen Brennpunkt in Essen oder Dortmund. Die Nachbarin unter mir ist Grundschullehrerin und erzählt öfters mal was abgeht. Ich hole mir oft an der Ecke der Grundschule eine Pizza, ist also kein Kriegsgebiet. Ich bin mir auch nicjt sicher, ob Dir so klar ist was in Schulen abgeht. Das ist nicht mehr vergleichbar mit der Schulzeit in den 90s;-)
  7. Jetzt mal etnsthaft. Schlimm fände ich : : bin im besoffenen Kopf im Puff eingeschlafen und jetzt ist meine Glock weg und zusätzlich hat das meine Frau mitbekommen. Und jetzt mal zum ernsthaften Teil: OWI s sind doch ein ganz normaler Vorgang, die auch Waffenbesitzern ständig passieren können. Mal an einen Baum gepinkelt, Halteverbot, Blitzer. Da ist doch nichts dabei.
  8. Was tust Du Deinem Sohn an? In der Schule sitzt er doch auch mit 30 Kindern ohne Mundschutz in der Klasse. Die ziehen sich gegenseitig die Maske runter, husten sich an und sagen jetzt hast Du Corona.
  9. 😄😄, Sachen gibts.
  10. Ich würde sagen ja, aber nur mit 3 Langwaffen.
  11. Gibt ia auch genug Händler die Laser/Licht-Kombinationen anbieten oder Fullauto. Irgendwo müssen Behörden auch kleinere Beschaffungen abbilden können. Und sei es Fremdwaffenausbildung.
  12. Gibts auch beim Duke. Hö Hö! Aber ich habe keinen Waffenraum und eine Standard Glock. Aber gönnt euch!
  13. 357 in der WBK haben und ganz einfach auch 38 Special kaufen.
  14. Brauchst du unter Umständen einen Stempel für den munitionserwerb den andere nicht benötigen!
  15. Wofür soll das den gut sein bei euch? Ist doch total sinnbefreit! @Effendi Verwaltungsvorschrift nicht gelesen?
  16. .....
  17. Das ist im ganzen Bundesland so. Und Quelle, in der WBK steht ja WS zu lf. Nr xy. Alleine kann kein Wechselsystem schießen.
  18. Nochmal. Die Erwerbserlaubnis für Munition des WS wird durch die Grundwaffe bestätigt.
  19. Mach ich ständig, probiere es mal aus!
  20. Warum sollte für ein Wechselsystem ein Munitionserwerb eingestempelt werden? Der Munitionserwerb wird durch die Grundwaffe bestätigt. Selbst meine Behorde sieht das so!
  21. E-Mail an den Landes-Innenminister Den Amtsleiter in cc.
  22. Kannst du nicht mal beim Ordnungsamt anrufen?
  23. kulli

    NWR ID

    Oder anders gefragt, muss ich im Geschäft wissen auf welche der vielen jagdlichen WBKs die Waffe auch schlussendlich soll?
  24. kulli

    Revolver Kal. 44/45

    Insbesondere der Begriff „zugriffsbereit“ führt in der Praxis immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten. Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgriffen – in Anschlag gebracht werden kann. Als Faustformel lässt sich sagen, dass eine Waffe zugriffsbereit ist, wenn sie mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Waffe am Körper in einem Holster getragen oder im PKW in unmittelbarer, leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers ohne weitere Umhüllung in der Türablage oder im nur geschlossenen, aber nicht verschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird. Beim Transport der Waffe, verpackt in einem geschlossenen, nicht zwingend verschlossenen Futteral oder Behältnis (z. B. Aktenkoffer auf der Rückbank oder im Kofferraum des PKW), ist die Waffe hingegen grundsätzlich nicht zugriffsbereit. Aus der Bundesdrucksache.
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