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kulli

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Alle Inhalte von kulli

  1. In dem Sinne entweder ausfechten oder vll. vor dem 31.08.23 selbst proaktiv die USP aus der WBK veräußern. Somit muss die Behörde ja erneut zur Prüfung, diesmal ohne Überkontingent ansetzen.
  2. Regelmäßig arbeiten ja auch uniformierte und theoretisch bewaffnete PVB bei den Waffenbehörden in NRW. Zumindest in den kreisfreien Städten.
  3. Die Dinger sind seit 73 nicht mehr erlaubt.
  4. Gerade mal gegoogelt. 1 Jahr Anwartschaft bevor man Mitglied werden kann. Da verpasst man auch nicht viel.
  5. Der Handel mit nicht ewb Teilen läuft ja weiter, also mal anfragen ob das Teil vorrätig ist kostet ja nichts.
  6. Wohnsitz und Tresor bei einem Verwandten in Deutschland?
  7. Irgendwas kann da aber mathematisch nicht stimmen.
  8. Bin ich eigentlich der einzige der Probleme hat mit der Anzahl an Waffen und Waffenbesitzern die immer genannt werden?Schon ohne Taschenrechner fehlt da die Plausibilität. Ca. 1 Million Besitzer zu 5 Millionen Waffen.
  9. Wo kommen die jetzt 2,2 Millionen Waffenbesitzer her?
  10. Ich habe noch nie ein Wechselsystem stempeln lassen. Der Munitionserwerb wird durch den Stempel für die Hauptwaffe bestätigt. Auch noch nie Probleme beim Munitionserwerb gehabt. Die Behörde ansonsten eher sehr restrikitiv stempelt wechselsysteme nie, steht aber für Rückfragen der Waffenhändler stets bereit.
  11. Kenne schon eine Hand voll Gebirgsschützen die ihren 98 in einem Holzschrank aufbewahren. Ob die Genehmigungen hierfür nochmal rausgehen würden, ich weiß es nicht.
  12. Das Problem ist die meisten Doppel user möchten gerne ihre jagdlichen HAs sportlich nutzen wollen aber nicht das jagdliche KW angerechnet werden und bei den ersten beiden sportlichen KW schon Überkontingent Regelungen greifen. Wobei die Behörde grundsätzlich zunächst die Bedürfnisse des Verbandes akzeptieren müssen. Tun sie das nicht, wird es schon interessant.
  13. Kommt darauf an. Hinsichtlich Wettkämpfen würde ich mir das überlegen. Solltest du die 1.+2. Jagdliche Kurzwaffe sportlich nutzen warum sollte dir eine Behörde eine 1.+2. Sportliche KW genehmigen? D.h. du müsstest eventuell die Bedingungen für die 3. und 4. sportliche KW (im Überkontingent) erfüllen.
  14. Normaler und pragmatischer. Seit 2008 darf ich wieder mit der geladenen privaten KW los und auch Auto fahren. Beschränkt auf 9mm. Mit der jagdlichen KW dürft ich erst im Revier laden. Trage deshalb bei der Jagd aber keine 2 Kurzwaffen das wäre mir dann doch zu blöd.
  15. Genau, bis zum 01.04.2003. Da trat das 2002 Waffg in Kraft.
  16. Und wie schon öfters hier im Forum zeigst du das da keine Ahnung vom Waffengesetz und den vergangenen Versionnen besteht. Hier bitte einfach nacharbeiten oder solche Kommentare nicht tätigen. Das machst es vor allem den jungen Waffenbesitzern einfacher.
  17. Komisch vor fast genau 20 Jahre habe ich meine Pistole immer im Haus durchgeladen und bin so zur Jagd gefahren.
  18. Und in den anderen Bundesländern per Bahnversand von bayrischen Händlern auch. Vorderladerrevolver waren in Bayern frei ab 18 j.
  19. Dies ist leider falsch! Also bitte nicht sowas schreiben. Das PP Köln hat diese Rechtsauffassung vor Jahren schon versucht ist damit aber vor Gericht gescheitert
  20. Ich fasse mal zusammen. Es geht man sollte nach Möglichkeit nicht während dieses Aufenhaltes besoffen im Puff die Treppe runterfallen und mit der Rettung ins KH müssen.
  21. Interessante Fragestellung. Ich besitze eine meiner Kurzwaffen auf einer Ersatzbescheinigung dort wäre es also möglich, die hat aber keine Rail.
  22. Na super, dann aber auch bitte die Liste der verbotenen Messer ausdünnen!
  23. Aber nur wenn die Lauflänge 》62 cm? Und Magazinkapazität 《=4 ?
  24. Jede sofern Grad 1 und nur max 3 Langwaffen drin.
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