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kulli

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Alle Inhalte von kulli

  1. sei froh das die Waffe nicht schon aus der WBK raus war und dann die Ablehnung kam....
  2. Weil da noch keiner darauf eingegangen wurde. Darf er nach Austrag der 9mm Pistole die vorhandene Munition nicht für 6 Monate behalten?
  3. Na ja, kann mich noch an die Stories meines damaligen Bärenführers (Jg 50) erinnern. Als der anfing ende der 60er wurde er zu zwei tweens gerufen. Die waren auf die Idee gekommen dem anderen die Zigarette aus dem Mund zu schießen mit dem KK. Am Türrahmen. Eigentlich ne sichere Sache aber irgendwie hat der Schütze zu lsnge gezielt und der Raucher wollte mal gucken warum es so lange dauerte und guckte um die Ecke. Da war dann nichts mehr zu machen.
  4. Kannst du mit den kurzwaffen bei deiner Geliebten schlafen bis der neue Tresor da ist. Dann bist du ja auf Reisen und benötigst keinen Waffenschrank.
  5. Solange du keinen Tresor mit Schlüssel zusätzlich zum 0/1 mit Zahlenschloss hast ist es unproblematisch.
  6. Jein, der Rheinisch Bergische Kreis, Heimatbehörde von Reuls Wohnort, schreibt auf seiner Website. Bei erstmaligem Antrag zu einer waffenrechtlichen Erlaubnis muss ein Schlüsseltresor in 0/1 nachgewiesen werden, sonst gibt es keine WBK. Ob es da ein weiteres Info-Schreiben gibt entzieht sich meiner Kenntnis.
  7. In Bayern kann man 45 ACP, 9 Para 357/38 und 44 Mag auf JJS kaufen.( 45 LC bin ich mir gerade nicht sicher) Es gibt da ein Schreiben vom bayr. Innenministerium. Also hier recht klar geregelt.
  8. In welche Region von Österreich geht es denn? In der Vergangenheit habe ich durchaus schon Fälle erlebt wo eine Deutsche WBK (inklusive Vorlage des AT-Psychotest) in eine österreichische Karte mit 3 oder 4 Kat-B Waffen umgeschrieben wurde. Bei einer freundlichen Behörde muss nicht bei 2 Plätzen Schluss sein. Solange es im Rahmen bleibt. Einige Jäger haben so neben ihren Kat-C Langwaffen die drei Kurzwaffen mitnehmen können.
  9. Ist das ccmg ein Wechselsystem oder eine Komplettwaffe?
  10. Da liebäugele ich auch gerade weil der Platz in den Schränken eng wird. Möglich wäre es sofern das 223 AR auch schon keinen Anschein auslößt.
  11. Repetierflinten sind außerhalb der drei SLB, außer beim BDS HH/SH. Dort gibt es eine Vereinbarung dass die bei den Bedürfnissbescheinigungen in das Kontingent gezählt werden. Auch in BW zählen sie laut dem hochgeladenen Dokument nicht ins Kontingent, allerdings muss für sie trotzdem wie für eine Überkontingentwaffe ein Wettkampf pro Jahr und VSRF nachgewiesen werden. D.h. ein Sportschütze ohne SL-Langwaffen mit drei VSRF muss jeweils einen Wettkampf geachossen haben.
  12. Mit den 2 Überkontingentwaffen muss je ein Wettkampf pro Jahr geschossen werden. Soweit klar. Nehmen wir an P 220 in 45 Acp mit Wechselsystem in 9 para und 22 lfb. Kann der wettbewerb auch mit dem Kaliber des Wechselsystems geschossen werden oder nur in der Grundkonfiguartion?
  13. Ich auch, die kids schreiben heute so. Totale Katastrophe!
  14. Und das macht den Erwerb in Deutschland fast unmöglich. Die US-Waffen von NAA oder Ruger sind stets in 22 WMR mit 22 lfb Wechseltrommel. Will man rechtskonform erwerben müsste man einen Revolver in 22 lfb kaufen und erwerben und einen 22 WMR Revolver kaufen dessen Trommel vom Händler überlassen wird. Diesen kostspieligen Weg werden wohl die wenigsten Fans durchlaufen. Ich vermute das es bei vielen Behörden auch anders läuft weil sie es nicht besser wissen. Rechtskonform ist dieses vorgehen allerdings.
  15. kulli

    Kurz zum Erbrecht

    Hast du in den Strafvorschriften nachgelesen. Ist es eine Straftat, OWI oder gar nicht mit Strafe bewährt
  16. Man kann hier den Richtern durchaus den schwarzen Peter zuschieben, was man durchaus auch machen kann. Allerdings ist hier der Dienstherr seit Jahren selbst in der Pflicht dem Kläger das Führen der Dienstwaffe außer Dienst zu erlauben, oder aber eine Ersatzbescheinigung auszustellen. Auch frage ich mich welche intrinsischen Motive den Kläger bei der Bundeswehr hält? Als EX-KSKler hätt man in den USA als Sicherheitsberatet tolle Karriereoptionen und die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis war ja dank Impflicht leicht möglich in den letzten Jahren.
  17. Das stimmt nicht vor dem 1.1.73 waren Langwaffen frei, nicht 71. Der Erwerb war nicht an eine vollumfängliche Volljährigkeit geknüpft sondern mit 18 Jahren möglich.
  18. Na ja sowas kann man ja in der Tat abseits der Waffenhandelslizens klären. Nutzungsänderung beantragen, etwa für den Einzelhandel mit Eisenwaren. Spezifizieren ob über das Internet oder nit klassischem Ladenlokal und dann bekommt man seinen Bescheid. Also Duldung ist allgemein keine gute Idee.
  19. Stimmt ja so nicht. Bei Jägern wird bei der Beantragung der dritten KW ein Hype gemacht. Und in den letzten Jahren gab es im Bundesland des Threadstarters einige Aktionen um vor 2003 genehmigte dritte Kurzwaffe ln durch die negierung des Bedürfnisses wieder aus den WBKs zu holen.
  20. Grundsätzlich ist das ja eine total verrückte Situation. Die Behörden hat doch bis Frühjahr 2023 zum Infektionsschutz oftmals keine Sprechstunde angeboten. Wollen aber das man in 2022 Wettkämpfe geschossen hat. Weiterhin, mit der DSU kenne ich mich nicht aus, eine verrückte Sache mit der 3. KW. Als BDMPLer oder BDS-Schütze schieße ich im August 23 Wettkämpfe für die vierte KW und stelle einen Bedürfnisantrag für die 4. KW, muss dann aber gleichzeit zum 30.09.23 meine 3 te KW an einen Berechtigten überlassen da ich zum geforderten 31.08.23 nicht den Bedürfniserhalt der 3. KW nicht belegen konnte. Ich denke das die Nachweise einen Altschützen mit 6 KW schon übel treffen kann, aber bei 3 KW finde ich die Situation die ich beschrieben habe schon grotesk.
  21. In dem Sinne entweder ausfechten oder vll. vor dem 31.08.23 selbst proaktiv die USP aus der WBK veräußern. Somit muss die Behörde ja erneut zur Prüfung, diesmal ohne Überkontingent ansetzen.
  22. Regelmäßig arbeiten ja auch uniformierte und theoretisch bewaffnete PVB bei den Waffenbehörden in NRW. Zumindest in den kreisfreien Städten.
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