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kulli

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  1. Und weshalb darf man mit dem dann keine Waffen erwerben ohne seine persönliche id?
  2. Das Frauen, welche grundsätzlich weniger waffenaffin sind, nicht die Möglichkeit zum tragen eines Tasers ( ja die bösen Dinger die seit 2003 verboten sind ) auf eine Art großer Waffenschein light einfordern, erschließt sich mir Null!
  3. Dir fehlt durchaus das Talent zwischen den Zeilen zu lesen.... Wir reden hier über Paragraph 6 wo soll jetzt plötzlich eine Full-auto MP5 herkommen? Ob es sich um eine MKE oder eine B&T handelt kann man an dem Tag ja spontan entscheiden.
  4. Bin mit Raiden zu 100% d'accord. Aber kurze Zusatzfrage. Wie ist das mit einer PVBin darf ich der etwas Nachhilfe geben mit der mp5. Ich meine natürlich nur auf dem Stand und ich frage nur für einen Freund ohne Internet!
  5. Mag sein, allerdings ist er als Streifenpolizist nah am Kontrollgeschehen dran und ich trage auch keine Glock appendix one in the pipe. 😉 Du?
  6. Guck mal beim tactical dad, der hatte sich da als "experte" mit auseinandergesetzt.
  7. Ist das so? Wüsste ich nichts von!
  8. Spielgeld. Kw Einträge sind knapp
  9. Oder er er überlässt sie für 15 euro einfach an den Büchser sollte das Bedürnis verweigert werden und erwirbt bedürfnisfrei 4 wochen später für 15 euro wieder zurück
  10. Die Geschichten des KVRs? Meine Behörde stempelt auch keinen Munierwerb für das Wechselsystem ab, aus einem vollkommen auch mir logischen Grund, der Stemepl für die Grundwaffe inkludiert die Wechselsysteme. Ich gebe, zu mir ist es dreifach egal; A) ich die Munition der Ws über JJS kaufen kann B) ich für das andere Kaliberwechselsystem auch noch eine Grundwaffe in dem Kaliber habe C) auch noch eine Lamgwaffe im Kaliber des Wechselsystems habe
  11. Es gilt norwegisches Recht und ich bin verpflichtet außerhalb geschloßener Ortschaften eine Schusswaffe zur Selbstverteidigung zu führen. Leihwaffen sind öfters grauenhaft, weshalb man sich ja auch durchaus im eigenen Inventar bedienen könnte. Sofern das rechtlich möglich ist.
  12. Und meine interessiert nicht der Weg bis zur Grenze oder der Grenzübertritt? Darauf bezog sich Mausebär.
  13. Wer stellt die aus? Die lokale Waffenbehörde?
  14. Sofern in einem europäischen Feuerwaffenpass Langwaffen eingetragen sind, die nach Paragraph 13 erworben wurden. Kann ich mit diesen Waffen abseits eines jagdlichen oder sportlichen Bedürfnisses in ein EFTA-Land ausreisen oder Bedarf es einer Genehmigung meiner Waffenbehörde? Bzw. kann man mit diesem Vorgehen böse auffallen.
  15. Vll. In Oberbayern. Aber ansonsten ist das Thema Vergrämung von Schwarzwild mit Blitz knall Patronen ein Theme, aber auch der Abbruch ein Notabruch einer Gesellachaftsjagd als Revierpächter oder Jagdaufseher.
  16. Na ja jagdlich gibt es ja schon ein paar Anknüpfungspunkte!
  17. Besitzt hier jmd. Auch eine auf Bedürfnis Jagd? ich frage für einen Freund ohne Internet!
  18. 9, 45, 44 Mag/spec, 357/38, 45 LC
  19. In Bayern sind die 5 Standardkaliber verbrieft und das zählt innerhalb der Landesgrenzen!
  20. Nach den Buchstaben des Gesetzes vll. Aber wie läuft das ab. Dann müsste die Behörde die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes in Zweifel ziehen. Was ein riesiges Fass aufmacht.
  21. Na ja man wird dadurch ja auch ziemlich stark in der Praxis eingeschränkt. Das der Büchser und auch die Behörde in Hintertupfingen alle 5e grade sein lässt. Und einfach einträgt kann gut sein. Aber nach den Buchstaben des Gesetz, Also unterm strich kann der Jäger nur den 22 wmr Revolver ohne wechseltrommel in 22 lfb erwerben. Der Sportschütze wird fast nie ein Bedürfnis für 22 wmr haben. Dementsprechend entfällt die Kombo auch. Ruger USA interessiert nicht was der dt. Gesetzgeber vorgibt, aber warum weihrauch seit jahrzenten die grundwaffe in 22 WMR statt in 22 Lfb anbietet erschließt sich mir nicht.
  22. Die Angebote sind bekannt, auch von weihrauch und das muss ja auch einer erwerben in Deutschland. Bei Revolvern steht Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, die verglichen mit der für die „Grundwaffe“ bestimmten Munition einen gleichen oder geringeren Geschossdurchmesser und einen gleichen oder geringeren höchstzulässigen Gebrauchsgasdruck hat. mit dem Geschossdurchmesser hätte ich be 0.02 noch gesagt, naja abgerundet. Aber die Gasdruckproblematik bleibt ja bestehen.
  23. Verstehe irgendwie nicht was du mir sagen willst? Sorry?
  24. Folgende Problemstellung: Eigentlich alle Revolver (Weihrauch und Ruger) in 22 WMR mit Wechseltrommel in 22 lfb sind in Deutschland nur ohne Wechseltrommel erwerbar. Oder sehe ich das falsch? Eigentlich müsste die Grundwaffe doch in 22 lfb sein, (was ja nie der Fall ist sofern eine Wechsel-Trommel in 22 lfb dabei ist), um dann die Wechseltrommel in 22 WMR zu erwerben.
  25. Wer freiwillig nach NRW zieht und sich dann da auch noch anmeldet. Gibts doch nicht!
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