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schuster

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Alle Inhalte von schuster

  1. Sorry, das ist schon der erste Fehler in der Überlegung. Jung benötigt andere Schaftmaße und Gewicht als Alt. Für welche Disziplin soll die Druckluftwaffe genutzt werden? usw.
  2. schuster

    Erlaubnis §27

    … dann wäre meine Antwort eine Rechtsberatung, zu der ich nicht Berechtigt bin. In NRW sieht die Leitstelle, ob eine WBK vorliegt.
  3. schuster

    Erlaubnis §27

    Sorry für OT wenn er innerhalb der 2 Wochen den Erwerb angemeldet hat ist er im grünen Bereich!
  4. Hast du einen Farbendreher? Auf Neue Gelbe ist 10 das Maximale, Rest geht nur noch auf Grüne WBK.
  5. Lass diesen Gedanken!! Außerdem hat die 300er Flasche eine längere Gewindelänge und ein 200er Kartuschenadapter würde nicht abdichten, was ja auch Sinn macht.
  6. Zwei Flaschen ist schon sinnvoll, alleine dafür, das die 200er Kartusche nicht überfüllt wird. Als reine Arbeitsflasche reicht ein TÜV alle 10 Jahre!! Neben den "Druckluftverantwortlichen" brauchst du noch einen "Deppen", der diese Flaschen rechtzeitig zum Auffüllen fachgerecht!! transportiert. Mit dem Druckminderer wird mit Sicherheit ein Idiot versuchen, seine 200er Kartusche auf Leistung zu bringen. 8-( Für die verschiedenen Fülladapter ist auch ein entsprechender Maul-oder Ringschlüssel sinnvoll.
  7. noch Corona-Risikogebiet, keine Ahnung was in 2 Monaten ist.
  8. offensichtlich nicht nur seine einzige Funktion. So z.B. auch: also quasi Bundessportleiter. Fundstelle: https://www.dsb.de/yum-technik/dsb/struktur/praesidium/
  9. FWB 300 hat aber kein Magazin, ist ein reiner Einzellader.
  10. Behalten ohne WBK geht nicht. Ohne ihre eigene WBK vor deinem Ableben müssen die Waffen gestöpselt werden!!
  11. Hervorhebung von mir Sorry, ein Neuzugezogener, der vom Makler zur richtigen Zeit zur Wohnungsbesichtigung eingeladen wurde.
  12. Bei dir um die Ecke, so so. Sorry , welchen Kummer bereitet dir dieser Stand? Schmink dir das mit dem "wahrscheinlich" mal ab, die Wurzel liegen so bei 1454! Der Stand ist, siehe oben, vor 2 Monaten von der maßgeblichen Stelle Begutachtet und Abgenommen worden. Nach den Bauvorschriften gibt es kein, wie du schreibst "solcherlei unter theoretischem Beschuß stehenden Gelände "!
  13. dazu gefunden: Fundstelle: http://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/KritischeInfrastrukturen/Publikationen/Leitfaden_Notstromversorgung.html Hervorhebung von mir.
  14. nach §34 Nr. 2 AWaffV ist das als Ordnungswidrigkeit bei Verstoß §9 Abs. 1 Satz 1 AWaffV gelistet. keine Ahnung, was da sonst noch dranhängt, könnte für den Standbetreiber auch noch Ärger nach §34 Nr. 3 AWaffV bedeuten
  15. extra Stempel => Zusatzgebühr, kenne ich, schon nach 1980, nicht anders. Natürlich kann es sein, das dein SB früher kulant war.
  16. Danke, soweit runter hatte ich mich in der WaffVwV nicht runtergelesen.
  17. Schitt, wo findet man WaffG vor 2002; ab da war die Erweiterung?
  18. schuster

    NWR ID

    Rechne mal 3 Minuten, solange hat gedauert, bis meine Anfrage per Mail mit der entsprechenden PDF beantwortet wurde.
  19. wenn ich nur knapp über dem letzten Gebot liege, kann ich dadurch noch etwas Reserve sprich Gebotsabstand einbauen.
  20. Genau so. Natürlich ist das erste Gebot bindend, und muss, wie das zweite Gebot, vom nächsten Bieter überboten werden!
  21. nach meinem Gebot, was dann Hoch ist, mache ich ein zweites Gebot, um das erste abzusichern.
  22. Nachtrag, danach hat keiner mehr geboten..
  23. Der hat nur sein Angebot abgesichert, Schau mal in seine letzte Auktion rein
  24. schick mir bitte deine Mailadresse auf Oymanns-viersen@t-online.de

    mfG

    Christoph

  25. Über dieses Ei kann man sich erst aufregen, wenn die neue Verwaltungsvorschrift raus kommt. ... Also so in 3-4 Jahren.
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