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schuster

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Alle Inhalte von schuster

  1. Noch mal Nachgefragt: welchen Antrag an wen hast du ausgefüllt??? Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. §§ 14 und 8 WaffG) an den Landesverband oder Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis an den Landrat
  2. Na, wenn der Vorsitzende es doch sag, muss das bei seiner beruflichen Laufbahn auch stimmen. Der Vorsitzend stellt keine WBK aus und beim Antrag auf Befürwortung vom Landesverband gehört halt die Disziplinnummer drauf'!
  3. wo ist das Problem mit den Terminen? 12 x im Jahr oder 18 x Kurzfristig.
  4. ist in §11 AWaffV geregelt! Also Ja, sofern nicht Abs. 3 greift.
  5. ob Verein oder nicht Verein, §15 Abs. 5 ist eindeutig. Auszug aus der Verwaltungsvorschrift:
  6. Der Letzte macht das Licht aus.
  7. schuster

    300 m Stand ?

    den würde ich auch gerne nutzen!
  8. sorry für OT: ihr schießt mit 12er FLG auf die Hochblende mit Stahlblech Zugfestigkeit ≥ 500 N/mm2 Schau dir doch mal die Forderung für Hochblenden an.
  9. mal ´ne Frage: wer ist Betreiber dieser Schießstätte???? §10 AWaffV sagt doch etwas zur Aufsicht. und schau dir doch bitte mal §34 AWaffV an: bei diesen intoleranten "Klamaukbrüdern" befürchte ich , das denen der §27 WaffG auch am Hintern vorbeigeht Durchstreichung von mir ... und Trappschießen ist Schießen!!!
  10. OK, wenn die PTB-Markierung auf dem Gerät steht, kann sie verwendet werden. Andernfalls eben nicht! Nachtrag: H+K ist nicht Rechteinhaber des PTB. PTB 416 § 8 F. Feistel GmbH & Co. KG FHK Kaliber 6 / 19 x 36 mm Notsignalgeber
  11. Wie willst du die Munition verwenden, wenn das Gerät keine PTB-Zulassung hat??
  12. Erzähl das mal einem Versicherungsmakler, gegen Feuer, Sturm, Hagel und Sonstiges wird er dir ein Angebot machen, das Versicherungsmodul "gegen Sportverein" wird er nicht finden.
  13. du glaubst es nicht: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2015/03/2403_Trauerbeflaggung.jsp
  14. ... sammeln und in schlechten Zeiten zurückschicken!
  15. also doch den eigenen Mail-Verteiler anwerfen.
  16. schuster

    Tresore im Angebot

    Ist Hartmann auch im FWR?????? .... oder hat der sich eingekauft? Sorry, FWR ist kein Vertreter mehr für den LWB. In den Hinterstuben wird eine Suppe gekocht, die mir nicht schmeckt.
  17. Bei solcher Nutzung mußt du das Lied mitsingen, das der Verein angestimmt hat. Nachtrag: oder dir ein anderes System zulegen, z.B. MagnettoSpeed
  18. Der kann das, so dreht man sich selber die Luft ab. So werden aus vielen Standaufsichten halt wenige, mit entsprechend wenig Trainingszeit mit überlastete Aufsichten, die auch das Handtuch werfen. An der Befähigung zur Standaufsicht ändert sich nichts.
  19. Die Gründe sind nachvollziehbar. Ich kann nur hoffen, das dein Vorgehen sauber zwischen Verein und Waffenhändler geregelt wurde.
  20. Wovon träumst du denn? Selbst die Polizei ist nicht mehr zu deinem Schutz Allzeit vorhanden.
  21. wie kommst du auf dieses schmale Brett?? Nachtrag: Viele Manche Schützen(bruderschaften)vereine schießen nur einmal im Jahr auf den Vogel und haben dabei auch noch weitere soziale Aktionen in Petto.
  22. Sorry, das würde ich auch ohne Versicherung durchziehen. Kannst du ihm die WaffgVwV insbesondere die 4.4 ausdrucken?
  23. die WaffVwV ist in 4.4 doch eindeutig und danach übertreibt der SB aus #103 maßlos.
  24. Wie kommst du auf diese Trainingsregeln, die gelten für den Antrag des Bedürfnis und nicht für die Folgezeit. Und die verschärften Bedingungen gelten für Schützen, die nicht einem Verband angeschlossen sind.
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