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schuster

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Alle Inhalte von schuster

  1. ... und schön alle zwei Jahre neu prüfen lassen!! Ich war diesen Mehraufwand leid und habe mir eine Kübelspritze besorgt. Funktionsprüfung (eigenhändig) einmal im Jahr, auffüllen, das war´s. Das reicht auch. 8-)))
  2. wovon träumst du? Sei wann hat "...Grundlage der vorliegenden Fakten, also Sachverhalt und vorhandene Gesetzeslage." die Politik von Gesetzsänderungen, gerade im Bereich des Waffengesetzes, abgehalten??
  3. ... und wo ist die Drehgenehmigung? ... und wo die Reaktion der Behörde? Kinder und Jugendliche bekommen für diese Aktion richtig Ärger!
  4. aber sicher doch, in "über uns":
  5. Bitte nicht nur die Bildchen "lesen" Es steht doch da in Buchstaben: Mit entsprechendem Platz könntest du auch 5 B-Fächer in den A-Schrank einbauen lassen.
  6. Wenn du oft genug Verlängert hast kommst du um eine Neuausstellung nicht herum. Dafür ist dann aber auch eine lange Zeit verstrichen.
  7. a) ja, geht. b) leider doppelte Gebühr zur Gebühr: meine Behörde hat mir vor kurzem einen neuen EFWP mit 10 Einträgen für 50,-€ ausgestellt. 8-) Nachtrag: für den Antrag reichte ein Passfoto und das Antragsformular. Einladung wurde nicht gefordert!
  8. ich habe mit "du" den falschen Bezug gesetzt. also welchen Antrag hatte das Neumitglied gestellt?
  9. Noch mal Nachgefragt: welchen Antrag an wen hast du ausgefüllt??? Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. §§ 14 und 8 WaffG) an den Landesverband oder Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis an den Landrat
  10. Na, wenn der Vorsitzende es doch sag, muss das bei seiner beruflichen Laufbahn auch stimmen. Der Vorsitzend stellt keine WBK aus und beim Antrag auf Befürwortung vom Landesverband gehört halt die Disziplinnummer drauf'!
  11. wo ist das Problem mit den Terminen? 12 x im Jahr oder 18 x Kurzfristig.
  12. ist in §11 AWaffV geregelt! Also Ja, sofern nicht Abs. 3 greift.
  13. ob Verein oder nicht Verein, §15 Abs. 5 ist eindeutig. Auszug aus der Verwaltungsvorschrift:
  14. Der Letzte macht das Licht aus.
  15. schuster

    300 m Stand ?

    den würde ich auch gerne nutzen!
  16. Erzähl das mal einem Versicherungsmakler, gegen Feuer, Sturm, Hagel und Sonstiges wird er dir ein Angebot machen, das Versicherungsmodul "gegen Sportverein" wird er nicht finden.
  17. schuster

    WBK weg?

    Wie kommst du darauf?? Wo hat die Sachkunde das Verfallsdatum? Und im Verein bist du doch schon länger.
  18. schuster

    Standsperre

    Ist ja auch klar, da diese Ausbilung durch die DSB-Landesverbände erfolgt! Schau dir mal deine angehängt Graphik an. Na, dann fällt der RSB ja aus dem Ramen, da er Schießleiter ausbildet. Quelle: RSB Lehrgangsausschreibung z.B. 3.2.2013 uups, die haben tatsächlich "sport" unterschlagen, das muss angemeckert werden!
  19. Kleine Korrektur, du sprichst auch nicht für mich; also halte dich doch bitte an dem, was du selber geschrieben hast. Ich hätte auch ganz gerne die Begründung.
  20. Der Ausbildung nach ist er es, er muss aber auch nicht in dieser Funktion tätig sein, sofern andere, bestellte Aufsichten zur Verfügung stehen. Schön. Das nicht, aber jeder Schießsportleiter ist auch qualifizierte Aufsicht! Wie es der BDMP hält, ohne Lehrgang Aufsichtspersonen zu qualifizieren, weis ich nicht; eine entsprechende Regelung habe ich unter den Ordnungen leider nicht gefunden. Dort finde ich nur:
  21. Na ja, selbst der BDMP legt da einem Steine in den Weg: Es gibt zwar die Möglichkeit der Gleichstellung von Schießleitern aus anderen Verbänden, dabei kommt man aber auch nicht um den Lehrgang herum. Und was koster der??? Nicht "außerdem" sondern nur durch den Schießleiter bist du Aufsichtsberechtigt. Tja ... siehe §3 Und §6 edit: Paragraph hinzugefügt
  22. Das dieser Hinweis kommen mußte, war mir schon klar. das ist ja auch nicht Notwendig, da in §10 Abs 6 AWaffV die Qualifizierungsrichtlinien als Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes genannt sind! Erst wenn die Umsetzung durch die Verbände als nicht Ausreichend erachtet werden, ist die Verordnung fällig.
  23. da irrst du: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Bundesrat Drucksache 81/06 Das alleinige Schießen war nur eine Randfrage, es geht um die Qualifikation! Die Sachkunde hat mit der Aufsichtsberechtigung nichts zun tun, bzw. kann als erweiterte Teil im Rahmen der Sachkundeprüfung oder auch später separat erworben werden. Da hast du ja den richtigen Paragraphen nicht zuende gelesen:
  24. §27 Abs. 7 Nr. 1 und WaffVwV 27.4.1: Nachtrag zur Frage:"Dürfen Mitglieder des BDS Mitglieder anderer Verbände Beaufsichtigen und umgekehrt?" dürfte dieses zum Tragen kommen:
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