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Alle Inhalte von SDASS_Nico
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Das geht in NDS auch nicht. Da heißt es explizit: Benutzung von Sportstätten nur für 2G.
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WICHTIG! Offener Hilferuf der Feuerwerksbranche
SDASS_Nico antwortete auf JDHarris's Thema in Allgemein
Ich habs befürchtet. Habe ich natürlich nicht drin stehen. Nur NC- und Schwarzpulver. -
WICHTIG! Offener Hilferuf der Feuerwerksbranche
SDASS_Nico antwortete auf JDHarris's Thema in Allgemein
Kannst du das näher erläutern? Ich blicke da nicht richtig durch. Damit kann ich fertiges Feuerwerk / Böller kaufen? -
Wo warst du die letzten Jahre?
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Grundsätzlich hast du recht und alles richtig gemacht. Wenn der Standbetreiber jetzt von seinem Hausrecht Gebrauch macht und dir einfach sagt: "Du kommst hier net rein!", dann ist das zwar blöd, aber eben nicht zu ändern. Edit: anderen Stand suchen und den Leuten da nur das erzählen, was sie wissen müssen.
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Rettet euer Hobby, gebt der FDP mal ein wenig Gas.
SDASS_Nico antwortete auf Marder's Thema in Waffenlobby
Sorry, mit der one-issue-vote habe ich 2009 die FDP unterstützt, und das vorher auch, wie viele andere LWB, an die FDP kommuniziert. Mehr als ein symbolisches "Fick Dich!" kam leider nicht von der FDP zurück. Die braucht doch kein Mensch. Das ist eine Partei, die die Interessen der FDP-Funktionäre vertritt. Mehr nicht. -
WTF VAVRF - Vollautomatische Vorderschaftrepetierflinte
SDASS_Nico antwortete auf SAPR's Thema in Waffenrecht
Vielleicht schreibt er ja hier noch was dazu. -
16,7 Hz, seit gefühlt 20 Jahren oder länger. Wurde mal wegen Problemen mit den Drehstromloks so umgestellt. Wieso und warum wirst du mir als Elektriker besser erklären können... ich kann nur klugscheissen... 🙂
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Waffen abändern, danach nicht mehr in der Disziplin des Verbandes einsetzbar
SDASS_Nico antwortete auf MarcusGoebel's Thema in Waffenrecht
Im Prinzip schon, nur beantragst du dann mit der ersten "passenden" tatsächlich deine 7. Kurzwaffe und musst eben die Befürwortungsrichtlinien deines Verbandes für die 7. Kurzwaffe erfüllen. Sonst hätten wir ja sowas wie das hier: -
Waffen abändern, danach nicht mehr in der Disziplin des Verbandes einsetzbar
SDASS_Nico antwortete auf MarcusGoebel's Thema in Waffenrecht
Um mal was zum Thema beizutragen: Das Bedürfnis hast du nachgewiesen, um eine Waffe für eine bestimmte Disziplin zu erwerben, die dafür auch zugelassen ist. Ganz hart gesagt hast du jetzt keine Waffe mehr, die deinem damaligen Erwerbsgrund entspricht. Du brauchst also wieder eine neue und damit ein neues Bedürfnis. Das Bedürfnis zum Besitz wird davon ja nicht berührt. Sonst müsstest du ja auch deine Waffen abgeben bzw für jede Waffe erneut ein Bedürfnis nachweisen, sobald du den Verband wechselst. -
Hast du schon einen KVA? Ich habe da vorletztes Jahr meine CP 88 hingeschickt, bei der der Trommeltransport kaputt war. Die haben mir das Ding komplett überholt inkl. Dem Ersatz diverser Federn und des Ventils, und inkl Nachnahme habe ich dafür keine 40,- gezahlt. Und ich hatte sie innerhalb 2 Wochen zurück! Edit: evt schicke ich die P 88 in 8mm Knall auch noch mal ein...
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Hab hier auch noch was ohne Bezahlschranke für euch: https://www.weser-kurier.de/region/lokalsport/die-norddeutsche-lokalsport_artikel,-und-dann-hat-es-bum-gemacht-_arid,1946971.html
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Waffenkauf mit gefälschten Papieren: Folgen für Verkäufer?
SDASS_Nico antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Solange keine Glock daraufhin überlassen wird... -
Illegaler Aufbruchversuch eines Blockiersystems
SDASS_Nico antwortete auf BlackBull's Thema in Waffenrecht
Da musst du nur wissen, wen du fragen musst. Bodo Ramelow zum Beispiel. -
Illegaler Aufbruchversuch eines Blockiersystems
SDASS_Nico antwortete auf BlackBull's Thema in Waffenrecht
Denken wir wie eine Waffenbehörde: "...wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass..." Ich nehme an, dass man auch mit Erbwaffen zuverlässig umgehen muss? -
0815 stänkert doch gar nicht. Das stimmt doch, was er über marder schreibt. Marder könnte Diskussionsführer bei der Antifa werden mit diesem benehmen. Fehlt nur noch ein Kantholz. ich hoffe, dass sich 0815 NICHT vom Acker macht.
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Ach ja? Wo denn sonst? Im Veganerforum? Oder bei der Grünen Jugend?
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In diesem Thread füllst du die Position ja schon ganz gut aus.
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Du meinst Kriminelle, die die Waffen für ihre kriminellen Machenschaften gebrauchen, oder einfach nur haben, um zu drohen? Die wirst du tatsächlich nicht auf regulären Schießständen finden. Die Gefahr ist zu groß, dass dort mal irgend jemand die waffenrechtliche Erlaubnis von "dem Neuen mit der eigenen Waffe" sehen will, oder die Polizei einfach mal in der Zufahrt zum Schießstand ne allgemeine Verkehrskontrolle macht. Ja, das sieht hier tatsächlich ganz gut mit dir aus. Gib nichts auf die dümmlichen Beiträge einiger hier. Ich denke auch - diese Aussage klingt so, als würdest du lieber keine Waffen anfassen, weil du nicht ausschließen kannst, dass du da nicht doch mal was Dummes mit machst. Das ist ja ok - aus diesem Grunde fahre ich z.B. kein Motorrad. Mein Onkel z.B. ist fasziniert von den alten Wehrmachtswaffen. Gedient hatte er selber natürlich auch. Aber er möchte partout keine Waffe selbst besitzen, weil er Angst hat, sie irgendwann gegen sich selbst zu richten. Klingt komisch... aber das muss er ja selber wissen.
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Schiessen mit für Stand nicht zugelassener Waffe
SDASS_Nico antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Oh mist. ich habe gestern die neue Visierung meiner Waffe auf dem Stand eingeschossen. Das ist ja in keiner deutschen Sportordnung eine Disziplin, merke ich gerade. Was habe ich nur getan! Jetzt bin ich bestimmt unzuverlässig! -
Also, passt doch.
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ich steuer bei! Du hast die Waffe auf Jagdschein gekauft. Mit dem Jagdschein hast du das Recht, Langwaffen zu erwerben. Das hast du getan. Dann hast du die Pflicht, den Erwerb der Langwaffe binnen 14 Tagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Das hast du auch getan. Die Behörde muss dir daraufhin eine WBK ausstellen, in die diese Langwaffe eingetragen wird. Wie lange die Behörde dazu brauchen darf, ist nirgendwo geregelt. Nochmal: es muss der ERWERB binnen 14 Tagen ANGEZEIGT WERDEN - es muss nicht innerhalb von 14 Tagen ein Eintrag in einer WBK vorgenommen werden! Wichtig ist, dass du jetzt irgendwie belegen kannst, dass du den Sachbearbeiter über den Erwerb informiert hast. Edit: Dann hast du ja hoffentlich noch ein paar Worte zu geschrieben, wie z.B. "Unser Gespräch vom bzgl Erwerb der Waffe XY" oder so? Dann hättest du ja den Nachweis. Entspann dich.
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Das mag sein, dennoch wünschtest du Menschen den Tod. Wie würdest du diesen Umstand bezeichnen? "Ich hoffe" hat doch einen anderen Sinngehalt als "Stell dir vor, es würde".
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Also wenn das kein meldepflichtiges Hassposting ist, dann weiss ich auch nicht mehr.
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Die Quelle ist gut und belastbar. Wenn man jemandem glauben kann, dann dem neutralen, unvoreingenommenen, allseits hoch geschätzten Waffenrechtsexperten (ach, was schreib ich - waffenrechtskoryphäe!) Herrn Grafe! Edit: der auch ein gerngesehener Gast in jeder Fernsehdiskussionsrunde ist!