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"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
SDASS_Nico antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Das schrieb ich im Eröffnungsthread: Mich interessieren eure Meinungen, insbesondere im Aspekt auf die Ausserachtlassung von jagdlich genutzen Kurzwaffen zum Sportschützenkontingent, wobei Verbandsfremde Waffen sehr wohl angerechnet werden. Und in Anbetracht der in kurzer Zeit verfassten Beiträge scheint die Gesamtfragestellung anscheinend interessant zu sein. Edit: Das ist nicht mein Freund. -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
SDASS_Nico antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Danke erst mal für die vielen Antworten; sie bilden dem Grunde nach auch meine Gedanken ab. Natürlich könnte er auch an anderen BDMP-Wettkämpfen mit seinen vorhandenen Waffen teilnehmen. Möchte er aber nicht. Dem guten Mann geht es um's Prinzip. Der DSB-Sachkundeausbilder, von dem ich im ersten Post geschrieben hat, hat ihm ja erzählt, dass das auch ohne Wettkämpfe gehen muss. Und seine Sachbearbeiterin ist der selben Meinung. Die Situation ist jetzt vereinfacht gesagt so: 'Haben-wir-schon-immer-so-gemacht' trifft auf das aktuelle Waffengesetz. -
Hallo zusammen, ich gebe zu, dass ich den Titel bewusst provokant gewählt habe, und es mir auch durchaus bewusst ist, dass es diese "Grundbedürfnisumgehung" nicht gibt. Ich möchte auch keine Diskussion über irgend welche Grauzonen-Aktivitäten lostreten. Aber lest selbst: Wie ihr ja wisst, gilt in D das Grundbedürfnis für 2 mehrschüssige Kurzwaffen und 3 halbautomatische Langwaffen. Für jede Waffe darüber hinaus müssen je nach Verband gewisse Regeln wie z.B. Wettkampfteilnahme erfüllt sein. Jetzt habe ich einen Schützen in meiner SLG, der eigentlich im DSB-Bereich zu Hause ist und dort auch jede mögliche Meisterschaft mitnimmt. Und zwar durchaus erfolgreich. Kein Wunder, er ist so oft auf dem Stand, dass er dort eigentlich schon seine Meldeadresse hinverlegen sollte. Dieser DSB-Aktive Schütze hat u.a. 3 mehrschüssige Kurzwaffen über den DSB genehmigt bekommen. Jetzt möchte er gerne im BDMP die Disziplin "Dienstpistole 1" schießen. Leider ist keine seiner Waffen dafür zugelassen - er besitzt ausschließlich Waffen, die nicht auf der Dienstpistolenliste zu finden sind. Weiterhin möchte er diese Disziplin gerne mit einer Desert Eagle in .44Mag schießen. Über Sinn oder Unsinn wollen wir uns nicht unterhalten. Nun sagen die Bedürfnisbefürwortungsrichtlinien des BDMP aus, dass der Antragsteller für die 3. und 4. KW schon mal an einem Vergleichsschießen des BDMP teilgenommen haben muss. Der Schütze hat allerdings noch nie an einem Vergleichsschießen im BDMP teilgenommen. Jetzt könnte man - so ist zumindest meine und die vorherrschende Meinung - sagen: Klare Kiste; er soll gefälligst in irgend einer Disziplin ne Vereinsmeisterschaft mitschießen und gut. Jetzt kommt aber die andere Meinung (unter anderem eines weiteren DSB-Schützenkollegen, der u.A. Waffensachkundeschulungen abhält): In dieser Konstellation muss es eine Ausnahme vom Wettkampfzwang geben, da er keine für seine beabsichtigte Disziplin zugelassene Waffe besitzt. Er müsste also das Bedürfnis für die Waffe, die dann die 4. als Sportschütze, aber die 1. im BDMP wäre, auch ohne Wettkampfteilnahme bescheinigt bekommen. Die DSB-Waffen dürften nicht zugrundegelegt werden, da er sie nicht nutzen kann. Meiner Meinung nach ist der Grundgedanke korrekt, was aber zu einer Aushebelung des Grundbedürfnisses führen würde, da demnach pro Verband bis zu 2 weitere Waffen ohne Wettkampfteilnahme genehmigt werden müssten. Also kann es nicht korrekt sein. Jetzt aber der Knackpunkt: Mit der selben Argumentation werden auf Jagdschein erworbene Kurzwaffen eben nicht zum Grundkontingent für Sportschützen hinzugezählt! Dass einige Behörden das dennoch versuchen, soll hier nicht Diskussionsbedürftig sein. Ich habe dann den Sachkunde-Menschen, der im DSB-Verein auch für die Bescheinigungen der regelmäßigen Trainingsteilnahme zuständig ist, angeboten, über den DSB (in dem ich selber auch noch Zwangsmitglied bin) einen Revolver .44 Mag zu beantragen, für die entsprechend angebotene Disziplin im DSB. Zumal das meine 7. KW wäre, von den anderen 6 keine in der Disziplin zugelassen sind, und ich noch keine Wettkämpfe im DSB bestritten habe. Das ginge selbstverständlich, meinte er. M.M.n. geht es eben nicht, weil selbst die Befürwortungsrichtlinie des DSB ebenso eine Wettkampfteilnahme erfordert. Und damit möchte ich zur Diskussion anstoßen: Warum zählen jagdlich erworbene KW generell nicht in Grundkontingent, während sportlich über einen anderen Verband erworbene und (hier nicht, aber im Extremfall*) im 2. Verband überhaupt nicht nutzbare KW sehr wohl ins Grundkontingent zählen? Gruß, Nico *Dieser Extremfall wäre z.B. ein Schütze, der einen 500er S&W und einen .44er mit 8 3/8" Lauflänge über den BDMP hat, aber jetzt irgend eine Disziplin im DSB schießen möchte.
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Danke, dass du das richtigstellst. Deswegen schrieb ich ja eben, dass diese konstellation auf mich diesen eindruck macht, und nicht, dass das so ist.
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Zur Beantwortung der eingangsfrage: bei jeder waffenübergabe bekommt der schriftführer ne info und korrigiert seine dazu geführte „waffenverwahrliste“. ihr kommt „aus verschiedenen regionen“? D.h., ihr trefft euch nicht regelmäßig zentral zum training? das ganze klingt für mich etwas nach bedürfnisfreier waffenbeschaffung. edit: normalerweise gibt es einen waffenwart, der die benötigten waffen mit zum training bringt. Dann können die auch alle bei dem aufbewahrt werden.
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Als etstes sollten ja wohl jetzt waffen im kaliber .22 verboten werden. Und wenn das nicht klappt, dann sollte man wenigstens die schweiz verbieten! Edit: und danach auch noch DNS.
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Immer noch beim Versand.
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Mit meiner stimme sinds jetzt 115. Interessieren sich nicht mal eure eigenen Mitglieder dafür ?
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Liste der Verbände - § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
SDASS_Nico antwortete auf Paint's Thema in Allgemein
Lesen der sportordnungen kann manchmal sehr informativ sein. alles andere läuft dem bedürfnisprinzip zuwider und kann irgendwann uns allen auf die Füße fallen. -
But isn't "cooking" the phrase that includes all kinds of preparing a meal? I.e. as "shipping" is the meaning of delivering goods not only by ship but per truck or rail or plane? Joke: What's the difference between a new wife and a new job? After years, the job still sucks.
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24/25 August - Brownells All you can Shoot!
SDASS_Nico antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Termine
Hallo Brownells- und Johannsen-Team, schöne Idee; wäre gerne vorbeigekommen. Habe leider erst aus diesem Thread davon erfahren und in diesen Minuten eine Email mit der Einladung bekommen. Finde ich ein bisschen kurzfristig. -
Aber es ist tatsächlich so, dass 7 Hornissen von einem Pferd mit nur einem einzigen Biss getötet werden können!
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Kann ich bestätigen.
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Ich mach doch nur Spaß. Als ich joe_red5s beitrag las, dachte ich gleich an die arme sau aus dem video, wie er sich da einen abbricht mit dem schrank. Und sein chef erzählt die ganze zeit von kuchenblech und in wenigen minuten sei der auf. Und dann lese ich deinen beitrag... Steven meint das gleiche video.
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Unter dir schreibt gerade einer von der truppe
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"Lockpicking" ist das stichwort. Hatte mal einen vereinskameraden,der das hobbymäßig betrieben hat. Die tragen sogar richtige meisterschaften aus. Im günstigsten fall kostet das gar nichts.
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Long time ago i saw a picture of the license plate of an ac cobra: „I8A VET“
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Cause seven "ate" nine
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Zwangsschließung unsere Sportanlage 2017 und die Fortsetzung
SDASS_Nico antwortete auf 1913's Thema in Allgemein
Habt ihr mal überlegt, das Sachverständigengutachten anzuzweifeln und ein Gegengutachten erstellen zu lassen? -
Das kann ich unterschreiben!
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- geco
- waffe gesprengt
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87% derjenigen Kunden, die von gesprengten Waffen übers Internet erfahren haben, möchten weiterhin von genau so vielen oder noch mehr Waffensprengungen hören. Die 13%, die eine andere Munitionsmarke wählen, weil sie der Meinung sind, dass jede gesprengte Waffe eine zu viel wäre, werden als besorgte Schützen oder als Spinner verunglimpft ... sorry, musste ich gerade mal so rauslassen :-)
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- geco
- waffe gesprengt
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Grundsätzlich bin ich ja ein freund von belegen zu getätigten aussagen, aber die genauen gesetzestexte müsste ich jetzt selbst in ruhe raussuchen. Geht gerade nicht. kann ja nur im WaffG, AWaffVO(?) und der zugehörigen verwaltungsvorschrift stehen.
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Das bedürfnis ‚erbe‘ heisst, besitzen und ankucken ja, aber eben nicht schiessen. Deswegen gibts in dem fall auch keinen mun-stempel mit in die wbk. Die waffen dürfen dafür aber auch auf kein kontingent angerechnet werden. erben-wbk ausstellen lassen und gut. Schiessen darf sie trotzdem damit (vgl jäger, der mit der fangschusswaffe sportlich schiesst).
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in der Kombination wird das Kaliber des Wechselsystems das Kaliber der Waffe?
SDASS_Nico antwortete auf Onkel's Thema in Waffenrecht
Das wäre das einfachste. Aber zählt das wechselsystem dann wie eine eigenständige waffe oder wie ein wechselsystem? -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
SDASS_Nico antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Oder du bist Jäger und kommst mit einer Schachtel ein Jahr lang hin. Und ja, das mit der Blechschraube war natürlich ironisch gemeint. Bei einer abgeschlossenen Keksdose nützt selbst ne Chemieverdübelung nichts.