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SDASS_Nico

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Alle Inhalte von SDASS_Nico

  1. ich steuer bei! Du hast die Waffe auf Jagdschein gekauft. Mit dem Jagdschein hast du das Recht, Langwaffen zu erwerben. Das hast du getan. Dann hast du die Pflicht, den Erwerb der Langwaffe binnen 14 Tagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Das hast du auch getan. Die Behörde muss dir daraufhin eine WBK ausstellen, in die diese Langwaffe eingetragen wird. Wie lange die Behörde dazu brauchen darf, ist nirgendwo geregelt. Nochmal: es muss der ERWERB binnen 14 Tagen ANGEZEIGT WERDEN - es muss nicht innerhalb von 14 Tagen ein Eintrag in einer WBK vorgenommen werden! Wichtig ist, dass du jetzt irgendwie belegen kannst, dass du den Sachbearbeiter über den Erwerb informiert hast. Edit: Dann hast du ja hoffentlich noch ein paar Worte zu geschrieben, wie z.B. "Unser Gespräch vom bzgl Erwerb der Waffe XY" oder so? Dann hättest du ja den Nachweis. Entspann dich.
  2. Das mag sein, dennoch wünschtest du Menschen den Tod. Wie würdest du diesen Umstand bezeichnen? "Ich hoffe" hat doch einen anderen Sinngehalt als "Stell dir vor, es würde".
  3. Also wenn das kein meldepflichtiges Hassposting ist, dann weiss ich auch nicht mehr.
  4. Die Quelle ist gut und belastbar. Wenn man jemandem glauben kann, dann dem neutralen, unvoreingenommenen, allseits hoch geschätzten Waffenrechtsexperten (ach, was schreib ich - waffenrechtskoryphäe!) Herrn Grafe! Edit: der auch ein gerngesehener Gast in jeder Fernsehdiskussionsrunde ist!
  5. Moin, ich bin Kfz-Technikermeister. Derzeit verdiene ich meinen Lebensunterhalt als Schaden- und Wertgutachter bzw. Sachverständiger im Kfz-Wesen; angestellt bin ich dafür bei einer mittelständischen internationalen norddeutschen Prüforganisation, die früher mal als technischer Überwachungsverein aufgetreten ist. Zumindest im Kfz-Gewerbe machst du dir mit den erstellten Haftpflicht- und Oldtimergutachten erst mal einen Namen. Wenn ein gegnerischer Versicherer zahlen soll, wird zunächst mal das eingereichte Gutachten auf Plausibilität überprüft. Wenn dann damit regelmäßig alles ok ist, dann akzeptieren dich die Versicherungen irgendwann als Sachverständigen - dann bist du ein Sachverständiger. Dann werden die Gutachten auch nur noch sporadisch geprüft. Bis dahin steht aber nur "Sachverständiger" auf deiner Visitenkarte. Egal, ob du jetzt freiberuflich oder in ner Organisation angestellt bist. Umgekehrt ist es so: Wenn du dir zu oft grobe Schnitzer in den erstellten Gutachten leistest, dann geht das irgendwann so weit, dass der Versicherer deine Gutachten nicht mehr akzeptiert und lieber noch mal selbst einen seiner Sachverständigen zum kucken vorbeischickt.
  6. Ja, aber stell dir den mal ohne Bart und in einem weißen Feinrippunterhemd vor - dann hast du John McClane!
  7. So Leute, jetzt lasst uns hier bei Thema bleiben. Eigentlich wollte ich nur das Thema aktuell halten und hier beitragen, was nem Vereinskameraden vor nicht allzu langer Zeit passiert ist, mit Foto und Losnummer. Ich hätte nicht gedacht, dass dann noch jemand mit dem überhaupt noch nie dagewesenen, unglaublich großzügigen, nirgendwo anders erzielbaren Angebot daherkommt. Bei so viel Geistes- und Einfallsreichtum konnte ich das Ganze ja nicht unkommentiert lassen. Und damit BBF heute beruhigt schlafen kann: Gar nichts. Ich verschieße seit ca 10 Jahren kein Geco mehr. Die abgebildete Hülse / Charge kommt aus dem Fundus eines Vereinskameraden.
  8. Da hast du recht, dennoch kann dieser Thread doch aktuell gehalten werden.
  9. Oh, das Angebot nehme ich gerne an! Überweise mir bitte 10 ,-€ für Verpackung und versicherten Versand (und meinen Aufwand). Ich bringe das Paket mit der abgebildeten Hülse zur Post, sobald das Geld drauf ist.
  10. ... der nächste, bitte!
  11. Es gibt / gab eine Einheit in Norwegen, die diese Waffe eingesetzt hat.
  12. Das klingt für mich nach einem Bedienerfehler 😉 Edit: Meine Mosquito lief auch nicht richtig. Nach einem Ausflug nach Eckernförde lief sie zwar auch immer noch nicht richtig, aber wenigstens wurde mir bestätigt, dass das schon richtig ist dass sie nicht richtig läuft...
  13. 2003 war die Umstellung. Meine gelbe von 2000 bekam 2008 den ersten Eintrag...
  14. Manche Behördenmitarbeiter versuchen, dem Antragsteller weiss zu machen, dass er keinen KWS braucht (haben Sie denn überhaupt ne Gaspistole? Dürfen Sie doch eh nicht mit schießen!), um so die Antragszahlen für die Statistik niedrig zu halten. In Niedersachsen soll das wohl als "Bitte von Oben" lt. Aussage meiner SB an alle Waffenbehörden gegangen sein.
  15. Eben zitierte meine Frau aus einer FB-Gruppe sinngemäß: "Ich muss mir keine Vorräte kaufen. Der Staat wird schon helfen."
  16. Ich habe mal ", nur" entfernt. Jetzt müsste es deutlich sein? Sonst könnte ja jeder eine Waffe kaufen (ohne sie zu erwerben), und nach dem Tod haben dann die Erben die Waffe zu Hause.
  17. 30 Waffen gezielt per Einbruchdiebstahl zu "erwerben" ist schon ne ganz andere Hausnummer, als die Wehrmachts-08, die bei Opa Wilhelms Witwe noch hinterm Schlafzimmerschrank liegt. Und im Nachbarthread sorgt sich ernsthaft einer um die Gefährlichkeit der Schützenkameraden, die länger nicht zum Training kommen...
  18. einiges zum abgerissenen Kammerstengel ist doch eigentlich nur ein Vorfall von einem User (wie hieß der doch nur...??), der von dem User auch ständig wiederholt wird. Und natürlich von anderen Usern, um den Kammerstengelabreißer (wer war das doch gleich...?) etwas zu ärgern. Apropos Remington 700: @Mausebaer, du hattest doch auch mal eine! Warst du zufrieden damit?
  19. Eine Deko-Slam-Gun edit: Deko-Regenschirmgewehr Deko-Handypistole
  20. Wahrscheinlich alles zusammen. Zur Not sieht man sich mal die Relation von schießsportlich aktiven zu nicht-aktiven Mitgliedern beider Verbände an und backt dann kleine Brötchen. Edit: aber ganz kleine!
  21. Ich nehme an, du beschreibst eine Situation auf der WBK oder IWA, und die Anzeige wg unerlaubten Führen hast du gegen den Sicherheitsmann erstattet? Hattest DU denn an diesem Ort die Berechtigung, deine Waffe zu führen? Wenn nicht, dann kann ich die Begründung über die Zurückweisung der Anzeige nicht nachvollziehen.
  22. Ja, weil der Eigentümer / Besitzer dann führt. Beispiel: Ich als Nichtjäger begleite meinen Jägerkumpel auf dem Weg zum Ansitz. Er drückt mir dabei seine Waffe in die Hand und sagt:"Nimm mal eben", weil er gerade mal seine Hände frei haben muss oder so. Dann verstoße ich in dem Moment auch nicht gegenseitig WaffG, weil er jederzeit eingreifen kann. Das ist kein überlassen. Somit kann ich die Waffe auch nicht geführt haben. Die Waffe wird dennoch geführt, aber vom Besitzer / Eigentümer.
  23. Aber die Kommentare! (Edit: ich krieg's nicht anders formatiert) Und das, obwohl:
  24. SDASS_Nico

    Waffenfett

    Ist kein Fakt. Ballistol verharzt gerade nicht, sondern hinterlässt einen vaselineähnlichen Film. Und jetzt was konstruktives: Ballistol außen an alle Teile, die eine Konservierung vertragen können. Also alles aus Metall. Ich nehme dazu einen Rasierpinsel statt eines Lappens. Motoröl für alle Flächen, die aufeinander gleiten und geschmiert werden wollen. Schlagbolzenkanal generell trocken lassen bzw nach einer entfettenden Reinigung nur einen Hauch (und gleich wieder abwischen) Ballistol. Edit: Ballistol auch nach äußerlicher Behandlung grob abwischen, damit der Fettfilm nicht entsteht.
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