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SDASS_Nico

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  1. Kannst du bitte die Losnummer in Erfahrung bringen und "geschrottet" näher erläutern?
  2. Und ich habe meine Garage heute mit Toschiplatten statt Trapezblechen eingedeckt. Die waren billig und sind genau so gut...
  3. Bei uns auf dem Stand sieht die Risikoabwägung wie folgt aus: so lange ich das Schießen leite, untersage ich die Verwendung von Geco-Munition und erkläre auch die Gründe. Wird auch ausnahmslos akzeptiert.
  4. Die Verantwortungslosigkeit dieser Waffenbesitzer zeigt irgendwie Parallelen zu der Verantwortungslosigkeit von betrunkenen Autofahrern: Eine 'was soll schon passieren?'-Einstellung gepaart mit dem Ergebnis, dass meist Unbeteiligte verletzt und getötet werden.
  5. Wow... das ist mal eine kreative lösung. Du bist ernsthaft bereit mehr geld für ein produkt zu zahlen, als du müsstest, damit das produkt so funktioniert wie es eigentlich für weniger geld schon funktionieren sollte, statt zum gleichen preis einfach ein funktionierendes Konkurrenzprodukt zu kaufen? Klingt irgendwie nach ner gekauften Bewertung ?
  6. Geht mir genau so. Ich habe immer noch zusätzlich die Vereinswaffen dabei. Den großen Blauen gibts aber deswegen trotzdem nicht, sagt meine SB: "Also Herr Nico, nach Schilderung der Sachlage wollen Sie mich jetzt fragen, ob ich Ihnen einen Waffenschein ausstelle?" "Daran hätte ich nie gedacht, aber wenn Sie mir das schon anbieten?" "Vergessen Sie's!"
  7. es gibt menschen, die sich nicht zu fein sind, den satz: "das wusste ich nicht, wo kann ich das nachlesen - wenn mängel bestehen, werde ich sie abstellen" zu äußern. Und dann gibt es die, die stattdessen lieber sagen: "das hab ich schon immer so gemacht! Ist doch noch nie was passiert! Was soll denn der unsinn?!" Die würde ich als der allgemeinen Lebenserfahrung geschuldet als uneinsichtig und unbelehrbar einschätzen. Und der SB wohl auch. Und das zurecht.
  8. Eben nicht. Starre visierung ist auch zulässig. Also kein Bedürfnis vorhanden.
  9. was ist denn z.b. wenn ich eine waffe ordnungsgemäss erwerbe und einsetze (z.b. Dp1, nur originalvisierung erlaubt) und dann später auf die idee komme, für dp2 ( auch verstellbare visierung erlaubt) ein lpa-visier draufzubauen. Dann kann ich sie nicht mehr gemäß ursprünglichem bedürfnis einsetzen.
  10. Schütze beantragt waffe für konkrete disziplin und erwirbt auch entsprechende waffe. später wechselt der schütze den verband. Die waffe ist zugelassen für eine disziplin des neuen verbandes. ist das ursprünglich vom alten verband bescheinigte bedürfnis erloschen? muss der schütze eine bedürfnisbescheinigung des neuen verbandes für seine vorhandene waffe vorlegen?
  11. warum dübelst du den vorhandenen schrank nicht einfach vernünftig an und lagerst 10 waffen drin?
  12. Gemischte Gefühle bei Frankonia Stuhr: Der Büchsenmacher ist sehr kompetent, nimmt sich Zeit und es ist wirklich eine Freude, dort eine Waffe abzugeben. Wo ich schon mal da war, wollte ich Zünder und Geschosse mitnehmen. Wie soll ich es beschreiben... Bei mir zu Hause liegt mehr im Regal. Also nicht nur von der Auswahl, sondern auch von der Menge...
  13. Und du hast immer noch Freunde? Edit: also ich meine echte - keine Facebook"Freunde".
  14. Hallo Andi, interessantes Video. Der miese Ton zieht es leider runter. Hast du schon mal überlegt, dir ein Richt- oder sogar Ansteckmikrofon für deine Kamera zu besorgen?
  15. Du hast mit einem ideologen gesprochen. Sagt alles über den charakter aus. Ziehe deine schlüsse daraus. Etwas anderes ist, wenn man mit leuten spricht, die aufgrund veröffentlichter meinung dem Waffenbesitz ablehnend gegenüber stehen. Die kann manmeist mit Argumenten erreichen.
  16. Woah, diese Aussage ist ja wohl Inkompetenz mit Anlauf!
  17. Zitat meiner sb auf die frage nach bestandsschutz: "Sonst wäre das ja ne enteignung!" Ich erwähnte dann die kurzen flinten und psm-pistolen. Betretenes schweigen.
  18. Habe heute mit meiner sb gesprochen. Sie sagt, dieser entwurf ist 130 seiten stark. Da gibt sie auch nicht viel drauf, weil das eh alle nase lang geändert werden wird. Ihre meinung: Gesetzesvorlage abwarten.
  19. Und das Gehirn weniger Energie zum Konzentrieren.
  20. Nicht ganz. „Muss“ heißt „muss“. “soll“ heißt „wäre echt perfekt, wenn“.
  21. Das schrieb ich im Eröffnungsthread: Mich interessieren eure Meinungen, insbesondere im Aspekt auf die Ausserachtlassung von jagdlich genutzen Kurzwaffen zum Sportschützenkontingent, wobei Verbandsfremde Waffen sehr wohl angerechnet werden. Und in Anbetracht der in kurzer Zeit verfassten Beiträge scheint die Gesamtfragestellung anscheinend interessant zu sein. Edit: Das ist nicht mein Freund.
  22. Danke erst mal für die vielen Antworten; sie bilden dem Grunde nach auch meine Gedanken ab. Natürlich könnte er auch an anderen BDMP-Wettkämpfen mit seinen vorhandenen Waffen teilnehmen. Möchte er aber nicht. Dem guten Mann geht es um's Prinzip. Der DSB-Sachkundeausbilder, von dem ich im ersten Post geschrieben hat, hat ihm ja erzählt, dass das auch ohne Wettkämpfe gehen muss. Und seine Sachbearbeiterin ist der selben Meinung. Die Situation ist jetzt vereinfacht gesagt so: 'Haben-wir-schon-immer-so-gemacht' trifft auf das aktuelle Waffengesetz.
  23. Hallo zusammen, ich gebe zu, dass ich den Titel bewusst provokant gewählt habe, und es mir auch durchaus bewusst ist, dass es diese "Grundbedürfnisumgehung" nicht gibt. Ich möchte auch keine Diskussion über irgend welche Grauzonen-Aktivitäten lostreten. Aber lest selbst: Wie ihr ja wisst, gilt in D das Grundbedürfnis für 2 mehrschüssige Kurzwaffen und 3 halbautomatische Langwaffen. Für jede Waffe darüber hinaus müssen je nach Verband gewisse Regeln wie z.B. Wettkampfteilnahme erfüllt sein. Jetzt habe ich einen Schützen in meiner SLG, der eigentlich im DSB-Bereich zu Hause ist und dort auch jede mögliche Meisterschaft mitnimmt. Und zwar durchaus erfolgreich. Kein Wunder, er ist so oft auf dem Stand, dass er dort eigentlich schon seine Meldeadresse hinverlegen sollte. Dieser DSB-Aktive Schütze hat u.a. 3 mehrschüssige Kurzwaffen über den DSB genehmigt bekommen. Jetzt möchte er gerne im BDMP die Disziplin "Dienstpistole 1" schießen. Leider ist keine seiner Waffen dafür zugelassen - er besitzt ausschließlich Waffen, die nicht auf der Dienstpistolenliste zu finden sind. Weiterhin möchte er diese Disziplin gerne mit einer Desert Eagle in .44Mag schießen. Über Sinn oder Unsinn wollen wir uns nicht unterhalten. Nun sagen die Bedürfnisbefürwortungsrichtlinien des BDMP aus, dass der Antragsteller für die 3. und 4. KW schon mal an einem Vergleichsschießen des BDMP teilgenommen haben muss. Der Schütze hat allerdings noch nie an einem Vergleichsschießen im BDMP teilgenommen. Jetzt könnte man - so ist zumindest meine und die vorherrschende Meinung - sagen: Klare Kiste; er soll gefälligst in irgend einer Disziplin ne Vereinsmeisterschaft mitschießen und gut. Jetzt kommt aber die andere Meinung (unter anderem eines weiteren DSB-Schützenkollegen, der u.A. Waffensachkundeschulungen abhält): In dieser Konstellation muss es eine Ausnahme vom Wettkampfzwang geben, da er keine für seine beabsichtigte Disziplin zugelassene Waffe besitzt. Er müsste also das Bedürfnis für die Waffe, die dann die 4. als Sportschütze, aber die 1. im BDMP wäre, auch ohne Wettkampfteilnahme bescheinigt bekommen. Die DSB-Waffen dürften nicht zugrundegelegt werden, da er sie nicht nutzen kann. Meiner Meinung nach ist der Grundgedanke korrekt, was aber zu einer Aushebelung des Grundbedürfnisses führen würde, da demnach pro Verband bis zu 2 weitere Waffen ohne Wettkampfteilnahme genehmigt werden müssten. Also kann es nicht korrekt sein. Jetzt aber der Knackpunkt: Mit der selben Argumentation werden auf Jagdschein erworbene Kurzwaffen eben nicht zum Grundkontingent für Sportschützen hinzugezählt! Dass einige Behörden das dennoch versuchen, soll hier nicht Diskussionsbedürftig sein. Ich habe dann den Sachkunde-Menschen, der im DSB-Verein auch für die Bescheinigungen der regelmäßigen Trainingsteilnahme zuständig ist, angeboten, über den DSB (in dem ich selber auch noch Zwangsmitglied bin) einen Revolver .44 Mag zu beantragen, für die entsprechend angebotene Disziplin im DSB. Zumal das meine 7. KW wäre, von den anderen 6 keine in der Disziplin zugelassen sind, und ich noch keine Wettkämpfe im DSB bestritten habe. Das ginge selbstverständlich, meinte er. M.M.n. geht es eben nicht, weil selbst die Befürwortungsrichtlinie des DSB ebenso eine Wettkampfteilnahme erfordert. Und damit möchte ich zur Diskussion anstoßen: Warum zählen jagdlich erworbene KW generell nicht in Grundkontingent, während sportlich über einen anderen Verband erworbene und (hier nicht, aber im Extremfall*) im 2. Verband überhaupt nicht nutzbare KW sehr wohl ins Grundkontingent zählen? Gruß, Nico *Dieser Extremfall wäre z.B. ein Schütze, der einen 500er S&W und einen .44er mit 8 3/8" Lauflänge über den BDMP hat, aber jetzt irgend eine Disziplin im DSB schießen möchte.
  24. SDASS_Nico

    VereinsWBK

    Danke, dass du das richtigstellst. Deswegen schrieb ich ja eben, dass diese konstellation auf mich diesen eindruck macht, und nicht, dass das so ist.
  25. SDASS_Nico

    VereinsWBK

    Zur Beantwortung der eingangsfrage: bei jeder waffenübergabe bekommt der schriftführer ne info und korrigiert seine dazu geführte „waffenverwahrliste“. ihr kommt „aus verschiedenen regionen“? D.h., ihr trefft euch nicht regelmäßig zentral zum training? das ganze klingt für mich etwas nach bedürfnisfreier waffenbeschaffung. edit: normalerweise gibt es einen waffenwart, der die benötigten waffen mit zum training bringt. Dann können die auch alle bei dem aufbewahrt werden.
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