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Raiden

WO Silber
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Alle Inhalte von Raiden

  1. Wer so rücksichtslos ist und noch jemand anderen fast umbringt, muss sich den ein oder anderen Ausdruck gefallen lassen.
  2. Ach komm, ich bin durchaus in der Lage, konkrete Fragen zu formulieren.
  3. Oder die schriftliche Antwort besagt, dass man nichts sagt oder die Antwort ist so halbgar, dass man hinterher weniger weiß als vorher
  4. Normalerweise weist man (als Sportschütze) nach, dass man als Person ein Bedürfnis für Waffenart X für Patrone Y hat. Man weist nicht nach, dass man ein Bedürfnis für die Waffe XY mit der Seriennummer 123456 hat. Kann man ja auch so weiterspinnen: man schießt so exzessiv viel Training und Wettkämpfe, dass die Waffe irreparabel beschädigt wird. Und gerade demjenigen unterstellt man jetzt, er habe kein Bedürfnis mehr?
  5. Die Aussage bei beschädigten Waffen kann man aber so nicht stehen lassen. Nur, weil etwas unglücklicherweise irreparabel ist, erlischt ja nicht plötzlich das nachgewiesene Bedürfnis.
  6. Zur Nutzungs-/Kategorienfrage alter Magazine ohne Blockierung: Die zwischenzeitliche behördliche Antwort lautet wie folgt: -der Besitz ändert die Kategorie nicht (you don't say ) -Das BMI hätte mehrfach mitgeteilt, dass das zeitweise Einsetzen statthaft sei -bei zeitweise eingesetztem Magazin wird die Waffe zur Kat.A (logisch, war aber nicht meine Frage) -wenn nicht geschossen wird, sind die Magazine ja auch nicht in der Waffe (seltsame Annahme) und somit ist die Waffe auch nicht Kat. A (auch logisch, war aber nicht meine Frage) Auf meine Fragen wurde also im Großen und Ganzen gar nicht eingegangen. Fazit: Von den verantwortlichen und ausführenden Stellen wird gar nicht überblickt, wo und wie bei der Umsetzung Probleme entstehen, zu denen demzufolge auch niemand eine Antwort weiß. Irgendwelche diffusen Aussagen vom BMI, die sich durch keinen Gesetzesparagraphen stützen lassen, helfen einem in der Not dann auch nicht weiter. Fazit 2: so unklar wie es ist, ist es vermutlich auch gewollt.
  7. Nein nein! Die Volksfront von Judäa!
  8. "Die Bayerische Regierung wird gebeten, in der 20. Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu initiieren, mit der die Schießausbildung der Jagdanwärter und Jäger bundeseinheitlich und verlässlich geregelt wird." Für wie blöd hält der die Leute eigentlich? Solche Leute brauchen wir nicht in den eigenen Reihen.
  9. care to elaborate?
  10. Zumal es auch unsinnig wäre, an die Waffen überm Kontingent geringere Anforderungen an den Besitz zu setzen als an die Waffen im Kontingent. Denn nach der ursprünglichen Thread-Meinung müsste der "Antragssteller" für das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz nur einmal nachweisen, dass er an Wettkämpfen "teilgenommen hat". Praktisch hieße das: einmal Wettkämpfe schießen und auf ewig behalten. Sollte jedem einleuchten, dass das Gesetz so nicht ausgelegt wird. Waffen nach (5) kann nur haben, wer schon Waffen im Kontingent hat. Werden die Bedingungen in (4) für die Kontingentswaffen nicht erfüllt, wird die Besitzerlaubnis widerrufen. Dann rutschen die Waffen überm Kontingent ins Kontingent, die Voraussetzungen werden weiter nicht erfüllt und auch diese Besitzerlaubnisse werden widerrufen. Mal abstrakt gedacht. Praktisch geschieht das natürlich in einem Abwasch. Korrekt läuft eine Bedürfnisprüfung für (4) und (5) so: Werden die Bedingungen für Kontingenstwaffen erfüllt? Falls ja: prima, der Schütze hat regelmäßiges Training oder langjährige Besitzerlaubnis und Vereinsmitgliedschaft nachgewiesen. Hat er dann noch Waffen überm Kontingent? Falls ja: Bitte Wettkämpfe nachweisen (reglemäßiges Training oder lange Mitgliedschaft wurde ja schon nachgewiesen).
  11. Entspringt wohl eher deiner Fantasie. Also sülz mich nicht mit solch einem Quatsch zu.
  12. Behalte deine Kindergartenunterstellungen für dich.
  13. Du zitierst (4), nicht (5). Im Thread ist wohl die Pippi-Langstrumpf-Seuche ausgebrochen.
  14. Was ist an "Bedürfnis zum Besitz" in (5) nicht zu verstehen?!
  15. Ja, und man wollte ja nicht über die EU-Vorgaben hinauspreschen. Was gesagt wurde und was geschrieben steht, sind zwei Paar Schuhe.
  16. Nö, ich buckel nicht, aber ich kann sinnentnehmend lesen. Ich finde die Regeln auch nicht berauschend, aber wer sich nicht um den Erhalt seines Bedürfnisses kümmert, muss früher oder später eben mit einem Widerruf rechnen. Hier sind auch gar nicht alle Waffen 'at risk' oder gar eine Ordnungswidrigkeitenanzeige (lol). Im schlimmsten Fall müssen die Waffen überm Kontingent abgegeben werden. Zumal der TE ja erwähnt hat, dass alle Bedingungen erfüllt sind und das Beispiel ein fiktives ist.
  17. Ja, ist sinnfrei. Denn die Bedingungen für Erwerb und Besitz sind in den Absätzen eindeutig geregelt. Den Anwalt kann man sich sparen und einfach den legitimen Forderungen der Behörde nachkommen, auch wenn es einem nicht schmeckt.
  18. Tja deine Meinung. Weder ist Absatz (4) der alleinige Absatz für eine Bedürfnisprüfung noch bezieht sich der auf Waffen überm Kontingent, da Erwerb und Besitz dieser in (5) geregelt werden. Steht doch da schwarz auf weiß. Der Verweis auf (2) bezieht sich eben darauf, dass (5) nur für organisierte Sportschützen (=Mitgliedschaft in Verein/Verband) gilt. Es gibt ja noch die unorgansierten Schützen, die jeden Mäusefurz extra beantragen müssen (siehe WaffVwV).
  19. Die Forderung der Behörde ist legitim, einfach mal genau den Paragraphen lesen. Zu den "Kontingentswaffen": (3)Bedürfnis zum Erwerb..blabla..regelmäßiges Training...blabla...Mitgliedschaft blabla.. (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen...blabla 4/6x im Jahr Zu den "Wettkampfwaffen" über dem Kontingent: (5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition..blabla...regelmäßig Wettkämpfe schießen
  20. Na was wohl. Aber er kann nicht sein Problem zum Problem der gesamten(!) Jägerschaft machen.
  21. Dass tatsächlich noch Leute über die Stöckchen des TEs springen...
  22. Bleibt Kurzwaffe, da sie mit eingeklapptem Schaft immer noch bestimmungsgemäß verwendet werden kann.
  23. Die armen Büchsenmacher, Händler und sonstigen rechtmäßigen Besitzer. Als Erbe muss man schließlich auch wissen, ob das Ding überhaupt noch funktioniert.
  24. "Die vor 01.04.2003 demilitarisierten Langwaffen blieben zivile Langwaffen, es gab aber keinen weiteren Umbauten mehr. Das ist hier ebenfalls so: die in der Zeit von 01.04.2003 bis 31.08.2020 gefertigten Schusswaffen, welche mit, aus heutiger Sicht, verbotenen Teilen gebaut wurden und für die eine Feststellungsbescheid erteilt wurde, bleiben erlaubte Schusswaffen."
  25. Da täuschst du dich.
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