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micky123

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  1. Nein aber das herumreiten auf folgendem Begriff "Freiheit" Oder kannst du mir erklären warum ein Staat das Recht haben sollte mir vorzuschreiben das ich in ein Rundstück mit einem Durchmesser von 25 oder 26mm kein Loch in die Stirnseite bohren darf um dort einen Nagel, eine Schraube oder ähnliches einzusetzen. Welche Gefahr geht davon für die Gesellschaft aus ?
  2. Es ist doch ein Grundsatzthema. Fraktion I. Auf der einen Seite haben wir die Fraktion die sagt das ein Mensch an sich für sich und seine Handlungen verantwortlich ist und es daher unerheblich ist ob er seinen Nachbarn erschießt oder mit der gewöhnlichen Gasflasche die er im Keller aufdreht um das Haus in die Luft zu sprengen. Es zählt die Tat an sich, das Töten eines anderen menschen ohne Rechtfertigungsgrund muß bestraft werden. Ferner geht diese Fraktion davon aus, das es universelle Werte gibt die jeder normale Mensch beachtet , und er sogar bereit wäre notfalls bewaffnet gegen seine eigene Regierung vorzugehen wenn diese Verbrechen verüben würde. Also eine Akzeptanz des Individiums, des Eigenwillens, eines Gewissens. Fraktion II. Dort haben wir die Leute die eigene Defizite haben, keine eigene ausgeprägte Willensbildung, ein anderes Verständniss von Freiheit (Es gibt kein Grundrecht auf Freiheit) und das Individium hat sowieso sehr wenig Rechte. Der Staat ist alles, er weiß alles und handelt immer zu unserem besten, Sachen wie Auschwitz sind hinzunehmende systemische Betriebsunfälle und kein Bürger,also kein Individium hätte das Recht gegen so etwas bewaffnet vorzugehen. Nicht das Individium,sondern das Kollektiv, also der Staat hält das Ultimo Ratio. (Wenn dieser versagt kann ich dafür nicht haftbar gemacht werden) Da sie selbst verführbar sind, also Waffenbesitz als Privileg für die "Reinen und Guten" betrachten, begrüßen sie solchen waffenbeschränkenden Hürden da ihnen aus ihrer Sicht mit Erteilung einer Waffenbesitzerlaubnis bescheinigt wird das sie "Normal" also das Maß der Dinge sind. Sie glauben das Waffen andere Menschen zu schlechten Taten verführen würden, weil diese auf einmal die Möglichkeit hätten völlig anlaßbefreit zu töten. (ich muß dazu anmerken, das ich Mopedfahrer bin, und ich nicht davon ausgehe das mich jeder Autofahrer der mir auf der Landstrasse auf seiner Seite entgegenkommt nun mit seinem Fahrzeug töten will, weil er aufeinmal bei nacht und Nebel Mittel und Gelegenheit dazu hat.) Das könnte er aber einfach so, praktisch sogar straffrei. Sehr gutes Beispiel für diese Fraktion sind auch sachen wie der Genozid in Ruanda. Über eine Million Menschen hatten schlicht einfach nicht das Recht sich gegen ihre Ermordung und das Abschlachten zur Wehr zu setzen. Und die Guten, die "zivilisierten" durch die Fraktion II beherrschten Länder haben einfach zugeschaut. (Der Staat hatte dort das Gewaltmonopol und hat dieses dort konsequent ausgeübt,solche Betriebsunfälle sind hinzunehmen, es wäre weitaus schlimmer dort den Waffenbesitz für alle zuzulassen und es würde zu vereinzelten verbrechen kommen.) Fraktion III. Ich nenne sie mal die "Bräsigen". Eine Gesellschaftsschicht die damit beschäftigt ist ihr reines überleben zu sichern, nicht gerade mit einem hohen IQ ausgestattet und durch jahrzehntelange Sozialisierung durch die Fraktion II geformte Gruppe. Ich könnte jetzt viel zu dieser Gruppe bzw. Fraktion schreiben aber ich will es abkürzen. Sie ist leicht zu erkennen. Generell scheuen sie den direkten Blickkontakt und es kommen immer so Sachen wie "ich meine ja nur", "ich weiß nicht" usw. Aber diese Fraktion wird auch häufig unterschätzt. Ab einem bestimmten Punkt wird diese Fraktion unberechenbar und kennt keine Gnade, ihr sind die fundamentalsten Werte, wie Fraktion I sie kennt aberzogen worden, und wenn sie durch einzelne verbrecherische Personen aus Fraktion I oder II geführt werden neigen sie zu den fürchterlichsten Taten.
  3. 1. das Recht muß dem Unrecht nicht weichen. B. muß also nicht hinnehmen das sein Eigentum vorsätzlich und ohne rechtsgrundlage oder entschuldigende Gründe beschädigt wird. A. zwingt B. zu einer Notwehrhandlung. Laut ständiger Rechtsprechung des BGH muß A. damit leben das er bei dieser sogar tötlich verletzt werden kann. (Hier ein kleiner Rechtstipp, A.sollte lieber andere Leute nicht dazu nötigen Notwehrhandlungen zu begehen.) 2. Und dann dieser ewige Einwand mit dem Schußwaffengebrauch. (domestiziertes deutsches Verhalten.) Warum nicht? Und ja, ich würde mein Eigentum auch mit einer Waffe schützen. Es gibt in der Juristerei dieses berühmte Beispiel aus der Kaiserzeit, wo Kinder immer wieder Äpfel vom Baum stehlen und der Besitzer dann auf die schießt. Das ist unverhältnismäßig. (Kinder -> Äpfel -> Leben der Kinder) 3. Nochmal: Und ja, ich würde mein Eigentum auch mit einer Waffe schützen. Viele verkennen irgendwie den Grundgedanken unserer Gesellschafft. Was meint ihr wohl warum wir Streitkräfte haben. Wir könnten ja auch einfach den bösen Aggressor aus "dem Osten" (?) bei uns einfallen lassen, uns nicht wehren, dann würde ja auch niemand von uns um Leib und Leben bedroht werden, und dann die Uno oder den Gerichtshof in Den Hag anrufen. 4. A. hat ja nicht nur das Eigentum von B. beschädigt, B. hat auch widerrechtlich das Grundstück von A.betreten um diesen dort anzugreifen ( hämmern gegen die Tür) und in die Wohnung einzudringen. B. wird also in seinem höchstpersönlichen Bereich angegriffen. was wäre eigentlich wenn der einen durch die Tür gestzt hätte. B. lage wird auch noch dadurch verschärft das in seinem Fall die Polizei ihm gegenüber erklärt das sie das "Gewaltmonopol des Staates" aufgegeben haben und ihn nicht mehr schützen wollen. (Er ist quasi vogelfrei.) Das ist ein sehr wichtiger Aspeckt, der seltsamerweise nich öffentlich diskutiert wird, was ist eigentlich wenn die Staatsgewalt erklärt das sie keine Lust hat einzuschreiten und teilweise Hundertschafften bei Plünderungen zuschauen. (Hannover, Chaostage, Plusmarkt) Die Lage wird also durch die weigerung der Polizei noch viel komplexer. 5. (ich habe leider kein Grün) Mal ganz provokant gefragt, ab wann wäre denn ein Schußwaffengebrauch angemessen? Bei einer Vergewaltigung? Warum dort ? Das Opfer müsste sich doch einfach nur nicht wehren, die Situation beobachten und hinterher die Polizei anrufen ,die würde den Täter dann ergreifen und das Gericht würde ihn bestrafen. Das Opfer geht hinterher einfach duschen, die nutzt ja nicht ab. Und niemand wäre am leib und leben geschädigt.
  4. Danke dafür, das drucke ich mir aus und laminiere es mir ein. Ich werde aber auchnochmal die Botschaft anschreiben, habe ich bei den Dänen auch schonmal gemacht weil dort auf der Webseite stand das die Ein und Ausfuhr von Luftdruckwaffen dort verboten ist. Die schickten mir dann eine e-mail in der sie ausführten das sie nach Rücksprache mit der Polizei bestätigen können das dies ein Fehler sei und selbstverständlich Luftdruckwaffen die in Dänemark frei sind dort erlaubnisfrei ein und ausgeführt werden dürfen.
  5. Hallo, ich hatte neulich eine komische Geschichte. ich bringe öfter mal ein LG mit deutschem F im Fünfeck mit nach Deutschland. (Aus SE) Zufällig Kontrolle durch den Zoll. Der meinte dann zu mir ich müsste einen Grund angeben warum ich das bei mir habe. Eine Einladung von einem Verein oder ähnliches. Ich sagte ihm das es völlig ausreicht das das LG in einem Futteral mit einem Vorhängschloss verschlossen ist und ich es bei mir habe, ich brauche dafür keinen konkreten Grund, ich bringe es von A nach B und Ende. Wilde Disko, es wurde telefoniert, ausgiebig betrachtet (Knicker mit 20 Schuß Magazin) und dann konnte ich doch weiter. Wie auch immer, ich will mir jetzt den entsprechenden Gesetzestext (ein LG mit F ist ja Bedürfnisfrei) einlaminieren damit so etwas aufhört. Ich sehe das doch richtig, ich kann so ein in DE freien Knicker doch einfach so , solange er ordnungsgemäß in einem verschlossenen Behältniss ist, bei mir haben. Und wenn ich damit Spazierengehe. Da hätte doch selbst das Magazin gefüllt sein können, das sind doch nur LG Geschosse, solange dieses nicht direkt in die Waffe eingeführt ist. Hat da jemand ein aktuelles Urteil dazu?
  6. mano, die müssen sich doch eine teilen. Da gibt es für jeden nur ein "Stückchen"
  7. micky123

    Gaser aus Ungarn

    Ja, was ist eigentlich mit so einem Fall. Da hat einer so viel illegales in seiner Wohnung gehortet. Hätte der damit nicht schon längs jemanden umbringen müssen? Also ich habe gelernt das Waffen, Munitionsteile und Schwarzpulver in den Händen nicht berechtigter automatisch eine Gefahr für die innere Sicherheit sind und damit sofort Menschen umgebracht werden. Oder hat der Opa sich die Waffen nur angeschafft weil er sich durch 20 Millionen andere illegale Waffen in diesem Land bedroht sieht. Huhn oder Ei ? Der Opa hat da wohl ein Verbrechen begangen das niemanden geschadet hat. Sowas aber auch.
  8. mal zur Glock und zum Wahlhebel. Dann geht man zu einem Einkaufsservice, stellt sich dort als Herr Seehofer vor und beauftragt die Firma so einen Hebel für einen zu bestellen. Und das bezahlt man dann auch bar. Ich selbst würde heute gar nichts mehr in dieser Richtung für mich privat kaufen. Selbst wenn du dir eine Armbrust kaufst , weist du nicht ob du in 5 jahren nicht ein Schwerverbrechen bist und all bei dir auf der Matte stehen.
  9. Die Aufforderung das die Bevölkerung sich bewaffnen soll ist voll gerechtfertigt und auch durch das Grundgesetz wie auch durch das Völkerrecht gedeckt. So wie auch jedermann das Recht hat Verteidigungsschießen zu lernen. Es ist eigentlich immer bitter wenn Richter nicht mal mehr die Grundlage ihres Wirkens kennen.
  10. Das mag sein, deswegen geht aber auch alles den Bach runter.
  11. Naja, da hat jemand zu Weihnachten ein Taschenmesser geschenkt bekommen und sich dabei nichts gedacht. Übrigens wenn man 10 jahre alt wird bekommt man ein Taschenmesser, und Leute die kein Taschenmesser in der Hosentasche haben gehören in der Regel zu den arbeitsscheuen Berufen. Jemand der sich darüber Gedanken macht warum ein anderer ein Taschenmesser mitführt hat meistens Probleme mit der Realität.
  12. Es geht um eine rechtliche Einschätzung. Ob das als Schlagring geeignet ist oder nicht ist irrelevant. Das was du meinen köntest ist ein HMS Karabiner.
  13. Moin, wie ist so etwas wohl einzuschätzen ? Kann das als Schlagring und damit als verbotender Gegenstand eingeordnet werden ?
  14. Verstehe ich nicht, nur weil die im Rahmen der "Eigensicherung" erstmal den Geschäftsinhaber unbewaffnet vorschicken ? Der soll doch dann angeben ob die Luft "rein" ist und die Polizisten den Laden betreten können.
  15. ich kann das mit dem löschen nicht so ganz verstehen. Na und? Dann gibt es eben U-Boote und Leute die einen Sceenshot machen und weiter geben. Was soll dann passieren? Da wird wohl weder das SEK noch das MEK vorbeikommen, und wenn doch, dann nur ein Bitte. Bringt Mettbrötchen mit, so etwas gibt es hier nicht, und haltet bitte auch auf der Fähre die Kühlkette ein.
  16. Wißt ihr was mich wirklich wundertß Das das alle so hinnehmen. Ich habe gerade gelesen das in so einem Kaff in Deutschland eine 15 jährige mit einem Küchenmesser weggelegt wurde. Mit einem Küchenmesser ! Wenn wir in Deutschland klettern oder paddeln sind, muß ich mir jedesmal vorher ansehen ob da nicht irgendein Teil dabei ist das gegen deutsche Gesetze verstoßen könnte. Laß das. Es gibt hier U-Boote und Denunzianten, die Screenshots mach und weiter geben.
  17. mal so . ich suche einen Adapter den ich am ZF aufstecken kann und wo ich dann das Bild über eine kleine Kamera elektronisch abgreifen und auf einem Monitor beobachten kann. Der eigentliche Schütze soll aber weiter schießen können. Kennt jemand so etwas?
  18. Das ist kein Scherz , oder wie einige hier meinen das das nicht sein könnte. Ich bat dann meinen Bruder da doch auch mal hinzugehen und sich auch so einen Antrag abzuholen. (4min.zuFuß) Das geht wirklich nach Gusto. Paralell googlte ich das. Also der SB rühmt sich damit das bei ihm die Anträge nicht so in die Höhe geschossen sind, er rede erst einmal immer mit den Leuten und redet ihm das dann aus. Zu meinem Bruder sagten der SB das das mit ner SSW gar nichts bringen würde, da das bestimmte Klientel hier nur mit scharfen Waffen rumlaufen würde und durch eine SSW zum äußersten gedrängt würde. Es sei sowieso besser gut laufen zu können. Man würde sich sowieso nur unglücklich machen, auch in Notwehr müsste der gebrauch einer Waffe immer erst angedroht werden, und die dürfte ja eh nicht durchgeladen und gespannt geführt werden. Ich könnte nur noch K****n, die Verwaltung hat dafür da zu sein dem Bürger sein Anliegen zu ermöglichen (solange es rechtskonform ist) und nicht um ihn abzuschrecken oder zu belügen.
  19. Es ist eigentlich unglaublich. vor einer halben Stunde rief mich ein Freund an. Er hat in seiner gemeinde einen kleinen Waffenschein beantragen wollen, oder will es. Dort sitzt ein bekannter Waffenhasser. Ersteinmal wird ihm mitgeteilt das die Beantragungsgebühr 50 € beträgt. Alles weitere kostet dann extra. Das kann bis zu 500 € kosten. Der Außendienst musse dann ja erstmal zu ihm kommen und die Geldkassete oder den abschließbaren Schrank in Augenschein nehmen. Der Außendienst käme unangemeldet und wenn er dann nicht da wäre ,könnte das ja abgelehnt werden weil er nicht mitarbeitet. Wer jetzt denkt das wars irrt sich. Er dürfe die Schreckschußwaffe ja sowieso nicht im Stadtgebiet in der Mittagszeit von 13H00 -15H00 führen.(?) Ein Selbstverteidigungskurs sei eh sinnvoller. Und es geht weiter. Outdooraktivitäten? Paddeln ? Signalmittel? Gottes willen da wäre ja die Wasserschutzpolizei zuständig, da müsse er ja auch mindestens ein verschlossenes Behältnis für die Schreckschusswaffe dabei haben. Was ist eigentlich in diesem Land los.
  20. Oh, du meinst so etwas wie, jeder haftet für sein tun? Das wäre ja auch wirklich schlimm, wenn wir den grundsatz aufgeben würden das wir jemanden bestrafen weil ei mit einer Waffe jemanden umgebracht hat, und nicht mehr so tun würden als wenn die Waffen heimlich ihre besitzer zu soetwas anstiften . Diese ganze Verbotslogik ist völlig konfuß, vor allem wenn man zwischen den verschiedenen EU Ländern pendelt. Bitte sage mir wofür die Leute Waffen benötigen, deiner Definition nach rechtfertigt der Mißbrauch einzelner ja immer ein Verbot. Ich paddel, und ich habe noch so einen alten Signalstift der wie ein Kugelschreiber aussieht, in Deutschland bin ich damit ein Schwerverbrecher, hier in Schweden kratzt das kein Menschen. Und ich habe ehrlich gesagt keinen Bock mehr mir immer Gedanken zu machen ob dies oder jehnes verboten sein könnte weil irgendwelchen irren mal wieder der Meinung sind das das Verboten sein müsste. Ich habe das teil einfach für den Notfall mit den dazugehörigen Leuchtkugeln in einer Tupperdose ohne ein Schloss. Das must du dir mal vorstellen, ohne Vorhängeschloss, was da alles so passieren kann. da kann einfach jemand im Schuppen einbrechen,die leuchtkugel und die platzpatrone rausfummeln, ne .22 patrone reinstecken und sich in den kopf schießen. Das ist doch alles paranoid. Irgendwan befolgen die Leute einfach nicht mehr die Gesetze und Verbote des Staates weil er sich als völlig verwirrt geoutet hat , als jemand der völlig weltfremd ist. Und nun nochmal was ganz schlimmes, was dich bestimmt nicht schlafen läßt. Meine Tochter ist gerade 10 jahre alt geworden und hat ein Luftgewehr mit 10 Joule. Wird sie uns damit heute nacht umbringen? Oder besteht die Gefahr das die morgen Amok läuft? Und wir schießen doch tatsächlich einfach im Garten damit. (Was meinste was die ganzen toten Jogger schon stinken an der Grundstücksgrenze) Es sind nicht die Verbote, sondern es ist die moral, das moralische grundgerüst was eine gute gesellschaft zusammenhält. Was für eine Welt.
  21. Hmm, also beim RA anrufen und einen Termin vereinbaren ,zb. in seiner Kanzlei ging also nicht. Oder? mal so ganz nebenbei zu dem Hells Angel und dem toten Polizisten. Es lohnt sich wie gesagt mal näher mit der BGH Entscheidung zu beschäftigen. Der Rocker hätte auch in Notwehr gehandelt wenn er erkannt hätte das das ein Polizist ist der da rechtswidrig an seiner Tür rumbastelt. Die Polizei hatte nämlich gar keine Rechtsgrundlage dort sofort die Tür aufzubrechen. Der Durchsuchungsbeschluss gab das gar nicht her. Es lohnt sich immer die komplette Entscheidung durchzulesen, und vor allem sie zu verstehen. Es gibt da immer wieder die Meinung das der Bürger an sich, sich auch völlig wehrlos rechtswidrigen Taten der Staatsgewalt beugen müsse. Nehmen wir nun also das Beispiel des SEK das sich in der Adresse irrt und aufgrund baulicher Maßnahmen nicht weiterkommt. Die haben da ein riesen Problem, die begehen gerade bewaffnet eine nicht unerhebliche Straftat, der Bewohner hat selbstverständlich das uneingeschränkte Notwehrrecht. "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" , funktioniert nur wenn der Beamte rechtlich zu seiner Handlung befugt ist. Und wie der BGH beim Rocker ausgeführt hatte, war der Polizist der da an der Tür rumgebastelt hatte, eben nicht dazu befugt.
  22. Die "Probleme" sind bekannt. Eine Kurzwaffe stört nicht und sie schränkt auch nicht ein.Das ist reine Gewöhnungssache der Zimmermann hat auch nen Latthammer an der Seite und hat damit kein Problem. Das andere ist viel schwerwiegender und geht viel tiefer. Die Masse der Leute die hier schreiben sind in der Bundesrepublik sozialisiert worden. Das war immer ein künstliches Gebilde, ein Aushängeschild gegen Osten, also ein Leben in einer Blase. Niemand musste wirklich für seine Werte eintreten, der Staat hat alles geregelt und so ist auch das Wertesystem. Nun trifft so eine Bevölkerung auf Millionen von Menschen die ein anderes Wertesystem haben. Das töten eines anderen ist da nicht unbedingt so verwerflich und eher gängige Praxis bei der Umsetzung der Ehre und ähnlichem. Im Grunde genommen hält einfach nur die normale Welt, einzug in unseren Landen,es war immer schon so das das Leben nicht unbedingt so viel galt. Wie sonnst hätten im ersten Weltkrieg irgendwelche Generäle an der Somme 500.000 Menschenleben in einer Woche verheizt. Wie kann man das beschreiben... wie gesagt die meisten leben in einer Blase, ich kann mich noch daran erinnern wie es mir ging, als ich nach Deutschland zurückkam , gerade aus fremden Diensten, massivste Einsatzerfahrung als aktiver Teilnehmer. Und dann Stress mit so einem Rocker/Zuhälter, und der hatte eine Pistole, huhuhh eine richtige echte Pistole, was für ein Held, und damit drohte der dann auch noch, öffnete die Jacke und zeigte aus ungefähr 1,5 m Entfernung auf die Waffe im Hosenbund und legte die Hand darauf.(Nur in der Welt der Blinden ist der Einäugige König, in der normalen Welt hat er ein Handycap. Hat mich wirklich schwer beeindruckt, alles was dann kam nannte sich Notwehr. (ist schon über 25 Jahre her) Nun stellt euch mal vor was so ein neu Zugereister denkt, also jemand der in seinem Heimatland aktiv gegen westliche Truppen gekämpft hat, und nun mit der deutschen oder wie hier mit der schwedischen Polizei konfrontiert ist. Und dann eure anerzogenen Skrupel. Das ist schon beim Ausbilden von Soldaten ein Problem. Es sollte also mal jeder in sich gehen und sich wirklich überlegen zu was er bereit ist ,und zu was nicht. Da ist dann die Art der Waffe in einer notwehrsituation das kleinste Problem. Die meisten hier wären schon erstaunt wenn sie sehen könnte wie wenig teilweise eine Kurzwaffe bewirkt auf kurzer Distanz.
  23. Meine Familie und meine Freunde lehnen keine Waffen ab. Und, es muß für mich erkennbar sein das der Hilfebedürftige bereit war sich zu bewaffnen. Ansonsten 110 wie auch 112 mit Magenschmerzen.
  24. Aus diesem Grunde bin ich auch der Meinung das man als Reservist und ehemaliger Dienstgrad so einem Land nicht mehr zur Verfügung stehen kann wenn es zum äußersten kommt. Waffen sind schlecht, Gewalt ist keine Lösung, sie hätten ja auch weglaufen können,Reden geht immer, das werde ich dann alles aufzählen können, mit Gerichtsurteilen belegen usw. Ich würde auch im privaten Bereich niemanden mehr helfen der über 18 ist, unbewaffnet und überfallen wird. Ich bin fest davon überzeugt, das diese Person mich mit seinen alternativen Mitteln und Methoden verblüffen wird.
  25. Hmm, sind diese Geschosse eigentlich irgendwie kenntlich gemacht ? Hat der einfache Bürger eigentlich die Chance irgendwie zu sehen was er da in der Hand hat ? Gilt das auch für deformierte Geschosse ?
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