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micky123

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  1. hallo, ungewöhnliche Frage. ich suche für eine Armbrust ein laserzielgerät das eben nicht für Schußwaffen gebaut wurde. Hintergrund ist wie folgt: Das BKA hat uns bescheinigt das die Einreise nach Deutschland mit einer Armbrust an der ein Laserzielgerät montiert ist, kein Problem darstellt, wenn das Laserzielgerät (Laserpointer) nicht speziell über eine Waffenmontage verfügt. Hat jemand eine eine Idee was es hier(in DE) an Laserpointern mit einer Universalhalterung , also nicht speziell für eine Waffenmontage gibt?
  2. ich verstehe das einfach nicht. Dem ist so einfach zu entgegnen. 1. Das Waffengesetz hat nur noch faktische Wirkung für Bürger die in der BRD wohnen und sich bei der Ausübung ihres Sportes rechtskonform verhalten wollen. Für alle anderen hat das Waffenrecht praktisch keine Relevanz mehr, sie können sich einfach Waffen kaufen oder sogar selbst herstellen, lagern, wie sie wollen und wo sie wollen usw. Man kann nicht einerseits offene Grenzen ohne jegliche Kontrollen gutheißen, andererseits (wie es Herr Maaß es heute erzählt) solle "Radikalen" der Erwerb von Waffen verwehrt werden. Das ist schitzo, das eine schließt das andere aus. (Da bekomme ich Angst wenn ich mir vorstelle das so eine Justizminister ist.) Leider kommunizieren die Waffenverbände dies viel zu wenig. Wenn Waffen im Privatbesitz so eine massive Bedrohung für uns sind, dann hat der Staat uns verdamt nochmal zu schützen. Also sofortige Grenzschließungen,Reglementierungen für den Privatbesitz von Drehbänken,Borhrmaschinen,Schweißgeräten usw. Kontrolle des Handels mit Wasserrohren und generell den Verkauf von Werkstoffen und 3 D Druckern. Also ich persönlich kläre alle die ich kenne nur noch dahingehend auf, das jeder sich z.B in Frankreich, in Polen, oder auch in Schweden einen 44 VL Revolver kaufen kann. Das verstößt gegen kein Gesetz. Mir scheint das viele die Grundsätze der EU noch nicht verstanden haben. Und das muß kommuniziert werden. "Gebt es auf, ihr könnt das nicht kontrollieren, ihr habt davon keine Ahnung, das hat auch damit zu tun das die meisten von euch keinen richtigen Beruf gelernt haben und von daher gar nicht wisst was Menschen mit ihren Händen erschaffen können"
  3. @ Jacko 5000 hast ja Recht, dann zieh mal los wenn es soweit ist mit dem G 36. Schönen Abend noch.
  4. @ schiiter nein, reiner Praktiker. ich weiß das gefällt vielen immer nicht. Hammelburg, freie Plenne, Seitenwind ,eine Senke muß überschossen werden, also wechselnder Wind. Die Soldaten die vorher noch auf der Standortschießanlage getroffen haben, treffen nicht. Dann die Erklärung, einfach 1-1,5 Mannscheiben daneben halten. Das ist doch die gelebte Praxis. Es gibt Praktiker und es gibt diese Spezialisten, die Spezialisten wissen immer alles, haben aber noch nie ihr Leben für ihre Meinung, für das brilliante Wissen in die Waagschale geworfen. Gerade beim Schießen immer wieder zu erkennen, Fachspezies, nur wenn dann unter Zeitdruck und vieleicht auch bei schlechten Wetter die Dinger ins Ziel gehämmert werden sollen , dann ist immer irgendetwas. Der Abzug hat gekratzt, das Licht, und was nicht noch alles. Seien wir doch mal ganz ehrlich, nehm einfach mal ein G 36, zieh es einmal durch den Dreck , bevorzugt im Herbst bei Regen und 3 Grad celsius. Dann die Waffe aufnehmen, und sofort anfangen zu schießen, und wenn nichts mehr getroffen wird weil es nicht möglich ist durch die Optiken etwas zu erkennen , dann der Aufsicht erlauben euch solange zu treten bis du die Optik wieder klar hast und gezielt schießen kannst. Stress und Adrealin fördert das nur, vielleicht atmest du dann auch nochmal völlig verschwitzt auf die Optik, steigert die Effektivität ungemein. Gibt noch mehr Tritte. Mich interessiert nur "geht oder geht nicht".
  5. Wenn auch spät, nach 105 Seiten, aber egal. Als das G 36 damals beim Bund eingeführt wurde, musste ich nur lachen. Ein Gewehr mit 2 Optiken ohne Kimme und Korn , die Öffnungen für die Optik so klein das man sie kaum reinigen konnte (Schnee,Matsch,Regen), vor allem wenn man Handschuhe anhatte. (PzGren) Dann das Kaliber. hatte eine Menge praktische Erfahrung mit der FAMAS, eigentlich ne gute Sache, aber das Kaliber war ein Witz. Windanfällig, die Geschosse wurden vom Sand oder den Lehmwänden einfach geschluckt. Alles über 200 m war praktisch mit S******e beschmiert. Bei Menschen pitschte das Geschoß teilweise einfach durch. Abhilfe wurde dann durch andere Mun geschaffen, das Geschoß fing nach kurzer zeit an zu taumeln und hatte so Wirkung. Über das mit der Plaste und Elaste konnte man streiten, das Gurtsystem , einfach nur ein Witz, ist gar nicht möglich das G 36 so wie die FAMAS vor die Brust zu hängen. Ich weiß nicht wie oft ich Mündungen von G 36 gesehen habe die über den Boden kratzten durch die ultra coole seitliche Trageweise. Ist halt ein Schönwettergewehr, passt irgendwie auch zum deutschen System, mich wundert nur das man das nicht noch in verschiedenen Kalibern angeschafft und an die Manschaften ausgegeben hat. Die Deutschen,Logistikweltmeister, 2 Kriege in den Sand gesetzt und als Konsequenz alles noch komplizierter gemacht. Ich will mein G 3 zurück, mit ner Optik, scheiß aufs Gewicht oder das die Mun schwerer war, ich hab kein Book auf einen Zug wo allein die Mun anforderung schon ein Abenteuer ist. Danach kommt nur noch "jeder bringt mit worauf er Bock hat".
  6. Nun ja, sie stellt die vorherschende These , das nur der Staat das Gewaltmonopol innehaben darf infrage. Wir haben doch folgendes Problem. Normalerweise sind Polizisten,Staatsanwälte und Richter die Garanten für die rechtskonforme Umsetzung des Rechts in unserer Rechtsordnung. Im September 2015 , wenn nicht schon vorher, haben aber Polizisten,Staatsanwälte und auch Richter das bestehende Recht selbst negiert und damit aufgezeigt das sie keine Garantenstellung mehr ausüben wollen und sich weigern die Rechtsordung der Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen und zu schützen . Mir ist keine einzige Rechtsgrundlage bekannt nach derer ein Polizist, eine unbekannte Person, also ohne Ausweispapiere an der Deutsch/Österreichischen Grenze passieren lassen konnte. Ist ja auch unlogisch, denn dann wäre die Grenze, und die Rechtsgrundlagen der Einreisebestimmungen ,die ja immerhin vom deutschen Bundestag beschlossen und verabschiedet wurden ja nichtig. Mir fallen aber zahlreiche Gesetze und Verordungen ein, nach dennen die Polizisten verpflichtet waren diese Leute an der Grenze abzuweisen oder bei einem Aufgriff im Inland festzusetzen. Es fällt mir wirklich schwer, aber die Polizei wie der gesammte Justizapparat haben ganz deutlich gezeigt, das sie nicht mehr die Garanten für die Durchsetzung der Rechtsordung in diesem Land sind. Es ist praktisch so eine Art "bewaffnete Bande" die lediglich aufgrund ihrer Bewaffnung und Macht agiert und sich selbst nicht mehr unser freiheitlichen Grundordnung verpflichtet fühlt. Damit sind wir kein Rechtsstaat mehr, denn das Recht zeichnet sich eigentlich dadurch aus das es unterschiedslos angewendet wird und für jeden Menschen gilt der die Grenze der Bundesrepublik Deutschland überschreitet. Hört sich ganz schon krass an, ist auch krass, aber die meisten von denen sind eben keine unbescholtenden und gesetzestreuen Mitbürger, sondern das schlimmste was einem demokratischen Staat passieren kann. Es gibt also gute Gründe für so etwas wie den zweiten Zusatzartikel in der US Verfassung, den es muß ja ein Ultimo Ratio für die Bevölkerung eines Landes geben wenn die von ihnen gewählten Volksvertreter durchdrehen und die Polizei wie auch die Justiz anfängt großflächig das Recht zu brechen. Und das sie das Recht brechen, das wissen die sogar ganz genau, ich hatte neulich ein Gespräch mit einem Oberstleutnant der BW Unterstützungskräfte, an der Grenze, der räumte sichtlich und mit unbehagen ein, das er wie auch die anderen genau wissen ,das das was sie machen gegen die Rechtsordnung dieses Landes ,also rechtswidrig ist und trotzdem durchgeführt wird.
  7. Nach der rechtsprechung des BGH hatte der Mann keine Beleidigen Worte auf seiner Tasche. Warum also dann die Durchsuchung?
  8. ich hoffe das das ironisch gemeint war. Unsere Firma bringt in kürze einen Bausatz/Dekosatz "Slamgun" auf den Markt. (Ist natürlich nur zur Dekoration und um ihn an die Wand zu hängen gedacht.) In Schweden wurde uns schon mitgeteilt das lediglich das Teil was den "Schlagbolzen" integriert hat ,als erlaubnispflichtiges Teil (Verschlussstück) einzustufen ist. Ansonsten kein Thema. Selbstverständlich liefern wir den Bausatz/Dekosatz dann ohne die zentrische Bohrung, aber mit Nagel. Für den deutschen Markt kläre ich das gerade ab. (Sehe ich eigentlich bis auf die üblichen Drohungen von gewissen Behörden auch nicht weiter problematisch.
  9. Der Handel mit einschüssigen VL die als Vorbild ein Modell vor 1870 haben und Armbrüsten , Pfeffersprays ist frei. Solange ich hier in DE keine feste Betriebsstätte habe, kann ich hier auch freie Waffen anderer Art verkaufen. (EU Recht) Stichwort: "Mobiles Lager"
  10. Nein, es war eben kein Fehler. Nur die extreme Beleidigung führte zu einem Senatswechsel. Es gibt Situationen da geht es nicht anders. ich glaube du hast noch nie erlebt wie verbohrt solche Richter sind wenn sie ihren Gerechtigkeitsfeldzug gestartet haben. Ich darf ja nicht umsonst straffrei sagen das die gelogen haben. manchmal muß man das kleinere Übel wählen und eben 30 Tagessätze in Kauf nehmen.
  11. hallo, nein, ich will nicht illegal eine Waffe kaufen. Es geht um die Ausführungen hinsichtlich der Notwehr und des Notstandes. Ich habe drei Richter die gelogen und getäuscht haben, und sogar zum Betrug anstiften wollten schlicht beschimpft. Ich habe dieses dann auch so dem Prasidenten des Gerichts so mitgeteilt damit sofort der Senat gewechselt werden muß. Hat auch geklappt, der andere Senat hat dann auch anders entschieden. naja, 30 Tagesätze. Ich bleibe dabei ,ich durfte Richter die so offensichtlich lügen und damit unveräußerbare Rechtsgüter verletzen wollen, damit stoppen das ich sie so extrem beleidigte das sie aus dem Rennen fielen. LG meint ich hätte nur rügen dürfen, nicht aber so beschimpfen. Es wäre auch unerheblich ob mittlerweile feststeht das die Richter gelogen haben, Schmähkritik geht garnicht. Ich meine das Recht muß dem Unrecht nicht weichen und wenn ein rechtswidriger Angriff auf meine primären Rechtsgüter erfolgt, habe ich das Recht diese Angriffe mit dem mildesten Mittel das mir zur Verfügung steht abzuwehren und den Angriffen Einhalt zu gewähren. Eine Frau die vergewaltigt wird wird ja auch nicht verurteilt wenn sie zum Vergewaltiger während der Tat sagt das er ein Dreckschwein ist.
  12. hallo, hier war vor kurzem ein Beitrag hinsichtlich eines Urteils in dem es um folgendes ging: Frau trennte sich von ihrem Freund, der stalkte sie und bedrohte sie auch immer wieder. Das wurde immer schlimmer, Polizei machte nichts. Der neue Freund der Frau besorgte sich illegal eine Waffe. Der Stalker drang durchs Dachfenster ein und wurde daraufhin vom neuen Freund der Frau mit mehreren Schüssen niedergestreckt. Freispruch wegen Notwehr. Freispruch wegen der illegalen beschaffung einer Schußwaffe, da der Schütze schon den kauf in einer Notlage/Notwehrsituation machte. Wer kann mir da weiterhelfen.
  13. hmm, das hat was mit der Macht des faktischen zu tun. Das GG wurde vor dem bestehen, bzw der Gründung der BRD genehmigt. Das Wort genehmigt bringt es eigentlich ganz gut auf den Punkt. Es stand dem deutschem Volke eben nicht frei eine wirklich freiheitliche Verfassung selbst zu bestimmen. Das ist aber in Anbetracht dessen was geschehen war, auch nicht ungewöhnlich. Aber es lohnt sich einfach mal mit dem Unterschied eines Grundgesetzes und dem einer Verfassung zu beschäftigen. Das GG war eine Art Geschäftsordnung für die drei Westalliirten Besatzungszonen. Die Gründung der BRD war eine rein politische Entscheidung der Besatzungsmächte. Das dies eine gute Entscheidung war zeigt sich heute sehr gut am Beispiel Irak, wo derartiges versäumt wurde um billig davonzukommen. Seien wir also mal ganz ehrlich, es war einfach nur bequem das GG als Verfassung anzusehen und nach so vielen Jahren 1990 einfach so als "Verfassung" beizubehalten. Für mich hat das GG aber Verfassungsrang ist ist praktisch mit einer Verfassung gleichzusetzen da es ja tatsächlich besteht und als solches von der Masse der Bevölkerung auch so aufgefast wird. Eine rein juristische Diskussion ist daher rein akademischer Natur, die nicht zu ende gebracht werden kann. Die gelebte Praxis ist das Korrektiv, dem sich letztentlich auch die rein akademische Disskusion unterzuordnen hat. Ein weiteres sehr gutes Beispiel sind die deutschen ostgebiete unter polnischer Verwaltung. Es gibt ein Völkerrecht, es gibt aber eben auch die gelebte Praxis, und ich glaube nicht das jemand der normal denken kann, jetzt aus dem recht bestehen wird das diese Gebiete von Polen geräumt werden müssen, und die Bevölkerung wieder in die alten östlichen Gebiete umsiedeln muß um die dortigen heutigen Bewohner zu vertreiben. Irgendwann muß mal ein schlußstrich gezogen werden. Abschließend mal zum Priveleg hinsichtlich des Waffenbesitzes. Ich kann der Verfassung/dem GG nirgendwo entnehmen das der Waffenbesitz untersagt ist, oder ein privileg einer bestimmten Bevölkerungsgruppe sein soll. Ich schreibe es immer wieder, allen die am GG beteiligt waren, war eigentlich völlig klar was es bedeutet wenn nur der Staat bewaffnet ist und ein Gewaltmonopol hält. Sie brauchten dafür einfach nur aus dem Fenster zu schauen, sie sahen es aber auch schon wenn sie von zu hause losführen. ganz Europa lag in Trümmern, weil es ein Gewaltmonopl des deutschen Staates gegeben hatte, das generell von jedem deutschen Staatsanwalt,Richter und Polizisten mißbraucht wurde. Als korrektiv für solche Fälle wurde der Artikel 20 Abs. 4 eingeführt. Wenn aber dieses Widerstandsrecht besteht gegen den Staat an sich, wenn er wieder mal alles mißbraucht, so stellt sich doch die Frage wie dieses durchgeführt werden könnte wenn die Bevölkerung nicht bewaffnet ist. Wenn Demonstrationen usw. ausreichen sollen, dann währen die Gründerväter entweder reichlich dämlich gewesen oder doch sehr zynisch weil sie Millionen Todesopfern in deutschen Kz vorwerfen würden das diese nur nicht genug demonstriert hätten. Es ist in der Natur der Dinge das ein Staat versucht immer mehr an sich zu ziehen, und es muß die Natur und die erste Pflicht des Bürgers sein erst mit demokratischen Mitteln darüber zu wachen das der Staat nicht durchdreht, aber schlußendlich muß er auch in der Lage sein, das Korrektiv zu sein , sprich das Ultima Ratio , also die möglichkeit dem ganzen Spuk mittels Waffengewalt ein Ende zu machen. Denn eines vergessen die meisten immer wieder, nicht der Staat, sondern der Bürger ist der Garant seines eigenen und des wohlergehens seiner Kinder. Staaten und ihre Führungs und Durchführungspersonal verrecken nicht in Schützengräben, verbrennen in Feuerstürmen oder werden auf Flughäfen in die Luft gesprengt. Der Bürger haftet also immer für das was "sein Staat" macht . Also habe ich die Wahl , lieber vielleicht ein paar Tote im Jahr durch allgemeinen freien Waffenbesitz, oder mal wieder ein paar Millionen Tote weil der Staat das Gewaltmonopol hat in kauf nehmen bereit bin. Wenn ich die Nachrichten sehe, und sehe wie deutsche Politiker wieder davon träumen das man es dem Russen mal wieder (übersetzt) besorgen müsste , dann stellt sich für mich schon die Fragen ob sich nicht Großteile der Bevölkerung wieder zumindest ein Jagdgewehr anschaffen sollten. Das was ich hier und jetzt Schreibe ist natürlich Blödsinn, wenn aber erstmal die Wahlen ausgesetzt sind und es ein allgemeines Demoverbot gibt, wird das anders bewertet werden.
  14. das ist recht einfach zu erklären, ich habe mit so etwas viel zu tun. Das Gericht verfolgt eine ganz bestimmte Richtung, es weiß das durch die Verweigerung eines Rechts im eA Verfahren ein Zustand eintritt der in der Regel nicht mehr geheilt werden kann. Selbst wenn der Kläger dann im ordentlichen Verfahren obsiegt, hat er verloren den der Schaden ist ja schon lange eingetreten und kann praktisch nicht mehr gut gemacht werden. Das hat System und geschieht am laufenden Band. Denn die Richter haften ja nicht für ihr Tun, stell dir nur mal vor die würden so wie der Mann dem die Lizens entsogen wurde für das haften was sie so vorgebracht haben. Es geht bei Gericht nicht mehr um Recht oder Unrecht, sondern um Prozesstaktik. Es müssen sich mal viele davon lösen das es rein darum geht ob man recht hat oder nicht, es geht darum ob man Recht bekommt oder nicht.
  15. @heletz Nun ja, das sehen die Strafgerichte und die Staatsanwaltschaft aber wohl anders.
  16. es ist interessant wie sich der Kreis schließt. Hat der Mann eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen? Eher nicht. Also ist er einer Gesinnungsjustiz zum Opfer gefallen. Hier schon ein Hinweis auf das was sich noch abspielen wird. "Im Sozialrecht führen immer mehr Oberlandesgerichte (LSG) in ihren Beschlüssen und Urteilen aus das sie der höchstrichterlichen Rechtsauffassung, (in deren Fällen) dem BSG nicht folgen und komplett entgegengesetzt urteilen." Das werden vor allem die legalen Waffenbesitzer noch merken. Rechtssicherheit war einmal. Mittlerweile sollte eigentlich jedem hier klarsein das unsere Justiz das Waffenrecht mißbraucht um die Legalwaffenbesitzer zu drangsalieren. Die Gerichte führen immer wieder an das Waffen im Volk eine immense Gefahr darstellen für die Bevölkerung. Das dies idiologisch bedingt und völlig verlogen ist ist,dürfte völlig offensichtlich sein. Denn die tägliche Praxis beweistdas diese Richter und Waffengegner lügen. Es sind Millionen nicht registrierte Waffen im Land. Jeder Bundesbürger kann sich in ein Auto,einen Zug setzen oder notfalls zu Fuß eine Schusswaffe völlig legal im europäischen Nachbarländern erwerben. Der Staat selbst hält diese Gefährdung für so abstrakt ,also die Gefährdung durch Waffen im Volk für so bedeutungslos das er es ablehnt die Bundesgrenzen zu sichern und zu kontrollieren. Und das, nur das wäre der Maßstab, wenn Waffen so gefährlich wären, müsste der Staat unterbinden das Waffen illegal ins Land gelangen könnten. (Ich möchte hier nur mal darauf hinweisen das der Zoll noch in den 60er jahren auf Leute geschossen hat die mit Kaffee die Bundesgrenze illegal passiert haben.) Es sei also dahingestellt ob der Mann schlau war oder nicht, er hat keine Straftat begangen, er hat niemanden gefährdet, und nur das kann der Maßstab für eine Sanktion seitens des Staates sein. Im Grunde genommen schafft das Waffengesetz nur so eine Art Scheinwirklichkeit also ein Leben wie im Film Matrix für einen Großteil der Bevölkerung, ihr wird suggeriert das das in Besitzbringen einer Schußwaffe schwer wäre, er also der Staat darüber wachen würde das nicht zu viele Schusswaffen ins Volk gelangen . Er blendet also einfach nur. Und dieses ist eben auch vielen Leuten in den betreffenen Stellen bewusst, deswegen stürzen sie sich auf die kleinsten Verfehlungen eines Legalwaffenbesitzers um ihn zu ruinieren, um sich zu rächen, aber auch um ihre Verblendung ihr weltbild aufrecht zu halten.
  17. hallo, komische Sache, heute hat meine Kleine die im EU Ausland wohnt Post vom Bundesverwaltungsamt bekommen. "Aufgrund Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes im Ausland, bitte ich um Mitteilung, ob Sie weiterhin bedarf an dem kleinen Waffenschein haben. Sofern das der fall ist, sieht das waffengesetz für alle Inhaber waffenrechtlichr Erlaubnisse die regelmäßige prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung im 3-Jahres-Turnus vor. In diesem Zusammenhang bitte ich um die vorlage eines Führungszeugnisses des Gastlandes in Deutsch (in übersetzter beglaubigter Form) oder ähnlich aussagekräftige Dokumente (§4 Abs.3i.V.m §5 Abs.5 WaffG)." Was mich als erstes wundert ist der Umstand das das beglaubigt und übersetzt sein soll, Behörden eines Mitgliedstaates der EU haben die Dokumente anderer Mitgliedsstaaten im Original zu akzeptieren und müssen sie ggfs. selbst übersetzen. Mich persönlich würde mal interessieren inwieweit Einträge in ausländischen Registern die Zuverlässigkeit in Deutschland betreffen. Es gibt immerhin im Ausland Straftatbestände die es in Deutschland eben nicht gibt. Ich muß da ehrlich lachen,weil ich wurde schon mal in Albanien wegen Selbstjustiz in Abwesenheit verurteilt weil ich ein in Deutschland gestohlenes Auto einem Mitglied eine Diebesbande (der zufällig auch noch der Sohn eines Ministers war) wieder abgeknöpft hatte. (Die meinten ich hätte die Polizei dort vorher einschalten müssen , was ich ein wenig komisch fand, da ja etliche Polizisten und Staatsanwälte zur Bande gehörten.Die hätten sich wohl eher nicht gegenseitig festgenommen) Und nein, es liegt nichts vor, wir handeln sogar mit Waffen im Gastland, ich bin einfach nur erstaunt.
  18. Also ich habe immer nur aus Angst um Leib und Leben und dann instinktiv nach einem durch die Ausbildung verinnerlichten Ablauf automatisch gehandelt.
  19. es geht viel tiefer. Die meisten der Uniformierten wissen das das alles Scheisse läuft. Sie halten nur einfach den Mund um nicht aufzubegehren, um keine Schwierigkeiten zu bekommen, um ihren völlig überschuldeten Lebensstil zu halten. Als mein Vater gestorben war (Jäger/Sportschütze) hatte ich damals Mun in den komischten Kalibern und teilweise nur 2-3 Schuß. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung (die schon der Hammer war, ein Schweizer der mit zwei Haftbefehlen gesucht und in DE mehrere Betrugsverfahren offen hatte,beschuldigte mich ihn im Rahmen der Ermittlungen gegen ihn genötigt zu haben. Die haben den nicht einmal vorher durch den Rechner geschoben.) Wie auch immer. (Damals war der Besitz von Mun noch frei.) ich sitze also bei der kripo, man kennt sich, der KHK flucht die ganze Zeit "was soll das alles, jeder weiß doch das der Besitz frei ist" usw. Ich frage ihn warum er oder seine Dienstelle dann nicht einfach den StA anzeigt wegen Verfolgung Unschuldiger im Amt. Große Augen schauten mich da nur an. Und das ist es eben, es fehlen die Selbstbereinigungskräfte bei den Jungs. Kommst auf die Wache und auf der anderen Seite steht jemand in Uniform der wegen Förderung von Prostitution verurteilt ist.Das sagt doch alles.
  20. Taktik ist doch das Schlüsselwort! Wer ist die ZP? Ein Rechtsanwalt. Wenn ich einen Rechtsanwalt wochelang obsen muß um einen Zugriff in der Wohnung mit kindern durchzuführen, dann stimmt da was nicht. Einen Rechtsanwalt, also jemanden mit dem ich jederzeit einen Termin vereinbaren kann, denn ich sogar fast überall hinbestellen kann. Wovon spricht da also die Polizei. Als erstes rufe ich doch beim Amts und Landgericht an ob der RA dort demnächst einen Termin wahrnimmt. Wenn ja, bittet ihn der Richter zur Seite und zwei Herren in Zivil nehmen ihn dann mit. Also die Liste der Möglichkeiten einen RA abzufangen ist ellenlang, der kommt gleich nach einem Arzt. Wenn ich/ wir einen RA abfischen müssten würde ich doch nur grinsen. Ich habe gehört das man sich sogar einen Termin geben lassen kann wo der in der Kanzlei ist,und auf einen wartet. (sind aber nur Gerüchte.) Nun geht es aber weiter. Der bewaffnete Zugriff in der Wohnung oder dem Haus in dem sich Frau und Kinder aufhalten ist einer der größten Grundrechtseingriffe und Verstöße die es gibt. Und wenn der Mann eine Waffe besitzt und die Widerstandzeit seiner Tür das hergibt, wird er fast automatsch das Feuer eröffnen um die Kinder zu schützen. Das alles geht doch nur einigermaßen gut aus wenn das SEK schnell den Zugriff machen kann. (Mal so ganz nebenbei, eigentlich wird vor jedem Einsatz gewettet ob die ZP sich einscheißt oder einpißt) Kritisch wird es doch wenn die ZP ungewöhnliche baulich Maßnahmen getroffen hat,, das fängt schon mit drei Kanthölzern quer hinter der Tür an und hört bei durchwurfhemenden Folien in den Fenstern(von innen!) auf. Seien wir doch mal ganz ehrlich, die Masse der SEK Einsätze bei normalen Bürgern ist völlig überzogen und Teil der inübhaltung des Teams. Wie gesagt der Zugriff nachts in einer Wohnung bei jemanden wo ich weiß das der Waffen besitzt ist im Grunde genommen das blödeste was es gibt. Mal was ganz anderes. Was passiert eigentlich mit den Kindern die komplett traumatisiert werden können, weil die 4 jährige Tochter doch noch nachts in Ehebett rüberflutschte? Fazit: Eine Lösung geht nur über das Geld.Überall wo das unverhältnis war oder die ZP unschuldig ist muß das Bundesland zu extremsten Schadensersatz herangezogen werden. Das muß sofort im 5 stelligen Bereich anfangen. Wenn die ZP unschuldig ist muß auch den Beamten klargemacht werden da sie einem Bürger jegliche Grundrechte genommen haben und im Grunde genommen nichts anderes darstellen als eine Gruppe Bewaffneter die eine Familie nacht überfällt.
  21. Und genau so ist es. Komischer Weise hat das auch mit dem Alter der Polizisten zu tun. Wenn man Glück hat, sind das zwei ältere, ruhig und verstehen meistens ihr Handwerk. Solange das Gegenüber sich nicht bedrohlich verhält oder hektisch nach der Waffe greift bleiben die nämlich cool und Fragen ersteinmal nach den Papieren und ob man eine Waffe trägt (wenn verdeckt aber für Profis doch sichtbar). Junge Beamte neigen eher dazu dann hektisch zu werden. Gerade die Einstellung das Waffen bei Zivilisten eher unüblich sind führt auch bei der Ausbildung für Soldaten die ins Ausland entsenden werden sollen immer wieder zu abstrakten Situationen. Selbst im A Land kann man nicht einfach auf jemanden schießen weil der eine Kaschi trägt oder im Auto im Fußraum der Beifahrerseite liegen hat. Irgendwie widersprechen sich hier auch die Befürworter des liberalen Waffenrechts.Mich stört es nicht wenn die Person vor mir an der Kasse an der Tanke eine Waffe trägt. Denn ich weiß das die nicht einfach so losgeht. Mich würde es nur stören wenn er sie freimacht und damit rumfuchtelt.
  22. Aber nur im Normalfall. Es werden nicht alle Arten von erlaubnispflichtigen Waffen erfasst.
  23. Nun, ja, den Bescheid gerade durchgelesen und gelacht. Wo genau seht ihr das Problem. Dann muß die Firma die 4 Kartuschen eben fest einbringen und beim Lauf einfach die Gelenkschraube anders gestalten. das hätten die aber vorher wissen müssen. Anstadt Schraube einen Bolzen und die leeren Gehäuse für die Kartuschen müssten dann eingeschickt werden. Selbst ich, und ich bin ein ganz kleines Licht, war für unsere Firma schon in der Lage ein Waffengesetz zu lesen, und was noch wichtiger ist, zu verstehen um durch kleine Änderungen alles ins Leere laufen zulassen. ich kann mich da einfach immer nur wundern.
  24. Was kann eigentlich am Waffenbesitz unmoralisch sein. Aus meinem Verständniss heraus, müsste doch jeder Bürger ein Interesse haben im falle einer Notlage,Katasrophe,Unruhen usw., über mindestens drei Wochen autark zu sein, um dem Staat selbst, seinen Bediensteten die Möglichkeit zu geben sich den wahren Problemen zu widmen. Und das schließt für mich auch den Waffenbesitz mit ein, da in einer normalen Wohngegend so die Bewohner selbst eine gewisse Zeit die Ordnung aufrecht erhalten können. Das sollten eigendlich die Basics eines Staatsbürgers sein. Auf gut deutsch: Wenn jedes jahr halb Köln im Hochwasser absäuft, kann es nicht sein das staatliche Organe damit gebunden werden weil leute zu blöde sind sogar essen zu bevorraten. Und in ein Haus, das in einem Strassenzug liegt wo alle Haushalte bewaffnet sind, steigt auch keiner ein wenn in der ganzen Stadt das Licht ausgeht.
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