

micky123
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Laß mich mal überlegen....... Die Akten sind gerade nicht da, der Mitarbeiter ist im Urlaub oder krank, bitte begründen sie ihr Interesse ausführlicher, nein darauf haben sie keinen Anspruch, Datenschutz sie wissen schon, das hat es noch nie gegeben, dazu kann ich keine Auskunft geben, wie kommen sie darauf das sie einen Anspruch darauf haben, das steht so im Gesetz ? na schön aber ich habe meine Dienstanweisungen, wir sind ein Rechtsstaat, sie können ja beim Verwaltungsgericht vorstellig werden bedenken sie aber die Kosten und den Umstand das diese völlig überlastet sind, die Akten sind bei Gericht, die Akten bzw die Unterlagen sind gerade auf dem Postweg, ja ja 2 jahre ist hier nicht ungewöhnlich, klagen sie doch wir sehen uns dann je nachdem in 6-9 Monaten, mal so unter 4 Augen für mich hat das keine Nachteile wenn ich/wir das Verfahren verlieren sollten, das Gericht hat nicht genau bestimmt welche Blätter der Akte wir ihnen zur Verfügung stellen müssen,usw. Reicht dir das für den Anfang ?
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IN DE gibt es ein gesetz das letztentlich besagt das die Behörde dir irgendwann mal Einsicht in Unterlagen geben kann wenn sie dazu Lust hat. Gesetz und Praxis ,da liegen Welten dazwischen. mal zu den "Gerüchten". Ich Schweden mußte eine Ministerin ihren Hut nehmen weil sie mit ihrer dienstlichen Kreditkarte Godies eingekauft hatte. Und warum ist das rausgekommen ? Weil jeder die dienstlichen Kreditkartenabrechnungen der Ministerin einsehen kann. Der Datenschutz ist eindeutig pervertiert worden,und zwar zu Lasten der Bürger. heletz. Demokratie ? In einer Demokratie hätte das Parlament darüber abgestimmt ob Deutschland eine so einschneidene Entscheidung wie "alle dürfen rein " stattgefunden hätte. Teile mir doch mal mit wofür wir noch ein Parlament benötigen wenn sowieso 80 % aller Gesetze aus Brüssel vorgegeben werden und bei einer der wichtigsten Entscheidungen der letzten 50 Jahre das Parlament nicht mal mehr vorher angehört werden muß ,geschweige denn das recht hat darüber abzustimmen. Das was du meinst ist wirtschaftlicher Wohlstand. Das hat aber nichts mit Demokratie zu tun.
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Ich kann in Schweden ,einem EU Land, in eine Behörde reingehen und verlangen das ich Einblick in alle Akten und Verträge bekomme, ohne zu sagen wer ich bin oder wofür ich das brauche. Denn der Bürger finanziert den Staat und muß ihn daher auch kontrollieren können. Wer öffentliche Gelder bekommt oder ausgibt muß damit leben das diese Vorgänge von jedem eingesehen werden kann. Wenn ich also mit einem Arbeitsrichter zu tun habe, muß ich doch einsehen können für wenn der noch so "nebenbei" arbeitet usw. Wenn eine Behörde mit einer privaten Firma einen Vertrag abschließt, muß doch jeder Bürger diesen Vertrag einsehen können um zu sehen ob das in seinem Interesse ist was dort geschieht so das er sein Wahlverhalten daran ausrichten kann. Wenn die Firma meint das alles sei Geschäftsgeheimnis , dann muß sie eben keine verträge mit der Behörde machen und auf das Geld verzichten. In Sachen Demokratie haben die deutschen noch richtig was zu lernen, ich denke mir das wird erst kommen wenn der Mist bis zum Hals steht und sie von sich heraus eine freie Verfassung einfordern und auch durchsetzen.
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na ja, einige wollen es eben nicht verstehen. ich tippe bei diesen Leuten dann auch immer auf Leute die außschließlich von öffentlichen Geldern leben,und sei es als öffentlich Bedienstete und noch nie Verantwortung für ihr eigenes Tun übernehmen mussten. Das worum es mir im Kern ging war die Problematik des grenzüberschreitenden handelns mit Waren. Mir fällt einfach auf das dies ein recht komplexes Thema ist, und durch nationale Vorschriften verkompliziert wird. Ein deutscher Staatsbürger sitzt abends in Hamburg am Rechner und ersteigert bei Ebay Kaffekapseln, die ihm der niederländische Verkäufer dann auch liefert. (EU Binnenverkehr) Nehmen wir als mal an der Käufer hat eine WBK. Die kann er jetzt verlieren, weil er ein Steuerstraftäter ist. Nach der neuesten Rechtsprechung des Migrantenschreckgerichts muss sogar ein Haftbefehl gegen den Verkäufer in den Niederlanden ausgestellt werden, damit dieser nach Deutschland ausgeliefert wird. Wohin soll all das führen. Nun kommt das Gericht sogar damit das ein Verkäufer die Rechtslage des Landes kennen mus in das er verkauft. Er dürfe sich nicht auf die Rechtsordnung seines Heimatlandes (Sitzt und Ausübung der Tätigkeit) verlassen,auch wenn dies ein Mitgliedsstaat der EU ist. Das sind so Gründe warum ich der Meinung bin Deutschland muß komplett zugeschi..en werden. Und ja, ich bin der Meinung das die Bunderepublik Deutschland kein Rechtsstaat ist, Polizei und Justiz sind kein Zeichen für einen Rechtsstaat, die gab es im dritten Reich auch,die gab es in der SBZ und Ländern wie Argentinien,wo man Leute einfach aus Flugzeugen geworfen hat. Das blose bestehen dieser Einrichtung kann ja auch kein Beweis für einen Rechtsstaat sein, denn wie hätte es dann sein können das dieselben Polizisten, Staatsanwälte und Richter erst in der Weimarer Republik, dann im Nazistaat,und danach in der BRD oder in der DDR tätig waren. Die Rechte des einzelnen Bürgers sind extrem beschnitten, es gibt für ihn nicht einmal freie Wahlen. der Staat als Obrigkeit filtert genau den Informationsfluss den der "Wähler " haben soll und darf damit dieser bloß nicht unabhängig und frei wählen kann.
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Was hat das nun mit der Wohnadresse in Erfurt zu tun ? Dir ist schon klar das man mehrere Wohnadressen haben kann ? Dir ist wohl auch klar das man mehrere erste Wohnsitze haben kann. Auch jemand mit einem Wohnsitz in Deutschland kann sich im Ausland völlig legal eine Waffe kaufen die in Deutschland erlaubnispflichtig ist, eine völlig andere Frage ist ob er diese mit nach Deutschland nehmen darf. Ich kann mir im Ösiland ein einschüssigen Karabiner kaufen und diesen bei einem Freund dort verwahren. Der Händler kann tausendmal meine Adresse weitergeben und diese wird dann an das BKA weitergegeben. Ich werde dafür nicht bestraft,da es völlig legal ist. Mal für dich Heletz: (zur hetze) BGH 3 StR 88/14 - Beschluss vom 19. August 2014 (LG Coburg) Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Abrufbarkeit von aus dem Ausland hochgeladenen Internet-Inhalten in Deutschland; abstraktes Gefährdungsdelikt; Handlungsort; Erfolgsort; Begriff des Erfolgs); Öffentliches Verwenden von Kennzeichen durch Einstellen in Facebook-Profil; Ähnlichkeit eines Kennzeichens § 86a StGB; § 3 StGB; § 9 StGB Leitsätze des Bearbeiters 1. Lädt jemand Kennzeichen, deren öffentliche Verwendung nach § 86a StGB strafbar ist, von einem im Ausland befindlichen Server in das Internet hoch, ist ein die Anwendung deutschen Strafrechts begründender Tatort nicht dadurch gegeben, dass die Inhalte von Deutschland aus abrufbar sind (im Ergebnis abw. zu § 130 StGB BGHSt 46, 212, 221). 2. Das abstrakte Gefährdungsdelikt des § 86a StGB umschreibt keinen zum Tatbestand gehörenden Erfolg, so dass eine Inlandstat über § 9 Abs. 1 Var. 3 oder 4 StGB nicht begründet werden kann. Selbst wenn man der Ansicht zustimmen wollte, dass die Frage nach dem Erfolgsort im Sinne des § 9 Abs. 1 StGB normspezifisch am Schutzzweck der jeweiligen Strafvorschrift ausgerichtet werden muss, die Regelung mithin nicht nur auf Erfolgsdelikte im Sinne der allgemeinen Deliktslehre abstellt, ist jedenfalls an dem Ort, an dem die hervorgerufene abstrakte Gefahr in eine konkrete umgeschlagen ist oder gar nur umschlagen kann, kein zum Tatbestand gehörender Erfolg eingetreten. Erforderlich ist vielmehr eine von der tatbestandsmäßigen Handlung räumlich und/oder zeitlich abtrennbare Außenweltsveränderung. 3. Der Handlungsort wird bei aktivem Tun durch den Aufenthaltsort des Täters bestimmt. Dagegen ist ein Handlungsort nicht bereits dort gegeben, wo die durch mediale Übertragung transportierte Handlung ihre Wirkung entfaltet (gegen KG NJW 1999, 3500, 3502). Aus denselben Erwägungen kommt es auch nicht in Betracht, den Standort des vom Täter angewählten Servers für ausschlaggebend zu erachten. 4. Ebenfalls eine Frage der Wirkung der tatbestandlichen Handlung wäre es, wenn man in dem Abruf der vom Angeklagten bereitgestellten Inhalte von Deutschland aus den Abschluss des Verwendens durch Verbreiten von Schriften sehen würde. Denn anders als bei der Beförderung durch andere Personen fehlt es bei der rein technischen Übertragung im Internet an der Möglichkeit, Handeln Dritter und damit deren Handlungsort selbst dem Täter gemäß § 25 Abs. 1 Alt. 2 bzw. § 25 Abs. 2 StGB zuzurechnen. 5. Der Senat verkennt nicht, dass seine Auffassung dazu führen kann, dass Personen gezielt die Grenze überqueren werden, um Kennzeichen in das Internet einzustellen, deren Verwendung im Inland mit Strafe bedroht wäre. Es ist jedoch Aufgabe des Gesetzgebers, diese Strafbarkeitslücke zu schließen, falls er dies für erforderlich erachtet. Jetzt weis ich aus eigener Erfahrung das viele Richter sich nicht auf dem laufenden halten oder dazu neigen die höchstrichterliche Rechtsprechung zu negieren weil sie ihnen nicht gefällt. Das betreiben, das anbieten mittels einer deutschsprachigen Webseite ist nicht illegal, interessant ist wo der der das eingibt gerade sitzt und wo der Server beheimatet ist. Ich habe drei Richtern eines Senats mal erklärt das es für mich kein Problem ist, das nächstemal wenn ich hoch in die Firma nach Schweden fahre, die Ausführungen des Berichterstatters ins Netz zu stellen und die Adresse der jeweiligen Richter dazu. Sie hätten jetzt die Gelegenheit sachlich vorzutragen warum ich dies nicht machen sollte. In Schweden gibt es ein Geheimnisverbot und die Daten von öffentlich Beschäftigten und nicht nur öffentlich Beschäftigten sind online für jeden einsehbar, ihr Gehalt, ihre Steuererklärung,ggfs Vorstrafen, finanzgeschichten (z.b.Mahnbescheide) also nicht nur Titel, welches Auto sie fahren, wie lange es Tüv hat,welche technische Daten dieses hat usw. Es soll doch jeder Nachbar dennen mal auf die Schulter klopfen z.b. beim Bäcker und zu ihrem Schwachsinn den sie da so auf Steuerzahlerkosten verbrechen gratulieren. Da nach solchen Geschichten keine Strafanträge erfolgen, bin ich mir doch sehr sicher das der BGH da Recht hat.
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Das sehe ich auch so. sollte es aber sein das die Kunden auf ein ungarisches Konto überwiesen haben, der "Täter" sich mit seiner Firma in Ungarn befand ist schluss mit lustig. Es ist auch die Frage ob der "Täter" sich mit seiner Webseite gezielt an Kunden in Deutschland gewand hat. Das einzigste was ich sehe,ist das die Kunden versucht haben illegal eine in DE erlaubnispflichtige Schusswaffe nach Deutschland einzuführen. Wobei es auch da noch eine Lücke gibt, die Bundesrepublik Deutschland hat keine ganz klar devinierte Grenze. das ist auch so ein Kuriosum. Ich meine zwischen der Deutschland und der Schweiz ist am Bodensee nicht so ganz klar wo Deutschland beginnt oder aufhört.
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Auf den Unterschied weißt der verkäufer ja auch extra hin. https://www.tradera.com/item/301784/333481698/1st-brocock-bacs-luftpatron-10j-hogeffekts-stal-5-5mm-22
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Hallo, bei uns hier oben werden gerade Brocock LEP Patronen 5,5mm mit 10 Joule angeboten. Wie sieht da eigentlich die Regelung in Deutschland aus, müssen die da eine Zulassung haben (7,5 Joule). Kann man die 10 Joule Patronen mit nach Deutschland nehmen und sie wären dort vergleichbar mit Exportfedern oder Exportventilen, also Besitz ok , Einbau Pfui?
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Einfach mal den vorherigen beitrag durchlesen,für bestimmte Straftaten must du deutscher Staatsbürger sein.
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ne ne ne, das bezieht sich auf ganz andere Fälle die dort auch abschließend aufgeführt sind. In den meisten Fällen muß sogar die Situation so sein das generell am Tatort keine Strafverfolgung existiert. Am geilsten ist immer die Begründung das der Täter deutscher Staatsbürger ist. Mir ist bisher noch kein Fall bekannt geworden wo die StA dem Täter nachgewiesen hat das dieser deutscher Staatsbürger ist. (Um es gleich vorweg zu nehmen, der Besitz eines bundesdeutschen Persos oder eines Reisepasses sind strafrechtlich kein Beweis dafür das jemand die deutsche Staatsbürgerschaft innehat) Ich bin da immer generell am staunen mit welcher Leichtigkeit deutsche Gerichte in ihren Urteilen und Beschlüssen ausführen das jemand deutscher Staatsbürger ist. Für einen Schweden ist das Führen eines Kraftfahrzeuges mit 200 km/h immer eine Straftat, deswegen kann der zu Hause nicht dafür verurteilt werden wenn der Nachts mit 200 km/h über eine deutsche Autobahn gefahren ist. Ein 19 Jähriger aus SE darf in Deutschland hochprozentigen Alkohol konsumieren, weder er noch der Verkäufer machen sich strafbar nur weil das schwedische Gesetz das da oben anders sieht. Alkoholwerbung ist hier oben auch im TV verboten, und trotzdem strahlt das deutsche Fernsehen hier jeden Tag sein Program mit Alkwerbung aus. Das würde endlos werden. Begehen die jetzt auch Straftaten da das Program hier hereinreicht?
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@ CH aus S danke dafür. Wenn ich mir das so durchlese dann kommt mir ein ganz komischer Gedanke. Kann es ein das das Gericht auf den Typen deutsches Strafrecht anwendet weil er deutscher Staatsbürger ist , und er im Ausland sich der deutschen Rechtsnorm zu fügen hat ? Hier in Schweden gibt es nämlich auch die bestrebungen, das schwedische Staatsbürger in Zukunft sich im EU Ausland gemäß den schwedischen Gesetzen zu verhalten haben, das heißt wenn ein Schwede z.b. in Deutschland Urlaub macht oder dort arbeitet und in Deutschland etwas macht was dort völlig legal ist, aber es in Schweden verboten ist, dann soll er in Schweden dafür verurteilt werden können. Andererseits finde ich das mit der Strafbarkeit komisch weil er die Sachen nach Deutschland verkauft habe und dabei besonders perfide Werbung gemacht hat. Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie auch dem Handelsrecht. Ich denke mir der wird mit Sicherheit in Revision gehen, es wäre interessant das ganze Urteil zu bekommen,bzw. die dort aufgeführten §§. Denn wenn diese Rechtsprechung bestand hat, könnten deutsche Firmen gleich reihenweise dichtmachen weil sie sich nicht mehr darauf berufen könnten das ihr Verkauf nach deutschem Recht konform war. Es geht aber noch weiter, der freie europäische Warenverkehr und die Dienstleistungsfreiheit wäre damit unterbunden.
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Hat eigentlich nun jemand mitbekommen warum der genau verurteilt wurde ? Weil er Deutscher ist und im Ausland einen Waffenhandel betrieben hat ? oder weil er an Deutsche verkauft hat ? oder weil er dafür Werbung in Deutschland gemacht hat ?
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https://www.judid.de/eugh-keine-passkontrolle-durch-busfahrer/ Ein sehr schönes Beispiel dafür wer wenn zu kontrollieren hat und infolge dessen nicht als Kunden ablehnen kann.
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nee, die können denken und glauben an was die wollen, mich interessiert nur ob die gegen die freiheitliche Grundordnung verstoßen in dem sie Straftaten verüben. Alles andere endet wieder bei so komischen geschichten, wo alte Männer ihr Hosen festhalten müssen und ein Herr Freisler vom Volksempfinden schwadroniert und Menschen zum Tode verurteilt weil die einen Witz gemacht haben.
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Vieleicht weil der Begriff unzuverlässig ein wenig pervertiert wurde. Laut Bfragungen geben 2/3 der Muslime an das der Koran über dem deutschen Gesetz steht, auch über dem Grundgesetz. Willst du jetzt sagen die sind alle unzuverlässig ? Ist jetzt deiner Meinung nach jedem Muslim eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen ? Und der Führerschein auch ? Ader wollen wir dabei bleiben das man Menschen an dem mißt was sie machen, und nicht welche Weltanschauung sie so privat haben ? Aber zurück zu deiner Frage. Werden die jetzt zuverlässiger ? Welche Gefahr ging nochmal von dennen aus ?
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sag mal merkst du es noch ? Im Grunde genommen kann jeder der es wirklich möchte, sich eine in DE Wbk pflichtige Waffe einfachso auf dem freien Markt kaufen. In welcher Welt lebst du eigentlich? Da wir keine Grenzkontrollen mehr haben, können auch problemlos Kriegswaffen jeder Art hier eingeführt werden ? Was soll das also ? Willst du uns erklären das durch den Enzug der WBK bei diesen Leuten irgendwie ein Sicherheitsgewinn stattgefunden hat ? Also ich habe meine in DE WBK pflichtigen Waffen alle verkauft und mir teilweise im Ausland im Ausland unregistriert wieder zugelegt. Teilweise mit einer Verbringungserlaubnis des deutschen Verkäufers . ich habe mich auch immer gefragt wo genau der Sicherheitsgewinn ist jemanden den Pulverschein zu verwehren wenn er sich einfach aufs Fahrrad setzen kann und 5 km weiter im Nachbarland sich das Pulver einfach so kaufen kann. Mittlerweile ist es so, das wenn ich mit Sicherheitskräften oder Richtern mich darüber privat unterhalte, ich den Eindruck habe das ich es mit Schwachsinnigen zu tun habe. Mir hat ein VG Richter erklärt das durch die restriktive Handhabung des Sprengstoffgesetzes beim SP so verhindert wird das Pulver in unbefugte Hände gelangt. Der hat fast geweint als ich ihm sagte das ich das jetzt nicht so ganz verstehe ,ich kann doch einfach in den Laden gehen und mir das Zeug so kaufen, und ich jetzt nicht das Problem sehe das Zeug mit über die nicht mehr existierende Grenze zu nehmen. Ich habe in den letzten 10 Jahren nicht einmal erlebt das da noch jemand wirklich gefilzt wurde. Und ich überquere teilweise 2-3 mal im Monat die Grenzen. Im Grunde genommen ist es so das niemand sich mehr für das deutsche Waffengesetz interessiert weil es nicht vollzogen werden kann. Das ist nur noch für doofe gemacht die sich selbst kasteien wollen.
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OK, jetzt haben die Reichsbürger also keine Waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr, was hat das aber nun damit zu tun das die keine Waffen mehr haben könnten. Das eine bedingt doch nicht das andere. Oder möchte heletz jetzt erzählen das die ,die die Gesetze dieses Landes ablehnen alles ablehnen nur das Waffengesetz nicht?
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Bingo ! Und das ist in Ungarn genauso. Das ist dort nämlich frei. Und nun mal was ganz komisches, wieso hört man eigentlich aus Ungarn nichts über lang anhaltende dauerhafte Schußwechsel ? Die sind da ja frei ! Es gibt ja auch hier einige die meinen freier Waffenbesitz würde zu Schießereien ohne Ende führen.
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Du willst es nicht verstehen oder ? Wenn ein Schwede in Deutschland bei einem deutschen Waffenhändler eine Armbrust kaufen will, braucht er dafür also eine schwedische Waffenlizens ? Der deutsche Waffenhändler darf sie dem deutschen vor ihm frei verkaufen, dem deutschen nach ihm, aber nicht ihm weil er schwedischer Staatsbürger ist ? Wie Nazi ist das denn. Dir ist schon klar das Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit innerhalb der EU Staaten verboten ist ? Und was ist wenn der in Hamburg wohnt und dort auch arbeitet ? Was ist denn nun mit mir, ich darf doch so ein Teil einfach so erwerben. Ich brauche dafür keine WBK,ergo keinen Voreintrag usw. Kann es sein das der Kunde die nicht hätte einführen dürfen ohne eine WBK zu haben, ohne einen Voreintrag zu haben, ohne eine Verbringungserlaubnis zu haben ? Kennst du eigentlich den Unterschied zwischen erwerben und verbringen ? Ach ja, ist ja ist dir ja egal. Wenn hier in Schweden also ein Deutscher ein LG mit über 7,5 Joule kaufen will, dann muß ich ihn also bitten den Laden zu verlassen,weil er das nicht ohne WBK, ohne Voreintrag und ohne verbringungserlaubnis erwerben darf ? Wo lebts du denn ?
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Mein Gott nochmal, wenn ein Österreicher hier in Schweden ein Luftgewehr bestellt braucht der doch keine Verbringungserlaubnis. Wenn wir Luftgewehre in Deutschland bestellen, brauchen wir auch keine Verbringungserlaubnis. Der Handel mit einschüssigen VL Waffen ist auch in DE nicht genehmigungspflichtig. Wenn der deutsche bei uns ein LG bestellt das unter 7,5 Joule ist und er keine Erlaubnis hat das einzuführen, dann macht er sich wiederum strafbar. Umgekehrt eben nicht. So, und nun soll mir mal irgendjemand erklären, wieso die Leute nicht berechtigt waren diese Waffen zu erwerben. Das ist doch richtiger Stuss, mich wundert bei so etwas das die Leute eine deutsche WBK haben die ja immerhin eine Sachkundeprüfung voraussetzt. Auch in Deutschland kann jeder der über 18 ist völlig legal bei jedem Waffenhändler jede legale Waffe erwerben. Es gilt lediglich die Einschränkung das diese nur an einen Berechtigten im Sinne des Waffengesetz ausgehändigt werden darf. Und auch nur dieser darf sie verwahren. Eigentümer einer Waffe kann auch ein unberechtigter im Sinne des Waffengesetzes sein, das wird alles nämlich noch interessant werden wenn die Leute dann die Waffen mit zugelassenen Systemen temporär unbrauchbar machen lassen Hat noch nie jemand von euch bei regelmäßigen Besuchen im Ausland einen Freund gebeten das dieser euch ins Geschäft begleitet , ihr euch so ein Teil kauft und er das bei sich eintragen läßt und dementsprechend verwahrt, wenn du aber dort vor Ort bist deine eigene Waffe auf dem Stand haben kannst, das du eingeschossen hast ? Es kann auch jeder deutsche im Ausland Laserzielgeräte und Nachtsichtgeräte auf seine Waffe bauen wenn es im dementsprechenden Land legal ist. Er darf sie eben nur nicht mit nach Deutschland nehmen. Und wenn die Polizei dann mal anfragt dann sagt du denen wahrheitsgemäß das die Waffe natürlich an deiner Adresse im Ausland ist und die sich einen Finger in den Hintern stecken möchten. Ich bin deutscher Staatsbürger und hab hier oben problemlos Schwarzpulver gekauft, weil hier jeder dazu berechtigt ist der über 18 ist. Ich darf es also frei erwerben, besitzen und benutzen obwohl ich dafür keine Erlaubnis der deutschen waffenrechtlichen Behörde habe. Ich darf es nur nicht nach Deutschland einführen. Soweit mal zu dem Thema, wer wozu berechtigt ist.
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na du hast nichts verstanden oder. Jeder Käufer und Kunde von dem gestörten war berechtigt, also nochmal, nur für dich : er war berechtigt so eine Waffe zu erwerben. Der Kunde war lediglich nicht berechtigt diese nach Deutschland einzuführen. Findest du den Unterschied selbst ? Jeder EU Bürger kann nach deutschland fahren und sich dort eine Schreckschußwaffe kaufen, den er ist sobald er 18 jahre alt ist, dazu berechtigt! Ob ER diese mit nach Hause in sein Land nehmen darf ist eine ganz andere Sache. Und ja du kannst dir einfach so irgendwo auf der Welt eine scharfe Waffe kaufen wenn du in dem betreffenden Land dazu berechtigt bist. Willkommen im Jahr 2018.
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Ach so, der herr ist der meinung er könne einfach so ein LG nach Deutschland einführen das unter 7,5 Joule ist ? Na dann, kannste dich ja gleich neben den Typen auf die Anklagebank setzen weil du illegal Waffen einführen würdest.
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Beim Export hat der Händler die Vorschriften des Landes zu befolgen von dem aus er exportiert. Für das Empfängerland ist der Empfänger zuständig.
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na dann beantrage mal eine Importgenehmigung für ein LG unter 7,5 Joule oder für eine Armbrust.