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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. alzi

    Zubehör Sportschütze

    immerhin hat er/sie/es aber schon geschafft zu dem Schluß zu kommen keinen passenden Bereich gefunden zu haben. dass auch wirklich gesucht wurde, unterstelle ich bei so einer Aussage jetzt einfach mal. darum ja auch nur ein dezenter Hinweis, dass es einen solchen Bereich tatsächlich gibt .... Edit: sorry Jürgen.....hier jetzt wieder etwas hineininterpretieren zu müssen ist dann doch etwas ..... maßlos es war nur ein HINWEIS! komm mal wieder runter bitte! ..... auch wenn das vom immer bösen alzi kam... unglaublich echt
  2. alzi

    Zubehör Sportschütze

    es hätte da den Bereich "Ausrüstung & Zubehör" gegeben. darin sogar eine Rubrik "Ausrüstung & Zubehör allgemein".....mit ähnlichen Fragen....
  3. doch! wenn das WaffG besagt, dass das ein Lauf ist, dann ist es kein beliebiger Schrott. und danach hast Du Dich im Weiteren zu verhalten....
  4. so stimmts! das ist Absicht ....... sagt bloß keiner. sonst könnte das ja noch jemand hinterfragen oder gar dagegen stimmen ...
  5. dann steht das jetzt auch hier im thread! danke
  6. und die Glock ist dort ausgeschlossen bzw. nicht zugelassen? "nicht geeignet" oder "nicht konkurrenzfähig" ist ein anderes Thema ........ das "notwendig" wäre dann darzulegen. ...andersrum gehts einfacher...
  7. der Verwaltungsakt gilt in dem Umfang wie er erteilt wurde, hab ich kürzlich hier gelernt. das Gesetz (§10 WaffG) sieht vor, dass die Munitionsberechtigung erteilt wird für in der WBK eingetragene Waffen. wenn jedoch (durch Verwaltungsakt) mit dem Voreintrag auch die Munitionsberechtigung schon erteilt wird .........
  8. die entsprechende Vorschrift wurde mehrfach genannt! soll ich die jetzt noch 10mal zitieren? das Einzige was hier fehl am Platze ist (in der Rubrik "Waffenrecht") und absolut nicht zielführend: den von Dir kritisierten Beitrag KANN man also so verstehen (wie jetzt erläutert), muss man aber nicht.......wie mal wieder ersichtlich. "konstruktiv" war also schon mehrfach (kann ich mir dann sparen!), "destruktiv" hab ich kritisiert.
  9. das hier ist aber die Rubrik "Waffenrecht" und nicht "wenn der SB nickt".
  10. ... so und nicht anders. die für die Beantwortung der gestellten Frage einzig qualifizierte Stelle! ... und wer meint mir auch hier wieder in der Aussage eine Abrede der Sachkundigkeit des Fragestellers unterstellen zu müssen (wie in dem anderen thread - andere Frage, gleich Antwort! https://forum.waffen-online.de/topic/457530-bearbeitungsdauer-voreintrag-gruene-wbk-mit-beduerfnisueberpruefung/ ) .... der soll es halt ... ....wenn er zwischen Sachkunde und Logik nicht unterscheiden kann.
  11. mich würde hier viel eher interessieren, wie ich (respektive meine Meinung) dazu komme(/t), bei diesem Thema eine besonders hervorgehobene Stellung einnehmen zu sollen. wird mir wohl ewig ein Rätsel bleiben! ... das wars auch schon von mir ...
  12. alzi

    2/6 Regelung

    und den Fall hat der alzi ja auch schon angesprochen.
  13. alzi

    2/6 Regelung

    die Diskrepanz zwischen WaffG und WaffVwV disbezüglich hatten wir ja schon thematisiert.
  14. alzi

    2/6 Regelung

    laut WaffVwV nicht, nach WaffG schon. was nicht intendiert war und (so wie ich das gelesen habe) auch nicht so verstanden wurde. jetzt lassen wir doch den §12 WaffG mal aussen vor! der war doch bisher und ist auch jetzt nicht das thema! und er hat erworben, sobald er die Sendung entgegengenommen hat. er hat sie ja auch geöffnet und die Waffe in Besitz genommen (d.h. die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt): Erwerb! und wenn er erworben hat, dass zählt dieser Erwerb für einen Sportschützen selbstverständlich auch erstmal in 2/6. ... und nochmal.... wir lassen den §12 WaffG schön beiseite....der greift hier nicht. oder welche Spitzfindigkeiten willst Du jetzt hier ausgraben um das zu negieren @Bautz erklär doch mal bitte!
  15. alzi

    2/6 Regelung

    Du hast die Waffe erworben (Empfang der Sendung), und jeder Erwerb zählt nach dem WaffG zu 2/6. dass die Waffe nicht wie vereinbart/beschrieben oder für Dich ungeeignet ist, spielt waffenrechtlich erstmal keine Rolle. Erwerb ist Erwerb! Reklamationen/Garantie/Sachmängelhaftung/Rückabwicklung interessiert das WaffG (und auch die WaffVwV) nicht die Bohne. ein vernünftiger SB auf der Behörde würde hier aber von 2/6 absehen und einen neuen/geeigneten Erwerb zulassen. Problem ist hier nur wenn der Erwerb aufgrund eines Voreingtrages erfolgte, da dieser dann verbraucht/entwertet wäre...... auch hier würde ein vernünftiger SB auf der Behörde dann..... ......er muss aber nicht.......
  16. alzi

    2/6 Regelung

    das mag ja für die Praxis durchaus sinnvoll sein, im Gesetz steht es aber ausdrücklich anders! dann sollen die Helden das halt konsistent in Gesetz und VwV reinschreiben, denn so ist es nur wieder eine weitere absichtliche? Stolperfalle für die LWB! .... und keine Klarstellung ....
  17. alzi

    2/6 Regelung

    im Gesetz steht weder was von einem Halbjahreszeitraum und schon garnix von einem Kalenderhalbjahr. 6 Monate! und die WaffVwV führt dazu aus, dass ab dem ersten Erwerb ERSTMALIG eine Halbjahresfrist (6 Monate) läuft. d.h ausserdem, dass diese Halbjahresfrist mehrmals ausgelöst werden kann. konsequenterweise bei einem weiteren Erwerb. und wenn alle laufenden Fristen um sind, dann beginnt eben eine neue und zwar ab dem neuen Erwerbstermin und nicht weiter zu dem allerallerallererstenirgendwann Erwerbstermin. Eine Sauerei ist es schon, dass die WaffVwV AUCH IN DIESEM PUNKT mal wieder von der Wortwahl des WaffG abweicht. noch so eine Idiotie: laut WaffVwV läuft die Frist ab dem Eingtrag in die WBK, das WaffG bezieht sich auf den Erwerb! absichtlich? man kann das mutmaßen...... ....und ja, man kann das auch anders interpretieren.... im Hinblick auf den Gesetzestext muss man sich diese Mühe aber garnicht erst machen....
  18. alzi

    2/6 Regelung

    mit jedem weiteren Erwerb. laufen also grade 2 solcher Halbjahresfristen, kein Erwerb. läuft eine, ein Erwerb möglich. läuft keine, 2x Erwerb möglich.
  19. weil ich auch keine rhetorischen Fragen kenne, und Ironie mir auch total fremd ist! ...aber damit scheine ich nicht alleine zu sein...
  20. wenn die aber sowieso zum Beschuß muss......... ... wer darf denn dann auf dem Teil "rumkritzeln"? auf manche Probleme muss man erstmal kommen.........
  21. mal ne doofe Frage: aber muss das Teil nicht sowieso zum Beschuß, wenn der Lauf gekürzt wird? ... dann wäre der thread von Anfang an mal wieder fürn ...
  22. andere Frage...... wer will Dich dann belangen, wenn Du das getan hättest? Du bist dann tot! manchmal machen sich die Leute einfach ganz unnötig zuviele Gedanken.
  23. Doch, er ist GEMEINSAMER Inhaber der WBK, zusammen und GLEICHberechtigt mit dem/den weiteren/anderen Berechtigten. Es gibt da doch keine Hierarchie. Es gibt zwar nur EIN Dokument, aber alle sind gleichwertig und gemeinsam berechtigt. Jeder gleichwertig Berechtigte kann dann diese Erlaubnis für Erwerb und Besitz nutzen. Weil eben auch alle gleichwertig Berechtigten die selben Voraussetzungen erfüllt haben (müssen), um diese eine, GEMEINSAME Erlaubnis GEMEINSAM zu erhalten.
  24. ich finde da immer nur "gemeinsam", also gleichberechtigt. wo steht, dass der Mitberechtigte nur eine "untergeordnete Art" der Berechtigung hat?
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