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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. die bisherigen gelben und die alt-gelben wurden aber nicht als Erlaubnisse nach neu §14 Abs. 6 erteilt. demzufolge müssten ja die dann "alten" (nach 14/4) und "ganzalten" gelben im bisherigen/erteilten Umfang fortgelten, oder? oder gibts dazu im entsprechend neuen ?§58? eine explizite Regelung? is doch Alles murx!!!!
  2. zum Thema "Kontingente" kann der Antragsteller gegenüber der Behörde ja auch mal den Abschnitt 20 der WaffVwV heranziehen. "Geerbte Schusswaffen werden auf die nach den §§ 13 oder 14 bestehenden Waffenkontingente nicht angerechnet."
  3. seine Frage ist - in diesem Zusammenhang - mehr als berechtigt, ganz unabhängig vom Lebensalter. .... denn derlei Kenntnisses sind dies auch .... sonst müsstest Du nicht fragen!
  4. die Ausführungen auf der Seite sind zwar korrekt, durch die Auslassung der Ausnahmen aber unvollständig und daraus folgend (in der Form) erstmal falsch. darum IMMER: Originalquellen lesen! und das ist in dem Fall das WaffG.
  5. oder auch die "Anmeldeamnestie" von 2003 die der TE hätte nutzen können. über spätere Erwerbe hüllen wir besser den Deckmantel des Schweigens!
  6. garnicht! und verwirrend schon zweimal nicht. wenn man aber sachkundig ist und nicht nur lesen, sondern auch verstehen kann, was Bautz geschrieben hat (z.B. den ersten Satz in seinem Beitrag!), dann ist alles gesagt!
  7. Du kennst das WaffG? ...lesen bildet... wo haben wir das denn "mal" gelesen? Quelle?
  8. alzi

    Waffenschrank

    noch einer, der nicht zwischen "wo" und "was" differenzieren kann. ist aber auch echt schwer! ich habs vom "wo", Du vom "was" ...... ne is nicht schlimm....... aber leider so bezeichnend. ....vor dem nächsten loop setzt ich jetzt mal den Blinker....
  9. alzi

    Waffenschrank

    Du kannst ihnen ja auch gerne Deinen Namen tanzen, wenn Du das für erhellender hältst!
  10. alzi

    Waffenschrank

    wenn jemand danach fragt, wie er sich im Straßenverkehr zu verhalten hat und wo er das nachlesen kann, dann heißt die Antwort doch: STVO und als Kraftfahrer mit Führerschein hast Du (und der "Kollege") das auch zu wissen. ... aber manche heulen ja lieber rum, was der böse Staat sich erlaubt alles reglementieren zu müssen und man das ja alles garnicht wissen muss, schon garnicht wo das JEDER nachlesen kann ... lernt ja auch keiner in der Fahrschule, nicht vor 30 Jahren, nicht vor 10 Jahren und auch heutzutage nicht! ich weiß, der Vergleich hinkt!.... aber heute ist mir einfach auch mal danach.... diese Pampers-Mentalität derzeit kotz mich an. Bei manchen Aussagen hast Du wirklich Verständnisprobleme, wie man mal wieder sieht. ....einfach zu subtil für Dich....
  11. alzi

    Waffenschrank

    soviel zur vielbemühten Lesekompetenz! wonach hat der TE gefragt? (rhetorische Frage) apropos... wer hat in D dieses Wissen zu haben? der sachkundige LWB? neeeeeeeeeee...... nicht doch! niemand muss in D LWB sein, niemand muss also in D sachkundig sein. soviel zu "freiwillig". manchmal muss man sich doch schwer wundern.......blöd nur, wenn sich bei dieser ganzen Staatsverleugnung und -verweigerung das Denkvermögen verabschiedet. die Vorschriften sind so! der LWB hat dieses Wissen zu haben! da hilft alles Heulen und Jammern nix! sich hier öffentlich, als gezwungenermaßen sachkundiger LWB, aber mit derlei Basis-Kenntnisdefiziten (auch des "Kollegen"! dabei beziehe ich mich hier auf die Frage nach dem "wo" und auf meinen vorangegangenen Beitrag, nur dass das keiner unfreiwillig anders verstehen muss) zu präsentieren, bringt mich in diesem Kontext immer wieder nur zu meiner Signatur.....
  12. alzi

    Waffenschrank

    nachzulesen auch IMMER in den Originalquellen: WaffG bzw. AWaffV ! einem sachkundigen LWB sollten diese Quellen bekannt sein......auch dem TE, sowie dem "Kollegen". (siehe auch Signatur weiter unten.)
  13. Eindeutige Aussage. Ich sehe jetzt das Problem nicht und auch nicht den Diskussionsbedarf: Qualifikation nicht nachgewiesen!
  14. SPD/CDU (eigentlich die politische Mitte) zwingen mich, als unbescholtenen und untadeligen Bürger, auf die dunkle Seite. es ist mir zwar zu tiefst zu wider, aber auch ich wähl ab jetzt nur noch AFD! Glückwunsch Angie und Horstie......
  15. nur mal so am Rande: weder WaffG, noch AWaffV und auch nicht die WaffVwV, fordern dass eine (regelmäßige) schießsportliche Aktivität mit den eigenen Waffen nachgewiesen werden muss.
  16. apropos..... es gibt zu diesem Thema unzählige threads (auch weils alle paar Monate dazu wieder einen neuen gibt!), in denen haarklein dargelegt ist, welche (der vielfältigen!!!) Argumente man gegen diese Beschränkung in der Erlaubnis anführen kann. es sind wirklich VIELE, da ist für jeden was dabei!
  17. dann frische mal Dein Wissen auf! diese Beschränkung zielt auf die beschußrechtliche Kennzeichungspflicht nicht gewerblich (wieder)geladener Munition. nicht gewerblich wiederladen darf ich für JEDEN Berechtigten (und selbst für Nichtberechtigte; §12 WaffG). wobei die nicht gewerbliche Munitionsherstellung waffenrechtlich nicht mal erlaubnispflichtig ist, das ist sie erst sprengstoffrechtlich während des Umgangs mit dem Pulver. ist es Munition, dann greifen zusätzlich Beschußrecht und Waffenrecht.
  18. Bachelor? Studium an PolizeiHOCHschule? ......hmpf...... .....erklärt so einiges.....
  19. Eine wissenschaftliche Arbeit erstellen wollen und andere sollen einem die Literaturrecherche machen? So sieht also heutzutage das wissenschaftliche Arbeiten aus ....... ARMUTSZEUGNIS! Und Abitur zum 18. geschenkt bekommen, oder? sorry für OT, aber bei sowas geht mir der Hut hoch!
  20. ja, gibt/gab sogar Fabrikmunition mit Bleigeschossen (z.B. von Geco). Beim WL wären hier wohl die Geschosse das größere Problem, als ne Labo hinzubekommen!
  21. jetzt halte mal Dein doppeltes Honigbrot einem Ameisenbären hin........ der hat eine interessante Zunge...... der holt Dir den ganzen Honig da raus ohne Dein Brot aufzublättern ......nur damit der Vergleich nicht allzusehr hinkt. Wenn der Lauf innen galvanisch verchromt ist (hochglanzverchromt wie bei Badarmaturen oder BlingBling-Stoßstangen etc.), dann wurde idR auch mit Kupfer und Nickel "grundiert". Die Chromschicht ist recht dünn, hier frisst der Salmiak/Ammoniak dann in den Rissen Kupfer raus und es bröselt. Bei Hartverchromung ebenso, nur dass hier eine viel viel größere Schichtdicke an Chrom vorliegt, d.h. die Risse müssen zum einen sehr viel tiefer gehen um an die Grundsubstanz zu kommen, andererseits ist die Chromschicht sehr viel dicker und in sich stabiler, blättert also nicht so schnell mal eben ab, selbst wenn darunter bissl rumgeknabbert wird.
  22. ich spring mal mit....... Mit dem KWS darf er das prinzipiell schon, sofern er keine Beschränkung auf "nur verdeckt führen" hat. Ob es sinnvoll ist heutzutage ....im Sinne von PC....... und der allgemeinen Waffenhysterie..... man wird es ihm bestimmt zeitnah verständlich machen.
  23. BeschG BeschussV
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