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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. ja und was jucken mich die für DICH geltenden Beführwortungsrichtlinien? warum sollte ich deren Inhalt kennen müssen? das ist DEIN Problem (nicht meins), besorg se Dir einfach und lies nach! dass es die gibt, weißt Du ja jetzt.
  2. Dein Verband verlangt das. Ja, das steht weder im WaffG noch in der SpO! Drum wurdest Du ja auch schon mehrfach auf die Beführwortungsrichtlinien hingewiesen, diese stehen NICHT im WaffG und i.d.R. auch nicht in der Liste-B der SpO! Beführwortungsrichtlinie des Verbandes LESEN! In der SpO des DSB gibts auch eine Passage die ausführt, was als Wettkampf anerkannt wird (Schußzahl). LESEN! Auch wurde Dir schon erklärt dass diese Beführwortungsrichtline NICHT im WaffG und auch nicht in der SpO zu finden ist, aber Voraussetzung ist ( bzw. sein kann ) für die Anerkennung Deines Verbandes nach §15 WaffG. LESEN! Und wenn es die gibt, dann hast Du auch die Voraussetzungen daraus zu erfüllen. Wenn Dein Verband demzufolge eine VM oder einen anderen ausgeschriebenen Wettkampf fordert, dann hast eben die Arschkarte gezogen und dem nachzukommen. lesen...denken..lesen...denken...lesen....denken..lesen..... DANN klärst das in einem direkten Gespräch mit Deinem Verband....... und wenn Du dann heulen musst... komm einfach wieder her und kotz Dich aus..... dann wird man Dir raten "wozu der ganze Aufriß? wenn die sich so anstellen, machs einfach übern BDS, Du Idiot!.... wozu bist Du schließlich in dem Verband!" oder wie der Ami das so salopp formuliert "keep it simple stupid!" man muss nicht durch die Stromschnellen brettern und absaufen, wenn man sie umfahren kann. oder bevorzugst Du einen anderen Spruch: warum einfach, wenns auch kompliziert geht!
  3. ich mag mich ja irren..... aber hast Du nicht irgendwas von Verbandsanforderungen geschrieben? und wenn das in dessen Beführwortungsrichtlinien so drinsteht....und das Bestandteil seiner Anerkennung als Schießsportverband nach §15 WaffG ist..... ...UPS... es steht im WaffG (indirekt).... MUSS MAN HALT MAL LESEN! im Übrigen, gibts da doch noch einen parallelen thread... keiner MUSS eine VM schießen! ...waffenrechtlichen... keiner MUSS eine Ausschreibung hierzu (VM) nachweisen....waffenrechtlich.... etc. pp.
  4. "0.9.3.3 Wettkampfarten ... Vereinsmeisterschaften ... Die Vereinsmeisterschaft ist auch durchzuführen, wenn nur ein Schütze startet. ... Die Durchführung der Vereinsmeisterschaft ist Angelegenheit des Vereins. ... Nach Abschluss der Vereinsmeisterschaft sind die Ergebnisse mit den Namen der Schützen, die teilgenommen ... haben, der nächsthöheren Sportstelle zu melden. ... " Wenn Du eine VM schießen willst, dann hast der Verein diese auszurichten! D.h. nicht, dass er dafür einen Stand haben muss oder Waffen, aber der Verein hat Dir die Möglichkeit zu geben diese Disziplin als VM zu schießen! Folglich hat er spätestens nach Deiner Aufforderung diese Disziplin auch für die VM anzubieten und auszuschreiben. -> Du hast Deine Ausschreibung! ....zumindest lese ich das so...... hättest Du die SpO mal selbst gelesen, bräuchte ich jetzt nicht wieder mal vorlesen ...
  5. wie war das Thema noch gleich? SLF? grüne WBK? jetzt kommst du mit ner BDF......... welche WBK i.d.R. ..... brauchts da den Verband/Verein für den Erwerb? kleiner Tip: Äpfel & Birnen! und betreffs Ausrichtung von Vereinsmeisterschaften in DSB-Vereinen.....einfach mal die SpO lesen! iirc......wurde das aber schon erwähnt......
  6. schafft die Menschen ab!.......die Regulierer und Bestimmer zu allererst.....
  7. hast Du eine Waffensachkunde entsprechend dem WaffG i.V.m. der AWaffV, nach den jeweils einschlägigen §§, dann gilt die prinzipiell erstmal bundesweit und in allen Verbänden. wenn Deine Sachkunde ALLES notwendige beinhaltet, wird se auch anerkannt. manche DSB-Teilverbände tun sich da mitunter etwas schwer..... hast Du eine pilepalle-spezial-ganztoll-sonder-Sachkunde, dann bekommst Du sowieso irgendwann ein Problem. ...hast Du aber ne abgespeckte Sachkunde.... nur kurz oder lang...nur KK..... oder gar nur Luft ( das solls tatsächlich geben!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ), ja dann.....
  8. alzi

    Gast Versicherung

    geht in den BDS schnuppern, da sind Gäste angeblich mitversichert.
  9. mind. einmal im Monat muss auch dieses Thema hier durchgekaut werden. dies ist ein Forum, und dafür ist das da! diesen Monat hatten wir das noch nicht. Fazit: berechtigte Frage! und erspare man sich einen Hinweis auf Gesetz, Verordnung oder Suchfunktion.... nervt doch nur, wie langweilig!...bei jedem Thema das sich regelmäßig wiederholt das Gleiche......echt ätzend....diese überflüssigen Hinweise muss man doch nicht immer und immer wieder lesen müssen. stellt lieber die Fragen die wieder an der Reihe sind, und vergesst keine!
  10. wie sollen die einen englischen Fragenkatalog hinbekommen? ... die schaffen ja nicht mal nen deutschen fehlerfrei .....
  11. nicht unbedingt.......dazu fehlen die nötigen Informationen
  12. macht sie die Prüfung dann auch in englischer Sprache?
  13. es ist wie sonst auch und egal um was es geht: haben und nicht brauchen ist immer besser als brauchen und nicht haben!
  14. alzi

    WBK weg?

    denken aber auch nicht.........
  15. alzi

    Zweite KW

    das tust Du eben nicht, drum kannst Du es auch garnicht wissen! dann isses sehr wahrscheinlich SchiSS vorm BUMM..... ... das geht mit KK aber auch nicht weg!
  16. alzi

    Zweite KW

    .....ohne Worte..... (als obs die vorangegangen Beiträge nie gegeben hätte)
  17. alzi

    Zweite KW

    es gibt auch Naturtalente....... er ist halt keins! ..neulich Mädel aufm Stand..... 5 Schuß 9 Para....vorher noch nie geschossen.......15cm Streukreis leicht links hoch..... ...echt schade....Schießen ist nicht ihr Ding...einmalige Sache...hat eigentlich kein Interesse dran...
  18. halte ich auch für sinnvoll (schon alleine wegen der unzähligen ausgestreckten Finger und darauf folgender Kontrollen). als Empfehlung..... als Auflage/Beschränkung ohne Rechtsgrundlage ( waffenrechtlich gesehen ) aber richtig "nett".
  19. alzi

    Zweite KW

    zu 1.: mit erlaubnispflichtigen Waffen! ( LG zählt nicht ausser über 7,5 J) zu 2.: eben! da sind wie (für die erste Erlaubnis/WBK) i.d.R. 12/18 zu erfüllen. d.h. er hat (oder kann bekommen) ein Problem mit der Bedürfniswiederholungeprüfung (3 JAhre nach Ersterteilung) und für die neue Waffe einfach zu wenige Termine in den letzten 12 Monaten. kleiner Tip am frühen Morgen: mal die Sachkundekenntnisse auffrischen...und die Kameraden im Verein gleich mit einbeziehen, falls die auch nur Blech labern. DAS ist Basiswissen!
  20. ja, aber wo steht das? hab ich noch nirgends (Gesetz/Verordnung) gelesen!
  21. ....echt lustich..... ich geh dann mal in Keller........ lachen...... sorry heletz, aber......sowas von Dir?.....unfaßbar....
  22. natürlich ist das Schwachsinn, wie 12/18 allgemein. 1x monatlich ist ausreichend, aber 17x, mit einem Monat Pause drin, reicht nicht. im 1. Monat 17x, dann 10 Monate Pause und im letzten Monat noch 1x, das ist dann aber wieder ausreichend. ( und sogar über den ganzen 12-Monatszeitraum verteilt ) schwachsinn, schwachsinn, schwachsinn!
  23. 18 mal übers ganze Jahr gleichmäßig verteilt ist was? gegenüber 12 mal im Jahr, mit 1 mal im Monat. genau: übererfüllt! drum gibts ja auch 12/18 und nicht 12 .....und nicht 18....... sondern eben 12/18: 12 oder 18. und wenn ich mich richtig erinnere stammt 12/18 aus der WaffVwV, im WaffG steht nur "regelmäßig". bräuchte Dich also nichtmal jucken, weil die WaffVwV für Dich keine bindende Wirkung hat, sondern du dich als "Endrverbraucher" an das WaffG zu halten hast. bevor Du jetzt weiterdiskutierst, lies erstmal die Beführwortungsrichtlinien Deines Verbandes. die gelten auch für Dich. selbst wenn da heilloser Mist drinsteht und die einmal täglich und das mit jeder Waffe fordern. wie die 18 Termine über das Jahr ( bzw. den Zeitraum von 12 Monaten ) verteilt sein müssen, gibt die WaffVwV nicht vor. also, wo ist das Problem?
  24. über welchen Zeitraum sind die 12/18 zu erbringen?...mensch Leute!!! Raiden...12 Monate vor Antragstellung... also vergiss 1991 und 2001!!!
  25. @Raiden....(ich hoffe ich bringe da jetzt nix durcheinander) das WaffG fordert "regelmäßig", die WaffVwV macht daraus 12/18. die Verbände haben sich an ihre Beführwortungsrichtlinien zu halten, die Bestandteil ihrer Anerkennung als Schießsportverbände sind. Auch haben die Behörden sich an Vorgaben der WaffVwV und an Erlasse aus den zuständigen Ministerien zu halten. was dabei rauskommt, kann man ja hier täglich nachlesen.......z.B. in diesem thread! eindeutig ist eben doch anders....
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