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alzi

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  1. doch das ist ein Erwerb! ein vorrübergehender, zum Schießen auf der Schießstätte, und dann erlaubnisfrei. sorry fürs Klugscheißen!
  2. das gilt für Deine Grundwaffe.
  3. das WaffG fordert eine WBK mit der Grundwaffe, und die Eintragung des WS, mehr nicht! Erwerb und Besitz. erst bezüglich der Nutzung kommt dann beispielsweise der Ausschluß vom Schießsport (oder der jagdlichen Nutzung) ins Spiel und somit kann dann indirekt das Bedürfnis eine Rolle spielen.
  4. zum Ausschluß vom sportlichen Schießen wurde ja jetzt genug geschrieben. das ist zu trennen vom Erwerb und bezüglich Bedürfnis sagt das WaffG wie richtig zitiert "Inhaber einer Waffenbesitzkarte". das gilt auch für Erben, und die haben ja bekanntlich kein Bedürfnis. Ein Sportschütze darf nicht schlechter gestellt sein. es erfolgt der Erwerb folglich sowohl erlaubnisfrei wie auch bedürfnisfrei. zum Besitz ist lediglich der Eintragungspflicht nachzukommen. ...ganz unabhängig von den Möglichkeiten der Nutzung (z.B. Schießen), welche dann aber wieder am Bedürfnis hängen (z.B. vom Schießsport ausgeschlossen).
  5. es gibt sogar Verbände, die ( für bestimmte Vorgänge und das nicht nur hinsichtlich eines Neuerwerbs bzw. einer WBK ) ausdrücklich nach einem Sachkundenachweis verlangen. vorhandene WBK (als Sportschütze) reicht denen auch nimmer als Beleg für die Sachkunde. .... immer mehr Behörden verfahren inzwischen ebenso ....
  6. "noch warten" und "mein BDS-LV eine Wartefrist von 6 Monaten hat" sind zwei Paar Stiefel.... ausserdem hast Du keine konkreten Angeben zu Deiner Person gemacht, also inwiefern und in welchem Maße Dich dies betrifft! sprich: wielange DU noch warten müsstest....nur dass und wie lange das in Deinem LV ist. ist ja auch Wurscht!....LV7 ist GSVBW?.......oje.... dann sind wir ja wohl im selben .....zumindest in Kürze
  7. Dein Ansprechpartner ist die GESCHÄFTSSTELLE Deines Verbandes! Dort bekommst Du alle Unterlagen! Auch evtl. Beführwortungsrichtlinien! ...hatte ich schon angeregt Du mögest Dich an Die Geschäftsstelle wenden? hier ist nicht Dein Verband, hier ist nicht die Geschäftsstelle Deines Verbandes. Wende Dich also an die Stelle, die alle Unterlagen und Informationen hat und auch haben muss! btw. hast Du in Deinem Eingangsbeitrag nur geschrieben dass Du auch im BDS organisiert bist ( von Wartefrist hast Du im Eingangsbeitrag nix geschrieben ) ...... ja ich bin jetzt auch mal faul und erspar mir den ganzen thread nochmals durchzulesen.
  8. ja und was jucken mich die für DICH geltenden Beführwortungsrichtlinien? warum sollte ich deren Inhalt kennen müssen? das ist DEIN Problem (nicht meins), besorg se Dir einfach und lies nach! dass es die gibt, weißt Du ja jetzt.
  9. Dein Verband verlangt das. Ja, das steht weder im WaffG noch in der SpO! Drum wurdest Du ja auch schon mehrfach auf die Beführwortungsrichtlinien hingewiesen, diese stehen NICHT im WaffG und i.d.R. auch nicht in der Liste-B der SpO! Beführwortungsrichtlinie des Verbandes LESEN! In der SpO des DSB gibts auch eine Passage die ausführt, was als Wettkampf anerkannt wird (Schußzahl). LESEN! Auch wurde Dir schon erklärt dass diese Beführwortungsrichtline NICHT im WaffG und auch nicht in der SpO zu finden ist, aber Voraussetzung ist ( bzw. sein kann ) für die Anerkennung Deines Verbandes nach §15 WaffG. LESEN! Und wenn es die gibt, dann hast Du auch die Voraussetzungen daraus zu erfüllen. Wenn Dein Verband demzufolge eine VM oder einen anderen ausgeschriebenen Wettkampf fordert, dann hast eben die Arschkarte gezogen und dem nachzukommen. lesen...denken..lesen...denken...lesen....denken..lesen..... DANN klärst das in einem direkten Gespräch mit Deinem Verband....... und wenn Du dann heulen musst... komm einfach wieder her und kotz Dich aus..... dann wird man Dir raten "wozu der ganze Aufriß? wenn die sich so anstellen, machs einfach übern BDS, Du Idiot!.... wozu bist Du schließlich in dem Verband!" oder wie der Ami das so salopp formuliert "keep it simple stupid!" man muss nicht durch die Stromschnellen brettern und absaufen, wenn man sie umfahren kann. oder bevorzugst Du einen anderen Spruch: warum einfach, wenns auch kompliziert geht!
  10. ich mag mich ja irren..... aber hast Du nicht irgendwas von Verbandsanforderungen geschrieben? und wenn das in dessen Beführwortungsrichtlinien so drinsteht....und das Bestandteil seiner Anerkennung als Schießsportverband nach §15 WaffG ist..... ...UPS... es steht im WaffG (indirekt).... MUSS MAN HALT MAL LESEN! im Übrigen, gibts da doch noch einen parallelen thread... keiner MUSS eine VM schießen! ...waffenrechtlichen... keiner MUSS eine Ausschreibung hierzu (VM) nachweisen....waffenrechtlich.... etc. pp.
  11. "0.9.3.3 Wettkampfarten ... Vereinsmeisterschaften ... Die Vereinsmeisterschaft ist auch durchzuführen, wenn nur ein Schütze startet. ... Die Durchführung der Vereinsmeisterschaft ist Angelegenheit des Vereins. ... Nach Abschluss der Vereinsmeisterschaft sind die Ergebnisse mit den Namen der Schützen, die teilgenommen ... haben, der nächsthöheren Sportstelle zu melden. ... " Wenn Du eine VM schießen willst, dann hast der Verein diese auszurichten! D.h. nicht, dass er dafür einen Stand haben muss oder Waffen, aber der Verein hat Dir die Möglichkeit zu geben diese Disziplin als VM zu schießen! Folglich hat er spätestens nach Deiner Aufforderung diese Disziplin auch für die VM anzubieten und auszuschreiben. -> Du hast Deine Ausschreibung! ....zumindest lese ich das so...... hättest Du die SpO mal selbst gelesen, bräuchte ich jetzt nicht wieder mal vorlesen ...
  12. wie war das Thema noch gleich? SLF? grüne WBK? jetzt kommst du mit ner BDF......... welche WBK i.d.R. ..... brauchts da den Verband/Verein für den Erwerb? kleiner Tip: Äpfel & Birnen! und betreffs Ausrichtung von Vereinsmeisterschaften in DSB-Vereinen.....einfach mal die SpO lesen! iirc......wurde das aber schon erwähnt......
  13. schafft die Menschen ab!.......die Regulierer und Bestimmer zu allererst.....
  14. hast Du eine Waffensachkunde entsprechend dem WaffG i.V.m. der AWaffV, nach den jeweils einschlägigen §§, dann gilt die prinzipiell erstmal bundesweit und in allen Verbänden. wenn Deine Sachkunde ALLES notwendige beinhaltet, wird se auch anerkannt. manche DSB-Teilverbände tun sich da mitunter etwas schwer..... hast Du eine pilepalle-spezial-ganztoll-sonder-Sachkunde, dann bekommst Du sowieso irgendwann ein Problem. ...hast Du aber ne abgespeckte Sachkunde.... nur kurz oder lang...nur KK..... oder gar nur Luft ( das solls tatsächlich geben!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ), ja dann.....
  15. alzi

    Gast Versicherung

    geht in den BDS schnuppern, da sind Gäste angeblich mitversichert.
  16. mind. einmal im Monat muss auch dieses Thema hier durchgekaut werden. dies ist ein Forum, und dafür ist das da! diesen Monat hatten wir das noch nicht. Fazit: berechtigte Frage! und erspare man sich einen Hinweis auf Gesetz, Verordnung oder Suchfunktion.... nervt doch nur, wie langweilig!...bei jedem Thema das sich regelmäßig wiederholt das Gleiche......echt ätzend....diese überflüssigen Hinweise muss man doch nicht immer und immer wieder lesen müssen. stellt lieber die Fragen die wieder an der Reihe sind, und vergesst keine!
  17. wie sollen die einen englischen Fragenkatalog hinbekommen? ... die schaffen ja nicht mal nen deutschen fehlerfrei .....
  18. nicht unbedingt.......dazu fehlen die nötigen Informationen
  19. macht sie die Prüfung dann auch in englischer Sprache?
  20. es ist wie sonst auch und egal um was es geht: haben und nicht brauchen ist immer besser als brauchen und nicht haben!
  21. alzi

    WBK weg?

    denken aber auch nicht.........
  22. das ist doch schnuppe, die Waffe ist definiert....was juckt da die jeweilige Schußzahl? wobei....gabs da nicht mal im/für den DSB irgendwo ne Mindestschußzahl für (also solche anerkannte) Wettkämpfe? ....aber selbst dann...isses eigentlich egal und bedürfte ja keiner Ausschreibung.....die Disziplin ist da!
  23. "Modell"........ .. das war doch, was Du wissen wolltest oder? ...bissl im Zusammenhang lesen und verstehen schadet nicht..... das war also nur ein aktuelleres BEISPIEL hinsichtlich des Begriffes "Modell"!
  24. da das ja alles recht fließende Übergänge sind.....schwierig.... ein Fall wäre z.B. verstellbare Visierung statt starrer ...... also größere optische und technische Abweichungen.....Zugzahl, Laufform, Drall, Kaliber....Abzug ( verstellbar, Stecher, etc.).... was offensichtlich ist und schnell auffällt.... genau ist das halt im WaffG nicht definiert. ist bei späteren Waffen ja genau so ....... was nicht ursprünglich "mil spec." ist, ist auch nicht "Modell 1911(A1)".....bull barrel, zweireihiges Magazin....
  25. die WaffVwV unterscheidet diesbezüglich nur zwischen KW und LW.
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